Studierende müssen zu jeder Präsenzprüfung das ausgefüllte Formular "Erklärung i. S. v. § 25 Abs. 2 der Dritten SARS-CoV-2-UmgV vom 15.09.2021 zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung an der THB im WiSe 2021/22" mitbringen und abgeben.
Besteht die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Tests bzw. einer vollständigen Impfung oder Genesung, müssen sie das Zutreffende in das Formular eintragen.
Besteht keine Nachweispflicht, wird das Formular lediglich zur Erfassung der Kontakdaten genutzt.
Alle Formulare zu schriftlichen Fernprüfungen finden Sie im internen Bereich.
Am 20.01.21 tritt eine neue Rahmenordnung für Studien- und Prüfungordnungen (RO-THB) in Kraft, die wichtige Neuerungen in Bezug auf elektronische Prüfungen enthält. Diese RO gilt schon für die anstehende Prüfungsphase.
Den Text der neuen RO, in dem die Neuerungen rot markiert sind, finden Sie hier.
Für das Selbststudium und das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten von zu Hause aus stellt Ihnen die Hochschulbibliothek zahlreiche elektronische Medien (e-Books, e-Journals, Datenbanken usw.) über VPN/EZProxy zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema "Online Lehren und Lernen":
<link studium service-fuer-studierende tipps-zur-online-lehre>www.th-brandenburg.de/studium/service-fuer-studierende/tipps-zur-online-lehre/
Mit Blick auf die Abrechnung gilt, dass ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplante Lehrveranstaltungen, die nunmehr unter Nutzung von anderen Lehr- Lernformaten durchgeführt werden, auf das Lehrdeputat der Professorinnen und Professoren, sowie der Akademischen Mitarbeiterinnen und Akademischen Mitarbeiter angerechnet werden.
Gleiches gilt für Lehrbeauftragte: ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplante Lehrveranstaltungen, die nunmehr unter Nutzung von anderen Lehr- Lernformaten durchgeführt werden, können vollständig abgerechnet werden.
Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten, die aufgrund einer Erkrankung der oder des Lehrenden ausfallen, können vollständig abgerechnet werden. Bitte denken Sie an den Nachweis einer Krankschreibung.
Für Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten gilt außerdem: Sollten Ihnen Kosten durch die Nutzung von Videokonferenztools für die Lehre (z. B. Zoom) entstanden sein, geben Sie diese Kosten bitte als Nebenkosten in Ihrer Abrechnung für den Lehrauftrag an. Bitte reichen Sie Original-Belege zum Nachweis dieser Nebenkosten ein. Diese Regelung zur Kostenübernahme gilt zunächst nur für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21.
Informationen zu Finanzhilfen für Studierende in der aktuellen Pandemiesituation finden Sie HIER.