Spezialist referiert zur Umsetzung des Urheberrechts

Zu einem Gastvortrag über das „Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ (UrhDaG) war heute Dr. Georg Nolte von Google Deutschland in der Lehrveranstaltung IT-Recht im Fachbereich Wirtschaft eingeladen. Als Senior Legal Counsel im International Litigation Team und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sprach er über die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Unternehmensalltag. Eingeladen wurde er von der Professorin für Wirtschaftsrecht Dr. Katrin Blasek.

Das behandelte Gesetz sorgte in der Vergangenheit für zahlreiche öffentliche Proteste. Es ist Mitte 2021 in Kraft getreten und verpflichtet Diensteanbieter und Plattformen wie Youtube zur Sicherstellung, dass nur urheberrechtlich frei verfügbare Inhalte abrufbar sind. Darunter fallen auch Zitate, Karikaturen, Satire und andere nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützte Inhalte. Inhalte, die Urheberrechte verletzen, dürften demnach gar nicht erst hochgeladen werden, was den Einsatz von Upload-Filtern erfordert, oder müssten nach dem Hochladen gesperrt werden.