Ausgehend von der Stadt Wuhan treten seit Dezember 2019 in China akute Atemwegserkrankungen auf, die durch den neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht werden. Die Erkrankung breitet sich seit Januar 2020 in andere Länder aus. Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung lautet gemäß WHO COVID-19 (coronavirus disease 2019).
Auf dieser Seite erhalten Sie die für den Lehrbetrieb relevanten Informationen.
Auf unserer Seite Gesundheitshinweise, erhalten Sie neben Hintergrundinformationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zur Erkrankung COVID-19 weitere Informationen für den laufenden Dienstbetrieb wie bspw. zu Dienstreisen, Auslandsaufenthalten etc.
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte beachten Sie die am 22.12.2020 von der Stadt Brandenburg an der Havel herausgegebene Allgemeinverfügung Quarantäne.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind alle trotz der aktuell schwierigen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen gut in das neue Jahr gestartet.
Seit dem 09.01.2021 ist die „Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft. Sie wird mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft treten, es ist dann mit einer weiteren Eindämmungsverordnung zu rechnen, aktuell gibt es keine Anzeichen für eine substanzielle Veränderung der Maßnahmen im Februar.
Unter der neuen Eindämmungsverordnung kann die THB ihren eingeschlagenen Weg durch die Corona-Pandemie - den ich als vorsichtig und bedacht beschreiben möchte - weiter fortsetzen.
LEHRE
Alle Lehrveranstaltungen in den verbleibenden beiden Wochen des Vorlesungszeitraums werden online durchgeführt, es gibt keinerlei Präsenz-Lehrveranstaltungen auf dem Campus der THB.
PRÜFUNGEN
Am 25.01.2021 beginnt die Prüfungsphase. Das Format wurde Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten, im Prüfungsplan kommuniziert. Es wird auch Präsenzprüfungen geben. Die Prüfungen werden selbstverständlich so durchgeführt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Eindämmungsverordnung berücksichtigt werden. Das Präsidium wird sich in dieser Woche außerdem mit der Frage beschäftigen, welche Prüfungsmöglichkeiten für Studierende geschaffen werden können, für die eine Teilnahme an den Präsenzprüfungen aufgrund der pandemischen Situation aktuell nicht möglich ist. Sie erhalten Ende der Woche weitere Informationen.
Von vielen kam auch die Frage, ob Studierende an einer Prüfung in den Räumlichkeiten der THB auf Grund der neuen „15-km-Regel“ möglicherweise nicht teilnehmen dürfen. Davon ist nicht auszugehen. Ich zitiere hier aus § 4 Abs. 2 der Eindämmungsverordnung (4. SARS-CoV-2-EindV), in dem die „15-km-Regel“ explizit auf zwei Aktivitäten beschränkt wird (Sport und Bewegung an der frischen Luft): „Sobald […] in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen […], ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet.[…]“
HOCHSCHULBETRIEB
Der Hochschulbetrieb kann und soll so fortgesetzt werden, wie es in meinem THB Corona Update vom 15.12.2020 beschrieben wurde und seither an der Hochschule gelebt wird. Ich appelliere erneut an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dies möglich ist, und bei der Arbeit vor Ort an der Hochschule persönliche Begegnungen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Und ich möchte Sie alle daran erinnern, dass in den Gebäuden der THB immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, mit der Arbeit am eigenen Arbeitsplatz als einziger Ausnahme (wenn der notwendige Mindestabstand eingehalten werden kann). Bewerbungsgespräche sollten – soweit möglich – online durchgeführt werden.
HOCHSCHULBIBLIOTHEK
Die Hochschulbibliothek bleibt geöffnet, Medienausleihe und Medienrückgabe sind möglich, die Nutzung der Arbeitsplätze in der Bibliothek aktuell allerdings nicht.
MENSA
Mensa und Cafeteria bleiben bis auf Weiteres, zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten, ich wünsche Ihnen alles Gute für dieses Jahr, vor allem wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben und im Falle einer Erkrankung schnell wieder genesen.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
heute Mittag wurde die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg veröffentlicht, die bis zum 10.01.2021 gültig ist (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8922/dokument/14505).
LEHRE
Für die Lehre an Hochschulen ist vor allem § 19 Abs. 1 relevant: „Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen sind nur mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Personengrenze nach Satz 1 gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.“
Für die Lehre an der THB gilt folgendes:
PRÜFUNGEN
Für Prüfungen gilt eine Obergrenze von 50 Personen in einem Raum (hier ist § 7 Abs. 2 Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter anzuwenden). Aktuell wird eine Prüfungsplanung erstellt, die dieser Anforderung Rechnung trägt. Es gibt einige Prüfungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die parallel in mehreren Räumen angeboten werden. Die Organisation der Prüfungen unter diesen Rahmenbedingungen ist komplex und führt ggf. zu neuen Prüfungsterminen während des Prüfungszeitraums. Ich bitte alle Lehrenden und Studierenden um Verständnis. Sie erhalten weitere Informationen in den kommenden Tagen. Eines ist zu bedenken: Die Eindämmungsverordnung ist bis zum 10.01.2021 in Kraft, dann wird es eine neue geben. Diese kann auch weitere Verschärfungen enthalten, die es uns nicht möglich machen, an dem jetzt neu aufgestellten Prüfungsplan festzuhalten. Wir müssen dann die Lage neu bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, erst einmal gehen wir davon aus, dass der Passus zu Prüfungen auch in der Januar-Eindämmungsverordnung enthalten ist.
HOCHSCHULBETRIEB
Anders als während der ersten Corona-Infektionswelle im Frühling dieses Jahres muss die THB nicht in den Präsenznotbetrieb gehen. Das heißt, für jede/jeden ist die Arbeit am eigenen Arbeitsplatz möglich. Ich appelliere mit Nachdruck, gerade für die Tage bis Weihnachten, jede Möglichkeit für die Arbeit im Homeoffice zu nutzen, die Sie haben. Versuchen Sie – wenn Sie an der Hochschule arbeiten – jeglichen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Auch für eine kurze Abstimmung rufen Sie die Kollegin oder den Kollegen telefonisch an, selbst wenn er/sie im Nachbarzimmer sitzt. Wenn mehrere Personen gleichzeitig ein Büro nutzen, so stimmen Sie sich untereinander so ab, dass zeitlich nicht mehr als eine Person vor Ort ist. Besonders wichtig ist das Lüften: Lüften Sie ausreichend und regelmäßig – auch bei kalten Temperaturen. In den Gebäuden der THB müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, mit der Arbeit am eigenen Arbeitsplatz als einziger Ausnahmen (wenn der notwendige Mindestabstand eingehalten werden kann).
HOCHSCHULBIBLIOTHEK
Die Hochschulbibliothek schließt ab Mittwoch, dem 16.12.2020, bis zunächst 03.01.2021 für den Publikumsverkehr. Das Team der Bibliothek bleibt weiterhin für Sie erreichbar und alle digitalen Angebote stehen wie gewohnt zur Verfügung.
