Bei dieser Seite handelt es sich um eine "Archiv-Seite". Da die Corona-Update Informationen im Laufe der Corona-Pandemie jeweils Lage-angemessen auch recht umfangreich sind, wurden die Informationen aus der eigentlichen Corona-Update Lehre Seite am 23.10.2020 zunächst einmal vollständig kopiert.
In einem zweiten Schritt wurde der Eingangstext zu dieser Seite angepasst (er ist damit nicht identisch mit dem Eingangstext zur seite Corona-Update Lehre).
In einem dritten Schritt wurde das sog. Akkordeon auf der eigentlichen Corona-Update Lehre Seite um die Einträge vom 12.03.2020 bis zum 29.04.2020 bereinigt und auf der Corona-Update Lehre im Akkordeon am Ende ein Verweis auf diese Archivseite eingebaut. Damit bleiben die historischen Informationen erhalten, die wichtige zentrale Seite wird aber etwas entschlackt.
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sommerferien sind vorüber. Ich hoffe, viele von Ihnen konnten ein paar erholsame Urlaubstage verbringen. Jetzt steht die Vorbereitung für das kommende Semester an.
Wir planen, das Wintersemester als Präsenzsemester durchzuführen. Leider gibt es dabei aber zwei Faktoren, die zu Einschränkungen führen können: Corona und die Unsicherheit bzgl. der Energieversorgung im Herbst und Winter.
Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, es kann wieder zu Corona-bedingten Einschränkungen kommen. Auf Bundesebene wurden hierzu bereits die Rahmenbedingungen geschaffen, über konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Verordnung auf Landesebene ist noch nichts bekannt. Wir sind aber auf verschiedene Szenarien vorbereitet und haben Vorkehrungen getroffen, um mögliche Vorgaben auch umsetzen zu können. Sobald ich Näheres weiß, werde ich Sie in gewohnter Weise informieren.
Wir werden und müssen uns daran beteiligen, Energie zu sparen, wobei nicht das Sparen von Energiekosten im Mittelpunkt steht, sondern das Sparen von Energiemenge. Die Landesregierung hat im Rahmen einer Kabinettsitzung kürzlich Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Landesverwaltung Brandenburg beschlossen. Bei diesen geht es v. a. darum, den Wärmeverbrauch zu reduzieren. Diese Maßnahmen müssen auch wir umsetzen. Wir werden die Gebäude in diesem Jahr nicht so heizen können wie in den vergangenen Jahren. Als Größenordnung für die Einsparung sieht die Landesregierung 15%-30% der Energiemenge vor.
Wie die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen in den Gebäuden der THB konkret erfolgen kann, wird gerade geprüft und im Präsidium beraten. Die Hochschulleitung befindet sich darüber hinaus in enger Abstimmung mit den Personalräten. Auch zwischen den Hochschulen im Land Brandenburg gibt es dazu einen Austausch.
Sicher können wir viel Einsparpotenzial durch die Absenkung der Raumtemperatur realisieren. Aber wir müssen auch kritisch prüfen, inwieweit unsere Gebäude – die nicht über die modernste Wärmedämmung verfügen – noch sinnvoll genutzt werden können und unter welchen Bedingungen Arbeiten, Lehren und Lernen an der THB noch im geeigneten Rahmen möglich sind.
Wenn weitergehend Energie gespart werden muss, können weitere Maßnahmen dazu einen relevanten Beitrag leisten, beispielsweise die folgenden beiden:
- Beheizung des Audimax lediglich auf Frostschutz-Niveau und Verzicht auf die Nutzung im Winter;
- Sonderbetrieb der Hochschule von Mitte Dezember bis Mitte Januar mit überwiegend Online-Lehrveranstaltungen und Homeoffice-Arbeit.
Wir planen bewusst keine verlängerten Weihnachtsferien – was an anderen Hochschulen diskutiert wird –, da wir an den Semesterzeiten und den Prüfungszeiten festhalten wollen. Eine vollkommene Neuorganisation der beiden kommenden Semester würde Lehrende und Studierende vor große organisatorische Herausforderungen stellen, weshalb dies nur die Ultima Ratio ist. Gehen Sie daher bei der Vorbereitung des Semesters davon aus, dass Lehre und Prüfungen in den gewohnten Zeiten stattfinden werden. Planen Sie aber bitte schon jetzt mit, dass Sie zwei oder drei Lehrveranstaltungen vor der Weihnachtspause und eine Lehrveranstaltung danach, ggf. auch zwei, virtuell anbieten können.
Mir ist bewusst, dass wir erneut vor großen Herausforderungen stehen. Da wir aber aktuell noch nicht absehen können, wie und mit welcher Heftigkeit uns die Energiekrise treffen wird, bitte ich um Verständnis, dass wir noch keine abschließenden Aussagen zur Anpassung der Semesterplanung machen können. Auch ist noch völlig unklar, wie mögliche Vorgaben zum Umgang mit der Corona-Pandemie und weitere mögliche Vorgaben zum Umgang mit der Energiekrise parallel umgesetzt werden können.
Ich weiß, dass die oben genannten Einschränkungen Sie alle erneut belasten. Auch ich bin unglücklich angesichts der Perspektiven für dieses Wintersemester. Wir sollten uns aber bewusst machen, dass unsere Energiesparmaßnahmen einen Beitrag dazu leisten, dass den privaten Haushalten und der kritischen Infrastruktur, wie z. B. Krankenhäusern, im Winter ausreichend Energie zum Heizen zur Verfügung steht.
Ich wünsche Ihnen trotz dieser betrüblichen Perspektive für den Herbst und Winter jetzt erst einmal eine gute Spätsommerzeit.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Corona-Infektionsgeschehen geht landesweit zurück, die Corona-Schutzmaßnahmen wurden entsprechend angepasst. Das öffentliche Leben normalisiert sich schrittweise wieder, und auch wir wollen – Schritt für Schritt – die Rückkehr zum normalen Campusleben ermöglichen. Natürlich werden wir dabei weiterhin Vorsicht walten lassen unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes.
Auf Grund der sinkenden Corona-Fallzahlen wurde die Gefährdungsbeurteilung zum Corona-Virus anpasst. Die bisher geltenden Maßnahmen können wie folgt abgemildert werden:
- Wenn in den Innenräumen der THB ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten wird, dann wird nachdrücklich empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
- Wenn in den Innenräumen der THB ein Abstand von 1,5m eingehalten wird, dann braucht keine Maske getragen zu werden.
Ich denke, es handelt sich hier um eine Regelung mit Augenmaß, die der aktuellen pandemischen Lage angemessen ist.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
PS: Die noch vorhandene Beschilderung wird in den kommenden Tagen angepasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum 15.04.2022 wird die THB-Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit (https://intern.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/hochschule/Dateien/Amtliche-Mitteilungen/2020/2020-13-Dienstvereinbarung-Wohnraumarbeit.pdf) wieder eingesetzt. Wenn Ihnen ein Antrag auf alternierende Wohnraumarbeit bewilligt wurde, können Sie bis zu 40% der wöchentlichen Arbeitszeit (i. d. R. verteilt auf 2 Arbeitstage) von zu Hause arbeiten. Bitte vermerken Sie die Tage, die Sie im Homeoffice verbringen, auf Ihrem Zeiterfassungsbogen, indem Sie in die Spalte „Bemerkungen“ das Wort „Homeoffice“ schreiben.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in der Hochschule weiterhin verpflichtend ist. Ausnahmen gelten nur für Mitarbeitende an ihrem festen Arbeitsplatz und für Lehrende, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Studierenden haben. Studierende müssen die Maske auch dann tragen, wenn sie auf einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben. Das „Hygienekonzept Coronavirus“ (https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/Arbeitsschutz/Corona-Pandemie/THB-Hygienekonzept-Coronavirus-Aktuell.pdf) und die „Betriebsanweisung Coronavirus“ (https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/Arbeitsschutz/Corona-Pandemie/THB-Betriebsanweisung-Coronavirus-Aktuell.pdf) der THB wurden entsprechend aktualisiert.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest und alles Gute!
Viele Güße
Rolf Socher
ZUSAMMENFASSUNG:
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 2. April 2022 tritt die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung außer Kraft und wird durch die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ersetzt. Die neue Verordnung wird bis einschließlich 30. April 2022 gelten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist zunächst bis zum 25. Mai 2022 in Kraft (http://www.gesetze-im-internet.de/corona-arbschv_2022-03/Corona-ArbSchV.pdf).
Welche Regelungen betreffen Sie?
3G in der Lehre
Gemäß der neuen Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung muss der 3G-Status nicht mehr nachgewiesen werden. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende müssen ab dem kommenden Montag (03.04.2022) ihren 3G-Status also NICHT mehr nachweisen und Intake wird nicht mehr eingesetzt. Folglich wird auch die Validierungsstelle im Audimax ab Dienstag geschlossen sein.
Regelmäßige Selbsttests
Die THB stellt ihren Mitarbeitenden und Studierenden auch künftig Selbsttests zur Verfügung.
Studierende erhalten die Selbsttests zur Eigenanwendung beim Studentischen ServiceDesk im Raum WWZ 116a, der wochentags zwischen 10-15 Uhr geöffnet hat.
Maskenpflicht, Abstandsgebot und Lüften in den Gebäuden der THB
Der Lehr- und Forschungsbetrieb findet an der THB in Präsenz statt, um persönliche Kommunikation und Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden zu ermöglichen. Hier kommt es zu wechselnden Kontakten, bei denen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann.
Laut der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die auch auf Studierende Anwendung findet, haben Arbeitgeber auf „Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung [….] die weiterhin erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen“ (§ 2 Abs. 1). Um die Sicherheit und Gesundheit von Studierenden und Beschäftigen der THB zu gewährleisten, gilt in den Gebäuden der THB weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Masken müssen auf allen Fluren und in allen Räumen der THB getragen werden. Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz und für Lehrende in Lehrveranstaltungen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
Generell sollte ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. In Hörsälen müssen Studierende durchgängig Masken tragen – auch dann, wenn sie an einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben.
Regelmäßiges Lüften aller Räume (Veranstaltungs- und Büroräume) ist weiterhin erforderlich.
Homeoffice
Hier gibt es keine Veränderungen zum letzten Corona-Update vom 18.03.2022; die Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraumarbeit bleibt bis zum 14.04.2022 ausgesetzt.
Hochschulsport
Ab dem 11.04.2022 wird Hochschulsport für Studierende und Mitarbeitende wieder möglich sein, d. h. genehmigte und geleitete Sportkurse können auch in der Sporthalle wieder stattfinden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Hochschulsports: https://www.th-brandenburg.de/leben/sport/.
Corona-(Verdachts-)Fälle
Bitte kommen Sie nicht in die Hochschule, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Buerger/Flyer-Verhaltenstipps-Fruehjahr-2022.pdf?__blob=publicationFile).
Wir bitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Rolf Socher
ZUSAMMENFASSUNG:
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 18. März 2022 tritt die geltende Eindämmungsverordnung außer Kraft und wird durch die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ersetzt (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsmv). Die neue Verordnung wird bis zum 02.04.2022 gelten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde verlängert und angepasst. Diese Arbeitsschutz-Regelungen sind zunächst bis zum 25. Mai 2022 in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
3G in der Lehre
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der Verordnung des Landes muss der 3G-Status aller an einer Lehrveranstaltung Beteiligten weiterhin nachgewiesen werden. Die Web-Anwendung Intake kommt daher für die Lehre auch künftig zum Einsatz, allerdings ohne Erhebung von Kontaktdaten. Die Validierungsstelle im Audimax ist wie gewohnt von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 - 15:30 Uhr besetzt.
Maskenpflicht, Abstandsgebot und Lüften in den Gebäuden der THB
In den Gebäuden der THB gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf Fluren und in Räumen. Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz und für Lehrende in Lehrveranstaltungen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
Abstandsgebot: Generell soll ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. In Hörsälen werden die Plätze nach dem Schachbrettmuster belegt. Hier müssen Studierende durchgängig Masken tragen – auch dann, wenn sie an einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben.
Regelmäßiges Lüften der Räume ist weiterhin erforderlich.
Homeoffice
Die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten – und damit verbunden die Pflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Angebot auch anzunehmen (soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen), entfällt. Aufgrund der gegenwärtig hohen Inzidenzzahlen haben wir kurzfristig entschieden, die Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraumarbeit doch noch weiter auszusetzen. Bis zum 14.04.2022 soll von der Homeofficemöglichkeit weiterhin Gebrauch gemacht werden können, wenn es die dienstlichen Belange ermöglichen. Falls Sie sich mit mehreren Personen ein Büro teilen, versuchen Sie bitte, es so einzurichten, dass gemeinsame Arbeitszeiten im Büro auf ein Minimum reduziert bleiben.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Präsenzlehre an der THB soll dabei mit den Dienstvorgesetzten die Möglichkeit des Homeoffices abgestimmt werden.
Arbeit in den THB-Gebäuden
Bei Mitarbeitenden wird ab dem 21.03.2022 der 3G-Status nicht mehr erhoben. Lediglich in der Lehre müssen alle an einer Lehrveranstaltung Beteiligten ihren 3G-Status nachweisen.
Bitte lüften Sie die Büros regelmäßig und tragen Sie abseits des festen Arbeitsplatzes eine Maske.
Regelmäßige Selbsttests
Die THB stellt ihren Mitarbeitenden auch künftig kostenlose Selbsttests zur Verfügung. Bitte testen Sie sich einmal pro Woche, bei Bedarf öfter.
Studierende erhalten ebenfalls kostenlose Selbsttests im Audimax, wenn sie sich für den Lehrbetrieb testen möchten. Beachten Sie bitte: Der freiwillige Selbsttest ist als 3G-Nachweis nach der Verordnung des Landes nicht zulässig. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss einen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen. Insofern richtet sich das Angebot der Selbsttests eher an Studierende, die geimpft oder genesen sind und sich dennoch testen wollen.
Corona-(Verdachts-)Fälle
Bitte kommen Sie nicht in die Hochschule, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (https://www.zusammengegencorona.de/informieren/sich-und-andere-schuetzen/symptome-erkennen-und-richtig-handeln/).
Wir bitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Impfung
In Brandenburg an der Havel gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen (https://www.stadt-brandenburg.de/leben/gesundheit/coronavirus-sars-cov-2#c26836). Ich empfehle dringend, diese Möglichkeiten zu nutzen, damit Sie sich und Ihre Angehörigen schützen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen; die für die Impfung aufgewendete Zeit kann allerdings nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Ich hoffe sehr, dass wir unter Beachtung der oben genannten Regelungen weiter gut durch diese herausfordernde Zeit kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin einen guten Start in das neue Semester.
Viele Grüße
Rolf Socher
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 23. Februar 2022 ist eine neue Corona-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten, die bis zum 19. März 2022 gelten wird (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3_sars_cov_2_eindv#31). Was bedeutet das konkret für Sie?
Zusammenfassung
Und nun die Regeln im Einzelnen:
Nachprüfungen und Lehre im Sommersemester 2022
Für das Sommersemester 2022 ist vorrangig Präsenzlehre geplant. Einzelne Lehrveranstaltungen werden online oder in hybrider Form stattfinden.
Wie schon in meiner Mail vom 14. Februar 2022 beschrieben, entfällt die Erhebung von Kontaktdaten für Hochschulen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss der 3G-Status aller an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung Beteiligten aber weiterhin nachgewiesen werden. Die Web-Anwendung Intake kommt daher für Lehre und Prüfungen weiterhin zum Einsatz, weil hier eine Überprüfung des 3G-Status auch ohne Erhebung der Kontaktdaten möglich ist. Die Validierungsstelle im Audimax ist wie gewohnt von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 - 15:30 Uhrbesetzt.
3G am Arbeitsplatz
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der THB arbeiten, weiterhin ihren 3G-Status nachweisen. Das bekannte Prozedere der letzten Wochen ändert sich hier nicht; die Validierungsstelle im Audimax ist von 7:30 -15:30 Uhr besetzt.
Homeoffice
Ab dem 20. März 2022 entfällt laut MPK-Beschluss (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2005140/6d5d1ba7b997e2231f545f798f677382/2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf?download=1) die Verpflichtung für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten. Daher plant die THB, am 21.03.22 zu ihrer Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit zurückzukehren. Für das Sommersemester 2022 ist zudem vorrangig Präsenzlehre geplant – somit werden Mitarbeitende auch wieder verstärkt vor Ort gebraucht. Bitte stellen Sie sich in Ihren Planungen darauf ein.
Die der Personalabteilung vorliegenden und genehmigten Anträge auf Wohnraumarbeit bleiben bis zum Ende der Genehmigung wirksam und müssen nicht erneut gestellt werden.
Externe Gäste
Es kommt immer wieder vor, dass auf Grund dienstlicher Notwendigkeit Termine in Präsenz in den Gebäuden der THB stattfinden und dass an diesen Terminen auch externe Gäste teilnehmen. Externe Gäste dürfen – analog zur Regel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur an Terminen teilnehmen, wenn Sie einen 3G-Status nachweisen können. Die Leiterin/der Leiter des Termins hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste den 3G-Status nachweisen (durch eigene Kontrolle der Nachweise, nach Absprache ggf. auch mit Unterstützung der Validierungsstelle).
Corona-Fälle
Wir bitten Sie, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Bitte halten Sie sich an diese unverändert geltenden Hygieneregeln. Tragen Sie immer und überall in den Gebäuden der THB Ihre Schutzmaske (mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes), halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie die persönlichen Kontakte auf das Minimum der dienstlichen Notwendigkeit, solange die Verpflichtung zum Homeoffice besteht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales
ZUSAMMENFASSUNG:
- 3G in der Lehre und 3G am Arbeitsplatz: Neuvalidierung ab kommendem Montag, 31.01.2022 für alle notwendig
- externe Gäste bei Terminen müssen ebenfalls 3G-Status nachweisen
- Nutzung von Homeoffice soweit möglich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wie bereits in den vergangenen THB Corona Updates kommuniziert, müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben alle an einer Lehrveranstaltung Beteiligten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der THB arbeiten, Ihren 3G-Status nachweisen. Die hierfür gewählten Verfahren haben sich bewährt und stellen unser gesetzeskonformes Handeln sicher.
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) haben sich zwei wichtige Änderungen ergeben in Bezug auf
- die für die Anerkennung eines vollständigen Impfschutzes zugelassenen Impfstoffe und
- die Dauer des Genesenenstatus (Reduzierung von sechs Monaten auf 90 Tage).
Bitte prüfen Sie jeweils individuell, ob Sie weiterhin offiziell als geimpft oder genesen gelten (alle notwendigen Angaben finden Sie unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis). Ihren aktuellen Impfstatus können Sie auch einfach mit Hilfe der Corona Warn-App prüfen. Diese weist in der aktuellen Version im Reiter „Zertifikate“ den entsprechenden Status aus. Dies gilt auch bei Hinterlegung von etwaigen Testzertifikaten.
Im Sinne des Datenschutzes und der Datensparsamkeit haben wir auf die Erfassung von Impfstoffen und bei Intake auch auf die Unterscheidung von Impfung und Genesung verzichtet. Wir haben in Intake lediglich festgehalten, wie lange der vorgelegte Nachweis gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt der Vorlage gültig war. Dies hat aber zwingend zur Folge, dass bei Änderungen der Rechtslage eine erneute Validierung des 3G-Status auch für die Geimpften und Genesenen notwendig ist. Der Aufwand ist mir bewusst, es ist aber die einzige Möglichkeit der rechtskonformen Umsetzung.
Was heißt das nun für Sie?
3G in der Lehre
Durch die Umstellung des Intake-Systems zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben bzgl. Impf- und Genesenenstatus müssen alle Studierenden ab Montag, 31.01.2022 ihren jeweiligen Intake QR-Code neu validieren lassen. Sie müssen also vor Ihrer ersten Prüfung in der kommenden Woche zur Validierungsstelle im Audimax gehen, und ihren Impf- bzw. Genesenenstatus erneut nachweisen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, müssen Sie ihren Testnachweis (kostenloser Bürgertest) an jedem Tag, an dem Sie eine Prüfung haben, in der Validierungsstelle vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch die gesetzliche Neuregelung keinen Impf- oder Genesenenstatus mehr haben. Planen Sie für die Validierung im Audimax vor der Prüfung extra Zeit ein. Es kann zu Wartezeiten kommen, berücksichtigen Sie dies in Ihrer Zeitplanung.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich KEINEN neuen QR-Code für Intake erstellen, Sie können Ihren bisherigen Code weiterhin verwenden und ab kommenden Montag neu validieren lassen. Die aktuell hinterlegten Validierungen ALLER QR-Codes werden am kommenden Wochenende gelöscht. ALLE Nutzerinnen und Nutzer von Intake müssen sich also NEU validieren.
3G am Arbeitsplatz
Ich bitte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der Hochschule arbeiten, in der kommenden Woche erneut den Impf- bzw. Genesenennachweis in der Validierungsstelle im Audimax vorzulegen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden die Gültigkeit des Nachweises überprüfen und wie gehabt in der entsprechenden Liste die Erfüllung des 3G-Status erfassen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, dann müssen Sie wie bisher jeden Tag vor Aufsuchen des Arbeitsplatzes bzw. vor Aufnahme jeglicher dienstlicher Aktivität in den Gebäuden der THB einen Testnachweis (kostenloser Bürgertest) vorlegen.
Es ist außerdem zu erwarten, dass sich zukünftig die Rechtslage erneut ändern wird und dass die "Booster-Impfung" beim 3G-Nachweis eine relevante Rolle spielen wird. Nutzen Sie daher schon jetzt die Möglichkeit, bei der Validierungsstelle die Information zu Ihrer Booster-Impfung - sofern vorhanden - zu hinterlegen.
Externe Gäste
Es kommt immer wieder vor, dass auf Grund dienstlicher Notwendigkeit Termine in Präsenz in den Gebäuden der THB stattfinden und dass an diesen Terminen auch externe Gäste teilnehmen. Externe Gäste dürfen – analog zur Regel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur an Terminen teilnehmen, wenn Sie einen 3G-Status nachweisen können. Die Leiterin/der Leiter des Termins hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste den 3G-Status nachweisen (durch eigene Kontrolle der Nachweise, nach Absprache ggf. auch mit Unterstützung der Validierungsstelle) und die Kontaktdaten erfasst werden.
Corona-Fälle
Wie in allen Hochschulen melden sich auch bei uns vermehrt Kolleginnen und Kollegen und Studentinnen und Studenten, dass Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Wir unterstützen mit Hilfe der erfassten Kontaktdaten bei der Kontaktnachverfolgung so gut wir können. Es gibt bisher keine Hinweise, dass eine Präsenzveranstaltung an unserer Hochschule zum Infektionsgeschehen beigetragen hat. Insofern können wir sagen, dass unser Hygienekonzept gut funktioniert. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten. Tragen Sie immer und überall in den Gebäuden der THB Ihre Schutzmaske (bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes), halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie die persönlichen Kontakte auf das Minimum der dienstlichen Notwendigkeit.
Homeoffice
Soweit dienstlich und privat möglich, sollte in der aktuellen Situation das Homeoffice der Regelarbeitsort sein. Prüfen Sie kritisch, für welche Aktivitäten die Präsenz an der Hochschule dienstlich notwendig ist und reduzieren Sie Ihre Anwesenheit auf eben diese. Wenn Sie sich mit mehreren Personen ein Büro teilen, dann versuchen Sie die Arbeit so zu organisieren, dass gleichzeitig nicht mehrere Personen anwesend sind.
