Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte beachten Sie die am 22.12.2020 von der Stadt Brandenburg an der Havel herausgegebene Allgemeinverfügung Quarantäne.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Am 20.01.21 tritt eine neue Rahmenordnung für Studien- und Prüfungordnungen (RO-THB) in Kraft, die wichtige Neuerungen in Bezug auf elektronische Prüfungen enthält. Diese RO gilt schon für die anstehende Prüfungsphase.
Den Text der neuen RO, in dem die Neuerungen rot markiert sind, finden Sie hier.
Für das Selbststudium und das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten von zu Hause aus stellt Ihnen die Hochschulbibliothek zahlreiche elektronische Medien (e-Books, e-Journals, Datenbanken usw.) über VPN/EZProxy zur Verfügung.
In Moodle gibt es einen Kurs zum Thema Online-Lehre: https://moodle.th-brandenburg.de/course/view.php?id=3130#section-0.
In diesem Kurs finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Hilfestellungen zur Online-Lehre. Der Kurs wird betreut von den Mitgliedern der Task Force E-Learning, die alle als Trainer in den Kurs eingetragen sind. Diese können z.B. im Allgemeinen Forum schnell und kompetent Ihre Fragen zu Tools für die Online-Lehre und zu didaktischen Formaten beantworten.
Mit Blick auf die Abrechnung gilt, dass ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplante Lehrveranstaltungen, die nunmehr unter Nutzung von anderen Lehr- Lernformaten durchgeführt werden, auf das Lehrdeputat der Professorinnen und Professoren, sowie der Akademischen Mitarbeiterinnen und Akademischen Mitarbeiter angerechnet werden.
Gleiches gilt für Lehrbeauftragte: ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplante Lehrveranstaltungen, die nunmehr unter Nutzung von anderen Lehr- Lernformaten durchgeführt werden, können vollständig abgerechnet werden.
Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten, die aufgrund einer Erkrankung der oder des Lehrenden ausfallen, können vollständig abgerechnet werden. Bitte denken Sie an den Nachweis einer Krankschreibung.
Für Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten gilt außerdem: Sollten Ihnen Kosten durch die Nutzung von Videokonferenztools für die Lehre (z. B. Zoom) entstanden sein, geben Sie diese Kosten bitte als Nebenkosten in Ihrer Abrechnung für den Lehrauftrag an. Bitte reichen Sie Original-Belege zum Nachweis dieser Nebenkosten ein. Diese Regelung zur Kostenübernahme gilt zunächst nur für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21.
Informationen zu Finanzhilfen für Studierende in der aktuellen Pandemiesituation finden Sie HIER.
Beteiligen Sie sich gern an der Corona Foto-Aktion des Landes: #ZusammenAbstandHalten