MENSA
Die Mensa auf unserem Campus bleibt zunächst bis zum 08.01.2021 geschlossen.
CORONA-FALL
Sind Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachtsfall oder wurde Quarantäne angeordnet, dann gilt: Kommen Sie auf keinen Fall an die THB! Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen.
Bitte teilen Sie uns dies auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt (seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts)? Nur so kann intern auch eine fürsorgliche Information an andere Kolleginnen und Kollegen oder Studierende erfolgen. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Ich melde mich sicher noch einmal vor den Weihnachtsfeiertagen, daher verbleibe ich für heute mit den besten Grüßen und Wünschen
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
Sie alle verfolgen sicherlich in den Medien die Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Entscheidungen der Politik. Das Land Brandenburg erarbeitet eine neue Eindämmungsverordnung, eine Veröffentlichung ist für morgen oder das Wochenende zu erwarten. Ich rechne damit, dass wir den Hochschulbetrieb im Dezember so fortsetzen können wie im November. Das bedeutet im Kern:
Sollte sich aus der Verordnung noch etwas Neues ergeben, erhalten Sie diese Nachrichten schnellstmöglich.
Ich wünsche Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
am 02.11.2020 ist die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Darin ist eine neue Regelung zum verbindlichen Tragen des Mund-Nasen-Schutzes an Hochschulen enthalten (§19 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV). Das bedeutet, dass auch während Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Die einzige Ausnahme für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ergibt sich aus §20 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV für Beschäftigte, wenn sie sich am festen Platz aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern sicher wahren.
Im Sinne der Transparenz informiere ich Sie, dass es einen weiteren Corona-Fall an der THB gab. Das Krisenmanagement ist umgehend angelaufen und die notwendigen Aufgaben konnten am Samstag und Sonntag erfolgreich bearbeitet werden; alle Betroffenen wurden sehr zügig informiert und das Gesundheitsamt wurde beteiligt.
Auf Basis der Erfahrung im bisherigen Corona-Krisenmanagement möchte ich eine dringende Bitte an Sie alle bezüglich der Nutzung von CovTrace richten: Tragen Sie dort bitte nicht Ihre E-Mail-Adresse, sondern Ihre Telefonnummer (möglichst Ihre Mobilfunknummer) ein! Dazu der Hintergrund: Da Sie alle eine THB-E-Mail-Adresse haben, können wir Sie über diese erreichen. Diese E-Mail-Adresse nutzen wir im Regelfall auch, wenn wir Sie über ein Corona-Ereignis in Kenntnis setzen wollen; auch die Moodle-Gruppen werden genutzt. Sollte das Gesundheitsamt auf Grund der konkreten Lage die Notwendigkeit sehen, Sie sofort erreichen zu müssen, dann wird eine Telefonnummer benötigt. In den meisten Fällen ist eine solche Nummer an der THB nicht hinterlegt, sodass wir dem Gesundheitsamt auf Anforderung meist nur dann Ihre Telefonnummer weitergeben können, wenn Sie sich mit dieser registriert haben. Die Telefonnummer wird von uns nicht verwendet, außer wir erhalten dazu eine explizite Anfrage des Gesundheitsamts. Verstehen Sie dies als nachdrückliche Bitte, die uns allen hilft, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und sicherstellt, dass Sie schnellstmöglich informiert werden, wenn es notwendig ist.
Soviel für heute, ich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern fand erneut eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Die wichtigsten Ergebnisse haben Sie sicherlich den Medien entnommen.
Die Umsetzung der Ergebnisse für das Land Brandenburg erfolgt im Rahmen einer neuen Eindämmungsverordnung. Der Entwurf wird heute auf ministerialer Ebene erarbeitetet und abgestimmt, morgen werden sich der Landtag und das Kabinett damit befassen und die entsprechenden Beschlüsse fassen. Mit einer Veröffentlichung ist dann im Laufe des morgigen Nachmittags zu rechnen.
Ich möchte mit der Kommunikation allerdings nicht so lange warten, Sie alle fragen sich sicherlich, wie es ab der nächsten Woche weitergeht. Daher versende ich das THB Corona Update schon heute. Basis ist die heutige Telefonschaltkonferenz der brandenburgischen Wissenschaftsministerin mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen und die anschließende Abstimmung im Krisenstab der THB. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass sich einzelne Aspekte, in Abhängigkeit von den konkreten Vorgaben in der Eindämmungsverordnung, noch ändern können. Sollte dies der Fall sein, werde ich morgen ein weiteres Corona Update versenden.
Die zentrale Botschaft ist, dass die Hochschulen offen bleiben dürfen und nicht geschlossen werden müssen. Es wird – zumindest vorerst – keinen Präsenznotbetrieb geben, wie wir ihn im Frühjahr für einige Wochen hatten. Das bedeutet aber nicht, dass wir den Betrieb so fortsetzen werden wie in den letzten Wochen. Die Bundeskanzlerin hat an die gesamte Bevölkerung den deutlichen Appell gerichtet, Kontakte auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Wir werden uns daher an dem Konzept des eingeschränkten Betriebs, wie wir ihn ebenfalls für einige Wochen im Frühjahr/Frühsommer hatten, orientieren. Das bedeutet konkret:
Lehre
Die Präsenzlehre wird für den Monat November ausgesetzt, d. h. für die geplanten Präsenzlehrveranstaltungen erfolgt eine Umstellung auf digitale Lehre. Von dieser Regel kann es für Lehrveranstaltungen Ausnahmen geben, die auf Grund spezifischer technischer Anforderungen nicht online durchgeführt werden können, ebenso für bereits angesetzte Prüfungen. Ausnahmen sind mit angemessenem zeitlichen Vorlauf beim jeweiligen Dekan zu beantragen.
Uns ist bewusst, dass eine Reihe von Lehrenden und Studierenden die Präsenzlehre im Rahmen des aktuell laufenden Hybrid-Semesters gerne fortgesetzt hätten. Aber gerade in dieser Woche gab es von vielen Lehrenden und Studierenden auch die deutliche Bitte, den Präsenzbetrieb zu reduzieren. Ich denke, wir haben hier einen guten Mittelweg gefunden. Die Corona-Pandemie hat deutschlandweit und auch im Land Brandenburg eine Dynamik entwickelt, die wir aktuell nicht mehr überschauen können, auch gab es – wie im letzten Corona Update berichtet – bereits Corona-Fälle im Umfeld der Hochschule. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unausweichlich, erneut sehr kritisch zu prüfen, welche Lehrveranstaltungen unbedingt in Präsenz durchgeführt werden müssen. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, kann es sein, dass wir den Präsenzlehrbetrieb wieder ausnahmslos aussetzen müssen. Liebe Studierende: Sie erhalten aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs bzw. direkt von Ihren Lehrenden die Information, in welcher Form die Lehre im November stattfinden wird.