Ich hoffe sehr, dass wir unter Beachtung der oben genannten Regelungen weiterhin gut durch diese doch so schwere Zeit der Corona-Pandemie kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
ZUSAMMENFASSUNG:
- 3G in der Lehre und 3G am Arbeitsplatz: Neuvalidierung ab kommendem Montag, 31.01.2022 für alle notwendig
- externe Gäste bei Terminen müssen ebenfalls 3G-Status nachweisen
- Nutzung von Homeoffice soweit möglich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wie bereits in den vergangenen THB Corona Updates kommuniziert, müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben alle an einer Lehrveranstaltung Beteiligten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der THB arbeiten, Ihren 3G-Status nachweisen. Die hierfür gewählten Verfahren haben sich bewährt und stellen unser gesetzeskonformes Handeln sicher.
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) haben sich zwei wichtige Änderungen ergeben in Bezug auf
- die für die Anerkennung eines vollständigen Impfschutzes zugelassenen Impfstoffe und
- die Dauer des Genesenenstatus (Reduzierung von sechs Monaten auf 90 Tage).
Bitte prüfen Sie jeweils individuell, ob Sie weiterhin offiziell als geimpft oder genesen gelten (alle notwendigen Angaben finden Sie unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis). Ihren aktuellen Impfstatus können Sie auch einfach mit Hilfe der Corona Warn-App prüfen. Diese weist in der aktuellen Version im Reiter „Zertifikate“ den entsprechenden Status aus. Dies gilt auch bei Hinterlegung von etwaigen Testzertifikaten.
Im Sinne des Datenschutzes und der Datensparsamkeit haben wir auf die Erfassung von Impfstoffen und bei Intake auch auf die Unterscheidung von Impfung und Genesung verzichtet. Wir haben in Intake lediglich festgehalten, wie lange der vorgelegte Nachweis gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt der Vorlage gültig war. Dies hat aber zwingend zur Folge, dass bei Änderungen der Rechtslage eine erneute Validierung des 3G-Status auch für die Geimpften und Genesenen notwendig ist. Der Aufwand ist mir bewusst, es ist aber die einzige Möglichkeit der rechtskonformen Umsetzung.
Was heißt das nun für Sie?
3G in der Lehre
Durch die Umstellung des Intake-Systems zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben bzgl. Impf- und Genesenenstatus müssen alle Studierenden ab Montag, 31.01.2022 ihren jeweiligen Intake QR-Code neu validieren lassen. Sie müssen also vor Ihrer ersten Prüfung in der kommenden Woche zur Validierungsstelle im Audimax gehen, und ihren Impf- bzw. Genesenenstatus erneut nachweisen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, müssen Sie ihren Testnachweis (kostenloser Bürgertest) an jedem Tag, an dem Sie eine Prüfung haben, in der Validierungsstelle vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch die gesetzliche Neuregelung keinen Impf- oder Genesenenstatus mehr haben. Planen Sie für die Validierung im Audimax vor der Prüfung extra Zeit ein. Es kann zu Wartezeiten kommen, berücksichtigen Sie dies in Ihrer Zeitplanung.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich KEINEN neuen QR-Code für Intake erstellen, Sie können Ihren bisherigen Code weiterhin verwenden und ab kommenden Montag neu validieren lassen. Die aktuell hinterlegten Validierungen ALLER QR-Codes werden am kommenden Wochenende gelöscht. ALLE Nutzerinnen und Nutzer von Intake müssen sich also NEU validieren.
3G am Arbeitsplatz
Ich bitte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der Hochschule arbeiten, in der kommenden Woche erneut den Impf- bzw. Genesenennachweis in der Validierungsstelle im Audimax vorzulegen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden die Gültigkeit des Nachweises überprüfen und wie gehabt in der entsprechenden Liste die Erfüllung des 3G-Status erfassen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, dann müssen Sie wie bisher jeden Tag vor Aufsuchen des Arbeitsplatzes bzw. vor Aufnahme jeglicher dienstlicher Aktivität in den Gebäuden der THB einen Testnachweis (kostenloser Bürgertest) vorlegen.
Es ist außerdem zu erwarten, dass sich zukünftig die Rechtslage erneut ändern wird und dass die "Booster-Impfung" beim 3G-Nachweis eine relevante Rolle spielen wird. Nutzen Sie daher schon jetzt die Möglichkeit, bei der Validierungsstelle die Information zu Ihrer Booster-Impfung - sofern vorhanden - zu hinterlegen.
Externe Gäste
Es kommt immer wieder vor, dass auf Grund dienstlicher Notwendigkeit Termine in Präsenz in den Gebäuden der THB stattfinden und dass an diesen Terminen auch externe Gäste teilnehmen. Externe Gäste dürfen – analog zur Regel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur an Terminen teilnehmen, wenn Sie einen 3G-Status nachweisen können. Die Leiterin/der Leiter des Termins hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste den 3G-Status nachweisen (durch eigene Kontrolle der Nachweise, nach Absprache ggf. auch mit Unterstützung der Validierungsstelle) und die Kontaktdaten erfasst werden.
Corona-Fälle
Wie in allen Hochschulen melden sich auch bei uns vermehrt Kolleginnen und Kollegen und Studentinnen und Studenten, dass Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Wir unterstützen mit Hilfe der erfassten Kontaktdaten bei der Kontaktnachverfolgung so gut wir können. Es gibt bisher keine Hinweise, dass eine Präsenzveranstaltung an unserer Hochschule zum Infektionsgeschehen beigetragen hat. Insofern können wir sagen, dass unser Hygienekonzept gut funktioniert. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten. Tragen Sie immer und überall in den Gebäuden der THB Ihre Schutzmaske (bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes), halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie die persönlichen Kontakte auf das Minimum der dienstlichen Notwendigkeit.
Homeoffice
Soweit dienstlich und privat möglich, sollte in der aktuellen Situation das Homeoffice der Regelarbeitsort sein. Prüfen Sie kritisch, für welche Aktivitäten die Präsenz an der Hochschule dienstlich notwendig ist und reduzieren Sie Ihre Anwesenheit auf eben diese. Wenn Sie sich mit mehreren Personen ein Büro teilen, dann versuchen Sie die Arbeit so zu organisieren, dass gleichzeitig nicht mehrere Personen anwesend sind.
Ich hoffe sehr, dass wir unter Beachtung der oben genannten Regelungen weiterhin gut durch diese doch so schwere Zeit der Corona-Pandemie kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das zweite von der Corona-Pandemie geprägte Jahr neigt sich dem Ende zu. Erneut mussten Sie, mussten wir alle viele Herausforderungen meistern. Dabei ist es uns gelungen, den Lehrbetrieb gut aufrecht zu erhalten und ein gutes Studium an der THB zu ermöglichen. Wir mussten uns immer wieder auf neue Rahmenbedingungen einstellen und regelmäßig neu planen. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihr engagiertes Mitwirken – und auch für Ihr Verständnis. Danke!
Die Pandemie – so ist zu befürchten – wird uns noch einige Zeit begleiten. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam an der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen arbeiten.
Wir wissen noch nicht genau, was uns im kommenden Jahr erwartet. Aktuell gehen wird davon aus, dass wir im Januar die Lehre im aktuellen Modus fortsetzen können: Ein Großteil der Lehrveranstaltungen wird im Online-Format stattfinden, aber auch Präsenz ist weiterhin möglich. Für die Lehre in Präsenz gilt weiterhin „3G“; dies hat sich an der THB bewährt, mit Hilfe des Intake-Validierungssystems wird die 3G-Kontrolle und die Kontakterfassung effektiv durchgeführt.
Sollten sich noch weitere Änderungen ergeben, wird Sie der Vizepräsident für Lehre am 3. Januar 2022 entsprechend informieren.
In der Hoffnung, dass es für Sie und uns alle ein gutes Jahr 2022 wird, verbleibe ich mit den besten Grüßen und wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und friedliche, glückliche, ruhige Tage zum Jahresausklang.
Ihr Andreas Wilms
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wir haben heute in einer Sondersitzung des Präsidiums unter Einbeziehung des AStA zur weiteren Durchführung der Lehre in diesem Semester beraten.
Wir haben intensiv abgewogen und die Rückmeldungen von vielen Seiten berücksichtigt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der bisherige Modus beibehalten wird. Wir werden aktuell nicht in einen vollständigen Online-Modus in der Lehre wechseln.
Wichtig ist zu berücksichtigen, dass das Sicherheitskonzept und unsere Hygienemaßnahmen funktionieren. In dieser Vorlesungszeit gab es in der Gruppe der Studierenden innerhalb der ersten zwei Monate nur vier uns bekannt gewordene Corona-Fälle, wobei es sich nach unserem Kenntnisstand bei keinem dieser Fälle um eine Infektion an der THB handelt, und es ist uns auch kein Fall bekannt, der davon ausgehend zu weiteren Infektionen an der Hochschule geführt hat.
Wir werden weiterhin engmaschig die Lage beobachten und treffen Vorbereitungen, um - wenn nötig - einen systematischen Übergang in die Online-Lehre zu gewährleisten.
Ich halte Sie auf dem Laufenden,
herzliche Grüße
Andreas Wilms für das Präsidium
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
seit heute gilt eine neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-EindV). Die Änderungen für uns als Hochschule betreffen zwei Bereiche:
1) Maskenpflicht
Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht in den Gebäuden der THB, d. h. auch in Lehrveranstaltungen muss jetzt von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgängig eine medizinische Maske getragen werden. Die Tragepflicht gilt nicht für Lehrkräfte während des Vortrags, wenn der Mindestabstand von 1,5m, besser von 2m, zu allen Studierenden eingehalten werden kann. Außerhalb von Lehrveranstaltungen bildet die Arbeit am eigenen Arbeitsplatz eine Ausnahme von der allgemeinen Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand gewahrt wird.
2) Testpflicht für Studierende
Studierende (Lehrende siehe unten), die sich bei Intake nicht mit einem Impf- oder Genesenennachweis validiert haben und damit der Testpflicht unterliegen, müssen von nun an jeden Tag, an dem sie an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen, einen offiziellen Testnachweis („Bürgertest“) in der Validierungsstelle im Audimax vorlegen und Ihren Intake-QR-Code validieren lassen.
Im Nachgang zu meinem THB Corona-Update von Montag, 22.11.2021, möchte ich darauf hinweisen, dass das Infektionsschutzgesetz heute in Kraft getreten ist. Damit sind alle Beschäftigten ab heute verpflichtet, den 3G-Status nachzuweisen. Alle Geimpften und Genesenen müssen umgehend ihren entsprechenden Nachweis vorlegen, wenn sie es nicht schon getan haben und sofern sie in der Hochschule arbeiten. Alle Beschäftigten, die keinen solchen Nachweis vorlegen, müssen täglich vor Dienstantritt in der Arbeitsstätte ihren offiziellen Testnachweis vorlegen.
Helfen Sie bitte mit, die Pandemie einzudämmen.
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
Sie alle bekommen es mit: das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Aus aktuellem Anlass gehe ich in diesem THB Corona Update auf vier relevante Aspekte ein:
1) Lehre
2) Veranstaltungen
3) Homeoffice-Regelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4) 3G-Überprüfung am Arbeitsplatz
Ad 1) Lehre
Aktuell ist noch keine Umstellung auf reine Online-Lehre geplant, es wird weiterhin Präsenzangebote in der Lehre geben. Mir ist bewusst, dass das von vielen kritisch gesehen wird, andererseits ist für viele Studierende das Studium „vor Ort“ sehr wichtig und daher wollen wir es – so lange es verantwortbar ist – aufrecht halten.
Wir beobachten die Entwicklungen sehr engmaschig und überprüfen diese Entscheidung regelmäßig. Die Entscheidung spiegelt auch die Linie der Hochschulrektorenkonferenz wider und steht im Einklang mit dem Vorgehen an den anderen Brandenburger Hochschulen. Auch funktioniert unser Hygienekonzept gut, seit Beginn der Pandemie gab es kein relevantes Infektionsgeschehen an der THB.
Das „Intake“-System hat sich bewährt und wird weiterhin für den Nachweis des 3G-Status der Studierenden genutzt. Für die Lehrenden gelten ab Mittwoch, 24.11.2021, die neuen Regeln nach dem Infektionsschutzgesetz wie unter Punkt 4 beschrieben.
Ad 2) Veranstaltungen
Veranstaltungen der Hochschule, die nicht originäre Lehrveranstaltungen sind, sollen nicht mehr in Präsenz durchgeführt werden, sondern soweit möglich im online-Format. Das gleiche gilt für Beratungsgespräche und sonstige Sitzungen.
Auch Bewerbungsbespräche sind nicht mehr in Präsenz durchzuführen, sondern online unter Nutzung des Videokonferenzsystems BBB.
Ad 3) Homeoffice-Regelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit vom 27.11.2020 wird bis auf Widerruf außer Kraft gesetzt. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder im Homeoffice arbeiten, sofern es unter Berücksichtigung von dienstlichen und persönlichen Belangen möglich ist. Hierzu ist eine Abstimmung zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und der/dem Dienstvorgesetzten vorzunehmen. Sofern Lehre in Präsenz vorgesehen ist, handelt es sich hierbei um dienstliche Belange.
Diejenigen, die der Zeiterfassung unterliegen, erfassen die im Homeoffice geleistete Arbeit bitte zeitgenau (und nicht pauschal mit acht Stunden pro Tag), im Regelfall maximal acht Stunden pro Tag. Bei Bemerkungen ist „HO“ einzutragen.
Ad 4) 3G-Überprüfung am Arbeitsplatz
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht die sogenannte „3G-Regel“ jetzt auch für den Arbeitsplatz vor. Die Regelung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der THB einschließlich Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte und für alle Lehrenden einschließlich der Lehrbeauftragten und Honorarprofessorinnen und -professoren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass in der Arbeitsstätte ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen arbeiten. Auch muss der Arbeitgeber dokumentieren, dass die 3G-Überprüfung durchgeführt wurde. Aktuell liegt der Gesetzentwurf vor, die Regel soll nach heutigem Kenntnisstand ab Mittwoch, 24.11.2021, gelten. Folgendes gilt für die drei Gruppen:
Geimpfte und Genesene
Kommen Sie bitte in dieser Woche (bis zum 26.11.2021) im Zeitraum von 07:30-15:30 Uhr einmalig in die Test-Stelle im WWZ (Raum 31) und zeigen Sie bitte Ihren Impfnachweis/Genesenennachweis vor. Wenn Sie geimpft sind, wird i. d. R. das Datum der vollständigen Immunisierung, ggf. alternativ das der Auffrischung-Impfung erfasst. Wenn Sie genesen sind, wird der Termin erfasst, bis wann der Genesenennachweis gültig ist. Nach Ablauf des Zeitraums des Genesenennachweises gilt ganz normal die Pflicht zur täglichen Vorlage eines Testnachweises (siehe nächster Punkt), sofern Sie nicht auch geimpft sind. Auch die Lehrenden müssen einmalig den Nachweis der Impfung/der Genesung nach dem Infektionsschutzgesetz erbringen, bitte kommen auch Sie zur Test-Stelle im WWZ. Das erneute Erfassen ist notwendig, weil die Daten in Intake nicht in der nunmehr notwendigen Form erfasst sind.
Wenn es Ihnen z. B. auf Grund von Urlaub, Krankheit, Arbeit im Homeoffice o. ä. in dieser Woche bis zum 26.11.2021 nicht möglich ist, den Nachweis zu erbringen, bitte ich Sie um eine Nachricht an die Personalleitung (ltg-pvo@th-brandenburg.de). Sie müssen dann unbedingt am ersten Tag, an dem Sie die Arbeitsstätte betreten, und vor Aufsuchen des Arbeitsplatzes den Impfnachweis/ Genesenennachweis vorlegen – dann allerdings nicht in der Test-Stelle im WWZ sondern in der Validierungsstelle im Audimax, ebenfalls geöffnet von 07:30-15:30 Uhr.
Das Erfassen des 3G-Status in der Test-Stelle im WWZ (Raum 31) wird Morgen, Dienstag, 23.11.2021, voraussichtlich ab spätestens 9:00 Uhr möglich sein.
Getestete
Wer nicht nachweislich geimpft oder genesen ist, muss täglich vor Dienstantritt in der Arbeitsstätte einen negativen Corona-Testnachweis von einer offiziellen Teststation („zertifizierter Bürgertest“) in der Validierungsstelle im Audimax vorlegen. Wichtig ist, dass der Arbeitsplatz erst nach Vorlage des Testnachweises aufgesucht werden darf. Die Arbeitsaufnahme in der Arbeitsstätte vor der Vorlage des Testnachweises im Audimax wird untersagt. Die Validierungsstelle im Audimax ist täglich geöffnet von 07:30 bis 15:30 Uhr. Die Arbeitszeit beginnt erst mit der Vorlage des Testnachweises an der THB, d. h. die benötigte Zeit für die Durchführung des Tests im Vorfeld ist keine Arbeitszeit. Der Nachweis über den Bürgertest hat i. d. R. eine Gültigkeit von 24 Stunden, so dass ein Test auch am Nachmittag des Vortages für den Folgetag möglich ist.
Wenn Sie für die kommenden Wochen nicht im Homeoffice arbeiten, müssen Sie Ihrer/Ihrem Dienstvorgesetzten auf Wochenbasis die täglich geplante Anwesenheit mitteilen. Mit stichprobenhaften Überprüfungen müssen und können wir auf dieser Basis die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes sicherstellen.
Abschließend möchte ich auch noch einmal auf die Maskenpflicht in den Gebäuden der THB hinweisen. Diese gilt immer und überall, mit Ausnahme des festen Sitzplatzes, wenn der Mindestabstand zu allen anderen Personen gewahrt wird. Bitte weisen Sie auch externe Personen in Gebäuden, z. B. Dienstleister, auf die Maskenpflicht hin.
Ich hoffe, dass wir mit diesen Maßnahmen unseren Beitrag zur Eindämmung des landes- und bundesweiten Corona-Infektionsgeschehens leisten können. Das Brandenburger Kabinett berät vermutlich schon morgen zu einer neuen Eindämmungsverordnung, es ist also gut möglich, dass sich in dieser Woche kurzfristig weitere Änderungen ergeben. Ich halte Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung liegt bereits als Kabinettsfassung vor, sie soll zeitnah veröffentlicht werden und am Montag, 15.11.2021, in Kraft treten.
Für Geimpfte und Genesene ergeben sich im Bereich der Hochschule keine Änderungen.
Die zentrale Änderung bezieht sich auf den Nachweis des 3G-Status mittels Test für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen: die Selbstbescheinigung über das negative Ergebnis eines selbst durchgeführten Tests ist an Hochschulen nicht mehr zulässig. Als Nachweis müssen Studierende und Lehrende einen auf sie ausgestellten offiziellen Testnachweis vorlegen.
Überdies ist ein Testnachweis zweimal pro Woche vorzulegen. Bei Intake haben wir es wie folgt gelöst, um den individuellen Stundenplänen Rechnung zu tragen: Der an der Validierungsstelle im Audimax vorgelegte Testnachweis führt zu einer Validierung des QR-Codes für den Tag und den Folgetag. Sollten Sie an allen fünf Wochentagen Präsenzlehrveranstaltungen besuchen, dann gehen Sie bitte auch am Freitag zur Validierungsstelle und zeigen den zweiten Testnachweis der Woche erneut vor und der QR-Code wird erneut validiert.
Die Selbsttest-Stelle im Raum 31 WWZ bleibt weiterhin geöffnet, wo Sie alle auf freiwilliger Basis und kostenlos zusätzliche Corona-Selbsttests durchführen können. Diese berechtigen aber nicht zur Validierung des QR-Codes.
Bzgl. des 3G-Status-Nachweises bei den Lehrenden wird Kollege Socher, Vizepräsident für Lehre, im Nachgang eine separate E-Mail versenden.
Ihnen allen ein schönes Wochenende, herzliche Grüße
Andreas Wilms
Zusammenfassung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die ersten Wochen des neuen Semesters liegen hinter uns. Nach drei Semestern mit überwiegend Online-Lehre können wir wieder ein Präsenzsemester durchführen. Hierzu habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten. Aber die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, weshalb aus verschiedenen Gründen eine Reihe von Lehrveranstaltungen im Online-Format angeboten werden und weshalb wir auch weiterhin bestimmte in der Umgangsverordnung des Landes geregelte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen.
Dazu gehören die Erfassung der Kontaktdaten und die Überprüfung des sogenannten 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Bisher haben wir die Kontakterfassung mittels CovTrace durchgeführt und die 3G-Überprüfung mit dem „Bändchen-System“.
In meinem letzten THB Corona Update hatte ich Ihnen bereits die Erarbeitung einer neuen Lösung angekündigt, die verstärkt digitale Elemente nutzt. Ein solcher Wunsch wurde vielfach an mich herangetragen, insofern freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab kommendem Montag, 15.11.2021, die Anwendung „Intake“ nutzen werden.
Was ist Intake?
Intake ist eine Web-App (d. h. keine Installation notwendig) zur einfachen digitalen Erfassung der Kontaktdaten und zur Überprüfung des 3G-Status. Das System Intake kann – in Abhängigkeit von Inzidenzwerten und geltenden Corona-Regelungen – auch variabel angepasst werden, indem es bei Bedarf nur für die Erfassung der Kontaktdaten oder nur für die Überprüfung des 3G-Status genutzt wird.
Wie wird Intake verwendet?
Viele von Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten, haben sich nach der Mail des Vizepräsidenten für Lehre in der letzten Woche bereits einen Intake-QR-Code erstellt und haben sich im Audimax validiert. Sie sind vorbereitet für die nächste Woche und müssen nichts weiter unternehmen. Wenn Sie bisher noch keine Gelegenheit hatten, sich einen Intake-QR-Code zu erstellen, rufen Sie bitte Intake über einen Browser auf (https://intake.th-brandenburg.de) und tragen dort Ihre Stammdaten ein (Name, Adresse, Telefonnummer, Email optional). Sie erhalten einen personalisierten QR-Code, den Sie digital speichern oder ausdrucken und fortan nutzen können. Mit diesem QR-Code und zusätzlich Ihrem 3G-Nachweis gehen Sie zur Validierungsstelle im Audimax. Dort wird Ihrem persönlichen QR-Code die Information hinzugefügt, wie lange der QR-Code den Zugang zu Lehrveranstaltungen ermöglicht. Für die Geimpften und Genesenen ergibt sich die Gültigkeit aus dem Impfzertifikat bzw. dem Genesenennachweis; abhängig vom Tag der Impfung bzw. Genesung ist für das laufende Semester also in den meisten Fällen eine einmalige Validierung ausreichend. Für diejenigen, die einen Testnachweis oder die Erklärung zum durchgeführten Selbsttest mit der entsprechend beschrifteten Testkassette vorlegen, ist der QR-Code für den Tag selbst und die beiden Folgetage als 3G-Nachweis gültig. Abhängig von Ihrem Studenplan müssen Sie also einmal bzw. zweimal pro Woche einen Testnachweis/Selbsttest vorlegen. Wichtiger Hinweis: Es wird im System nicht der konkrete Status erfasst und folglich auch nicht gespeichert, sondern nur, wie lange der Nachweis gültig ist.
Es gibt weiterhin die Teststation im Raum 31 im WWZ. Dort können sich Studierende selbst testen, die ihren 3G-Status mittels Test nachweisen. Die Validierung des QR-Codes erfolgt dann auch direkt vor Ort.
Beim Einlass in eine Lehrveranstaltung werden die individuellen QR-Codes der Studierenden gescannt. Dadurch sind alle Teilnehmenden automatisch mit Kontaktdaten im Raum eingecheckt und die/der Lehrende kann erkennen, dass der 3G-Status nachgewiesen wurde.
