Neue Rechtslage: Mutterschutz jetzt auch für Studentinnen

Ab dem Januar 2018 gelten neue Regeln, von denen auch Studentinnen profitieren. Denn auch sie haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz.

Das Gesetz ermöglicht es, die Beschäftigung und/oder Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung der Gesundheit oder der des Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen entgegen.    

Wichtig ist, dass Studentinnen möglichst früh ihre Schwangerschaft der Hochschule melden, um gemeinsam eine vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und mögliche Flexibilisierungen für das weitere Studium zu vereinbaren. 

Zukünftig gelten die Schutzfristen vor und nach der Entbindung auch für Studentinnen. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor und endet im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung. Innerhalb dieser Fristen dürfen Sie nur noch dann an Veranstaltungen und Prüfungen im Rahmen Ihres Studiums teilnehmen, wenn Sie schriftlich auf den Schutz verzichten. 

 

Im Rahmen Ihres Studiums können Gefährdungen durch räumliche Gegebenheiten (z.B. Labore), körperliche (z.B. Tragen schwerer Gegenstände, Exkursionen) oder psychische Belastungen (z.B. hohe Dichte an Prüfungen) bestehen. Um sie hinreichend zu schützen, müssen wir diese identifizieren und mit Ihnen gemeinsam erforderliche Schutzmaßnahmen abstimmen und vereinbaren. Dazu informieren wir Ihre Studiengangsleitung über die Schwangerschaft. Die Studiengangsleitung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um schnellstmöglich ein Treffen zu vereinbaren. Hinweis:

Die Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, diese individuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und wird bei Fehlen mit Bußgeldern belegt. 

Ziel ist es, Nachteile zu vermeiden  oder auszugleichen und die Fortführung des Studiums zu ermöglichen. Vereinbaren Sie im Bedarfsfall erforderliche und machbare Anpassungen Ihrer Studienbedingungen und suchen Sie Flexibilisierungsmöglichkeiten.

Interessanter Artikel zum Thema: http://www.deutschlandfunk.de/veraenderte-rechtslage-mutterschutz-jetzt-auch-fuer.680.de.html?dram:article_id=407381

Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762 

Informationen Ansprechpartner der THB zum neuen MuSchG: www.th-brandenburg.de/familie

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