Arbeitsort
Anders als im Präsenznotbetrieb bleibt die Arbeit am Arbeitsplatz in den Räumen der THB weiterhin allgemein gestattet. Auf Grund der spezifischen Tätigkeit ist es für einige Kolleginnen und Kollegen auch notwendig und erforderlich, vor Ort zu arbeiten. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie immer den Sicherheitsabstand einhalten, soweit möglich alles per Telefon/E-Mail erledigen und mit Ausnahme des Arbeitsplatzes immer Ihren Mund-Nasen-Schutz tragen. Im letzten THB Corona Update hatten wir zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation bereits sehr weitreichend die Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Ich fordere Sie heute auf, davon auch Gebrauch zu machen, immer unter der Maßgabe, dass der Hochschulbetrieb aufrecht erhalten bleibt.
Der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder führt aus: „Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren.“ In diesem Zusammenhang habe ich eine Bitte an diejenigen, die an der THB vor Ort arbeiten: Führen Sie für sich persönlich ein „Kontaktbuch“, in dem Sie tageweise notieren, mit wem Sie in welchem Umfang Kontakt hatten. Diese Liste ist ausschließlich für Sie persönlich bestimmt, kann Ihnen aber helfen, für den Fall einer Corona-Infektion dem Gesundheitsamt die Kontaktpersonen zu benennen. Auch möchte ich Ihnen nachdrücklich empfehlen, die Corona-Warn-App des RKI zu nutzen.
Sport
Alle Aktivitäten im Rahmen des Hochschulsports sind für den Monat November ausgesetzt. Die Nutzung der Sportstätten der THB einschließlich des Kraftraums im Wohnheim ist weder Personen/Gruppen der THB noch externen Personen/Gruppen gestattet.
Veranstaltungen
Analog zur Präsenzlehre gilt, dass im November in den Gebäuden der THB grundsätzlich keine Veranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden dürfen. Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden, bedürfen aber einer expliziten Zustimmung des Präsidenten.
Hinweise zum Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall/angeordnete Quarantäne
Alle wichtigen Informationen zu dem Thema und auch alle bisherigen THB Corona Updates finden Sie unter www.th-brandenburg.de/corona. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Ich hoffe, dass es uns gelingt, mit diesen Maßnahmen einen Beitrag zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung zu leisten. Persönlich hoffe ich sehr, dass wir durch die harten Einschränkungen im November die Möglichkeit haben werden, alle das Weihnachtsfest im Kreise unserer Familien feiern zu dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
PS: Bei einigen Studierenden kam die Frage zur Regelstudienzeit auf. Es gilt: Für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Dies gilt auch für Studierende, die im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit überschritten haben und denen eine Verlängerung der BAföG Förderungshöchstdauer gewährt wurde. Den genauen Wortlaut finden Sie in § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Hochschulpandemieverordnung (HPandV) vom 13.10.2020.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich möchte Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass seit meinem Corona-Update vom 16.10.2020 zwei Fälle von Covid19-Infektionen im Zusammenhang mit unserer Hochschule bekannt geworden sind. In beiden Fällen handelt es sich um Studierende.
Der kleine und der große Krisenstab haben umgehend die Arbeit aufgenommen und unter Beteiligung aller relevanter Stellen im Haus das Krisenmanagement organisiert. Dies war bzw. ist für die Beteiligten viel Arbeit – dafür möchte ich mich an der Stelle bedanken.
Das Vorgehen wurde im Einzelfall mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sowohl wir als auch das Gesundheitsamt waren bei der Kontaktierung aktiv. Ich bitte um Verständnis, dass wir weder über den großen Verteiler noch auf gezielte Nachfrage die Namen der betroffenen Personen mitteilen dürfen, die Privatsphäre ist bei dem sehr sensiblen Thema der Gesundheit zu schützen. Wir können uns hier aber auf das Gesundheitsamt verlassen, dass die notwendigen Schritte veranlasst werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber nochmals ganz explizit auf das Einhalten des Mindestabstands hinweisen – in ALLEN Situation. Dies gilt insbesondere für Pausenzeiten und für den Besuch der Mensa, sowohl in der Warteschlange als auch bei den Sitzplätzen.
Auch möchte ich nochmals auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB hinweisen (mit der Ausnahme des „festen Platzes“ bei Einhaltung von Mindestabstand). Diese Maskenpflicht, die für alle Personen gilt, die sich in einem Gebäude der THB aufhalten, haben wir in der Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 mit Stand vom 16.10.2020 formalisiert. Wenn Sie der Pflicht zum Tragen der Maske nicht nachkommen und auch kein entsprechendes Attest vorlegen können, werden Sie des Hauses verwiesen. Dieses Hausverbot kann von der Hochschul- und Fachbereichsleitung und auch von den Lehrenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung ausgesprochen werden. Noch eine Information für die Studierenden im Studentenwohnheim: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es zeitnah auch in den nicht WG-zugehörigen Bereichen des Studentenwohnheims geben. Achten Sie bitte auf die entsprechenden Aushänge/die betreffende Kommunikation und tragen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse in unserem Wohnheim außerhalb der eigenen WG einen Mund-Nasen-Schutz.
Ich möchte noch einen weiteren wichtigen Hinweis an Sie, liebe Studierende, geben: Lesen Sie regelmäßig die E-Mails, die an Ihre THB-E-Mail-Adresse gehen. Sollten wir wichtige und dringende Informationen für Sie haben, nutzen wir diese E-Mail-Adresse. Auch ist es sehr wichtig, dass Sie sich bei allen Veranstaltungen mit Ihren Kontaktdaten registrieren, damit im Notfall auch Kontakte identifiziert werden können. Nutzen Sie UNBEDINGT CovTrace.
Von Seiten der Studierenden gab es die Frage, welche Konsequenzen es hat in einem innerdeutschen Risikogebiet zu wohnen, also Städte und Landkreise mit einem Inzidenz-Wert über 50. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell keine Regelung gibt, die Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben, von der Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung ausschließt. Insofern dürfen alle Studierenden teilnehmen. Aber erneut: Achten Sie auf das Einhalten des Mindestabstands, tragen Sie Ihre Maske, berücksichtigen Sie die übrigen Hygienehinweise und registrieren Sie sich immer mit Ihren Kontaktdaten.
Von Seiten der Beschäftigten kam ebenfalls die Frage auf, wie mit der aktuellen Corona-Lage umzugehen ist. Auch hier gibt es keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Aufsuchens des Arbeitsplatzes für Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben; die Arbeit vor Ort ist gestattet. Gleichzeitig bitte ich alle Organisationseinheiten, die Arbeitsorganisation und -abläufe an die veränderte Sicherheitslage anzupassen und Vorkehrungen für einen möglichen Lockdown zu treffen. Büroarbeit darf bis auf Widerruf im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich ist. Die Regelung aus meinem Schreiben vom 23.07.2020 (versendet von Fr. Kusch per E-Mail am 24.07.2020) bzgl. einer Mindestpräsenz von 3 Tagen pro Woche an der THB wird aufgehoben. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Für die Arbeit im Homeoffice erwarten wir eine Erreichbarkeit via Telefon und E-Mail. Auch bitte ich zu beachten, dass immer der Fall eintreten kann, dass es notwendig wird, Arbeit vor Ort zu verrichten; wir erwarten für diesen Fall, dass Sie unverzüglich an die THB kommen können.