Sollte eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer an einer Lehrveranstaltung im Nachhinein positiv auf das Corona-Virus getestet werden, werden die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Gesundheitsamt weitergeleitet, sofern die entsprechende Aufforderung ergeht.
Den Nachweis Ihres 3G-Status erbringen Sie, liebe Lehrende, wie bisher im Dekanat Ihres Fachbereichs.
Wo finde ich eine Anleitung für Intake?
Anleitung für Studierende:
https://zhq.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/zentren/hochschulentwicklung-qualitaet/neu_Anleitung_Intake-_Studierende.pdf
Anleitung für Lehrende in einer LV und für Veranstalterinnen und Veranstalter einer anderweitigen Veranstaltung:
https://zhq.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/zentren/hochschulentwicklung-qualitaet/neu_Anleitung_Intake-Nutzung_Lehrende_in_LV.pdf
Liebe Lehrende, weitere Informationen erhalten Sie zeitnah vom Vizepräsidenten für Lehre per E-Mail
Welche Daten werden (nicht) gespeichert?
Beim Erfassen des 3G-Status wird nicht der Status selbst (geimpft, genesen, getestet) erfasst, sondern lediglich, dass der 3G-Status nachgewiesen wurde. Beim Scannen eines QR-Codes wird nur angezeigt, ob ein gültiger 3G-Status vorliegt, es ist nicht ersichtlich, welcher 3G-Status es ist. Die Hochschule hat die volle Kontrolle über Intake und die Daten, da die Anwendung im Rechenzentrum der THB gehostet wird. Intake wurde vom Datenschutzbeauftragten der THB geprüft und der Einsatz genehmigt.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen System die gesetzlichen Vorgaben so gut wie bisher umsetzen und im Interesse des Gesundheitsschutzes handeln und gleichzeitig den Aufwand für die Kontakterfassung und den 3G-Nachweis reduzieren.
Ein abschließender Hinweis: Die Landesregierung berät aktuell zu weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Es kann also sein, dass sich kurzfristig Änderungen ergeben. In diesem Fall würde ich mich erneut bei Ihnen melden.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die Stadt Brandenburg an der Havel hat gestern, 30.10.2021, die Inzidenz-Überschreitung bekanntgegeben (nach § 6 Abs. 3 Satz 4 der 3. SARS-CoV-2-UmgV vom 15. September 2021, zuletzt geändert am 05. Oktober 2021).
Damit ist für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der sogenannte 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) nachzuweisen. Die Umsetzung an der THB erfolgt wieder mit dem „Bändchen-System“. Das Prozedere ist Ihnen bereits aus den ersten Vorlesungswochen des Semesters bekannt, der Vizepräsident für Lehre, Kollege Socher, hat Sie am Donnerstag bereits darauf vorbereitet (s. u.).
Wir erarbeiten aktuell für den 3G-Nachweis eine neue Lösung, die verstärkt digitale Elemente nutzt. Ich werde Sie rechtzeitig informieren, sobald wir vom „Bändchen-System“ auf dieses System umstellen.
Ihnen einen guten Start in die Woche.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Inzidenz-Unterschreitung bekanntgegeben, wodurch die Test-Pflicht seit Samstag, 16.10.2021, entfallen ist. Das bedeutet, dass der Nachweis des 3G-Status für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen aktuell nicht notwendig ist. Sie müssen sich kein Handgelenks-Armband abholen, bei Eintritt in den Raum der Lehrveranstaltung findet keine Überprüfung statt.
3 wichtige Hinweise:
Ihnen allen einen guten Start in die Woche, herzliche Grüße
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
in meiner E-Mail in der vergangenen Woche (THB Corona Update 17.09.2021 – Lehre Wintersemester 2021/22) hatte ich Ihnen versprochen, Sie über Details zur Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten „3G-Regel“ in der Lehre zu informieren.
Ich möchte zuerst die zentralen Aspekte zusammenfassen:
In den letzten Tagen und Wochen haben viele von Ihnen an die Mitglieder des Präsidiums Wünsche und Vorschläge herangetragen, wie das erste Präsenzsemester unter Corona-Bedingungen zu gestalten sei. Die THB als Institution mit gut 3.000 Mitgliedern bildet natürlicherweise die gesamte Bandbreite der Bevölkerung ab, mit den damit verbundenen verschiedenen, teils auch konträren Positionen. Wir haben alle Rückmeldungen in unseren Diskussionen berücksichtigt und uns bemüht einen Weg zu finden, der von Ihnen allen mitgetragen werden kann.
Natürlich geht es um die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, wobei dies kein Selbstzweck ist, sondern dem Gesundheitsschutz aller Mitglieder dient. Für uns alle ist die Umsetzung und Einhaltung der 3G-Regel mit Aufwand verbunden. Diesen Aufwand sollten wir aber auf uns nehmen, denn nur so können und dürfen wir ein Semester mit Präsenzlehre gestalten. Ich bitte alle daran zu denken: Auch an unserer Hochschule gibt es Menschen, für die das Corona-Virus eine Bedrohung darstellt, für sie selbst oder für deren Angehörige. Für diese Menschen tragen wir alle eine Verantwortung und daher appelliere ich an Sie: Nehmen Sie die nachfolgenden Regeln ernst und unterstützen Sie uns bei der Umsetzung.
Die maßgebliche Regel zu 3G im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen an Hochschulen findet sich in § 25 der 3. SARS-CoV-2-UmgV („Teilnehmende sowie Lehrkräfte müssen einmal in der Woche vor dem Beginn des ersten Unterrichtstages oder der ersten Lehrveranstaltung in Präsenz einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen. […] Bei Unterricht oder Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen besteht die Pflicht nach Satz 1 zweimal in der Woche.“) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der 3. SARS-CoV-2-UmgV, in der die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises für nachweislich geimpfte oder genesene Personen aufgehoben wird.
Für Schulen gelten ähnliche Regeln, deren Umsetzung – normalerweise Test im Klassenverband am Beginn des Unterrichtstages – lässt sich aber nicht einfach auf eine Hochschule übertragen. Ein Studium erfolgt nicht im Klassenverband, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt freiwillig und Studierende entscheiden selbst, wie sie ihre Woche gestalten. Zur Einhaltung müssten wir vor jeder Lehrveranstaltung die Einhaltung der 3G-Regeln jeweils neu mit den entsprechenden Nachweisen überprüfen. Dies ist nicht praktikabel, sehr aufwändig und außerdem würde zu viel Zeit, die für die Lehre vorgesehen ist, verloren gehen.
Wir haben uns daher für eine „Bändchen-Lösung“ entschieden. Viele kennen diesen Ansatz bereits von verschiedensten kulturellen Veranstaltungen. Nachfolgend erläutere ich Ihnen die Kernpunkte. Drei wichtige Vorabbemerkungen:
Für Studierende
Einlass zu einer Lehrveranstaltung erhalten Sie nur, wenn Sie ein Bändchen in der dem Tag zugeordneten Farbe tragen. Die Kontrolle erfolgt, bevor Sie den Veranstaltungsraum (Vorlesungssaal, Seminarraum, Labor o. ä.) betreten und wird von der Lehrkraft oder einer anderen Mitarbeiterin/einem anderen Mitarbeiter des Fachbereichs durchgeführt. Die Person, die die Kontrolle durchführt, ist berechtigt, Ihnen den Zutritt zum Raum zu verweigern, wenn Sie Ihren 3G-Status nicht anhand des Bändchens nachweisen können. Ich übertrage hiermit das Hausrecht auf diejenigen, die mit der Durchführung der Kontrollen betraut sind.
Wie kommen Sie an Ihr Bändchen?
1.) Im Foyer des Audimax gibt es eine Ausgabestation für Personen, die geimpft oder genesen sind (sogenannte Validierungsstelle). Zeigen Sie Ihren Nachweis vor und Sie erhalten zwei Bändchen in den Farben, die in der Woche gelten (Farbe A: Montag, Dienstag, Mittwoch; Farbe B: Mittwoch, Donnerstag, Freitag; Mittwoch gelten beide Farben). In der Folgewoche haben die Bändchen dann andere Farben und Sie müssen sich diese erneut gegen Nachweis abholen.
Die Ausgabestation ist täglich von 07:30 bis 15:30 Uhr besetzt (aktueller Planungsstand, bedarfsorientierte Anpassungen möglich). Die einzelne Überprüfung und Bändchen-Ausgabe erfolgen sehr zügig. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass sich zu Stoßzeiten vor Vorlesungsbeginn Warteschlangen bilden können. Kommen Sie daher nicht auf die letzte Minute, planen Sie etwas Zeit ein.
2.) In den Räumen 28, 29 und 31 im EG des WWZ wird es eine Ausgabestelle geben für Personen, die den 3G-Status mit einem Test nachweisen wollen (sogenannter Selbsttestbereich). Sie betreten den Bereich nicht über den innenliegenden Gang, sondern über die Terrasse von außen, d. h. eine mögliche Warteschlange bildet sich dort. Der Selbsttestbereich ist täglich von 07:30 bis 15:30 Uhr besetzt (aktueller Planungsstand, bedarfsorientierte Anpassungen möglich).
Sie erhalten im Selbsttestbereich ein Test-Kit und können sich selbst testen. Für die Zeit, bis der Test das Ergebnis anzeigt, haben wir einen Wartebereich eingerichtet. Wenn Ihr Test ein negatives Ergebnis anzeigt, dann zeigen Sie dieses vor und Sie erhalten ein Bändchen analog zu der oben beschriebenen Validierungsstelle. Sollte Ihr Test ein positives Ergebnis anzeigen, dann verlassen Sie den Campus umgehend und nehmen Sie Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und folgen deren Anweisungen.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Selbsttest zu Hause durchzuführen. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, dann beschriften Sie die Testkassette unter Nutzung eines wasserfesten Stiftes mit Name und Datum und legen diese Testkassette im Selbsttestzentrum vor; dann erhalten Sie auch das entsprechende Bändchen.
Montag und Dienstag werden Bändchen in Farbe A ausgegeben, mit denen Sie sich am Montag, Dienstag und Mittwoch in der jeweiligen Woche ausweisen können; Mittwoch, Donnerstag und Freitag Farbe B, mit der Sie sich Mittwoch, Donnerstag und Freitag ausweisen können (Mittwoch gelten also zwei Farben). Dies erscheint etwas kompliziert, ist aber notwendig, um den in der Umgangsverordnung unter bestimmten Bedingungen zweimalig geforderten Nachweis zu erbringen.
In beiden Fällen – Selbsttest vor Ort und Selbsttest zu Hause – ist neben der Testkassette auch eine von Ihnen unterzeichnete Bescheinigung (siehe Selbsttest-Formular im Bereich "Corona FAQs Lehre" der THB Website: <link hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/corona-faqs-lehre/>https://www.th-brandenburg.de/hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/corona-faqs-lehre/</link>) über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) vorzulegen. Selbstverständlich können Sie auch das Zertifikat einer offiziellen Corona-Teststelle vorlegen, um ein Bändchen zu erhalten.
Wichtig: Wenn Sie sich in den Räumen des Selbsttestbereichs aufhalten, tragen Sie unbedingt die ganze Zeit Ihre medizinische Schutzmaske (mit Ausnahme des Abstrichs). Generell muss die Maske getragen werden, während Sie sich in den Innenräumen der THB bewegen. Während der Lehrveranstaltung kann die Maske abgenommen werden, solange Sie sich auf einem festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen befinden (siehe Regelungen in meinem letzten Corona-Update vom 17.09.2021).
Im Selbsttestzentrum haben auch die Geimpften und Genesenen die Möglichkeit bei Vorlage des entsprechenden Nachweises ein Bändchen zu erhalten.
Für Lehrende
Gemäß der Umgangsverordnung sind auch die Lehrenden verpflichtet, einmal bzw. zweimal pro Woche einen entsprechenden Corona-Testnachweis vorzulegen, alternativ den Nachweis der Impfung oder Genesung. Der Nachweis erfolgt im Dekanat Ihres Fachbereichs. Bitte zeigen Sie einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis oder eine selbst unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung(siehe Selbsttest-Formular im Bereich "Corona FAQs Lehre" der THB Website: <link hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/corona-faqs-lehre/>https://www.th-brandenburg.de/hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/corona-faqs-lehre/</link>) in Verbindung mit der beschrifteten Testkassette – gemäß Umgangsverordnung vor der ersten Lehrveranstaltung in Präsenz in jeder Woche und bei Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen auch ein zweites Mal in der Woche. Auf Wunsch erhalten die Lehrenden auf der Basis des Nachweises die entsprechenden Bändchen.
Kontaktnachverfolgung
Im Laufe der Zeit haben sich für Hochschulen die Anforderungen an das Führen von Kontaktnachweisen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung geändert. In einem erläuternden Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zur Umgangsverordnung wurde darauf hingewiesen, dass Hochschulen im Rahmen von Präsenz-Veranstaltungen keine Kontaktdaten mehr erheben dürfen. Folglich müssen Sie weder Zettel ausfüllen noch sich in einem elektronischen System registrieren. Wichtig ist, dass Sie Ihren 3G-Status mit dem Bändchen nachweisen können. Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App, um im Infektionsfall Ihre Kontakte warnen zu können und selbst gewarnt zu werden.
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Die Planung zur Umsetzung der 3G-Regel haben wir hypothesenbasiert erstellt. Wir bekommen in den ersten zwei Wochen eine Einschätzung zum Anteil der Geimpften, Genesenen und zu testenden Personen. Auf dieser Basis werden wir – sofern notwendig – Anpassungen an der Organisation vornehmen. Ich werde Sie umgehend informieren, sobald sich relevante Änderungen ergeben.
Ich bin überzeugt, dass uns mit der vorgestellten Regelung eine am Gesundheitsschutz orientierte, gesetzeskonforme und praktikable Umsetzung der geforderten 3G-Regel gelungen ist. Ich bitte Sie und fordere Sie auf, sich daran zu halten. So kann uns das Semester in Präsenz gelingen.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
vorgestern wurde die neue Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg veröffentlicht – jetzt kennen wir die Regeln, die zum Beginn der Vorlesungszeit gelten. In den letzten Wochen haben wir als Präsidium der THB intensiv beraten, wie das Wintersemester gestaltet werden kann und in den Fachbereichen wurden für verschiedene Szenarien Planungen erstellt und Vorbereitungen getroffen.
Heute Vormittag haben wir die zentrale Entscheidung getroffen: Das Wintersemester 2021/22 an der THB wird nach aktueller Beurteilung der Lage als Präsenzsemester ermöglicht und nicht – wie die vorangegangenen Semester – als Online-Semester durchgeführt. Sicherlich wird es auch in diesem Semester Elemente der digitalen Lehre geben, teilweise auch ganze Module im Online-Format, aber ich bitte Sie alle sich darauf einzustellen, dass die Lehre wieder überwiegend auf dem Campus der THB stattfinden wird. Für den akademischen Diskurs und für das Lehren und Lernen ist die persönliche Begegnung von großer Bedeutung.
Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht – das Corona-Virus stellt weiterhin eine gesundheitliche Bedrohung dar. Wir sind aber überzeugt, dass wir den Präsenzbetrieb auf dem Campus so organisieren können, dass Übertragungsrisiken minimiert werden. Unser Ziel bei allen Planungen und Überlegungen ist es, die Übertragung des Corona-Virus auf dem Campus der THB zu verhindern und insbesondere zu verhindern, dass es zu einem relevanten Infektionsgeschehen kommt. Nachfolgend werde ich Ihnen die zentralen Regelungen erläutern. Sie werden von mir, von meinem Vizepräsidenten für Lehre, Herrn Kollegen Socher, und von den Dekanen zukünftig auch noch weitere Informationen erhalten – bitte beachten Sie alle gleichermaßen. Ein sicheres und erfolgreiches Semester in Präsenz kann uns nur gelingen, wenn wir alle – jede einzelne, jeder einzelne – dafür Verantwortung übernehmen.
Abstand und Maskenpflicht
In den Gebäuden der THB gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Wenn Sie an einem festen Platz sitzen und in jede Richtung zur nächsten Person einen Abstand von mindestens 1m einhalten, müssen Sie keine Maske tragen.
Wir haben die Lehre so organisiert, dass in den allermeisten Fällen der Abstand von 1m eingehalten werden kann. In diesem Fall müssen in den Lehrveranstaltungen die Masken also nicht getragen werden. Sobald Sie Ihren Platz verlassen und sich im Raum bzw. im Gebäude bewegen, müssen Sie die Maske hingegen tragen.
Es gibt einzelne Lehrveranstaltungen, z. B. in Fachlaboren, wo der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall gilt die Pflicht zum Tragen der Maske auch während der Lehrveranstaltung.
In den meisten Vorlesungs- und Seminarräumen haben wir die Bestuhlung so gestaltet, dass der Mindestabstand eingehalten wird bzw. wir haben Sitzplätze unter Berücksichtigung des Mindestabstands markiert. Bitte verstellen Sie keine Möbel und bitte verändern Sie keine Markierungen. Da an einer Hochschule die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrveranstaltungen nicht einfach zu planen ist, kann es sein, dass Studierende doch enger sitzen müssen als erwartet. Wir bitten die Lehrenden, vor Beginn jeder Lehrveranstaltung die Einhaltung des Abstands zu plausibilisieren. Sollen die Lehrenden zu dem Ergebnis kommen, dass die Abstände zu gering erscheinen, können sie festlegen, dass während der Lehrveranstaltung Masken zu tragen sind.
Lüften
Die Räume, in denen Lehrveranstaltungen stattfinden, sind regelmäßig und umfassend zu lüften, auch in der anbrechenden kühleren Jahreszeit. Bitte stellen Sie sich alle bei Wahl Ihrer Kleidung darauf ein. Beim Lüften achten Sie bitte darauf, dass keine Zugluft entsteht, durch die eine Gefahr für Menschen und Sachen ausgehen kann.
3G
In der 3. SARS-CoV-2-UmgV vom 15.09.2021 heißt es in § 25: „Teilnehmende sowie Lehrkräfte müssen einmal in der Woche vor dem Beginn des ersten Unterrichtstages oder der ersten Lehrveranstaltung in Präsenz einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen. […] Bei Unterricht oder Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen besteht die Pflicht nach Satz 1 zweimal in der Woche.“ Diese Regelung für den gesamten Lehrbetrieb umzusetzen ist herausfordernd und mit Aufwand verbunden. Ziel ist eine am Gesundheitsschutz orientierte und auch praktikable Lösung. Das Präsidium arbeitet gerade an der entsprechenden Umsetzung, ich werde Sie in der kommenden Woche dazu informieren.
Gemäß § 6 Abs. 2 der 3. SARS-CoV-2-UmgV gilt die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises nicht für geimpfte oder genesene Personen nach § 2 Nr. 2 bzw. Nr. 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Das heißt aber auch, dass Sie an einer Lehrveranstaltung nur teilnehmen dürfen, wenn Sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Covid-Erkrankung genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.
Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen bei der persönlichen Planung des kommenden Semesters. Bitte beachten Sie, dass wir als Hochschule die jeweils gültige Umgangsverordnung umsetzen müssen. Die aktuelle, seit gestern geltende Verordnung ist bis zum 13.10.2021 in Kraft. Es kann also sein, dass wir auch in der Vorlesungszeit weitere Anpassungen vornehmen müssen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit den beschriebenen Maßnahmen einen guten und sicheren Lehrbetrieb gestalten können.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die aktuelle Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (SARS-CoV-2-UmgV) bringt keine wesentlichen Änderungen gegenüber der aktuell geltenden Verordnung. Deshalb gelten für die Präsenzprüfungen des Nachprüfungszeitraums die selben Regeln wie im Hauptprüfungszeitraum (siehe Corona Update des Präsidenten vom 18. Juni). Die wichtigsten Punkte sind hier kurz zusammengefasst:
Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Regeln des Corona Updates vom 18. Juni unverändert. Hier in Kürze:
Herzliche Grüße,
Rolf Socher,
in Vertretung des Präsidenten
--> Englische Version weiter unten / English version below <--
Liebe Studentinnen und Studenten,
gestern hat die Prüfungszeit begonnen. Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg für Ihre Prüfungen!
Ich möchte Ihnen noch einmal – kurz und knapp – drei wichtige Hinweise basierend auf meinen THB Corona Updates vom 11.06.2021 und 18.06.2021 geben.
Selbsttests
Entsprechend der Anzahl Ihrer Prüfungen können Sie Selbsttests in der zentralen Testausgabestelle im „Durchritt“ des WWZ abholen. Die Ausgabestelle ist im Prüfungszeitraum besetzt von 07:30 bis 10:00 Uhr und von 12:00 bis 15:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch!
Testpflicht
Da die Stadt Brandenburg an der Havel die Inzidenz-Unterschreitung offiziell bekannt gegeben hat, besteht aktuell keine Testpflicht in Bezug auf das Corona-Virus an der THB. Ich möchte aber eindringlich an Sie appellieren, eine Corona-Selbsttest durchzuführen, bevor Sie an einer Prüfung teilnehmen. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse um Ihre Gesundheit erfolgen – und natürlich auch zum Schutz Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen Sie Kontakt haben. Sie werden per E-Mail informiert, sollte die Testpflicht in Brandenburg an der Havel und damit an der THB wieder greifen.
Impfungen
In Brandenburg an der Havel gibt es im Impfzentrum, im Klinikum und auch in anderen Impfstellen immer wieder freie Impftermine. Sie sind oft auch noch für den kommenden Tag buchbar. Zudem sind die Impfstoffe teilweise auswählbar. Nutzen Sie die aktuellen Impfmöglichkeiten und schützen Sie sich und ihre Angehörigen. Vielleicht versuchen Sie, wenn Sie auf Grund einer Klausur in Brandenburg an der Havel sind und nicht in den folgenden Tagen direkt die nächste Prüfung haben, einen Impftermin nach der Prüfung zu buchen. Die Terminbuchung ist online möglich. Informieren Sie sich hier: https://impfterminradar.de/search?search=brandenburg+an+der+havel&state=brandenburg
Herzliche Grüße
Andreas Wilms
-- English --
Dear students,
Yesterday the exam period has started. I wish you all good luck for your exams!
Once again, I would like to give you - briefly and concisely - three important notes based on my THB Corona Updates of 06/11/2021 and 06/18/2021.
Self-tests
According to the number of your exams, you can pick up self-tests at the central test issuing office in the "passageway" of the WWZ (main entrance). The issuing office is staffed during the examination period from 07:30 to 10:00 and from 12:00 to 15:00, from Monday to Friday. Make use of this offer!
Obligation to test
Since the city of Brandenburg an der Havel has officially announced the incidence shortfall, there is currently no obligation to test for Corona virus at the THB. However, I would like to urge you to perform a Corona self-test before participating in an exam. This should be done in your own interest for your health - and of course for the protection of your fellow students and the staff with whom you have contact. You will be informed by e-mail if the compulsory testing in Brandenburg an der Havel, and thus at the THB, becomes effective again.
Vaccinations
In Brandenburg an der Havel, there might be currently free vaccination appointments at the vaccination center, at the clinic and also at other vaccination centers. They can often still be booked for the following day. In addition, some of the vaccines can be selected. Take advantage of current vaccination opportunities and protect yourself and your loved ones. Perhaps, if you are in Brandenburg an der Havel due to an exam and do not have the next exam directly in the following days, try to book a vaccination appointment after the exam. It is possible to book the appointment online. Find out here: https://impfterminradar.de/search?search=brandenburg+an+der+havel&state=brandenburg
Sincerely,
Andreas Wilms
Prof. Dr. Andreas Wilms, President
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Studentinnen und Studenten,
seit dem 15.06.2021 gilt die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ (SARS-CoV-2-UmgV) und löst die „Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ ab.
Für die THB ergeben sich in Bezug auf die Prüfungen zwei zentrale Änderungen im Vergleich zu den in meinem THB Corona Update vom 11.06.2021 beschriebenen Regelungen. Änderungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, finden Sie im zweiten Teil der E-Mail.
1.) Maskenpflicht
In den Innenräumen der THB gilt weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Am festen Sitzplatz (aber nur dort!) im Prüfungsraum braucht keine Schutzmaske getragen zu werden, da die Prüfungsplätze immer einen Abstand von mind. 1,5m zueinander haben. Gleiches gilt für Präsenzlehrveranstaltungen.
2.) Testpflicht
Die Testpflicht wurde angepasst (A) und findet unter bestimmten Rahmenbedingungen keine Anwendung (B).
Zu A) angepasste Testpflicht: Für alle Beteiligten an allen Präsenzveranstaltungen an der THB, insb. Prüfungen, gilt, dass sie vor der ersten Präsenzveranstaltung in der Kalenderwoche einen Antigen-Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen müssen oder sich in einer anerkannten Teststelle auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen müssen. Für den Fall von Präsenzveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen in der Kalenderwoche müssen sie den Test zweimal in der Kalenderwoche durchführen bzw. sich zweimal testen lassen. Nur mit negativem Testergebnis ist die Teilnahme an der Präsenzlehrveranstaltung/Prüfung erlaubt. Dies ist entsprechend im Formular „Erklärung i. S. v. § 8 und § 23 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 und 2 SARS-CoV-2-UmgV vom 15.06.2021 zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung, insb. Prüfung, an der THB im SoSe 2021“ (hier zu finden: www.th-brandenburg.de/hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/corona-faqs-lehre/) zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass Sie dort für den Fall des Selbsttests auch Angaben zum Test machen müssen (Name, Hersteller, Testdatum und Uhrzeit). Alternativ zum Test gilt weiterhin der Nachweis der vollständigen Impfung gegen das Corona-Virus bzw. der Nachweis der Genesung von einer COVID-Erkrankung.
Zu B) keine Anwendung der Testpflicht unter bestimmten Rahmenbedingungen: Wenn in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für fünf Tage ununterbrochen vorliegen und die Stadt die Unterschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben hat, entfällt die oben beschriebene Testpflicht ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Das bedeutet, dass wir heute nicht sagen können, an welchen Tagen während des Prüfungszeitraums die Testpflicht gilt und an welchen nicht.
Am Mittwoch (16.06.2021) hat die Stadt Brandenburg an der Havel die Inzidenz-Unterschreitung offiziell im Amtsblatt bekannt gegeben; somit besteht aktuell keine Testpflicht an der THB. Sollte sich dies ändern und wieder ein Testnachweis erforderlich sein, werden wir alle Studierenden und Mitarbeitenden umgehend per E-Mail informieren. Bitte prüfen Sie deshalb jeden Morgen Ihr THB-Mailkonto auf neue Nachrichten.
WICHTIG: Das vorausgefüllte Formular „Erklärung i. S. v. § 8 und § 23 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 und 2 SARS-CoV-2-UmgV vom 15.06.2021 zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung, insb. Prüfung, an der THB im SoSe 2021“ ist auf jeden Fall mitzubringen; falls keine Testpflicht besteht, nur mit den Angaben zu Prüfung und Kontaktdaten, wenn die Testpflicht besteht, auch mit den entsprechenden Angaben zu Testung bzw. Impfung oder Genesung.
Noch ein Hinweis zum Lüften der Prüfungsräume: Auf Querlüftung ist bei böigem Wetter zu verzichten, um Sachbeschädigungen und daraus folgende Personenschäden durch "schlagende Fenster und Türen" zu vermeiden. (Näheres hierzu unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F93.pdf)
Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Die neue Regelung zur Maskenpflicht ist auch relevant für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der THB: an einem festen Sitzplatz – also nicht wie bisher nur am eigenen Arbeitsplatz – besteht keine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske, wenn zu den umliegenden Sitzplätzen der Mindestabstand von 1,5m gewahrt wird.
Beratungen, Besprechungen, Sitzungen, Vorstellungsgespräche etc. können auch wieder in Präsenz durchgeführt werden. Ich empfehle Ihnen aber dringend, dies mit Augenmaß zu tun und immer zu überlegen, ob die physische Präsenz notwendig ist und einen Mehrwert im Vergleich zur virtuellen Alternative hat. Der Mindestabstand ist immer einzuhalten, ebenso müssen pro Person 10 m² Raumfläche zur Verfügung stehen.
Dienstreisen im Inland sind grundsätzlich wieder erlaubt, vor Beantragung und nochmals vor Antritt der Dienstreise ist die Corona-Lage im Zielgebiet zu bewerten. Bei der Genehmigung der Dienstreise durch die Dienstvorgesetzte/den Dienstvorgesetzten ist die dienstliche Relevanz zu bewerten.
Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich ebenfalls wieder erlaubt, allerdings nicht in Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete oder "einfache" Risikogebiete (vgl. hierfür www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Die Klassifizierung des Zielgebiets ist sowohl bei der Beantragung als auch bei der Genehmigung zu überprüfen. Eine erneute Überprüfung hat durch die Reisende/den Reisenden unmittelbar vor Antritt der Reise zu erfolgen. Auch wenn die Reise genehmigt wurde, das Zielgebiet bei geplantem Reiseantritt aber ein Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet oder "einfaches" Risikogebiet geworden ist, so darf die Dienstreise nicht angetreten werden. Die Verantwortung, sich über die zum jeweiligen Zeitpunkt und für das jeweilige Land geltenden Corona-bedingten Reiseregelungen zu informieren und diese einzuhalten, liegt bei der Person, die die Dienstreise durchführt.
Abschießend noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Impfung: im Wintersemester plant die THB wieder verstärkt die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen. Bisher ist noch völlig unklar, welche rechtlichen Regelungen dann gelten. Es ist durchaus möglich, dass die vollständige Impfung die Teilnahme an Präsenzangeboten erheblich erleichtern wird. Vollständige Impfungen werden in jedem Fall das Risiko von Präsenzveranstaltungen für alle Beteiligten reduzieren. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Überlegung, wann und ob Sie sich impfen lassen. In den Medien wurde in den letzten Tagen mehrfach darüber berichtet, dass im Land Brandenburg, insb. auch in der Stadt Brandenburg an der Havel, freie Impfkapazitäten vorhanden sind. Bitte informieren Sie sich (bspw. über das Portal https://impfterminradar.de/search?state=brandenburg) und nutzen Sie Ihre Chance.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, sonniges Wochenende, herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Sommersemester 2021 neigt sich wieder dem Ende zu. In weniger als drei Wochen starten die Prüfungen. Auf Grund der Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit im Zusammenhang stehenden brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und anderen rechtlichen Regelungen war kaum Präsenzlehre möglich. Ich denke aber, wir konnten das Semester mit den vielfältigen digitalen Lehrangeboten trotz aller Restriktionen erfolgreich gestalten.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung erlaubt wieder mehr Präsenzangebote; im Sinne der Studierenden und Lehrenden haben wir im Präsidium jedoch entschieden, den aktuellen Modus der Lehre für die letzten Vorlesungstage beizubehalten und den Lehrbetrieb kurz vor Semesterende nicht wieder komplett umzustellen. Sollten sich für Sie, liebe Studentinnen und Studenten, einzelne Änderungen ergeben, bspw. für Prüfungsvorbereitungen in Präsenz, so erhalten Sie die dazu notwendigen Informationen aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs.
Für das kommende Wintersemester hoffe ich, wie vermutlich die meisten von Ihnen, dass es wieder Präsenzlehre im relevanten Umfang geben kann. Die extern vorgegebenen Rahmenbedingungen hierfür sind aber noch unklar. Ich melde mich, sobald es mehr Planungssicherheit gibt.
Demnächst stehen aber erst einmal die Prüfungen an. Wie im letzten Semester wird es Online- und Präsenzprüfungen geben. Über die relevanten Regelungen für die Onlineprüfungen wurden Sie bereits in einer separaten E-Mail vom Vizepräsidenten für Lehre und Internationales informiert. Meine folgenden Ausführungen beziehen sich auf die kommenden Präsenzprüfungen. Auch wenn diese Ausführungen umfangreich sind, so lesen Sie diese bitte aufmerksam. Sie sind sehr wichtig. Durch die Hervorhebung im Fettdruck habe ich den Text zur Erleichterung des Leseflusses strukturiert.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Verfügung „P 07/2020 Corona-bedingte Sonderregelungen für das Wintersemester 2020/21“ vom 09.10.2020 nicht für die Prüfungen im Sommersemester 2021 gilt. Es gelten die Regelungen der Ordnungen der THB und die nachfolgend aufgeführten Regelungen entsprechend der aktuellen gesetzlichen Lage. Liebe Studierende, bitte beachten Sie auch, dass Sie letzte Versuche von Prüfungsleistungen (sog. „Drittversuche“) grundsätzlich als Präsenzprüfungen ablegen müssen (§ 6a Abs. 6 RO-THB 2021), in diesen Fällen sind Online-Prüfungen nicht möglich.
Für die Präsenzprüfungen gelten folgende Regeln (nach aktueller Rechtslage):
Zugang zum Prüfungsraum erhalten die zu Prüfenden nur, wenn sie das von ihnen vorausgefüllte und unterschriebene FORMULAR „Erklärung i. S. v. §19 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 1. Juni 2021 zur Teilnahme an einer Prüfung der THB im Sommersemester 2021“ (ab der kommenden Woche auf der Website der THB zu finden) mit den Angaben zu den zuvor genannten Punkten 6 und 7 abgeben. Für jede Prüfung ist ein neues Formular auszufüllen und abzugeben. Die Prüfungsaufsicht nimmt von jeder Studentin/jedem Studenten das Formular entgegen, prüft die gemachten Angaben auf Vollständigkeit und nimmt einen Namensabgleich mit dem Studierendenausweis vor.
Liebe Studierende, nehmen Sie die zu machenden Angaben in dem Formular bitte sehr ernst. Die Kontaktangaben sind erforderlich für eine ggf. notwendige Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt. Die Formulare werden nach der Prüfung ins Dekanat gebracht, dort sicher aufbewahrt und vier Wochen nach Ende des Prüfungszeitraums vernichtet. Wenn Sie angeben, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind, oder wenn Sie in einem Testzentrum einen Corona-Test gemacht haben mit negativem Ergebnis, so bringen Sie die jeweiligen Dokumente bitte mit zur Prüfung, ggf. werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Bitte bewahren Sie die Dokumente auch zwei Wochen lang nach dem Prüfungstermin auf. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie die Wahrheit Ihrer Angaben mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Dies gilt ganz besonders, wenn Sie angeben, einen Selbsttest gemacht zu haben mit negativem Ergebnis. Führen Sie den Selbsttest gewissenhaft und vorschriftsgemäß durch. Sie schützen damit sich und andere; und kommen Sie keinesfalls an die Hochschule, wenn Ihr Testergebnis positiv sein sollte. In diesem Fall kontaktieren Sie umgehend Ihren Hausarzt und das Gesundheitsamt und klären mit diesen das weitere Vorgehen ab. All denjenigen, die einen Selbsttest machen wollen, rate ich, diesen Test zu Hause zu machen, bevor Sie an die THB kommen. Es besteht aber auch an der THB die Möglichkeit den Test unter Aufsicht durchzuführen. Der Raum des IQ steht Ihnen hierzu zur Verfügung (Näheres hierzu siehe weiter unten). Bitte erscheinen Sie unbedingt pünktlich zur Prüfung. Auf Grund des reglementierten Zugangs zum Prüfungsraum kann es sein, dass Sie nach Beginn der Prüfung kein Zutrittsrecht mehr zum Prüfungsraum haben.
Ich übertrage hiermit das Hausrecht auf alle Prüfungsaufsichten für den jeweiligen Prüfungsraum. Wer sich weigert eine medizinische Maske zu tragen (ohne einen attestierten Grund zu haben – s. o.) wird des Prüfungsraums verwiesen. Der Prüfungsversuch gilt dann als NE/5,0. Selbiges gilt für diejenigen, die das oben genannte Formular nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorlegen. Sie bekommen keinen Zugang zum Prüfungsraum und müssen den Prüfungsversuch mit NE/5,0 gegen sich gelten lassen. Diese Maßnahmen sind rechtlich erforderlich, dienen dem Gesundheitsschutz aller und sind daher in unser aller Interesse.
Corona-Selbsttests
Die THB stellt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, weiterhin pro Woche zwei Corona-Selbsttests zur Verfügung. Es gibt keine Pflicht zur Durchführung der Tests, es handelt sich um ein Angebot.
Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen sieht dies anders aus, hier gibt es die oben beschriebene Test-Pflicht (Ausnahmen: Geimpfte, Genesene) nach § 19 der brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowohl für die Lehrenden und Prüfungsaufsichten als auch für die Studierenden. Die Verteilung der Tests an die Lehrenden und Prüfungsaufsichten erfolgt dezentral über die Dekanate. Für Lehrveranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, wird die Testverteilung an die Studierenden ebenfalls über die Dekanate organisiert.
Die Verteilung der Corona-Tests an die Studierenden für die Prüfungen erfolgt in einer zentralen Testausgabestelle im „Durchritt“ des WWZ. Die Ausgabestelle wird besetzt sein
An die Kolleginnen und Kollegen: Ich sehe die Besetzung der zentralen Testausgabestelle als Hochschulaufgabe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, sich für ein oder zwei 3h-Slots zu engagieren. Ich werde auch selbst mitmachen. Wir benötigen pro Slot jeweils 2 Personen in den ersten 1 ½ Wochen und jeweils 1 Person in den letzten 2 Wochen – plus jeweils eine Ersatzperson, falls kurzfristig jemand ausfällt. Ich denke und hoffe, dass viele von Ihnen sich die Mitarbeit einrichten können und gerne mitmachen. Wir haben bereits ein entsprechendes Dokument zum Selbsteintragen eingerichtet (https://terminplaner4.dfn.de/BLc6VffNZdNDrwtv). Machen Sie davon bitte zügig Gebrauch. Ich halte es für ein wichtiges Signal, dass wir dies gemeinsam angehen und schaffen.
An die Studentinnen und Studenten: Um die Tests ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie einen Ausdruck aus ihrem Online-Portal mitbringen, der die Auflistung der Klausuren enthält. Diese Ausdrucke werden archiviert. Im Gegenzug bekommen Sie die entsprechenden Tests, wobei wir festgelegt haben, dass Sie bei 1 Klausur 1 Test erhalten, bei 2 Klausuren 2 Tests, bei 3/4/5 Klausuren einen 5er-Pack (bei mehr als 5 Klausuren analog). In der Zeit, in der die Ausgabestelle geöffnet ist, ist auch das IQ geöffnet als Raum für die Durchführung von Selbsttests vor Ort (s. o.). Die Besetzung des IQ mit Personal zur Aufsicht ist organisiert. Die Durchführung des Selbsttests im Prüfungsraum ist nicht erlaubt. Ich empfehle Ihnen, bereits getestet (mit negativem Ergebnis) und mit ausgefülltem Formular an die THB zu kommen, um so einen reibungslosen Ablauf der Prüfungen sicherzustellen.
Nachfolgend abschließend noch einmal die Zusammenstellungen, für welche Formate der Nachweis eines negativen Corona-Tests notwendig ist (alternativ natürlich immer der Impf- bzw. Genesenen-Nachweise):
Ich hoffe, Sie alle mit diesen Informationen für die kommenden Wochen gut vorbereitet zu haben. Wir sind bisher als Hochschule insgesamt so gut durch die Corona-Pandemie gekommen, lassen Sie uns daran festhalten und auch die hoffentlich letzte Etappe mit Vorsicht und Umsicht sicher gestalten.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
heute beginnt die vorlesungsfreie Zeit. Vorlesungszeit und Prüfungszeit des Wintersemesters 2020/21 liegen hinter uns. Es war eine anstrengende Zeit, für uns alle, für die Studierenden, die Lehrenden und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hochschule.
Wir können mit Stolz zurückblicken. Es ist uns gelungen, auch in Zeiten der Corona-Pandemie und unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen die Lehre aufrecht zu erhalten und Lernen zu ermöglichen, und dann das Semester mit den Prüfungen abzuschließen. Das hat viel Kraft gekostet, aber es hat sich gelohnt. Ich bedanke mich bei allen, die dies möglich gemacht haben. Ich habe erfahren, mit wieviel persönlichem Engagement jede einzelne, jeder einzelne zur Krisenbewältigung beigetragen hat. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Und ich bin froh, dass unsere umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen gewirkt haben, so dass es trotz vereinzelter Corona-Fälle zu keinem Infektionsgeschehen an unserer Hochschule bzw. von unserer Hochschule ausgehend gekommen ist.
Wie geht es nun weiter? Sicher werden wir das Sommersemester 2021 wieder im Online-Modus beginnen. Dies gilt für alle Module, wobei es auch Laborlehrveranstaltungen in Präsenz geben soll, sofern erlaubt (gem. der aktuellen Eindämmungsverordnung sind solche Lehrveranstaltungen mit max. fünf Studierenden erlaubt). Noch vor zwei Wochen – als wir zu dem Thema im Präsidium und im Akademischen Senat beraten haben – habe ich meine Hoffnung geäußert, dass in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für ausgewählte Veranstaltungen auch ein Präsenzformat wieder möglich sein wird. Die Hoffnung habe ich noch, aber sie ist durch die jüngsten Entwicklungen der pandemischen Situation kleiner geworden. Trotz eines harten Lockdowns stagnieren die Corona-Fallzahlen bzw. steigen teilweise wieder leicht an. Die Virus-Mutationen erschweren die Lage und die Impfung der Bevölkerung stellt sich als große Herausforderung dar. Die deutlichen Lockerungen, mit denen ich gerechnet habe, zeichnen sich aktuell nicht ab. Es ist also nicht auszuschließen, dass das ganze Sommersemester 2021 erneut ein Online-Semester wird, mit Online-Lehrveranstaltungen und Online-Prüfungen. Ich hoffe, dass es anders kommt, dass wir wieder ein Stück mehr Normalität zurückerhalten, dass unser Campus auch wieder ein Ort des Zusammenkommens wird, aber vorhersehen kann ich das nicht. Ich bitte alle Lehrenden dies bei der Planung der Lehre und der Prüfungen zu berücksichtigen.
Wir werden im Präsidium und im Krisenstab die Lage weiterhin differenziert betrachten und sorgfältig bewerten, und auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bedacht und verantwortungsvoll Entscheidungen treffen. Dies gilt nicht nur für die Lehre, sondern auch für den Hochschulbetrieb allgemein. Bis auf Weiteres gelten alle aktuell bestehenden Regeln weiter.
Ich hoffe, dass viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten, in der vorlesungsfreien Zeit ein paar ruhige oder zumindest ruhigere Tage haben, in denen Sie Kraft für das kommende Semester sammeln können. Im März letzten Jahres haben wir uns alle gewünscht, dass das Corona-Management ein Sprint sei – mittlerweile wissen wir, dass es ein Langstreckenlauf ist. Aber gemeinsam – davon bin ich überzeugt – werden wir auch dies schaffen.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die Prüfungszeit hat begonnen. Ich wünsche Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten, viel Erfolg für Ihre Prüfungen. Es ist uns gelungen, viele Prüfungen in ein Online-Format zu überführen bzw. neben der Präsenz- auch eine Online-Alternative anzubieten. Dafür danke ich Ihnen, liebe Prüferinnen und Prüfer, sehr herzlich – und auch danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, die an der Prüfungsorganisation und -durchführung beteiligt sind. Noch nie war dies mit so viel Aufwand verbunden – was alles möglich gemacht wurde und wird, ist eine große Leistung. Es gibt auch weiterhin Prüfungen, die nur im Präsenzformat angeboten werden können. Wie von mir am 12.01.2021 im THB Corona Update angekündigt und vom Vizepräsidenten für Lehre, dem Kollegen Socher, am 14.01.2021 ausgeführt, wird für diese Prüfungen ein zusätzliches Prüfungsangebot im Sommersemester geschaffen. Natürlich finden Präsenzprüfungen unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften statt. Es wird außerdem durch die Prüferin/den Prüfer bzw. die Aufsichtsperson sichergestellt, dass max. 50 Personen in einem Raum sind – wobei diese Maximalzahl ausschließlich für Audimax und Mensa vorgesehen ist, welche beides sehr große Räume sind. Ich denke, wir sind gut gerüstet für den Prüfungszeitraum und haben auch die verschiedenen Positionen und Anforderungen hinreichend berücksichtigt.
Seit kurzem gilt eine neue Eindämmungsverordnung (5. SARS-CoV-2-EindV), außerdem tritt sehr zeitnah die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Die verschiedenen Anforderungen für eine Hochschule innerhalb der Verordnungen und in ihrer Verknüpfung pointiert herauszuarbeiten, hat etwas Zeit in Anspruch genommen. Grundsätzlich bleiben alle Regeln bestehen, wie ich sie im letzten THB Corona Update am 12.01.2021 kommuniziert habe. Für zwei Bereiche gelten neue Regeln.
Mund-Nasen-Schutz
Als Mund-Nasen-Schutz sind für alle Personen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten, Gäste und externe Dienstleister – in den Gebäuden der THB medizinische Masken verbindlich. Zu den medizinischen Masken zählen gemäß § 2 Abs. 2 5. SARS-CoV-2-EindV zertifizierte OP-Masken und FFP2-Masken. Es sind also die Masken, die Sie auch im ÖPNV und in Geschäften benötigen. Die THB hat eine umfangreiche Beschaffung von OP-Masken veranlasst. Diese stehen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Verfügung, wenn Sie im Büro arbeiten, und Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten, falls Sie bei einer Prüfung nicht über eine solche verfügen. Bis zum Eintreffen der Lieferung bitte ich Sie, Ihre eigenen medizinischen Masken mitzubringen. Wichtig ist, dass Sie ALLE den Mund-Nasen-Schutz wirklich IMMER tragen. Die Arbeit am eigenen Arbeitsplatz ist die EINZIGE Ausnahme.
Arbeit an der Hochschule und im Homeoffice
So wie bereits in den vorangegangenen THB Corona Updates kommuniziert, rufe ich auf Grund der kritischen pandemischen Lagen noch einmal dazu auf, im Homeoffice zu arbeiten, solange nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen. Überlegen Sie für sich selbst und stimmen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab, welche Aufgabenpakete Sie nicht zwingend an der Hochschule bearbeiten müssen, sondern von zu Hause aus erledigen können. Alle diejenigen, die im Büro arbeiten, rufe ich noch einmal auf, für Beratungen, Abstimmungen, Besprechungen etc. das Telefon oder digitale Kommunikationsinstrumente zu nutzen, um persönliche Zusammentreffen zu verringern.
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze zusammen in einem Büro haben, so bitte ich Sie unter Einbeziehung Ihrer Vorgesetzten die Büroarbeit so zu organisieren, dass der Raum nicht gleichzeitig genutzt wird. Sollte aus bestimmten Gründen dies nicht möglich sein, so informieren die Beschäftigen bitte ihre Vorgesetzten, die dann gemeinsam mit der Hochschul- bzw. Fachbereichsleitung nach individuellen Lösungen suchen, z. B. die Nutzung eines anderen, aktuell nicht genutzten Arbeitsplatzes/Raums.
Ich bin überzeugt, dass wir unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte als Hochschule weiterhin die herausfordernde Situation meistern werden und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten können.
Ihnen allen weiterhin alles Gute,
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind alle trotz der aktuell schwierigen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen gut in das neue Jahr gestartet.