Auch die Lehrenden, die aktuell ihre Lehre oder Teile ihrer Lehre in Präsenz durchführen, bitte ich das Lehrkonzept so anzupassen, dass in einem möglichen Lockdown die Lehre wieder online durchgeführt werden kann. Unabhängig von einem möglichen Lockdown bitte ich diese Lehrenden ebenfalls kritisch zu prüfen, ob und in welchem Umfang Präsenzlehre notwendig ist und inwieweit sie durch virtuelle Lehrformate ersetzt werden kann.
Abschließend formuliere ich eine Regel noch einmal ganz klar: Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome haben, auch wenn es nur leichte Symptome sind. Dies ist zum Schutz von allen anderen notwendig! Wie Sie sich in einem Corona-Infektions-Fall bzw. Corona-Verdachts-Fall verhalten sollen, haben wir für alle gut auffindbar bei uns auf der Website platziert: www.th-brandenburg.de/corona.
Ich wünsche uns allen, dass wir genauso gut durch die zweite Corona-Welle kommen wie durch die erste – bleiben Sie gesund! Den betroffenen Studierenden wünsche ich schnelle Genesung.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind alle gut in das neue Semester gestartet.
Die Corona-Fallzahlen steigen leider wieder an, bundesweit, auch im Land Brandenburg. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist bisher glücklicherweise weniger stark betroffen, und auch an der THB gibt es weiterhin keinen mir bekannten Fall.
Wir sind also in einer vergleichsweise guten Situation. Diese gilt es zu bewahren. Ich appelliere daher nochmals an Sie, bei persönlichem Kontakt den Mindestabstand von 1,5m zu wahren und immer zu überlegen, ob ein Gespräch, eine Abstimmung, eine Sitzung etc. notwendigerweise in Präsenz stattfinden muss oder ob ein Telefonat, eine Telefonkonferenz oder eine Videokonferenz nicht eine gute Alternative darstellen können. Außerdem möchte ich nochmals auf Folgendes dezidiert hinweisen: Sollten Sie Erkältungssymptome haben, kommen Sie nicht an die Hochschule! Suchen Sie sich ggf. ärztlichen Rat und kurieren Sie sich bitte aus.
Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung und unserer Lage in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit entsprechend regem Pendelverkehr müssen wir jetzt einen Schritt weitergehen als im THB Corona Update vom 18.09.2020 beschrieben.
Ab Montag, 19.10.2020 besteht in den Gebäuden der THB die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sofern man sich nicht an einem festen Platz aufhält. Dies ist besonders wichtig auf den Fluren, in den Treppenhäusern, in den Personenaufzügen und in den Toilettenräumen. Bitte achten Sie auch darauf, nicht nur Ihren Mund, sondern auch die Nase zu bedecken – diese Viren verbreiten sich über die Atemluft. Die Regel gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten sowie Besucherinnen und Besucher. Wenn Sie zu mehreren Personen einen Büroraum nutzen, so stimmen Sie sich untereinander ab, wie Sie eine gegenseitige Gesundheitsgefährdung am besten reduzieren können, ggf. auch unter Einbeziehung der Vorgesetzten. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie mögliche Sorgen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ernst.
Mir ist bewusst, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von vielen als lästig empfunden wird. Wir sollten aber diese Last als Beitrag zum Gesundheitsschutz an der THB auf uns nehmen. Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.
Trotz all unserer großen Bemühungen kann es natürlich zu einer Situation wie in diesem Frühling kommen, in der wir gezwungen sein werden, die Hochschule zu schließen. Bitte nutzen Sie die Zeit, sich auf eine solche Situation vorzubereiten, sowohl in Bezug auf Ihren persönlichen Arbeitsplatz als auch die Arbeitsabläufe innerhalb Ihrer Organisationseinheit. Anders als vor einem halben Jahr haben wir jetzt die Möglichkeit, uns auf die Krisensituation einzustellen. Schon jetzt zeigt sich, dass die Strategie, auch das Wintersemester überwiegend als Online-Semester zu gestalten und nur für besondere Fälle Präsenzveranstaltungen anzusetzen, die richtige ist.
Noch eine Bitte: In bzw. vor allen Vorlesungs-, Seminar- und sonstigen Besprechungsräumen finden Sie Zettel mit einem QR-Code der von uns genutzten Kontakterfassungs-Applikation CovTrace. Bitte denken Sie immer daran sich zu registrieren – und denken Sie deshalb bitte auch daran, Ihr Smartphone mitzunehmen, wenn Sie im Haus unterwegs sind. Für den Fall, dass Sie kein Smartphone haben bzw. Ihr Smartphone die QR-Codes nicht „lesen“ kann, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem anderen mobilen Gerät (z. B. Laptop oder Tablett) zu registrieren bzw. Sie können auch von einer anderen Person registriert werden. In einigen Räumen bzw. bei einigen Veranstaltungen gibt es auch die Möglichkeit der Anwesenheitsregistrierung per Papierliste. Wichtig ist, dass Sie sich registrieren.
In der Hoffnung eines weiterhin guten Verlaufs verbleibe ich für heute mit den besten Wünschen und Grüßen
Ihr Andreas Wilms
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, es geht Ihnen allen gut. Ich hoffe, Sie konnten sich ein wenig von den großen Corona-bedingten Anstrengungen in Studium, Lehre, Arbeit und auch im privaten Bereich des letzten halben Jahres erholen. Und ich hoffe vor allem, dass Sie und alle Menschen, die Ihnen wichtig sind, gut und gesund durch die Corona-Pandemie gekommen sind.
Ich bin sehr stolz auf das, was im letzten Semester an der THB geleistet wurde – was Sie alle an unserer Hochschule geleistet haben. Dafür möchte ich mich noch einmal bei Ihnen allen bedanken.
Nun steht das neue Semester an. In den vergangenen Wochen wurde an der gesamten Hochschule viel geplant und organisiert und ich möchte Sie über zentrale Aspekte informieren.
Vorlesungszeit
Der Vorlesungsbetrieb startet, wie durch den akademischen Senat beschlossen und im Rahmenterminplan vorgesehen, am 28. September 2020 und endet am 23. Januar 2021; daran schließt sich der dreiwöchige Prüfungszeitraum an. Es war lange Zeit unklar, ob wir tatsächlich schon Ende September starten können; zulassungsbeschränkte Studiengänge („NC-Fächer“) können deutschlandweit erst Anfang November den Studienbetrieb aufnehmen, da das zentrale Zulassungsverfahren in diesem Jahr zeitlich deutlich nach hinten verschoben wurde. Es stand im Raum, einen einheitlichen Vorlesungsbeginn festzulegen, aber dies ist – aus meiner Sicht glücklicherweise – nicht geschehen. Ein Start im November hätte unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Lehrwochen und Prüfungszeiträume bei uns auch die Rahmentermine für die kommenden Semester beeinflusst. Ich bin froh, dass wir in unserem regulären Turnus bleiben können.