Seit dem 09.01.2021 ist die „Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft. Sie wird mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft treten, es ist dann mit einer weiteren Eindämmungsverordnung zu rechnen, aktuell gibt es keine Anzeichen für eine substanzielle Veränderung der Maßnahmen im Februar.
Unter der neuen Eindämmungsverordnung kann die THB ihren eingeschlagenen Weg durch die Corona-Pandemie - den ich als vorsichtig und bedacht beschreiben möchte - weiter fortsetzen.
LEHRE
Alle Lehrveranstaltungen in den verbleibenden beiden Wochen des Vorlesungszeitraums werden online durchgeführt, es gibt keinerlei Präsenz-Lehrveranstaltungen auf dem Campus der THB.
PRÜFUNGEN
Am 25.01.2021 beginnt die Prüfungsphase. Das Format wurde Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten, im Prüfungsplan kommuniziert. Es wird auch Präsenzprüfungen geben. Die Prüfungen werden selbstverständlich so durchgeführt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Eindämmungsverordnung berücksichtigt werden. Das Präsidium wird sich in dieser Woche außerdem mit der Frage beschäftigen, welche Prüfungsmöglichkeiten für Studierende geschaffen werden können, für die eine Teilnahme an den Präsenzprüfungen aufgrund der pandemischen Situation aktuell nicht möglich ist. Sie erhalten Ende der Woche weitere Informationen.
Von vielen kam auch die Frage, ob Studierende an einer Prüfung in den Räumlichkeiten der THB auf Grund der neuen „15-km-Regel“ möglicherweise nicht teilnehmen dürfen. Davon ist nicht auszugehen. Ich zitiere hier aus § 4 Abs. 2 der Eindämmungsverordnung (4. SARS-CoV-2-EindV), in dem die „15-km-Regel“ explizit auf zwei Aktivitäten beschränkt wird (Sport und Bewegung an der frischen Luft): „Sobald […] in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen […], ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet.[…]“
HOCHSCHULBETRIEB
Der Hochschulbetrieb kann und soll so fortgesetzt werden, wie es in meinem THB Corona Update vom 15.12.2020 beschrieben wurde und seither an der Hochschule gelebt wird. Ich appelliere erneut an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dies möglich ist, und bei der Arbeit vor Ort an der Hochschule persönliche Begegnungen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Und ich möchte Sie alle daran erinnern, dass in den Gebäuden der THB immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, mit der Arbeit am eigenen Arbeitsplatz als einziger Ausnahme (wenn der notwendige Mindestabstand eingehalten werden kann). Bewerbungsgespräche sollten – soweit möglich – online durchgeführt werden.
HOCHSCHULBIBLIOTHEK
Die Hochschulbibliothek bleibt geöffnet, Medienausleihe und Medienrückgabe sind möglich, die Nutzung der Arbeitsplätze in der Bibliothek aktuell allerdings nicht.
MENSA
Mensa und Cafeteria bleiben bis auf Weiteres, zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten, ich wünsche Ihnen alles Gute für dieses Jahr, vor allem wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben und im Falle einer Erkrankung schnell wieder genesen.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
heute Mittag wurde die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg veröffentlicht, die bis zum 10.01.2021 gültig ist (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8922/dokument/14505).
LEHRE
Für die Lehre an Hochschulen ist vor allem § 19 Abs. 1 relevant: „Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen sind nur mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Personengrenze nach Satz 1 gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.“
Für die Lehre an der THB gilt folgendes:
PRÜFUNGEN
Für Prüfungen gilt eine Obergrenze von 50 Personen in einem Raum (hier ist § 7 Abs. 2 Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter anzuwenden). Aktuell wird eine Prüfungsplanung erstellt, die dieser Anforderung Rechnung trägt. Es gibt einige Prüfungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die parallel in mehreren Räumen angeboten werden. Die Organisation der Prüfungen unter diesen Rahmenbedingungen ist komplex und führt ggf. zu neuen Prüfungsterminen während des Prüfungszeitraums. Ich bitte alle Lehrenden und Studierenden um Verständnis. Sie erhalten weitere Informationen in den kommenden Tagen. Eines ist zu bedenken: Die Eindämmungsverordnung ist bis zum 10.01.2021 in Kraft, dann wird es eine neue geben. Diese kann auch weitere Verschärfungen enthalten, die es uns nicht möglich machen, an dem jetzt neu aufgestellten Prüfungsplan festzuhalten. Wir müssen dann die Lage neu bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, erst einmal gehen wir davon aus, dass der Passus zu Prüfungen auch in der Januar-Eindämmungsverordnung enthalten ist.
HOCHSCHULBETRIEB
Anders als während der ersten Corona-Infektionswelle im Frühling dieses Jahres muss die THB nicht in den Präsenznotbetrieb gehen. Das heißt, für jede/jeden ist die Arbeit am eigenen Arbeitsplatz möglich. Ich appelliere mit Nachdruck, gerade für die Tage bis Weihnachten, jede Möglichkeit für die Arbeit im Homeoffice zu nutzen, die Sie haben. Versuchen Sie – wenn Sie an der Hochschule arbeiten – jeglichen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Auch für eine kurze Abstimmung rufen Sie die Kollegin oder den Kollegen telefonisch an, selbst wenn er/sie im Nachbarzimmer sitzt. Wenn mehrere Personen gleichzeitig ein Büro nutzen, so stimmen Sie sich untereinander so ab, dass zeitlich nicht mehr als eine Person vor Ort ist. Besonders wichtig ist das Lüften: Lüften Sie ausreichend und regelmäßig – auch bei kalten Temperaturen. In den Gebäuden der THB müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, mit der Arbeit am eigenen Arbeitsplatz als einziger Ausnahmen (wenn der notwendige Mindestabstand eingehalten werden kann).
HOCHSCHULBIBLIOTHEK
Die Hochschulbibliothek schließt ab Mittwoch, dem 16.12.2020, bis zunächst 03.01.2021 für den Publikumsverkehr. Das Team der Bibliothek bleibt weiterhin für Sie erreichbar und alle digitalen Angebote stehen wie gewohnt zur Verfügung.
MENSA
Die Mensa auf unserem Campus bleibt zunächst bis zum 08.01.2021 geschlossen.
CORONA-FALL
Sind Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachtsfall oder wurde Quarantäne angeordnet, dann gilt: Kommen Sie auf keinen Fall an die THB! Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen.
Bitte teilen Sie uns dies auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt (seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts)? Nur so kann intern auch eine fürsorgliche Information an andere Kolleginnen und Kollegen oder Studierende erfolgen. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Ich melde mich sicher noch einmal vor den Weihnachtsfeiertagen, daher verbleibe ich für heute mit den besten Grüßen und Wünschen
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
Sie alle verfolgen sicherlich in den Medien die Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Entscheidungen der Politik. Das Land Brandenburg erarbeitet eine neue Eindämmungsverordnung, eine Veröffentlichung ist für morgen oder das Wochenende zu erwarten. Ich rechne damit, dass wir den Hochschulbetrieb im Dezember so fortsetzen können wie im November. Das bedeutet im Kern:
Sollte sich aus der Verordnung noch etwas Neues ergeben, erhalten Sie diese Nachrichten schnellstmöglich.
Ich wünsche Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
am 02.11.2020 ist die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Darin ist eine neue Regelung zum verbindlichen Tragen des Mund-Nasen-Schutzes an Hochschulen enthalten (§19 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV). Das bedeutet, dass auch während Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Die einzige Ausnahme für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ergibt sich aus §20 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV für Beschäftigte, wenn sie sich am festen Platz aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern sicher wahren.
Im Sinne der Transparenz informiere ich Sie, dass es einen weiteren Corona-Fall an der THB gab. Das Krisenmanagement ist umgehend angelaufen und die notwendigen Aufgaben konnten am Samstag und Sonntag erfolgreich bearbeitet werden; alle Betroffenen wurden sehr zügig informiert und das Gesundheitsamt wurde beteiligt.
Auf Basis der Erfahrung im bisherigen Corona-Krisenmanagement möchte ich eine dringende Bitte an Sie alle bezüglich der Nutzung von CovTrace richten: Tragen Sie dort bitte nicht Ihre E-Mail-Adresse, sondern Ihre Telefonnummer (möglichst Ihre Mobilfunknummer) ein! Dazu der Hintergrund: Da Sie alle eine THB-E-Mail-Adresse haben, können wir Sie über diese erreichen. Diese E-Mail-Adresse nutzen wir im Regelfall auch, wenn wir Sie über ein Corona-Ereignis in Kenntnis setzen wollen; auch die Moodle-Gruppen werden genutzt. Sollte das Gesundheitsamt auf Grund der konkreten Lage die Notwendigkeit sehen, Sie sofort erreichen zu müssen, dann wird eine Telefonnummer benötigt. In den meisten Fällen ist eine solche Nummer an der THB nicht hinterlegt, sodass wir dem Gesundheitsamt auf Anforderung meist nur dann Ihre Telefonnummer weitergeben können, wenn Sie sich mit dieser registriert haben. Die Telefonnummer wird von uns nicht verwendet, außer wir erhalten dazu eine explizite Anfrage des Gesundheitsamts. Verstehen Sie dies als nachdrückliche Bitte, die uns allen hilft, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und sicherstellt, dass Sie schnellstmöglich informiert werden, wenn es notwendig ist.
Soviel für heute, ich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern fand erneut eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Die wichtigsten Ergebnisse haben Sie sicherlich den Medien entnommen.
Die Umsetzung der Ergebnisse für das Land Brandenburg erfolgt im Rahmen einer neuen Eindämmungsverordnung. Der Entwurf wird heute auf ministerialer Ebene erarbeitetet und abgestimmt, morgen werden sich der Landtag und das Kabinett damit befassen und die entsprechenden Beschlüsse fassen. Mit einer Veröffentlichung ist dann im Laufe des morgigen Nachmittags zu rechnen.
Ich möchte mit der Kommunikation allerdings nicht so lange warten, Sie alle fragen sich sicherlich, wie es ab der nächsten Woche weitergeht. Daher versende ich das THB Corona Update schon heute. Basis ist die heutige Telefonschaltkonferenz der brandenburgischen Wissenschaftsministerin mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen und die anschließende Abstimmung im Krisenstab der THB. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass sich einzelne Aspekte, in Abhängigkeit von den konkreten Vorgaben in der Eindämmungsverordnung, noch ändern können. Sollte dies der Fall sein, werde ich morgen ein weiteres Corona Update versenden.
Die zentrale Botschaft ist, dass die Hochschulen offen bleiben dürfen und nicht geschlossen werden müssen. Es wird – zumindest vorerst – keinen Präsenznotbetrieb geben, wie wir ihn im Frühjahr für einige Wochen hatten. Das bedeutet aber nicht, dass wir den Betrieb so fortsetzen werden wie in den letzten Wochen. Die Bundeskanzlerin hat an die gesamte Bevölkerung den deutlichen Appell gerichtet, Kontakte auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Wir werden uns daher an dem Konzept des eingeschränkten Betriebs, wie wir ihn ebenfalls für einige Wochen im Frühjahr/Frühsommer hatten, orientieren. Das bedeutet konkret:
Lehre
Die Präsenzlehre wird für den Monat November ausgesetzt, d. h. für die geplanten Präsenzlehrveranstaltungen erfolgt eine Umstellung auf digitale Lehre. Von dieser Regel kann es für Lehrveranstaltungen Ausnahmen geben, die auf Grund spezifischer technischer Anforderungen nicht online durchgeführt werden können, ebenso für bereits angesetzte Prüfungen. Ausnahmen sind mit angemessenem zeitlichen Vorlauf beim jeweiligen Dekan zu beantragen.
Uns ist bewusst, dass eine Reihe von Lehrenden und Studierenden die Präsenzlehre im Rahmen des aktuell laufenden Hybrid-Semesters gerne fortgesetzt hätten. Aber gerade in dieser Woche gab es von vielen Lehrenden und Studierenden auch die deutliche Bitte, den Präsenzbetrieb zu reduzieren. Ich denke, wir haben hier einen guten Mittelweg gefunden. Die Corona-Pandemie hat deutschlandweit und auch im Land Brandenburg eine Dynamik entwickelt, die wir aktuell nicht mehr überschauen können, auch gab es – wie im letzten Corona Update berichtet – bereits Corona-Fälle im Umfeld der Hochschule. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unausweichlich, erneut sehr kritisch zu prüfen, welche Lehrveranstaltungen unbedingt in Präsenz durchgeführt werden müssen. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, kann es sein, dass wir den Präsenzlehrbetrieb wieder ausnahmslos aussetzen müssen. Liebe Studierende: Sie erhalten aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs bzw. direkt von Ihren Lehrenden die Information, in welcher Form die Lehre im November stattfinden wird.
Arbeitsort
Anders als im Präsenznotbetrieb bleibt die Arbeit am Arbeitsplatz in den Räumen der THB weiterhin allgemein gestattet. Auf Grund der spezifischen Tätigkeit ist es für einige Kolleginnen und Kollegen auch notwendig und erforderlich, vor Ort zu arbeiten. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie immer den Sicherheitsabstand einhalten, soweit möglich alles per Telefon/E-Mail erledigen und mit Ausnahme des Arbeitsplatzes immer Ihren Mund-Nasen-Schutz tragen. Im letzten THB Corona Update hatten wir zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation bereits sehr weitreichend die Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Ich fordere Sie heute auf, davon auch Gebrauch zu machen, immer unter der Maßgabe, dass der Hochschulbetrieb aufrecht erhalten bleibt.
Der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder führt aus: „Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren.“ In diesem Zusammenhang habe ich eine Bitte an diejenigen, die an der THB vor Ort arbeiten: Führen Sie für sich persönlich ein „Kontaktbuch“, in dem Sie tageweise notieren, mit wem Sie in welchem Umfang Kontakt hatten. Diese Liste ist ausschließlich für Sie persönlich bestimmt, kann Ihnen aber helfen, für den Fall einer Corona-Infektion dem Gesundheitsamt die Kontaktpersonen zu benennen. Auch möchte ich Ihnen nachdrücklich empfehlen, die Corona-Warn-App des RKI zu nutzen.
Sport
Alle Aktivitäten im Rahmen des Hochschulsports sind für den Monat November ausgesetzt. Die Nutzung der Sportstätten der THB einschließlich des Kraftraums im Wohnheim ist weder Personen/Gruppen der THB noch externen Personen/Gruppen gestattet.
Veranstaltungen
Analog zur Präsenzlehre gilt, dass im November in den Gebäuden der THB grundsätzlich keine Veranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden dürfen. Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden, bedürfen aber einer expliziten Zustimmung des Präsidenten.
Hinweise zum Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall/angeordnete Quarantäne
Alle wichtigen Informationen zu dem Thema und auch alle bisherigen THB Corona Updates finden Sie unter www.th-brandenburg.de/corona. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Ich hoffe, dass es uns gelingt, mit diesen Maßnahmen einen Beitrag zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung zu leisten. Persönlich hoffe ich sehr, dass wir durch die harten Einschränkungen im November die Möglichkeit haben werden, alle das Weihnachtsfest im Kreise unserer Familien feiern zu dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
PS: Bei einigen Studierenden kam die Frage zur Regelstudienzeit auf. Es gilt: Für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Dies gilt auch für Studierende, die im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit überschritten haben und denen eine Verlängerung der BAföG Förderungshöchstdauer gewährt wurde. Den genauen Wortlaut finden Sie in § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Hochschulpandemieverordnung (HPandV) vom 13.10.2020.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich möchte Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass seit meinem Corona-Update vom 16.10.2020 zwei Fälle von Covid19-Infektionen im Zusammenhang mit unserer Hochschule bekannt geworden sind. In beiden Fällen handelt es sich um Studierende.
Der kleine und der große Krisenstab haben umgehend die Arbeit aufgenommen und unter Beteiligung aller relevanter Stellen im Haus das Krisenmanagement organisiert. Dies war bzw. ist für die Beteiligten viel Arbeit – dafür möchte ich mich an der Stelle bedanken.
Das Vorgehen wurde im Einzelfall mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sowohl wir als auch das Gesundheitsamt waren bei der Kontaktierung aktiv. Ich bitte um Verständnis, dass wir weder über den großen Verteiler noch auf gezielte Nachfrage die Namen der betroffenen Personen mitteilen dürfen, die Privatsphäre ist bei dem sehr sensiblen Thema der Gesundheit zu schützen. Wir können uns hier aber auf das Gesundheitsamt verlassen, dass die notwendigen Schritte veranlasst werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber nochmals ganz explizit auf das Einhalten des Mindestabstands hinweisen – in ALLEN Situation. Dies gilt insbesondere für Pausenzeiten und für den Besuch der Mensa, sowohl in der Warteschlange als auch bei den Sitzplätzen.
Auch möchte ich nochmals auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB hinweisen (mit der Ausnahme des „festen Platzes“ bei Einhaltung von Mindestabstand). Diese Maskenpflicht, die für alle Personen gilt, die sich in einem Gebäude der THB aufhalten, haben wir in der Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 mit Stand vom 16.10.2020 formalisiert. Wenn Sie der Pflicht zum Tragen der Maske nicht nachkommen und auch kein entsprechendes Attest vorlegen können, werden Sie des Hauses verwiesen. Dieses Hausverbot kann von der Hochschul- und Fachbereichsleitung und auch von den Lehrenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung ausgesprochen werden. Noch eine Information für die Studierenden im Studentenwohnheim: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es zeitnah auch in den nicht WG-zugehörigen Bereichen des Studentenwohnheims geben. Achten Sie bitte auf die entsprechenden Aushänge/die betreffende Kommunikation und tragen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse in unserem Wohnheim außerhalb der eigenen WG einen Mund-Nasen-Schutz.
Ich möchte noch einen weiteren wichtigen Hinweis an Sie, liebe Studierende, geben: Lesen Sie regelmäßig die E-Mails, die an Ihre THB-E-Mail-Adresse gehen. Sollten wir wichtige und dringende Informationen für Sie haben, nutzen wir diese E-Mail-Adresse. Auch ist es sehr wichtig, dass Sie sich bei allen Veranstaltungen mit Ihren Kontaktdaten registrieren, damit im Notfall auch Kontakte identifiziert werden können. Nutzen Sie UNBEDINGT CovTrace.
Von Seiten der Studierenden gab es die Frage, welche Konsequenzen es hat in einem innerdeutschen Risikogebiet zu wohnen, also Städte und Landkreise mit einem Inzidenz-Wert über 50. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell keine Regelung gibt, die Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben, von der Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung ausschließt. Insofern dürfen alle Studierenden teilnehmen. Aber erneut: Achten Sie auf das Einhalten des Mindestabstands, tragen Sie Ihre Maske, berücksichtigen Sie die übrigen Hygienehinweise und registrieren Sie sich immer mit Ihren Kontaktdaten.
Von Seiten der Beschäftigten kam ebenfalls die Frage auf, wie mit der aktuellen Corona-Lage umzugehen ist. Auch hier gibt es keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Aufsuchens des Arbeitsplatzes für Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben; die Arbeit vor Ort ist gestattet. Gleichzeitig bitte ich alle Organisationseinheiten, die Arbeitsorganisation und -abläufe an die veränderte Sicherheitslage anzupassen und Vorkehrungen für einen möglichen Lockdown zu treffen. Büroarbeit darf bis auf Widerruf im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich ist. Die Regelung aus meinem Schreiben vom 23.07.2020 (versendet von Fr. Kusch per E-Mail am 24.07.2020) bzgl. einer Mindestpräsenz von 3 Tagen pro Woche an der THB wird aufgehoben. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Für die Arbeit im Homeoffice erwarten wir eine Erreichbarkeit via Telefon und E-Mail. Auch bitte ich zu beachten, dass immer der Fall eintreten kann, dass es notwendig wird, Arbeit vor Ort zu verrichten; wir erwarten für diesen Fall, dass Sie unverzüglich an die THB kommen können.
Auch die Lehrenden, die aktuell ihre Lehre oder Teile ihrer Lehre in Präsenz durchführen, bitte ich das Lehrkonzept so anzupassen, dass in einem möglichen Lockdown die Lehre wieder online durchgeführt werden kann. Unabhängig von einem möglichen Lockdown bitte ich diese Lehrenden ebenfalls kritisch zu prüfen, ob und in welchem Umfang Präsenzlehre notwendig ist und inwieweit sie durch virtuelle Lehrformate ersetzt werden kann.
Abschließend formuliere ich eine Regel noch einmal ganz klar: Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome haben, auch wenn es nur leichte Symptome sind. Dies ist zum Schutz von allen anderen notwendig! Wie Sie sich in einem Corona-Infektions-Fall bzw. Corona-Verdachts-Fall verhalten sollen, haben wir für alle gut auffindbar bei uns auf der Website platziert: www.th-brandenburg.de/corona.
Ich wünsche uns allen, dass wir genauso gut durch die zweite Corona-Welle kommen wie durch die erste – bleiben Sie gesund! Den betroffenen Studierenden wünsche ich schnelle Genesung.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind alle gut in das neue Semester gestartet.
Die Corona-Fallzahlen steigen leider wieder an, bundesweit, auch im Land Brandenburg. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist bisher glücklicherweise weniger stark betroffen, und auch an der THB gibt es weiterhin keinen mir bekannten Fall.
Wir sind also in einer vergleichsweise guten Situation. Diese gilt es zu bewahren. Ich appelliere daher nochmals an Sie, bei persönlichem Kontakt den Mindestabstand von 1,5m zu wahren und immer zu überlegen, ob ein Gespräch, eine Abstimmung, eine Sitzung etc. notwendigerweise in Präsenz stattfinden muss oder ob ein Telefonat, eine Telefonkonferenz oder eine Videokonferenz nicht eine gute Alternative darstellen können. Außerdem möchte ich nochmals auf Folgendes dezidiert hinweisen: Sollten Sie Erkältungssymptome haben, kommen Sie nicht an die Hochschule! Suchen Sie sich ggf. ärztlichen Rat und kurieren Sie sich bitte aus.
Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung und unserer Lage in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit entsprechend regem Pendelverkehr müssen wir jetzt einen Schritt weitergehen als im THB Corona Update vom 18.09.2020 beschrieben.
Ab Montag, 19.10.2020 besteht in den Gebäuden der THB die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sofern man sich nicht an einem festen Platz aufhält. Dies ist besonders wichtig auf den Fluren, in den Treppenhäusern, in den Personenaufzügen und in den Toilettenräumen. Bitte achten Sie auch darauf, nicht nur Ihren Mund, sondern auch die Nase zu bedecken – diese Viren verbreiten sich über die Atemluft. Die Regel gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten sowie Besucherinnen und Besucher. Wenn Sie zu mehreren Personen einen Büroraum nutzen, so stimmen Sie sich untereinander ab, wie Sie eine gegenseitige Gesundheitsgefährdung am besten reduzieren können, ggf. auch unter Einbeziehung der Vorgesetzten. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie mögliche Sorgen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ernst.
Mir ist bewusst, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von vielen als lästig empfunden wird. Wir sollten aber diese Last als Beitrag zum Gesundheitsschutz an der THB auf uns nehmen. Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.
Trotz all unserer großen Bemühungen kann es natürlich zu einer Situation wie in diesem Frühling kommen, in der wir gezwungen sein werden, die Hochschule zu schließen. Bitte nutzen Sie die Zeit, sich auf eine solche Situation vorzubereiten, sowohl in Bezug auf Ihren persönlichen Arbeitsplatz als auch die Arbeitsabläufe innerhalb Ihrer Organisationseinheit. Anders als vor einem halben Jahr haben wir jetzt die Möglichkeit, uns auf die Krisensituation einzustellen. Schon jetzt zeigt sich, dass die Strategie, auch das Wintersemester überwiegend als Online-Semester zu gestalten und nur für besondere Fälle Präsenzveranstaltungen anzusetzen, die richtige ist.
Noch eine Bitte: In bzw. vor allen Vorlesungs-, Seminar- und sonstigen Besprechungsräumen finden Sie Zettel mit einem QR-Code der von uns genutzten Kontakterfassungs-Applikation CovTrace. Bitte denken Sie immer daran sich zu registrieren – und denken Sie deshalb bitte auch daran, Ihr Smartphone mitzunehmen, wenn Sie im Haus unterwegs sind. Für den Fall, dass Sie kein Smartphone haben bzw. Ihr Smartphone die QR-Codes nicht „lesen“ kann, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem anderen mobilen Gerät (z. B. Laptop oder Tablett) zu registrieren bzw. Sie können auch von einer anderen Person registriert werden. In einigen Räumen bzw. bei einigen Veranstaltungen gibt es auch die Möglichkeit der Anwesenheitsregistrierung per Papierliste. Wichtig ist, dass Sie sich registrieren.
In der Hoffnung eines weiterhin guten Verlaufs verbleibe ich für heute mit den besten Wünschen und Grüßen
Ihr Andreas Wilms
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, es geht Ihnen allen gut. Ich hoffe, Sie konnten sich ein wenig von den großen Corona-bedingten Anstrengungen in Studium, Lehre, Arbeit und auch im privaten Bereich des letzten halben Jahres erholen. Und ich hoffe vor allem, dass Sie und alle Menschen, die Ihnen wichtig sind, gut und gesund durch die Corona-Pandemie gekommen sind.
Ich bin sehr stolz auf das, was im letzten Semester an der THB geleistet wurde – was Sie alle an unserer Hochschule geleistet haben. Dafür möchte ich mich noch einmal bei Ihnen allen bedanken.
Nun steht das neue Semester an. In den vergangenen Wochen wurde an der gesamten Hochschule viel geplant und organisiert und ich möchte Sie über zentrale Aspekte informieren.
Vorlesungszeit
Der Vorlesungsbetrieb startet, wie durch den akademischen Senat beschlossen und im Rahmenterminplan vorgesehen, am 28. September 2020 und endet am 23. Januar 2021; daran schließt sich der dreiwöchige Prüfungszeitraum an. Es war lange Zeit unklar, ob wir tatsächlich schon Ende September starten können; zulassungsbeschränkte Studiengänge („NC-Fächer“) können deutschlandweit erst Anfang November den Studienbetrieb aufnehmen, da das zentrale Zulassungsverfahren in diesem Jahr zeitlich deutlich nach hinten verschoben wurde. Es stand im Raum, einen einheitlichen Vorlesungsbeginn festzulegen, aber dies ist – aus meiner Sicht glücklicherweise – nicht geschehen. Ein Start im November hätte unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Lehrwochen und Prüfungszeiträume bei uns auch die Rahmentermine für die kommenden Semester beeinflusst. Ich bin froh, dass wir in unserem regulären Turnus bleiben können.
Immatrikulation
Für die Beibehaltung unserer regulären Vorlesungszeiten haben wir uns verpflichtet, für Hochschulwechslerinnen und -wechsler sowie für Interessentinnen und Interessenten an Masterstudiengängen eine Immatrikulation bis zum 31.10.2020 zu ermöglichen. Somit soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die Corona-bedingt die Leistungen an ihrer Hochschule erst deutlich später als normal ablegen konnten, auch in diesem Semester die Möglichkeit haben, die Hochschule während des Studiums zu wechseln bzw. nach dem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium an einer anderen Hochschule aufzunehmen.
Die reguläre Erstsemester-Immatrikulation für die Bachelor-Studiengänge war ursprünglich bis zum 30.09.2020 vorgesehen. In der letzten Sitzung des Präsidiums haben wir eine Verlängerung des Immatrikulations-Zeitraums beschlossen. Wir haben festgestellt, dass die oben bereits erwähnte zeitliche Verschiebung bei der Zulassung zu „NC-Fächern“ dazu geführt hat, dass viele Studieninteressierte ihre Entscheidung bei der Studienplatzwahl herauszögern. Wir wollen somit möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten, die noch unentschlossen sind, die Möglichkeit geben, an unserer Hochschule ihr Studium zu beginnen. Rühren Sie daher bitte weiterhin kräftig die Werbetrommel!
Sollten Sie, liebe Lehrende, Gruppenarbeiten planen und eine Gruppeneinteilung vornehmen, so bitte ich Sie, Bachelor-Erstsemester bis Mitte Oktober bzw. Master-Erstsemester und Hochschulwechslerinnen und -wechsler bis Ende Oktober zu berücksichtigen.
Lehre im Wintersemester 2020/21
Auch im Wintersemester wird die Lehre unter Corona-Bedingungen stattfinden. Die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg schreibt uns weiterhin vor, bei all unseren Aktivitäten den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Wir haben nicht die Raumkapazität, um alle Veranstaltungen unter Beachtung dieses Mindestabstands in Präsenz durchzuführen. Daher haben wir uns für ein sogenanntes „Hybrid-Semester“ entschieden. Dies bedeutet Folgendes:
- Der Großteil der Veranstaltungen wird digital stattfinden.
- Für die Erstsemesterstudierenden im Bachelor-Studium werden Präsenzveranstaltungen organisiert. Aufgrund der Gruppengrößen wird dazu für viele Veranstaltungen das Audimax genutzt. Dieses Angebot finden wir sehr wichtig, denn unsere neuen Studierenden sollen die Möglichkeit haben, die Hochschule kennen zu lernen, Kommilitoninnen und Kommilitonen für Lerngruppen zu finden und außerdem zu erleben, dass die Hochschule etwas anderes ist als die Schule.
- Für Studierende in höheren Semestern bzw. im Masterstudium wird es abhängig vom Studiengang einzelne Präsenzveranstaltungen geben. Dies gilt vor allem für Laborveranstaltungen und auch für einige Übungen, die nicht sinnvoll mit Online-Lehre abgebildet werden können.
Die Lehrplanung wurde durch die Dekanate in Abstimmung mit den Lehrenden vorgenommen und ist abgeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs.
Begrüßung der neuen Studierenden – „Erstiwoche“
In der kommenden Woche werden wir unsere neuen Studierenden – die „Erstis“ – begrüßen. Wir freuen uns sehr darauf. Leider ist es aufgrund von Corona nicht möglich, die „Erstiwoche“ wie in den vergangenen Jahren durchzuführen. Nach Fachbereichen bzw. Studiengängen getrennt wird es aber Begrüßungsveranstaltungen in Präsenz geben und auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat ein kleines Programm für die neuen Studierenden auf die Beine gestellt. Darüber hinaus gibt es ein sehr umfangreiches Online-Angebot zum Studienstart.
Prüfungen
Durch die „Verfügung P 03/2020 Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ wurden für das Sommersemester 2020 besondere Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende getroffen. Diese gelten weiterhin für die Prüfungen im Rahmen des aktuellen Nachprüfungszeitraums für das Sommersemester 2020. Für das Wintersemester 2020/21 wird es zeitnah eine neue P-Verfügung geben, die einerseits berücksichtigt, dass Lehre und Studium weiterhin unter Corona-Bedingungen stattfinden, andererseits aber auch, dass mittlerweile sowohl Lehrende als auch Studierende sich auf die neue Situation einstellen können.
Sicherheit in der Lehre „in Zeiten von Corona“
Wie zuvor erwähnt, wird es im kommenden Semester Präsenz-Lehrveranstaltungen geben, auch mit größeren Gruppen. Bei der Durchführung hat die Sicherheit der Studierenden, der Lehrenden und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Wir haben ein umfassendes Hygienekonzept entwickelt – an allen Veranstaltungsräumen finden Sie hierzu die Verhaltensregeln. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern spielt eine zentrale Rolle. Ich appelliere an Ihre Verantwortung und bitte um Disziplin.
Während einer Präsenz-Lehrveranstaltung – also dann, wenn alle Studierenden mit Mindestabstand an ihrem Platz sitzen – muss im Regelfall kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Allerdings können Lehrende/Vortragende für ihre Veranstaltung entscheiden, dass von allen Anwesenden die ganze Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies ist den Teilnehmenden rechtzeitig mitzuteilen.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden werden als in der Phase des sogenannten Lockdowns, findet sich in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB folgender Passus: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Hierauf möchte ich Sie, liebe Studierende, noch einmal besonders hinweisen. Insbesondere in Situationen, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer gewährleistet werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz unabdingbar. Dies gilt vor allem beim Betreten und Verlassen von Vorlesungs-/Laborräumen und beim Warten vor diesen Räumen – hier ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Es ist aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen möglich, dass einzelne Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Darauf sollte allgemein Rücksicht genommen werden. Allerdings müssen die Personen, denen es nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein entsprechendes ärztliches Zeugnis mit sich führen.
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist das Lüften von Räumen sehr wichtig. Ich bitte Sie, liebe Lehrende, den Raum Ihrer Lehrveranstaltung in regelmäßigen Abständen zu lüften. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel empfiehlt ein regelmäßiges Lüften im Abstand von 20 bis 60 Minuten (empfohlene Lüftungsdauer: 3-10 Minuten), auf jeden Fall zu Beginn und am Ende einer Veranstaltung. Bitte passen Sie das Lüftungsintervall dem Wetter an und achten Sie darauf, dass die Fenster beim Verschließen des Raumes auch wieder geschlossen sind! Bei Räumen mit Lüftungssystem, z. B. dem Audimax, sollten Fenster nicht geöffnet werden, da dies die Wirkungsweise des Systems beeinträchtigt. Bei der Einstellung der Lüftungssysteme sind alle Anforderungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, berücksichtigt. Sollte es Probleme geben, kontaktieren Sie bitte den Technischen Dienst per E-Mail.
Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung verpflichtet uns, in Veranstaltungen Personendaten von allen Teilnehmenden zu erfassen. Dafür nutzen wir das digitale Tool CovTrace. Sie finden in jedem Vorlesungs- und Laborraum einen QR-Code, den Sie für die Registrierung nutzen müssen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich beim Betreten eines Raumes registrieren und sich später beim Verlassen des Raumes auch wieder ausloggen. Sollten Sie nicht über ein Mobilgerät mit den notwendigen Funktionen verfügen, kann Sie auch eine Kommilitonin oder ein Kommilitone registrieren.
Bei bilateralen Gesprächen zwischen Studierenden und Lehrenden oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Auf Wunsch einer am Gespräch beteiligten Person muss der Schutz getragen werden. Folgendes ist aber zu beachten: Hörbeeinträchtigte Menschen sind in der Kommunikation oft auf das Mundbild der Gesprächspartnerin oder des Gesprächspartners angewiesen. Für diesen Fall sollte bei einem Gespräch auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden; dann ist die Wahrung des Mindestabstands besonders wichtig. Wenn möglich, soll hier der Mund-Nasen-Schutz durch ein transparentes Gesichtsvisier ersetzt werden.
Sicherheit an der THB „in Zeiten von Corona“
Die Grundlage für eine sichere Arbeit an der THB „in Zeiten von Corona“ bildet die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2. Sie finden die Betriebsanweisung an allen Eingangstüren der Gebäude der THB und außerdem auf unserer Website: Betriebsanweisung Corona. Bitte setzen Sie sich alle nochmals eingehend mit den dort ausgeführten Regelungen auseinander!
Es heißt in der Betriebsanweisung unter anderem: „Vermeiden Sie Treffen. Wenn unbedingt nötig, halten Sie diese klein und kurz in einem möglichst großen, gut belüfteten Raum ab.“ Für Sitzungen/Besprechungen/Termine sollten weiterhin Konferenzsysteme genutzt werden, soweit dies sinnvoll umsetzbar ist. Auch die Kommunikation via Telefon oder E-Mail hilft, den persönlichen Kontakt zu reduzieren.
Ich möchte noch auf einen weiteren zentralen Satz aus der Betriebsanweisung hinweisen: „Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause.“ Kommen Sie keinesfalls auf den Campus der THB!
Bei der Nutzung der Toilettenräume wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Lehrveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen im Audimax mit mehr als 15 Personen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den dortigen Toilettenräumen Pflicht.
An den Fahrstühlen befinden sich Hinweisschilder zur Nutzung. Bitte beachten Sie diese und geben Sie beeinträchtigten Personen den Vorrang!
Beim Arbeiten in den Räumen der THB ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Die Nutzung von Ventilatoren ist nicht gestattet, wenn sich in dem Raum mehr als eine Person befindet. Für die Frage zum Thema Arbeiten im Dienstgebäude und im Homeoffice gilt weiterhin das Schreiben, das Frau Kusch am 24.07.2020 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per <link file:30924 download zu homeoffice corona vom>E-Mail verteilt hat..
Veranstaltungen
Veranstaltungen an der THB können unter Berücksichtigung des Mindestabstands und aller weiteren Hygieneregeln durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das Audimax in diesem Semester primär für Lehrveranstaltungen vorgesehen ist und diese immer Vorrang haben. Überlegen Sie auch immer, ob eine Veranstaltung in Präsenz durchgeführt werden muss oder ob es gute digitale Durchführungsalternativen gibt.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland können prinzipiell durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie aber vor Beantragung der Reise selbst kritisch, ob die Reise wirklich notwendig ist. Vor Reiseantritt informieren Sie sich bitte über das lokale Infektionsgeschehen. Sollte im Zielgebiet der Reise ein lokaler Infektionsschwerpunkt liegen, treten Sie die Reise nicht an. Dienstreisen ins Ausland sollten weiterhin nicht durchgeführt werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von THB-Angehörigen auch keine internationalen Dienstreisen durchgeführt. Mir ist aber bewusst, dass in der Forschung internationale Aktivitäten eine wichtige Rolle spielen und sich daher ggf. die Notwendigkeit einer Dienstreise ins Ausland ergibt. Sollte dies der Fall sein, so geben Sie einen entsprechenden Antrag über den Dekan/Ihre(n) Vorgesetzte(n) an mich. Ich werde den Einzelfall prüfen und unter Abwägung von dienstlicher Notwendigkeit und Sicherheitsrisiko entscheiden.
Einreisende nach Deutschland/Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland
Wenn Sie für den Zweck des Studiums aus dem Ausland nach Deutschland kommen oder wenn Sie nach einer Reise ins Ausland nach Deutschland zurückkehren, informieren Sie sich vor Betreten des Campus der THB unbedingt über die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bzgl. einer möglichen Quarantäne. Diese ist dann auf jeden Fall einzuhalten und der Zugang zum Campus ist nicht gestattet. Haben Sie sich nach der Rückkehr aus dem Ausland einem Corona-Test unterzogen, dann betreten Sie den Campus nicht, bevor Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben!
Bibliothek
Die Bibliothek ist geöffnet, Medienausleihe und Medienrückgabe sind möglich. Es stehen außerdem zehn Einzelarbeitsplätze im Rechercheraum zur Verfügung und zudem zwei Recherche-PCs im Foyer. Die anderen PCs und auch die Gruppenarbeitsräume sind noch nicht wieder freigegeben. Wir werden die Entwicklungen in den nächsten Wochen genau beobachten und wenn möglich dann auch weitere Schritte angehen. Aus Sicherheitsgründen können aktuell auch in den anderen Gebäuden der THB noch keine Gruppenarbeitsräume zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wird eine erneute Lagebeurteilung in der zweiten Semesterhälfte stattfinden.
Ich hoffe, mit diesen Informationen können Sie gut gerüstet in das neue Semester starten. Ich werde Sie weiterhin mit dem Format „THB Corona Update“ auf dem Laufenden halten. Dabei werde ich es wie im letzten Semester halten: Ich schreibe Ihnen, wenn es etwas Neues zu berichten gibt, und zwar dann, wenn eine hinreichend große Sicherheit gegeben ist, um ein ständiges Hin und Her zu vermeiden. Mir ist wichtig, dass Sie, dass wir alle eine klare Linie haben.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Semester – vor allem wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Ihr Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Sommersemester 2020 geht in den „Endspurt“. Wenn wir uns überlegen, dass wir vor drei Monaten gar nicht wussten, ob bzw. wie wir dieses Semester durchführen können, und wenn wir uns überlegen, mit welchen Einschränkungen wir wochenlang umgehen mussten und teilweise immer noch müssen, so erfüllt mich dieser Satz mit Freude, Stolz und Dankbarkeit. Herzlichen Dank an Sie alle, die mit großem Engagement daran mitgewirkt haben! In mittlerweile guter Tradition möchte ich Sie über die aktuelle Lage informieren.
Allgemeiner Rahmen
Am 15. Juni 2020 trat im Land Brandenburg die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Kraft, die die bisherige SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ersetzt. Bitte schauen Sie sich diese an: bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv. Zentral ist weiterhin die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots (Mindestabstand von 1,5 Metern) – darauf ist in jeglichem Kontext an der THB zu achten. Die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 der THB vom 08.05.2020 gilt weiterhin.
Prüfungen
Nächste Woche beginnt der Prüfungszeitraum. Für Präsenzprüfungen haben wir „Verhaltens- und Hygieneregeln“ aufgestellt. Es ist wichtig, dass diese von allen eingehalten werden. Bitte schauen Sie sich die Regeln vor den Prüfungen an (für Studierende: www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Studierende.pdf; für Lehrende: https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Lehrende.pdf). Für die digitale Durchführung von mündlichen Prüfungen, Kolloquien und Präsentationen im Sommersemester 2020 wurden letzte Woche Ausnahmeregelungen als P-Verfügung veröffentlicht (https://intern.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/P-Verfuegungen/P-Verfuegungen-noch-gueltig/2020-05-P-Verfuegung-Digitale-muendliche-Pruefungen.pdf).
Lehre im Wintersemester 2020/21
Die Fachbereiche haben aktiv mit den Planungen für den Lehrbetrieb im kommenden Semester begonnen. Die aktuelle SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (s. o.) ist in Kraft bis Mitte August, insofern haben wir noch keine Gewissheit bzgl. der im Vorlesungszeitraum Herbst/Winter geltenden Regeln. Es gibt aber sehr klare Hinweise dafür, dass das allgemeine Abstandsgebot auch dann noch zu beachten ist. Es gibt keine politischen Signale, dass die für Schulen geltenden Sonderregeln auf Hochschulen übertragen werden können. Die Durchführung eines regulären Präsenzbetriebs wird folglich unwahrscheinlich und somit stellen sich die Fachbereiche darauf ein, dass auch im kommenden Semester die Online-Lehre die vorherrschende Lehrform sein wird. Laborlehrveranstaltungen, für die kein alternatives Online-Format möglich ist, können unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards in Präsenz durchgeführt werden. Wie der Einstieg ins Studium für die „Erstsemester“ gestaltet werden kann, ist aktuell auch Gegenstand der Überlegungen. Klarheit, wie das Wintersemester genau aussehen wird, werden wir vermutlich erst Anfang September haben, aber das ist dann immerhin deutlich mehr Vorlauf als in diesem Semester.
Veranstaltungen im Wintersemester 2020/21
Auch hier müssen wir die weitere pandemische Entwicklung abwarten. Ich kann mir aber grundsätzlich vorstellen, dass Veranstaltungen durchgeführt werden, insb. solche, die das Audimax mit der aktuellen Bestuhlung nutzen können (ca. 100 Sitzplätze jeweils mit Tisch und Stuhl und einem Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m in jede Richtung). Wenn Sie eine Veranstaltung planen, dann geben Sie bitte eine Information dazu an mich, damit ich darüber entscheiden kann.
Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek öffnet ab heute wieder für Hochschulangehörige. Nähere Informationen finden Sie hier: bibliothek.th-brandenburg.de/ueber-uns/aktuelles/. Die Arbeitsplätze bleiben aber weiterhin gesperrt.
Finanzielle Hilfe für Studierende
Seit letzter Woche steht die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung, näher Informationen zur Beantragung finden Sie hier: www.überbrückungshilfe-studierende.de/start.
Nutzung der Arbeitsplätze an der THB (Information für Beschäftigte)
Die bisherige Festlegung zur Arbeitsplatz-Raumgröße wird aufgehoben. Es darf wieder regulär in den Räumen gearbeitet werden, dabei ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Es gelten die Festlegungen aus der Betriebsanweisung. Soweit Beschäftigte zu einer Risikogruppe gehören, ist eine individuelle Überprüfung und Regelung angeraten. Die Vorgesetzten entscheiden jeweils abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wirschewski oder den Kanzler.
Homeoffice
Büroarbeit kann weiterhin im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich oder notwendig ist. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Die Erläuterungen zur Arbeitszeiterfassung, wie von der Abteilung Personal und Organisation am 16.06.2020 per E-Mail kommuniziert, sind zu beachten. Diese aktuelle Corona-Ausnahmeregelung zum Homeoffice gilt bis zum Ende der Sommerferien im Land Brandenburg (07.08.2020), für die Zeit danach werden neue Vereinbarungen getroffen.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland sind grundsätzlich wieder zugelassen. Bei der Beantragung und bei der Genehmigung müssen die Notwendigkeit der Reise und die pandemische Lage vor Ort berücksichtigt und abgewogen werden. Die Politik in Bezug auf Dienstreisen ist aktuell noch restriktiv, dem Gesundheitsschutz des/der Reisenden und der Kolleginnen und Kollegen ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.
Urlaubsreisen
Bald beginnt die Ferienzeit und viele von Ihnen werden verreisen. Das Auswärtige Amt hat jüngst seine Reisewarnungen angepasst und auch internationale Reisen wieder möglich gemacht. Es bestehen aber weiterhin Reisewarnungen. Urlaubsreise betreffen den privaten Bereich und es ist eine private Entscheidung, wohin jemand reist. Dennoch ein wichtiger Hinweis von meiner Seite: Bitte informieren Sie sich VOR der Reisebuchung und VOR Reiseantritt über die geltenden Vorschriften. Es gibt Länder, in denen Sie sich bei Einreise in eine Quarantäne begeben müssen, es gibt aber auch Länder, bei denen die Rückkehr nach einer Reise dazu führt, dass Sie sich in Deutschland in Quarantäne begeben müssen. Für die Zeit der urlaubsbedingten Quarantäne kann keine bezahlte Freistellung gewährt werden. Diese Regelung bezieht sich explizit auf die Situation, wenn sich jemand bewusst für eine mit Quarantäne verbundene Reise entscheidet, nicht jedoch, wenn sich nach Reiseantritt auf Grund der pandemischen Entwicklung die Bestimmungen ändern.
Benutzung der Sportanlage
Die Benutzung der Sportanlagen auf dem Campus der THB ist wieder erlaubt, allerdings nur unter Beachtung der „Verhaltens- und Hygieneregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer der Sportanlagen“. Die Standards finden Sie hier: www.th-brandenburg.de/leben/sport
Wie Sie sehen, gibt es weiterhin eine ganze Reihe von Dingen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu regeln und zu organisieren. Mit den bisherigen Regelungen sind wir gut durch die Krise gekommen. Lassen Sie uns weiterhin alle umsichtig sein und die aktuellen Regelungen beachten, damit wir auch weiterhin gut durch die Krise kommen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
nach Wochen, in denen die Präsenzlehre gänzlich ausgesetzt war, und nach Wochen, in denen es lediglich einen Präsenznotbetrieb gab, nimmt die THB vorsichtig – in kleinen Schritten und immer noch sehr eingeschränkt – einen Präsenzbetrieb wieder auf.