Immatrikulation
Für die Beibehaltung unserer regulären Vorlesungszeiten haben wir uns verpflichtet, für Hochschulwechslerinnen und -wechsler sowie für Interessentinnen und Interessenten an Masterstudiengängen eine Immatrikulation bis zum 31.10.2020 zu ermöglichen. Somit soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die Corona-bedingt die Leistungen an ihrer Hochschule erst deutlich später als normal ablegen konnten, auch in diesem Semester die Möglichkeit haben, die Hochschule während des Studiums zu wechseln bzw. nach dem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium an einer anderen Hochschule aufzunehmen.
Die reguläre Erstsemester-Immatrikulation für die Bachelor-Studiengänge war ursprünglich bis zum 30.09.2020 vorgesehen. In der letzten Sitzung des Präsidiums haben wir eine Verlängerung des Immatrikulations-Zeitraums beschlossen. Wir haben festgestellt, dass die oben bereits erwähnte zeitliche Verschiebung bei der Zulassung zu „NC-Fächern“ dazu geführt hat, dass viele Studieninteressierte ihre Entscheidung bei der Studienplatzwahl herauszögern. Wir wollen somit möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten, die noch unentschlossen sind, die Möglichkeit geben, an unserer Hochschule ihr Studium zu beginnen. Rühren Sie daher bitte weiterhin kräftig die Werbetrommel!
Sollten Sie, liebe Lehrende, Gruppenarbeiten planen und eine Gruppeneinteilung vornehmen, so bitte ich Sie, Bachelor-Erstsemester bis Mitte Oktober bzw. Master-Erstsemester und Hochschulwechslerinnen und -wechsler bis Ende Oktober zu berücksichtigen.
Lehre im Wintersemester 2020/21
Auch im Wintersemester wird die Lehre unter Corona-Bedingungen stattfinden. Die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg schreibt uns weiterhin vor, bei all unseren Aktivitäten den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Wir haben nicht die Raumkapazität, um alle Veranstaltungen unter Beachtung dieses Mindestabstands in Präsenz durchzuführen. Daher haben wir uns für ein sogenanntes „Hybrid-Semester“ entschieden. Dies bedeutet Folgendes:
- Der Großteil der Veranstaltungen wird digital stattfinden.
- Für die Erstsemesterstudierenden im Bachelor-Studium werden Präsenzveranstaltungen organisiert. Aufgrund der Gruppengrößen wird dazu für viele Veranstaltungen das Audimax genutzt. Dieses Angebot finden wir sehr wichtig, denn unsere neuen Studierenden sollen die Möglichkeit haben, die Hochschule kennen zu lernen, Kommilitoninnen und Kommilitonen für Lerngruppen zu finden und außerdem zu erleben, dass die Hochschule etwas anderes ist als die Schule.
- Für Studierende in höheren Semestern bzw. im Masterstudium wird es abhängig vom Studiengang einzelne Präsenzveranstaltungen geben. Dies gilt vor allem für Laborveranstaltungen und auch für einige Übungen, die nicht sinnvoll mit Online-Lehre abgebildet werden können.
Die Lehrplanung wurde durch die Dekanate in Abstimmung mit den Lehrenden vorgenommen und ist abgeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs.
Begrüßung der neuen Studierenden – „Erstiwoche“
In der kommenden Woche werden wir unsere neuen Studierenden – die „Erstis“ – begrüßen. Wir freuen uns sehr darauf. Leider ist es aufgrund von Corona nicht möglich, die „Erstiwoche“ wie in den vergangenen Jahren durchzuführen. Nach Fachbereichen bzw. Studiengängen getrennt wird es aber Begrüßungsveranstaltungen in Präsenz geben und auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat ein kleines Programm für die neuen Studierenden auf die Beine gestellt. Darüber hinaus gibt es ein sehr umfangreiches Online-Angebot zum Studienstart.
Prüfungen
Durch die „Verfügung P 03/2020 Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ wurden für das Sommersemester 2020 besondere Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende getroffen. Diese gelten weiterhin für die Prüfungen im Rahmen des aktuellen Nachprüfungszeitraums für das Sommersemester 2020. Für das Wintersemester 2020/21 wird es zeitnah eine neue P-Verfügung geben, die einerseits berücksichtigt, dass Lehre und Studium weiterhin unter Corona-Bedingungen stattfinden, andererseits aber auch, dass mittlerweile sowohl Lehrende als auch Studierende sich auf die neue Situation einstellen können.
Sicherheit in der Lehre „in Zeiten von Corona“
Wie zuvor erwähnt, wird es im kommenden Semester Präsenz-Lehrveranstaltungen geben, auch mit größeren Gruppen. Bei der Durchführung hat die Sicherheit der Studierenden, der Lehrenden und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Wir haben ein umfassendes Hygienekonzept entwickelt – an allen Veranstaltungsräumen finden Sie hierzu die Verhaltensregeln. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern spielt eine zentrale Rolle. Ich appelliere an Ihre Verantwortung und bitte um Disziplin.
Während einer Präsenz-Lehrveranstaltung – also dann, wenn alle Studierenden mit Mindestabstand an ihrem Platz sitzen – muss im Regelfall kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Allerdings können Lehrende/Vortragende für ihre Veranstaltung entscheiden, dass von allen Anwesenden die ganze Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies ist den Teilnehmenden rechtzeitig mitzuteilen.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden werden als in der Phase des sogenannten Lockdowns, findet sich in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB folgender Passus: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Hierauf möchte ich Sie, liebe Studierende, noch einmal besonders hinweisen. Insbesondere in Situationen, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer gewährleistet werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz unabdingbar. Dies gilt vor allem beim Betreten und Verlassen von Vorlesungs-/Laborräumen und beim Warten vor diesen Räumen – hier ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Es ist aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen möglich, dass einzelne Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Darauf sollte allgemein Rücksicht genommen werden. Allerdings müssen die Personen, denen es nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein entsprechendes ärztliches Zeugnis mit sich führen.
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist das Lüften von Räumen sehr wichtig. Ich bitte Sie, liebe Lehrende, den Raum Ihrer Lehrveranstaltung in regelmäßigen Abständen zu lüften. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel empfiehlt ein regelmäßiges Lüften im Abstand von 20 bis 60 Minuten (empfohlene Lüftungsdauer: 3-10 Minuten), auf jeden Fall zu Beginn und am Ende einer Veranstaltung. Bitte passen Sie das Lüftungsintervall dem Wetter an und achten Sie darauf, dass die Fenster beim Verschließen des Raumes auch wieder geschlossen sind! Bei Räumen mit Lüftungssystem, z. B. dem Audimax, sollten Fenster nicht geöffnet werden, da dies die Wirkungsweise des Systems beeinträchtigt. Bei der Einstellung der Lüftungssysteme sind alle Anforderungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, berücksichtigt. Sollte es Probleme geben, kontaktieren Sie bitte den Technischen Dienst per E-Mail.
Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung verpflichtet uns, in Veranstaltungen Personendaten von allen Teilnehmenden zu erfassen. Dafür nutzen wir das digitale Tool CovTrace. Sie finden in jedem Vorlesungs- und Laborraum einen QR-Code, den Sie für die Registrierung nutzen müssen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich beim Betreten eines Raumes registrieren und sich später beim Verlassen des Raumes auch wieder ausloggen. Sollten Sie nicht über ein Mobilgerät mit den notwendigen Funktionen verfügen, kann Sie auch eine Kommilitonin oder ein Kommilitone registrieren.
Bei bilateralen Gesprächen zwischen Studierenden und Lehrenden oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Auf Wunsch einer am Gespräch beteiligten Person muss der Schutz getragen werden. Folgendes ist aber zu beachten: Hörbeeinträchtigte Menschen sind in der Kommunikation oft auf das Mundbild der Gesprächspartnerin oder des Gesprächspartners angewiesen. Für diesen Fall sollte bei einem Gespräch auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden; dann ist die Wahrung des Mindestabstands besonders wichtig. Wenn möglich, soll hier der Mund-Nasen-Schutz durch ein transparentes Gesichtsvisier ersetzt werden.
Sicherheit an der THB „in Zeiten von Corona“
Die Grundlage für eine sichere Arbeit an der THB „in Zeiten von Corona“ bildet die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2. Sie finden die Betriebsanweisung an allen Eingangstüren der Gebäude der THB und außerdem auf unserer Website: Betriebsanweisung Corona. Bitte setzen Sie sich alle nochmals eingehend mit den dort ausgeführten Regelungen auseinander!
Es heißt in der Betriebsanweisung unter anderem: „Vermeiden Sie Treffen. Wenn unbedingt nötig, halten Sie diese klein und kurz in einem möglichst großen, gut belüfteten Raum ab.“ Für Sitzungen/Besprechungen/Termine sollten weiterhin Konferenzsysteme genutzt werden, soweit dies sinnvoll umsetzbar ist. Auch die Kommunikation via Telefon oder E-Mail hilft, den persönlichen Kontakt zu reduzieren.
Ich möchte noch auf einen weiteren zentralen Satz aus der Betriebsanweisung hinweisen: „Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause.“ Kommen Sie keinesfalls auf den Campus der THB!
Bei der Nutzung der Toilettenräume wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Lehrveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen im Audimax mit mehr als 15 Personen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den dortigen Toilettenräumen Pflicht.
An den Fahrstühlen befinden sich Hinweisschilder zur Nutzung. Bitte beachten Sie diese und geben Sie beeinträchtigten Personen den Vorrang!
Beim Arbeiten in den Räumen der THB ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Die Nutzung von Ventilatoren ist nicht gestattet, wenn sich in dem Raum mehr als eine Person befindet. Für die Frage zum Thema Arbeiten im Dienstgebäude und im Homeoffice gilt weiterhin das Schreiben, das Frau Kusch am 24.07.2020 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail verteilt hat..
Veranstaltungen
Veranstaltungen an der THB können unter Berücksichtigung des Mindestabstands und aller weiteren Hygieneregeln durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das Audimax in diesem Semester primär für Lehrveranstaltungen vorgesehen ist und diese immer Vorrang haben. Überlegen Sie auch immer, ob eine Veranstaltung in Präsenz durchgeführt werden muss oder ob es gute digitale Durchführungsalternativen gibt.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland können prinzipiell durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie aber vor Beantragung der Reise selbst kritisch, ob die Reise wirklich notwendig ist. Vor Reiseantritt informieren Sie sich bitte über das lokale Infektionsgeschehen. Sollte im Zielgebiet der Reise ein lokaler Infektionsschwerpunkt liegen, treten Sie die Reise nicht an. Dienstreisen ins Ausland sollten weiterhin nicht durchgeführt werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von THB-Angehörigen auch keine internationalen Dienstreisen durchgeführt. Mir ist aber bewusst, dass in der Forschung internationale Aktivitäten eine wichtige Rolle spielen und sich daher ggf. die Notwendigkeit einer Dienstreise ins Ausland ergibt. Sollte dies der Fall sein, so geben Sie einen entsprechenden Antrag über den Dekan/Ihre(n) Vorgesetzte(n) an mich. Ich werde den Einzelfall prüfen und unter Abwägung von dienstlicher Notwendigkeit und Sicherheitsrisiko entscheiden.
Einreisende nach Deutschland/Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland
Wenn Sie für den Zweck des Studiums aus dem Ausland nach Deutschland kommen oder wenn Sie nach einer Reise ins Ausland nach Deutschland zurückkehren, informieren Sie sich vor Betreten des Campus der THB unbedingt über die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bzgl. einer möglichen Quarantäne. Diese ist dann auf jeden Fall einzuhalten und der Zugang zum Campus ist nicht gestattet. Haben Sie sich nach der Rückkehr aus dem Ausland einem Corona-Test unterzogen, dann betreten Sie den Campus nicht, bevor Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben!
Bibliothek
Die Bibliothek ist geöffnet, Medienausleihe und Medienrückgabe sind möglich. Es stehen außerdem zehn Einzelarbeitsplätze im Rechercheraum zur Verfügung und zudem zwei Recherche-PCs im Foyer. Die anderen PCs und auch die Gruppenarbeitsräume sind noch nicht wieder freigegeben. Wir werden die Entwicklungen in den nächsten Wochen genau beobachten und wenn möglich dann auch weitere Schritte angehen. Aus Sicherheitsgründen können aktuell auch in den anderen Gebäuden der THB noch keine Gruppenarbeitsräume zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wird eine erneute Lagebeurteilung in der zweiten Semesterhälfte stattfinden.
Ich hoffe, mit diesen Informationen können Sie gut gerüstet in das neue Semester starten. Ich werde Sie weiterhin mit dem Format „THB Corona Update“ auf dem Laufenden halten. Dabei werde ich es wie im letzten Semester halten: Ich schreibe Ihnen, wenn es etwas Neues zu berichten gibt, und zwar dann, wenn eine hinreichend große Sicherheit gegeben ist, um ein ständiges Hin und Her zu vermeiden. Mir ist wichtig, dass Sie, dass wir alle eine klare Linie haben.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Semester – vor allem wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Ihr Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Sommersemester 2020 geht in den „Endspurt“. Wenn wir uns überlegen, dass wir vor drei Monaten gar nicht wussten, ob bzw. wie wir dieses Semester durchführen können, und wenn wir uns überlegen, mit welchen Einschränkungen wir wochenlang umgehen mussten und teilweise immer noch müssen, so erfüllt mich dieser Satz mit Freude, Stolz und Dankbarkeit. Herzlichen Dank an Sie alle, die mit großem Engagement daran mitgewirkt haben! In mittlerweile guter Tradition möchte ich Sie über die aktuelle Lage informieren.
Allgemeiner Rahmen
Am 15. Juni 2020 trat im Land Brandenburg die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Kraft, die die bisherige SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ersetzt. Bitte schauen Sie sich diese an: bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv. Zentral ist weiterhin die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots (Mindestabstand von 1,5 Metern) – darauf ist in jeglichem Kontext an der THB zu achten. Die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 der THB vom 08.05.2020 gilt weiterhin.
Prüfungen
Nächste Woche beginnt der Prüfungszeitraum. Für Präsenzprüfungen haben wir „Verhaltens- und Hygieneregeln“ aufgestellt. Es ist wichtig, dass diese von allen eingehalten werden. Bitte schauen Sie sich die Regeln vor den Prüfungen an (für Studierende: www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Studierende.pdf; für Lehrende: https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Lehrende.pdf). Für die digitale Durchführung von mündlichen Prüfungen, Kolloquien und Präsentationen im Sommersemester 2020 wurden letzte Woche Ausnahmeregelungen als P-Verfügung veröffentlicht (https://intern.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/P-Verfuegungen/P-Verfuegungen-noch-gueltig/2020-05-P-Verfuegung-Digitale-muendliche-Pruefungen.pdf).
Lehre im Wintersemester 2020/21
Die Fachbereiche haben aktiv mit den Planungen für den Lehrbetrieb im kommenden Semester begonnen. Die aktuelle SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (s. o.) ist in Kraft bis Mitte August, insofern haben wir noch keine Gewissheit bzgl. der im Vorlesungszeitraum Herbst/Winter geltenden Regeln. Es gibt aber sehr klare Hinweise dafür, dass das allgemeine Abstandsgebot auch dann noch zu beachten ist. Es gibt keine politischen Signale, dass die für Schulen geltenden Sonderregeln auf Hochschulen übertragen werden können. Die Durchführung eines regulären Präsenzbetriebs wird folglich unwahrscheinlich und somit stellen sich die Fachbereiche darauf ein, dass auch im kommenden Semester die Online-Lehre die vorherrschende Lehrform sein wird. Laborlehrveranstaltungen, für die kein alternatives Online-Format möglich ist, können unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards in Präsenz durchgeführt werden. Wie der Einstieg ins Studium für die „Erstsemester“ gestaltet werden kann, ist aktuell auch Gegenstand der Überlegungen. Klarheit, wie das Wintersemester genau aussehen wird, werden wir vermutlich erst Anfang September haben, aber das ist dann immerhin deutlich mehr Vorlauf als in diesem Semester.
Veranstaltungen im Wintersemester 2020/21
Auch hier müssen wir die weitere pandemische Entwicklung abwarten. Ich kann mir aber grundsätzlich vorstellen, dass Veranstaltungen durchgeführt werden, insb. solche, die das Audimax mit der aktuellen Bestuhlung nutzen können (ca. 100 Sitzplätze jeweils mit Tisch und Stuhl und einem Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m in jede Richtung). Wenn Sie eine Veranstaltung planen, dann geben Sie bitte eine Information dazu an mich, damit ich darüber entscheiden kann.
Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek öffnet ab heute wieder für Hochschulangehörige. Nähere Informationen finden Sie hier: bibliothek.th-brandenburg.de/ueber-uns/aktuelles/. Die Arbeitsplätze bleiben aber weiterhin gesperrt.
Finanzielle Hilfe für Studierende
Seit letzter Woche steht die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung, näher Informationen zur Beantragung finden Sie hier: www.überbrückungshilfe-studierende.de/start.
Nutzung der Arbeitsplätze an der THB (Information für Beschäftigte)
Die bisherige Festlegung zur Arbeitsplatz-Raumgröße wird aufgehoben. Es darf wieder regulär in den Räumen gearbeitet werden, dabei ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Es gelten die Festlegungen aus der Betriebsanweisung. Soweit Beschäftigte zu einer Risikogruppe gehören, ist eine individuelle Überprüfung und Regelung angeraten. Die Vorgesetzten entscheiden jeweils abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wirschewski oder den Kanzler.
Homeoffice
Büroarbeit kann weiterhin im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich oder notwendig ist. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Die Erläuterungen zur Arbeitszeiterfassung, wie von der Abteilung Personal und Organisation am 16.06.2020 per E-Mail kommuniziert, sind zu beachten. Diese aktuelle Corona-Ausnahmeregelung zum Homeoffice gilt bis zum Ende der Sommerferien im Land Brandenburg (07.08.2020), für die Zeit danach werden neue Vereinbarungen getroffen.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland sind grundsätzlich wieder zugelassen. Bei der Beantragung und bei der Genehmigung müssen die Notwendigkeit der Reise und die pandemische Lage vor Ort berücksichtigt und abgewogen werden. Die Politik in Bezug auf Dienstreisen ist aktuell noch restriktiv, dem Gesundheitsschutz des/der Reisenden und der Kolleginnen und Kollegen ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.
Urlaubsreisen
Bald beginnt die Ferienzeit und viele von Ihnen werden verreisen. Das Auswärtige Amt hat jüngst seine Reisewarnungen angepasst und auch internationale Reisen wieder möglich gemacht. Es bestehen aber weiterhin Reisewarnungen. Urlaubsreise betreffen den privaten Bereich und es ist eine private Entscheidung, wohin jemand reist. Dennoch ein wichtiger Hinweis von meiner Seite: Bitte informieren Sie sich VOR der Reisebuchung und VOR Reiseantritt über die geltenden Vorschriften. Es gibt Länder, in denen Sie sich bei Einreise in eine Quarantäne begeben müssen, es gibt aber auch Länder, bei denen die Rückkehr nach einer Reise dazu führt, dass Sie sich in Deutschland in Quarantäne begeben müssen. Für die Zeit der urlaubsbedingten Quarantäne kann keine bezahlte Freistellung gewährt werden. Diese Regelung bezieht sich explizit auf die Situation, wenn sich jemand bewusst für eine mit Quarantäne verbundene Reise entscheidet, nicht jedoch, wenn sich nach Reiseantritt auf Grund der pandemischen Entwicklung die Bestimmungen ändern.
Benutzung der Sportanlage
Die Benutzung der Sportanlagen auf dem Campus der THB ist wieder erlaubt, allerdings nur unter Beachtung der „Verhaltens- und Hygieneregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer der Sportanlagen“. Die Standards finden Sie hier: www.th-brandenburg.de/leben/sport
Wie Sie sehen, gibt es weiterhin eine ganze Reihe von Dingen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu regeln und zu organisieren. Mit den bisherigen Regelungen sind wir gut durch die Krise gekommen. Lassen Sie uns weiterhin alle umsichtig sein und die aktuellen Regelungen beachten, damit wir auch weiterhin gut durch die Krise kommen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
nach Wochen, in denen die Präsenzlehre gänzlich ausgesetzt war, und nach Wochen, in denen es lediglich einen Präsenznotbetrieb gab, nimmt die THB vorsichtig – in kleinen Schritten und immer noch sehr eingeschränkt – einen Präsenzbetrieb wieder auf.
Hochschulbetrieb
Weiterhin sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit sinnvoll und möglich, Ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen. Aber es besteht auch wieder die Möglichkeit, an der Hochschule zu arbeiten, immer unter Berücksichtigung der am vergangenen Mittwoch kommunizierten Regelungen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf unser sehr umfassendes Informationsangebot im Internet verweisen: Corona FAQ organisatorisch.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden als noch vor einer Woche, haben wir die Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB um folgenden Passus ergänzt: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann von der oder dem Vorgesetzten für den jeweiligen Verantwortungsbereich auch angeordnet werden, wenn die Arbeitssituation es erfordert.“ Ein Mund-Nasen-Schutz wurde für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschafft und bereits verteilt bzw. steht zur Abholung in ihrer jeweiligen Organisationseinheit bereit. Für die Fahrstühle wird darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5m ein Fahrstuhl nicht von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt werden darf. Die Gebäude sind weiterhin verschlossen, um den Publikumsverkehr möglichst gering zu halten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihren Schlüsseln Zugang, Studierende können das WWZ – falls nötig, z. B. für eine Prüfung – durch die geöffnete Tür im Durchritt betreten. Der Zugang zu den anderen Gebäuden wird für Laborlehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ebenfalls sichergestellt. Die Gebäudereinigung wurde den Corona-bedingten Hygieneanforderungen angepasst.
Lehre
Weiterhin findet der Großteil der Lehre online statt, und dies wird für die gesamte verbleibende Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 gelten. Ab der kommenden Woche wird es aber auch einzelne Laborlehrveranstaltungen in Präsenz geben. Liebe Studentinnen und Studenten: Sollte für Sie eine Laborlehrveranstaltung vorgesehen sein, werden Sie darüber informiert, bitte lesen Sie regelmäßig die E-Mails Ihres Hochschul-Accounts. Die Teilnahme an den Laborlehrveranstaltungen in Präsenz erfolgt auf freiwilliger Basis. An der THB wurden die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, um die Laborlehrveranstaltungen für alle Beteiligten so sicher wie möglich durchzuführen. Aber natürlich ist hier auch Ihre Mitwirkung notwendig. Halten Sie sich an die von uns formulierten „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“, die ich dieser E-Mail beifüge (s. u.). Halten Sie sich auch an die Regelungen in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB (zu finden im Internet). Ich bitte die Lehrenden, die Studierenden am Anfang einer Lehrveranstaltung auf die Verhaltens- und Hygienestandards und die Betriebsanweisung hinzuweisen.
Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, können alle Online-Lehrveranstaltungen direkt wahrnehmen. Soweit aufgrund eines individuellen Risikofaktors die Teilnahme an Laborlehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz nicht möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf. Sollten Sie schwanger sein und sollten für Sie Laborlehrveranstaltungen in Präsenz vorgesehen sein, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf, damit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden kann.
Prüfungen
Heute Vormittag wurde die Verfügung P 03/2020 „Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ veröffentlicht. Diese wurde in den letzten Wochen unter breiter Beteiligung der mit dem Thema Studium und Lehre befassten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger an der THB ausgearbeitet und umfasst alle Aspekte in Bezug auf Prüfungen, die auf Grund der Corona-Pandemie Sonderreglungen für dieses Semester benötigen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der besonderen Situation einen geregelten Semesterbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig Corona-bedingte Nachteile für die Studierenden auszugleichen. Wenn Prüfungen durchgeführt werden, so achten Sie unbedingt auf den Mindestabstand von 1,5m – mein Appell richtet sich an alle Beteiligten, an die Prüferinnen und Prüfer und an die Studentinnen und Studenten. In Anlehnung an die „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“ werden auch noch „Verhaltens- und Hygieneregeln für Prüfungen“ formuliert.
Mir ist bewusst, dass wir alle weiterhin unter erschwerten Bedingungen arbeiten und dass die aktuelle Situation für uns alle herausfordernd ist. Aber ich denke, als THB sind wir gut aufgestellt. Für Ihr engagiertes Mitwirken – und nur dadurch ist dies überhaupt möglich – danke ich Ihnen nochmals sehr herzlich.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, erholsames Wochenende und weiterhin gute Gesundheit,
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
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Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb
Für Studierende gilt:
Für Lehrende (einschließlich Laborbeschäftigte) gilt:
Die erste Phase der Corona-Pandemie im Jahr 2020 war auch für die THB eine sehr bewegende Zeit.
Trat ein kleiner Krisenstab bereits im Februar zusammen, und bearbeitete die Thematik Corona systematisch, gab es am 12. März 2020 (Donnerstag) die erste Telefonkonferenz des Wissenschaftsministeriums mit den Hochschulleitungen. Dabei wurde zunächst die akuelle Lage beraten und über die Auswirkungen auf die gerade an den Fachhochschulen bereits am darauffolgenden Montag startende Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 diskutiert.
Im Laufe des 13.03.2020 (Freitag) überschlugen sich dann die Ereignisse. In einer weiteren Telefonkonferenz der Hochschuleitungen mit dem Ministerium vereinbarten die Brandenburgischen Hochschulen gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium alle Präsenz-Lehrveranstaltungen ab sofort bis einschließlich 20.04.2020 auszusetzen (wurde später noch verlängert). Für die THB bedeutete dies praktisch eine Umstellung von Präsenz-Lehre auf Online-/Fernlehre von Freitag auf Montag.
An diesem 13.03.2020 beschloss die Brandenburgische Landesregierung eine Schließung der Schulen spätestens ab Mittwoch den 18.03.2020.
Konnte die THB in der eigentlichen ersten Vorlesungswoche ab 16.03.2020 noch Wiederholungsprüfungen durchführen, wurde bei uns auch der Prüfungsbetrieb ab 23.03.2020 (Montag) eingestellt.
Ab Dienstag den 24.03.2020 galt an allen Brandenburgischen Hochschulen ein so genannter Präsenznotbetrieb. Präsenznotbetrieb bedeutet, dass ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule arbeiten, die auch „vor Ort“ arbeiten müssen, um die kritische Infrastruktur der Hochschule aufrecht zu erhalten.
Die THB nahm einen Präsenz-Dienstbetrieb dann ab 08.05.2020 wieder auf.
Die Hochschulleitung dankt allen Hochschulmitgliedern für das Meistern dieser Herausforderungen.
Um die zentrale Seite "Corona-Update Lehre" übersichtlich zu gestalten, haben wir am 23.10.2020 die von uns veröffentlichten Informationen ab 12.03.2020 vollständig in eine "Archiv-Seite" kopiert und diese zentrale Seite wurde um die Informationen März 2020 bis Ende April 2020 etwas entlastet.
Sie finden die Archivseite hier. Sie ist auch über die den Schnellzugriff in der sog. Marginalie (rechte Spalte) dieser Seite erreichbar.
Für die THB
Steffen Kissinger
Das Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite wird dokumentiert. Dabei werden die wesentlichen Änderungen nachfolgend ausgewiesen. Auf die Dokumentation der konkreten Detailänderungen wird aber verzichtet.
22.12.2020
23.10.2020
21.10.2020
08.05.2020
29.04.2020
16.04.2020
09.04.2020
22.03.2020
21.03.2020
20.03.2020
19.03.2020
18.03.2020
16.03.2020
13.03.2020
12.03.2020