Hochschulbetrieb
Weiterhin sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit sinnvoll und möglich, Ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen. Aber es besteht auch wieder die Möglichkeit, an der Hochschule zu arbeiten, immer unter Berücksichtigung der am vergangenen Mittwoch kommunizierten Regelungen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf unser sehr umfassendes Informationsangebot im Internet verweisen: Corona FAQ organisatorisch.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden als noch vor einer Woche, haben wir die Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB um folgenden Passus ergänzt: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann von der oder dem Vorgesetzten für den jeweiligen Verantwortungsbereich auch angeordnet werden, wenn die Arbeitssituation es erfordert.“ Ein Mund-Nasen-Schutz wurde für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschafft und bereits verteilt bzw. steht zur Abholung in ihrer jeweiligen Organisationseinheit bereit. Für die Fahrstühle wird darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5m ein Fahrstuhl nicht von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt werden darf. Die Gebäude sind weiterhin verschlossen, um den Publikumsverkehr möglichst gering zu halten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihren Schlüsseln Zugang, Studierende können das WWZ – falls nötig, z. B. für eine Prüfung – durch die geöffnete Tür im Durchritt betreten. Der Zugang zu den anderen Gebäuden wird für Laborlehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ebenfalls sichergestellt. Die Gebäudereinigung wurde den Corona-bedingten Hygieneanforderungen angepasst.
Lehre
Weiterhin findet der Großteil der Lehre online statt, und dies wird für die gesamte verbleibende Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 gelten. Ab der kommenden Woche wird es aber auch einzelne Laborlehrveranstaltungen in Präsenz geben. Liebe Studentinnen und Studenten: Sollte für Sie eine Laborlehrveranstaltung vorgesehen sein, werden Sie darüber informiert, bitte lesen Sie regelmäßig die E-Mails Ihres Hochschul-Accounts. Die Teilnahme an den Laborlehrveranstaltungen in Präsenz erfolgt auf freiwilliger Basis. An der THB wurden die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, um die Laborlehrveranstaltungen für alle Beteiligten so sicher wie möglich durchzuführen. Aber natürlich ist hier auch Ihre Mitwirkung notwendig. Halten Sie sich an die von uns formulierten „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“, die ich dieser E-Mail beifüge (s. u.). Halten Sie sich auch an die Regelungen in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB (zu finden im Internet). Ich bitte die Lehrenden, die Studierenden am Anfang einer Lehrveranstaltung auf die Verhaltens- und Hygienestandards und die Betriebsanweisung hinzuweisen.
Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, können alle Online-Lehrveranstaltungen direkt wahrnehmen. Soweit aufgrund eines individuellen Risikofaktors die Teilnahme an Laborlehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz nicht möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf. Sollten Sie schwanger sein und sollten für Sie Laborlehrveranstaltungen in Präsenz vorgesehen sein, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf, damit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden kann.
Prüfungen
Heute Vormittag wurde die Verfügung P 03/2020 „Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ veröffentlicht. Diese wurde in den letzten Wochen unter breiter Beteiligung der mit dem Thema Studium und Lehre befassten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger an der THB ausgearbeitet und umfasst alle Aspekte in Bezug auf Prüfungen, die auf Grund der Corona-Pandemie Sonderreglungen für dieses Semester benötigen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der besonderen Situation einen geregelten Semesterbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig Corona-bedingte Nachteile für die Studierenden auszugleichen. Wenn Prüfungen durchgeführt werden, so achten Sie unbedingt auf den Mindestabstand von 1,5m – mein Appell richtet sich an alle Beteiligten, an die Prüferinnen und Prüfer und an die Studentinnen und Studenten. In Anlehnung an die „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“ werden auch noch „Verhaltens- und Hygieneregeln für Prüfungen“ formuliert.
Mir ist bewusst, dass wir alle weiterhin unter erschwerten Bedingungen arbeiten und dass die aktuelle Situation für uns alle herausfordernd ist. Aber ich denke, als THB sind wir gut aufgestellt. Für Ihr engagiertes Mitwirken – und nur dadurch ist dies überhaupt möglich – danke ich Ihnen nochmals sehr herzlich.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, erholsames Wochenende und weiterhin gute Gesundheit,
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
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Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb
Für Studierende gilt:
Für Lehrende (einschließlich Laborbeschäftigte) gilt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das heutige THB Corona Update bezieht sich vor allem auf den Bereich Studium und Lehre.
Als wir vor mehr als sechs Wochen entschieden haben, alle Präsenz-Lehrveranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie auszusetzen, galt dies erst einmal für einen begrenzten Zeitraum. Die Lage war unübersichtlich, keiner wusste, wie sich die Krise entwickeln würde. Ich hatte die Hoffnung, dass wir nach einer gewissen Zeit wieder in den Normalbetrieb zurückkehren würden. Wir werden auch wieder in den Normalbetrieb zurückkehren, aber deutlich langsamer als gedacht bzw. erhofft. Die Entwicklung der letzten Wochen hat gezeigt, dass die Corona-Pandemie das Leben von uns allen – weltweit, in Deutschland, im Land Brandenburg, in der Stadt Brandenburg an der Havel und auch an der Technischen Hochschule Brandenburg – noch lange Zeit beeinflussen wird. Ein Normalbetrieb ist für das Sommersemester 2020 ausgeschlossen.
Wir müssen weiterhin alles unternehmen für Ihren und unser aller Gesundheitsschutz. Andererseits haben wir als Hochschule auch einen Auftrag und eine Verantwortung für Lehre und Forschung. Unter Berücksichtigung dieser beiden Positionen wollen wir das Sommersemester so durchführen, dass für möglichst viele Studierende die Möglichkeit besteht, die vorgesehenen Leistungspunkte zu erwerben bzw. das Studium erfolgreich abzuschließen.
Lehre
Als Grundsatz gilt: Die Lehre wird bis zum Ende des Sommersemesters 2020 online stattfinden. Die Online-Lehre ist erfolgreich gestartet und wird fortgesetzt. Es gibt aber einzelne Module bzw. Teile von Modulen, die nicht online gelehrt werden können. Daher wird im Ausnahmefall ab dem 18.05.2020 ein eingeschränkter Präsenzlehrbetrieb möglich sein; bei diesen Ausnahmen handelt es sich um Laborlehrveranstaltungen. In einzelnen Sonderfällen finden Laborpraktika ab dem 11.05.2020 statt.
Laborlehrveranstaltungen in Präsenz
Die Dekanate befinden sich im Austausch mit den Lehrenden und erstellen eine Planung für die Laborlehrveranstaltungen. Nachfolgend drei wichtige Hinweise für Sie, liebe Studentinnen und Studenten:
Computerlabore
Die Computerlabore bleiben im Mai 2020 für die freie Nutzung geschlossen. Ob die Computerlabore im Juni wieder für die freie Nutzung geöffnet werden können, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab und kann erst kurzfristig entschieden werden.
Prüfungen
Präsenz-Prüfungen können unter Berücksichtigung der oben genannten strengen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ab dem 08.05.2020 durchgeführt werden. Mein Appell an alle Beteiligten, Prüfende und zu Prüfende: Achten Sie unbedingt auf den Mindestabstand von 1,5m. Es wird auch noch eine Verhaltensanweisung für Prüfungen erstellt. Die meisten Prüfungen finden im Prüfungszeitraum statt, bis dahin ist es noch eine Weile hin, aber auch hier laufen bereits die Vorbereitungen. Analog zu den Laborlehrveranstaltungen gilt für Prüfungen, dass die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Es wird aber prüfungsrechtlich sichergestellt, dass Sie keinen Nachteil haben, wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen. Sie verlieren keinen Prüfungsversuch, die Prüfung muss aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Exkursionen
Im Mai 2020 dürfen keine Exkursionen durchgeführt werden. Ob Exkursionen im Juni zugelassen werden können, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab und kann erst kurzfristig entschieden werden. Sollten Exkursionen geplant sein, so bitte ich über Alternativformate nachzudenken.
Veranstaltungen
Im Mai und Juni 2020 dürfen keine Veranstaltungen in Präsenz auf dem Campus der THB durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Veranstaltungen. Dienstberatungen, an denen ausschließlich Beschäftigte teilnehmen, sind davon ausgenommen, hier sind allerdings die entsprechenden Anforderungen aus der Betriebsanweisung zu beachten.
Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek der THB wird ab dem 04.05.2020 die Möglichkeiten für die kontaktlose Ausleihe von Büchern schaffen. Die genaue Regelung dazu entnehmen Sie bitte der Website der Hochschulbibliothek.
WICHTIG
Wenn Sie grippeähnliche Symptome – insb. Fieber, Husten oder Atemnot – haben, bleiben Sie zu Hause und kommen Sie auf keinen Fall an die THB.
In der kommenden Woche werde ich mich mit einigen konkretisierenden Informationen zu den Laborlehrveranstaltungen an Sie wenden. Mir war es aber wichtig, Sie schon heute über die Planung für den weiteren Semesterverlauf zu informieren.
Ich wünsche Ihnen ein schönes langes Wochenende und sende herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
**Die jeweils aktuelle Fassung der Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf der Seite Corona FAQ organisatorisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern fand die mit Spannung erwartete Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie statt. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrecht gehalten werden. Auch wir als brandenburgische Hochschulen haben uns gemeinsam mit der Wissenschaftsministerin zum weiteren Vorgehen verständigt. Für die THB ergibt sich daraus Folgendes:
Lehre
Alle Präsenz-Lehrveranstaltungen bleiben weiterhin ausgesetzt, bis einschließlich 3. Mai 2020. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie soll anschließend ein eingeschränkter Präsenzlehrbetrieb wieder möglich sein. Hier wird es insbesondere um Lehrveranstaltungen in Laboren gehen, die nicht durch Online-Lehre abgedeckt werden können. Die Fachbereiche nehmen dazu entsprechende Planungen vor. Die Online-Lehre wird auch über den 3. Mai hinaus das bestimmende Lehrformat für das Sommersemester 2020 sein. Die positiven Erfahrungen der ersten Wochen können uns zuversichtlich sein lassen, dass uns auch in diesem Modus der Lehre ein gutes Semester gelingen wird. Prüfungen am Ende des Semesters sollten auch in Präsenz möglich sein, zu den Voraussetzungen und Anforderungen erfolgt eine Verständigung auf Ministeriumsebene.
Hochschulbetrieb
Der Präsenznotbetrieb an der THB bleibt bestehen, ebenfalls bis einschließlich 3. Mai 2020. Das bedeutet, dass weiterhin nur die Kolleginnen und Kollegen an der Hochschule arbeiten dürfen, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig sind. Die Türen der Gebäude bleiben weiterhin geschlossen. Wir gehen davon aus, dass ab dem 4. Mai 2020 eine schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs möglich ist, Heimarbeit wird im Rahmen der aktuellen Krisensituation aber weiterhin ermöglicht und forciert. Bitte berücksichtigen Sie weiterhin auch die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv).
Eine wichtige Information für Sie, liebe Studentinnen und Studenten: Bund und Land arbeiten mit Hochdruck an Regelungen zur Bereitstellung von finanziellen Hilfen für Studierende. Ich hoffe, dass ich hierzu bald auf konkrete Hilfsangebote verweisen kann.
Es gibt jetzt für die nächsten zwei Wochen eine gewisse Klarheit, wie es weitergeht. Ich hoffe, dass wir anschließend sukzessive in einen regulären Betrieb zurückkehren können. Bis wir wieder einen Normalbetrieb erreicht haben, wird es aber noch dauern. Das gesamte Sommersemester 2020 wird im Zeichen der Corona-Krise stehen. Ich bitte Sie alle um Verständnis für die besonderen Maßnahmen, die wir aktuell ergreifen müssen. Die Gesundheit von Ihnen und uns allen steht an oberster Stelle. Ich danke Ihnen allen für Ihr großes, vielfältiges Engagement, das dazu beiträgt, dass wir – die Technische Hochschule Brandenburg – gut durch die aktuelle Krise kommen.
Bleiben Sie gesund uns seien Sie herzlich gegrüßt
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
vor knapp vier Wochen habe ich meine erste „THB Corona Update“ E-Mail versendet, mit der Ankündigung der Aussetzung der Präsenz-Lehrveranstaltungen. In kurzen Abständen gab es danach mehrere Corona Updates, was die sehr dynamische Entwicklung der Krise und des notwendigen Krisenmanagements zeigt. Schon am 24. März ist die THB in den Präsenznotbetrieb übergegangen. Seither arbeitet die Hochschule in einem neuen Modus. Die Lehre wird online durchgeführt, die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten von zu Hause, die Zusammenarbeit erfolgt in der virtuellen Welt. All das ist sehr herausfordernd – und hätte auch schiefgehen können. Ich finde aber, dass uns diese Umstellung als Hochschule sehr gut gelungen ist. Und ich finde, dass wir darauf stolz sein können. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie das möglich gemacht haben.
Anfänglich war unklar, welche Konsequenzen aus der Corona-Krise für das Sommersemester gezogen würden, auf politischer Ebene wurde intensiv diskutiert. Am 3. April meldete die Kultusministerkonferenz dann: „Sommersemester 2020 findet statt“ (s. u.). Zu diesem Zeitpunkt fand das Sommersemester bei uns bereits statt. Ich bin sehr froh, dass wir unseren eingeschlagenen Weg fortsetzen können.
Unklar ist aber weiterhin, wie dieser Weg genau aussieht. Mich treibt wie Sie die Frage um, wie es ab dem 20. April weitergeht. Auch ich habe hierzu noch keine endgültige Antwort. Zentrale Entscheidungen auf der politischen Ebene werden dazu in der kommenden Woche getroffen, wir werden uns dann – wie gehabt – im Krisenstab beraten und sobald es neue Informationen und Entscheidungen gibt, werde ich mich bei Ihnen melden. Sicher wird es nicht möglich sein, aus dem aktuellen Präsenznotbetrieb in einem einzigen Schritt in den Normalbetrieb und den regulären Präsenz-Lehrbetrieb zurückzukehren. Basierend auf den Vorgaben von Bund, Land und Kommune werden wir die schrittweise Normalisierung gestalten. Es wird dabei um die Frage gehen, welche Veranstaltungen ohne Präsenz fortgesetzt werden können und sollen, für welche Veranstaltungen Präsenzlehre notwendig ist und wie diese dann zu organisieren ist. Und natürlich wird es um die Frage gehen, wann und unter welchen Bedingungen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Ihre Arbeitsplätze zurückkehren können.
Die Corona-Krise beeinflusst aktuell unser Leben enorm – sowohl das private als auch das im Kontext der Hochschule. Wir alle hoffen, dass wir die Krise bald gut durchgestanden haben und zu einem normalen Leben zurückkehren können. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Krise auch noch längerfristig Konsequenzen haben wird. Die bereits zitierte Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz sagt auch: „Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen“, was eine enorme Auswirkung auch auf den Studienbetrieb im kommenden Semester hätte. Es wird gerade mit Hochdruck daran gearbeitet, diese Regelung auszudifferenzieren. Gemeinsam mit anderen Präsidentinnen und Präsidenten der brandenburgischen Hochschulen setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass hier so viel Flexibilität wie möglich zugelassen wird, damit wir zumindest im Wintersemester wieder in einen Regelbetrieb zurückkehren können. Auch hierzu werde ich Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Nach diesen doch sehr bewegten Wochen wünsche ich Ihnen, dass Sie an dem verlängerten Wochenende Ruhe und Erholung finden können.
Ich wünsche Ihnen gerade in diesen schwierigen Zeiten einen besinnlichen Karfreitag und ein gesegnetes und fröhliches Osterfest.
Vor allem aber wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
der erste Tag „Präsenznotbetrieb“ an der THB liegt hinter uns. Auf Basis der mir vorliegenden Informationen kann man von einem erfolgreichen Start sprechen – natürlich immer unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen. Wir sind zuversichtlich, dass uns in den nächsten Wochen ein Betrieb gelingen wird, der sicherstellt, dass die zentralen Prozesse weiterhin funktionieren und dass die „Nicht-Präsenz-Lehre“ durchgeführt werden kann.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die als Teil der Präsenznotbetriebs-Mannschaft weiterhin vor Ort tätig sind. Genauso danke ich all denjenigen, die den Betrieb der THB mit vollem Einsatz aus dem Homeoffice unterstützen. Ich weiß, dass für einige die Arbeit zu Hause nicht ideal ist und der Arbeitsplatz an der Hochschule besser zum Arbeiten geeignet ist. Auf Grund der aktuellen Notsituation haben wir aber keine andere Möglichkeit, als die Zahl der anwesenden Personen im Gebäude so gering wie möglich zu halten. Ich werbe daher nochmals um Verständnis bei all denen, die vorerst nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz in den Gebäuden der THB arbeiten dürfen.
Die Türen zu den Gebäuden sind von außen verschlossen. Daher nochmals die Bitte an alle Lehrenden, die in der nächsten Zeit ein Kolloquium zu einer Abschlussarbeit angesetzt haben, sich mit ihrem jeweiligen Dekanat in Verbindung zu setzen um das Vorgehen abzustimmen.
Die Gestaltung des Lehrbetriebs in der „Nicht-Präsenz-Lehre“ gestaltet sich für alle Beteiligten als eine Herausforderung, das gleiche gilt für das Thema der Prüfungen. Durch das Aussetzen der Prüfungen seit Beginn dieser Woche ergeben sich viele Fragen, bei uns selbst und – die Zuschriften zeigen es – auch bei Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten. Wir sind bei der Klärung, es gibt jeden Tag eine Telefonkonferenz der Leitungen der brandenburgischen Hochschulen und des MWFK, ebenso eine Telefonkonferenz des Krisenstabs der THB – mit dem Ziel ein landes- und hochschulweit einheitliches Vorgehen abzustimmen. Ich bitte um etwas Geduld, bis die Fragen im Zusammenhang mit den Prüfungen beantwortet werden können. Ich werde weiterhin das Format der „THB Corona Update“ E-Mails nutzen, um die relevanten Informationen mit Ihnen allen zu teilen. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Website der THB (https://www.th-brandenburg.de/startseite/) verweisen, auf der wir ebenfalls alle relevanten Informationen rund um den Umgang mit der Corona-Pandemie zusammengestellt haben.
Liebe Studentinnen und Studenten, nachfolgend übermittele ich Ihnen eine wichtige Information des VBB zum Thema Semesterticket.
Bleiben Sie weiterhin alle gesund!
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
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An die Studierendenvertretungen und Verwaltungen der Hochschulen
mit der Bitte um Weiterleitung an die Studierenden
Guten Tag,
vielen Dank für die vielen Gespräche und E-Mails zum Thema „Umgang mit VBB-Semestertickets in Zeiten der Corona-Pandemie“ sowie für Ihre zahlreichen Informationen.
Wir geben heute folgende Kulanzregelung bekannt:
Es werden VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31.03.2020 ablaufen, weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30.04.2020. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 vorgelegt werden kann.
Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die von der Hochschule kein VBB-Semesterticket erhalten haben bzw. werden, können wir derzeit keine Lösung anbieten. Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Zeit keine Fahrtanlässe bei der Personengruppe bestehen werden. An den meisten Hochschulen finden keine Präsenzvorlesungen mehr statt und Mensen, Bibliotheken sowie andere öffentliche Bereiche sind nicht mehr zugänglich. Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass alle Studienanfänger*innen ohne gültiges Semesterticket, sich bei Fahrtanlass ein Ticket kaufen müssen. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss bei Fahrtanlass ebenfalls ein Ticket gekauft werden. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen alleine werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Diese Regelung wurde erst einmal bis einschließlich 30.04.2020 getroffen. Mitte April 2020 wird die Situation neu bewertet. Wir werden Sie dann erneut benachrichtigen.
Bitte leiten Sie diese E-Mail an die Studierenden Ihrer Hochschule weiter bzw. an alle Personen, die informiert werden sollen.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich an mich (bitte ausschließlich per E-Mail) bzw. an unsere Kolleg*innen im VBB-Infocenter wenden: Telefon 030 25 41 41 41 bzw. E-Mail info@VBB.de.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die anstehenden Herausforderungen und vor allem Gesundheit.
Viele Grüße
Corinna Dannewitz
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Abteilung Tarif
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Dear international students,
So far we provided you with up-to-date and detailed information in English. We hope that this helped you through the challenging last weeks! Now that we reached a point of “normality” in this extraordinary situation, we will just translate essential news here.
Of course you will still get all necessary information via e-mail in German. If you have any questions concerning these e-mails please do not hesitate to contact Heike Wolff (heike.wolff(at)th-brandenburg.de).
Kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die brandenburgischen Hochschulen und das Wissenschaftsministerium haben gemeinsam beschlossen, den Betrieb an den Hochschulen ab der kommenden Woche bis auf Weiteres auf einen sogenannten „Präsenznotbetrieb“ zu beschränken (siehe hierzu die gerade veröffentlichte Pressemitteilung des MWFK (https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~21-03-2020-hochschulen-praesenznotbetrieb). So es nicht noch eine andere Vorgabe aus dem Bund oder dem Land gibt, beginnt dieser Notbetrieb an der Technischen Hochschule Brandenburg am Dienstag, den 24. März 2020.
Präsenznotbetrieb bedeutet, dass ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule arbeiten, die auch „vor Ort“ arbeiten müssen, um die kritische Infrastruktur der Hochschule aufrecht zu erhalten. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies betrifft, wurde im Krisenstab abgestimmt und im Pandemieplan festgehalten. Die Kolleginnen und Kollegen wurden bereits informiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie nicht mehr an der Hochschule arbeiten dürfen. Es gelten die gestern ausgeführten Regelungen für die Arbeit zu Hause. Sofern Sie sich nicht eh schon für die Arbeit zu Hause vorbereitet haben, denken Sie bitte daran, am Montag alles dafür Notwendige mitzunehmen.
Auf den Lehrbetrieb ohne Präsenzerfordernisse soll der Notbetrieb keine Auswirkung haben, die begonnenen neuen Lehrformate können und sollen fortgesetzt werden.
Zum Thema Prüfungen wurde gestern verkündet, dass mit Ausnahme von Kolloquien zu Abschlussarbeiten bereits ab Montag, 23.03.2020, alle Prüfungen ausgesetzt werden. Kolloquien zu Abschlussarbeiten dürfen in Ausnahmefällen auch im Rahmen des Präsenznotbetriebs durchgeführt werden; wenn dies geplant ist, ist durch die Prüferin bzw. den Prüfer unbedingt eine Abstimmung mit dem jeweiligen Dekanat vorzunehmen, um den organisatorischen Rahmen zu klären.
Ich wünsche Ihnen – soweit es in der aktuellen Situation möglich ist – ein schönes Wochenende, vor allem aber Gesundheit.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
The Brandenburgian universities and the Ministry of Science, Research and Culture have commonly decided to limit operations at the universities to the so-called “Präsenznotbetrieb”, starting next week and continuing for the time being (see the following press release that the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture just published: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~21-03-2020-hochschulen-praesenznotbetrieb). Unless there will be any other guidelines by the federal state or by the state, the “Präsenznotbetrieb” at the THB will start on Tuesday, 24th of March 2020.
“Präsenznotbetrieb” means that only staff members who are necessary to maintain the critical infrastructure of the THB will actually work in the THB buildings. All other staff members will work from home.
This “Präsenznotbetrieb” will have no effects on teaching activities, since the new teaching formats that have been implemented last week, can and shall be continued.
With regard to exams, it was announced yesterday that all exams will be cancelled from Monday (23rd of March 2020) onwards. The only exceptions are “Kolloquien” on final theses. They can in exceptional cases be held despite the “Präsenznotbetrieb”. If any of these “Kolloquien“ are scheduled, the examiners must necessarily contact the dean’s office in order to clarify the organisational framework.
I wish you a nice weekend – as far as this is possible in the current situation – and most of all health.
Kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
vor genau einer Woche habe ich Sie informiert, dass der Lehrbetrieb ohne Präsenzlehre starten muss. Es war Freitagabend und ab Montag galt diese Regelung. Mir war sehr bewusst, wie kurzfristig diese Information für Sie kam und welch große Veränderung dies für den Lehrbetrieb bedeutete. Ohne Vorbereitungszeit mussten sich alle der neuen Situation stellen. Am Montagmorgen konnte vermutlich keiner sagen, ob uns diese kurzfristige Umstellung gelingen würde. Nun, am Ende der Woche können wir sagen: Es ist uns gelungen. Sicher war der Start an manchen Stellen holprig, sicher konnte nicht jede Erwartung erfüllt werden, sicher wäre mehr Zeit besser gewesen. Aber wir sind gestartet, wir konnten viele Erwartungen erfüllen oder sogar übertreffen und wir haben aus der Kürze der Zeit das Beste gemacht. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich „Sie“. Mein Dank gilt Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten.
Prüfungen
Heute gibt es eine wichtige Änderung in Bezug auf Prüfungen. Die bisher geltende Regelung kann nicht weiter aufrecht erhalten werden. Ab der kommenden Woche – d. h. konkret beginnend am Montag, 23.03.2020 bis auf weiteres – dürfen nur noch Kolloquien zu Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) durchgeführt werden, mit maximal drei anwesenden Personen und natürlich nur unter Berücksichtigung des Prinzips der Freiwilligkeit aller Beteiligten. Alle anderen Prüfungen werden hiermit ausgesetzt. Diese Regelung umfasst somit auch alle schriftlichen Prüfungen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Corona-Pandemie ist auf jegliche Zusammenkunft von mehr als drei Personen an der Hochschule zu verzichten.
Die Entwicklung ist weiterhin äußerst dynamisch. Wir müssen uns von Tag zu Tag auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Der Krisenstab hat alle Vorbereitungen getroffen, den Hochschulbetrieb auch im Rahmen eines möglichen Notpräsenzbetriebs aufrecht zu halten. Ich halte Sie weiterhin tagesaktuell auf dem Laufenden.
Ich hoffe, Sie kommen nach dieser anstrengenden ersten Woche ein wenig zu Ruhe und ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
Exactly one week ago I informed you that we would have to start the summer term without classroom teaching. That was on Friday evening, and this regulation applied from Monday onwards. I was aware of the fact that this information came at very short-notice for you and what a great change that meant for our teaching activities. All of us had to face this new situation without any preparation time. On last Monday morning nobody was able to say whether this change at short notice would succeed. Now, at the end of the week, we can say that it did. Surely the beginning has been bumpy at some places, surely not every expectation could be met, surely more time would have been better. However, we started. We were able to meet many expectations and sometimes even exceeded them, and we made the best of the situation. If I say “we”, I mean “you”. My thanks go to all of you, dear colleagues and dear students.
Exams
Today there is an important change with regard to exams. The current regulations can no longer be maintained. From the following week onwards – that means starting on Monday the 23rd of March 2020 – just “Kolloquien” on final theses (bachelor and master) can be conducted. Only up to 3 people can be present in these exams, and of course the principle of voluntariness applies to all people involved. All other exams are hereby cancelled. This regulation also applies to all written exams. Considering the development of the corona pandemic, we have to refrain from any meeting involving more than 3 people at the THB.
Things will continue to develop very dynamically. We have to adjust to new circumstances from day to day. The THB crisis management team made all preparations to keep services at our university running, even in the case of a possible “Notpräsenzbetrieb”. I will keep you informed on a daily basis.
I hope that you will have time to rest after this exhausting week and that you will stay healthy.
Yours
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
heute möchte ich ein wichtiges Thema hinsichtlich der Abgabefrist von Bachelor- bzw. Masterarbeiten mit Ihnen teilen: diese Frist wird um 2 Monate verlängert. Das entsprechende Schreiben aus dem MWFK hat mich heute erreicht. Die zentralen Passagen sind nachfolgend beigefügt.
Ihnen weiterhin alles Gute und herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
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"[I]m Bemühen die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und vor dem Hintergrund der Verordnung über zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sowie den daraus resultierenden Maßnahmen haben wir gemeinsam bezüglich der Bachelor- oder Masterarbeiten beschlossen, die Fristen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind, um 2 Monate zu verlängern."
"Aufgrund der aktuellen Situation liegt die Ursache für die Verzögerung der Bearbeitung regelmäßig nicht in der Sphäre der/des Studierenden, sondern ist bedingt durch die Schließung der Hochschule, der jeweiligen Bibliothek und vergleichbare Gründe, so dass regelmäßig eine „fristgemäße“ Bearbeitung ohne Verschulden der Bearbeiterin bzw. des Bearbeiters nicht möglich ist."
Dear colleagues, dear students,
Today I would like to share an important issue concerning the deadline of bachelor and master theses with you: this deadline will be extended by 2 months. The Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture announced this today, you find passages of this notification further below.
All the best to you and kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
In our endeavours to slow down the spread of the corona pandemic and against the backdrop of the decree on the containment of the corona virus SARS-CoV-2 and COVID-19 in Brandenburg and the resulting measures, we have come to the joint decision to extend the deadlines for bachelor or master theses by 2 months.
Due to the current situation the reason for a delayed completion does not lie in the realm of the student but is caused by the closure of the university, its library and similar reasons so that a completion “by the deadline” is not possible, without fault of the writer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern wurde die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ erlassen, die heute in Kraft getreten ist (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8557). Ich bitte diese aufmerksam zu lesen, diese betrifft wichtige Bereiche des Lebens. Die Konsequenzen für das Prüfungswesen erläutere ich weiter unten.
Ziel der Verordnung ist es, persönliche Kontakte zwischen Menschen soweit wie möglich zu reduzieren. Darum sollten wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Aufrechterhaltung unseres Dienstbetriebs bemühen. Bitte verzichten Sie, soweit möglich, auf persönliche Zusammentreffen, nutzen Sie für eine bilaterale Abstimmung – hierzu zählen auch Beratungsgespräche – bitte das Telefon oder E-Mail; für einen Austausch mit mehr als zwei Personen nutzen Sie bitte ein Konferenzsystem, auch mit unserer Telefonanlage können innerhalb des Hauses Konferenzen geschaltet werden. Bitte prüfen Sie weiterhin, welche Arbeiten Sie zu Hause erledigen können, so dass – unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs – die Anwesenheit an der Hochschule auf ein Minimum reduziert werden kann.
An Sie, liebe Studentinnen und Studenten, appelliere ich erneut, mit der Ausnahme von Prüfungen nicht an die Hochschule zu kommen.
Prüfungen
Im Sinne von SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 1 dürfen Prüfungen mit mehr als 50 Personen an einem Ort nicht durchgeführt werden. Für alle anderen Prüfungen gilt im Sinne von SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 2: es ist eine Liste zu führen, in der alle im Prüfungsraum anwesenden Personen mit Vor- und Familienname, vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst werden. Das Vorgehen ist notwendig, um notfalls Infektionswege zurückverfolgen zu können. Liebe Lehrende: bitte lassen Sie alle Anwesenden sich in eine solche Liste eintragen (hier reicht ein einfaches Blatt Papier) und geben Sie diese Liste anschließend im Dekanat Ihres Fachbereichs ab. Die Liste ist vier Wochen aufzubewahren. Liebe Studierende: bitte schreiben Sie leserlich!
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass der Prüfungsbetrieb grundsätzlich aufrechterhalten wird, Sie aber weder an einer Prüfung teilnehmen müssen noch eine Prüfung durchführen müssen. Es gilt, wie bereits kommuniziert, das Prinzip der Freiwilligkeit aller Teilnehmenden an einer Prüfung. Liebe Studierende: wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, dann gilt dies als Rücktritt und wird nicht als Fehlversuch gewertet; für die logistische Planung, die gerade in der aktuellen Zeit besonders wichtig ist, bitten wir Sie dennoch vorab den Rücktritt per E-Mail einzureichen.
Task Force e-Learning
Die kurzfristige Aussetzung des Präsenz-Lehrbetriebs stellt uns alle vor große Herausforderungen. Mir ist bewusst, dass die Umstellung auf neue Lehrformate nicht einfach ist und Zeit braucht. Um Ihnen, liebe Lehrenden, Unterstützung anzubieten, haben wir eine Task Force e-Learning eingerichtet. Diese Task Force arbeitet bereits mit Hochdruck und hat folgende Ziele:
Die Task Force wird vom Vizepräsidenten für Lehre und Internationales, Kollegen Socher, geleitet. Er wird sich mit einer ausführlichen Information an Sie, liebe Lehrenden, wenden.
Dienstreisen
Das Auswärtige Amt hat gestern eine weltweite Reisewarnung herausgegeben: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“ Diese Reisewarnung bitte ich in Bezug auf Ihre private Reiseplanung zu beachten. Für den Dienstbetrieb gilt: Auslandsdienstreisen sind ab sofort bis auf weiteres untersagt, das heißt auch, dass bereits genehmigte Auslandsdienstreisen nicht angetreten werden dürfen. Für Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet gilt weiterhin, dass Sie sehr kritisch prüfen sollten, ob die Reise unbedingt durchgeführt werden muss.
Ich hoffe, es geht Ihnen allen weiterhin gut und wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
The decree “Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8557) was issued yesterday and has come into effect today. I ask you to read it carefully, since it concerns important parts of our lives. I will explain the consequences for our examination system further below.
The prior aim of this decree is to minimise personal contact between people wherever possible. That is what we, dear colleagues, should aim for while maintaining services at our university. Please refrain from personal meetings if possible, even in the case of consultation meetings. Please use the telephone or e-mails instead. If more than two people are involved, please use a videoconferencing system (our university telephone system can also be used for that). Please check whether you can work from home so that – under consideration of maintaining services – your presence at the university can be reduced to a minimum.
Dear students, I ask you again not to come to the THB, unless you have exams on campus.
Exams
According to SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 1, exams with more than 50 people in one room must not be conducted. Regarding all other exams, we have to comply with SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 2: the THB has to compile a list in which the names of all people present (first and last names), their full addresses and telephone numbers are recorded. This procedure is required because infection routes have to be traced if necessary.
Dear colleagues: Please prepare such a list (a white sheet of paper is sufficient) and ask your students to write down the required information. Give this list to your dean’s office afterwards. The list hast o be kept for four weeks. Dear students: please write in a legible handwriting!
I again emphasise that the exam procedures are maintained. However, you neither have to participate in an exam nor have to hold an exam. Here the principle of voluntariness applies. Dear students: if you do not come to an exam, this will be judged as a withdrawal and will not be counted as a failed attempt. However, we ask you to let us know in advance via e-mail if you will not participate in an exam – this simplifies our logistic planning which is especially important in the current situation.
Task Force E-Learning
The short-term cancellation of classroom teaching presents major challenges to all of us. I am aware of the fact that the change to new teaching formats is not easy and takes time. We created a task force e-learning in order to offer support to you, dear colleagues. This task force is working at high pressure and has the following aims:
The task force is led by the vice president for academic and international affairs, colleague Socher. He will provide you, dear colleagues, with detailed information.
Business trips
The Federal Foreign Office issued a worldwide travel warning: “Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“ I ask you to consider this travel warning when planning private travels. Regarding work-related travels this means that travelling abroad is forbidden until further notice. It also means that work-related international travels that have already been permitted must not be conducted. If you plan to travel within Germany, make sure to question critically whether this trip is really necessary.
I hope you are still doing well and wish you from my heart that you stay healthy.
Yours cordially,
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind heute den Umständen entsprechend gut in die "Vorlesungszeit" gestartet. Es ist eine ganz außergewöhnliche und herausfordernde Situation gerade. Ich danke Ihnen allen schon jetzt für Ihr Engagement, dieses Semester – trotz allem – bestmöglich zu gestalten, und Ihr Verständnis dafür, dass Dinge in diesem Semester anders laufen als im Regelbetrieb. Dazu gehört auch, dass sich die Rahmenbedingungen von Tag zu Tag ändern und wir unser Handeln regelmäßig anpassen müssen.
Mit dieser E-Mail möchte ich Sie über neue wichtige Entscheidungen informieren, die die THB betreffen; auch möchte ich zu Punkten, die zu Rückfragen geführt haben, klare Aussagen treffen.
Vorlesungszeit
Wir befinden uns seit heute in der Vorlesungszeit und nicht in einer vorlesungsfreien Zeit. Lediglich die Durchführung der Präsenzlehre ist ausgesetzt. Der Studienbetrieb findet statt, die Lehre hat nur andere Formen. Die Rahmenterminplanung bleibt nach aktuellem Stand bestehen.
Prüfungen
Es gab heute erneut eine Telefonkonferenz der Leitungen der brandenburgischen Hochschulen und des MWFK. Hierzu wird gemeinsam festgehalten: "Im Ergebnis haben wir bezüglich der Durchführung von Prüfungen gemeinsam verabredet, dass Großprüfungen mit persönlichem Kontakt abgesagt werden. Bei allen anderen Prüfungen mit persönlichem Kontakt steht es den Studierenden frei zur Prüfung zu erscheinen; bitte stellen Sie sicher, dass das Nicht-Erscheinen zur Prüfung als Rücktritt gilt und nicht als Fehlversuch gewertet wird. Das Prinzip der Freiwilligkeit bei Prüfungen mit persönlichem Kontakt gilt auch für die Prüfendenden. Finden Prüfungen mit persönlichem Kontakt statt, sind sie unter Berücksichtigung der erhöhten Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen durchzuführen. Bei schriftlichen Prüfungen sollten angesichts der Bibliotheksschließungen möglichst kulante Fristverlängerungsregelungen getroffen werden."
Dies ist im Einklang mit der am Freitag versendeten Kommunikation: Prüfungen finden grundsätzlich statt, die Studierenden haben aber die Möglichkeit sich abzumelden und die Lehrenden haben die Möglichkeit, mit dem Dekanat individuelle Regelungen zur Durchführung abzustimmen, wenn eine Prüfung nicht wie geplant persönlich abgenommen werden kann.
Großprüfungen (mit mehr als 100 Teilnehmern) gibt es bei uns nicht. Wir werden für die angesetzten Prüfungen jeweils möglichst große Räume nutzen, auch das Audimax. Es kann daher zu Raumänderungen kommen; Sie erhalten via E-Mail aus Ihrem Dekanat und auf den üblichen Wegen die entsprechenden Informationen. Bitte verteilen Sie sich bei der Prüfung über den gesamten Raum und achten Sie auf ausreichend Abstand zu Ihren Sitznachbarinnen und Sitznachbarn.
Klausureinsichten
Klausureinsichten sind in der gewohnten Form aktuell nicht möglich. Die Dozentinnen und Dozenten entscheiden individuell, ob sie eine Besprechung der Klausur telefonisch ermöglichen oder die Klausureinsichten zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr anbieten.
Abgabefristen
Für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten, insbesondere Abschlussarbeiten, gelten die ursprünglichen Fristen. Sollten die aktuellen Corona-Rahmenbedingungen zu Problemen bei der Bearbeitung Ihres Themas führen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer auf.
Bibliothek
Die Bibliothek der THB ist ab sofort zunächst bis zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Rückgabefristen von ausgeliehenen Büchern werden entsprechend verlängert. Die Kolleginnen und Kollegen der Bibliothek sind dabei, das digitale Medienangebot kurzfristig zu erweitern und bieten Beratungen per E-Mail und Telefon an. Da deutschlandweit die Bibliotheken geschlossen werden, stehen zur Zeit Bücher nicht in dem Umfang zur Verfügung wie im Regelfall. Ich bitte Sie, liebe Lehrende, darauf bei der Bewertung von Literaturverzeichnissen bei schriftlichen Arbeiten Rücksicht zu nehmen.
Computerlabore
Die Computerlabore der THB bleiben vom 17.03.2020 zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Mensa
Die Mensa und die Cafeteria bleiben vom 17.03.2020 zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
IQ Studentenkeller
Auch der IQ Studentenkeller fällt unter die am Freitag verkündete Regelung, dass an der THB keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Betrieb wurde bereits am vergangenen Wochenende eingestellt und bleibt zunächst bis zum 19.04.2020 ausgesetzt.
Aufenthalt auf dem Campus
Durch die Schließungen von Bibliothek, Computerlaboren, Mensa/Cafeteria und Studentenkeller gibt es aktuell für Studierende mit Ausnahme von Prüfungen keinen Grund, sich auf dem Campus der THB aufzuhalten. Ich fordere Sie daher ausdrücklich auf – sofern nicht auf Grund von Prüfungen oder eines anderen wichtigen Grunds notwendig –, nicht an die Hochschule zu kommen. Das Wohnheim ist davon nicht betroffen, es bleibt weiterhin geöffnet.
Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit der aktuellen Situation
Hierzu gab es heute sehr konstruktive Beratungen auf verschiedenen Ebenen. Die Regelungen werden morgen, Dienstag 17.03.2020, kommuniziert, es stehen noch finale Abstimmungen und Rückmeldungen aus. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass die Regelungen der aktuellen herausfordernden Situation, in der sich die Hochschule und auch jede einzelne und jeder einzelne von uns befindet, Rechnung tragen wird. Bei der Frage, wie der Dienstbetrieb aufrecht zu halten ist, steht der Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit an erster Stelle.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
I hope that you started reasonably well into this “lecture period“. We are facing an exceptional and challenging situation at the moment. I therefore thank you by now for your commitment to make things work and also for your understanding that things will be different this term. This includes that the framework changes from day to day and that we have to adjust to these changing circumstances.
In this e-mail I would like to inform you about important new decisions concerning the THB. I would also like to clarify some points that led to inquiries over the last few days.
Lecture Period
Today, the lecture period started – we are not in a non-lecture period. Just classroom teaching is cancelled. This means that teaching and learning takes place, teaching just takes different forms now. The general schedule planning is still valid.
Exams
Today the presidents of all Brandenburgian universities and the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture had another telephone conference, with the following results: “A a result we decided concrning exams that exams with large groups involving personal contact will be cancelled. Regarding all other exams involving personal contact, students can decide whether they want to participate or not. If they do not come to an exam, this does not count as a failed attempt. The principle of voluntariness also applies to teaching staff in the case of exams involving personal contact.
If exams involving personal contact take place, they are conducted under increased hygiene standards and anti-infection measures. Since libraries have been closed there should be fair deadline extensions for written assignments.“
All this is consistent with the information I sent last Friday: Exams generally take place. However, students have the opportunity to unregister from an exam. Teaching staff have the opportunity to find individual solutions in accordance with the dean’s office if an exam cannot be held as planned.
At the THB, we do not have any exams with large groups (i.e. with more than 100 participants), but we will try to find large rooms for scheduled exams, for instance the Audimax. This is why it could come to room changes. You will be provided with information via e-mail by your dean’s offices and via other common communication channels. When you enter the exam room, please make use oft the whole room and keep sufficient distance from the other students.
Discussion of Exam Results
A face-to-face discussion of exam results that would normally be offered is not possible at the moment. Teachers decide for themselves whether they offer a discussion of the exam results via telephone or whether they postpone it to a later point of time.
Deadlines
Deadlines for written assignments, especially in the case of degree theses, remain unchanged. Should the current situation (Corona-related reasons) cause you problems to work on your assignment, please contact your supervisor.
Library
The library will be closed for the public until the 20th of April 2020. Loan periods for books out on loan will be prolonged. The library staff are working on a wider range of media services and offer advice via telephone and e-mail.
Since all libraries in Germany have been closed, there are not as many books available as usually. I ask you, dear colleagues, to keep this in mind when you grade references lists of written assignments.
Computer Labs
Computer labs on the THB campus will be closed from the 17th of March until the 19th of April 2020.
Canteen/Mensa
The canteen (“Mensa“) and the cafeteria will be closed from the 17th of March until the 19th of April 2020.
IQ Studentenkeller
The already announced regulation that there must not be any events at the THB also applies to the „IQ Studentenkeller“. Operations there already stopped last weekend and will be suspended until the 19th of April 2020.
Access into the university and staying on the campus
Since the library, the computer labs, the canteen and cafeteria as well as the IQ Studentenkeller are closed, students have no reason to be on the THB campus at the moment – naturally with the exception of exams. I therefore explicitly request you not to come to the THB campus – unless you have an exam or another important reason to do so. This does not apply to the student dormitory which is of course still open.
Working Arrangements / Regulations concerning staff in the current situation
There have been very constructive consultations today on different levels about how to handle the current situation. The regulations will be communicated tomorrow (Tuesday, 17th of April 2020), for final agreements and confirmations are still necessary. I can assure you that the regulations will take account of the current challenging situation that the university as well as everyone of us is in.
The protection of people and their health has top priority when considering the question how services can be maintained.
Kind regards
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgegeben, von denen auch die Hochschulen betroffen sind. Die diesbezügliche Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
Als Vorgabe des MWFK bedeutet dies in der Ausgestaltung für die Hochschulen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wie gestern angekündigt möchte ich Sie über die zentralen Ergebnisse zum Umgang mit dem Coronavirus an unserer Hochschule informieren. Grundlage sind die zentralen Vorgaben der Landesregierung, die Abstimmung des MWFK mit den Hochschulen des Landes Brandenburg und die Arbeit des Krisenstabs der Technischen Hochschule Brandenburg (THB):
Alle Präsenz-Lehrveranstaltungen an der THB werden – analog zu den anderen Hochschulen im Land – bis zum 20.04.2020 ausgesetzt. Prüfungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen, ebenso wenig Online-Lehrveranstaltungen. In dem Zeitraum bis zum 20.04.2020 werden auch alle anderen Veranstaltungen an der THB ausgesetzt.
Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und insbesondere in Brandenburg zu verlangsamen.
Wichtige Informationen zu neuen Entwicklungen, auch in Bezug auf die Durchführung der Lehre, werden an Ihre THB-E-Mail-Adressen versendet. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre E-Mails regelmäßig abrufen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, so stellen Sie bitte sicher, dass Sie von Kolleginnen und Kollegen bzw. Kommilitoninnen und Kommilitonen auf dem Laufenden gehalten werden.
Im Einzelnen:
Vorlesungszeit
Bis zum 20.04.2020 werden an der THB keine Präsenz-Lehrveranstaltungen durchgeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Verlängerung der regulären vorlesungsfreien Zeit („Semesterferien“). Wir planen zum aktuellen Zeitpunkt, am festgelegten Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 und dem anschließenden Prüfungszeitraum festzuhalten – hierzu sind in den kommenden Wochen aber noch weitere Abstimmungen, insb. mit dem MWFK, notwendig, auch ist die zukünftige Ausbreitung des Virus entscheidend.
Dies führt zu einer Verdichtung der verbleibenden Präsenzphase, auch wird in diesem Semester das Selbststudium eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel dafür sollte der Zeitraum genutzt werden, in dem die Präsenz-Lehre ausgesetzt ist. Ich bitte Sie, liebe Lehrenden, Ihren Studierenden Materialien – soweit möglich – zu den Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und verstärkt Literaturhinweise zu geben. Auch bitte ich Sie zu prüfen, inwieweit digitale Angebote genutzt werden können. Mir ist aber natürlich bewusst, dass so kurzfristig eine Umstellung auf die Online-Lehre weder didaktisch noch technisch einfach möglich ist, dies bitte ich Sie, liebe Studentinnen und Studenten, in Bezug auf mögliche Erwartungen zu berücksichtigen.
Ein praktischer Hinweis für Studierende: Bitte tragen Sie sich in die Moodle-Kurse der für Sie in diesem Semester relevanten Module ein. Für Lehrende: Informationen zur Moodle-Nutzung und auch zur Nutzung von Online-Diensten bekommen Sie von Ihren Dekanaten.
Prüfungen
Für die kommenden Wochen sind Prüfungen angesetzt („Nachprüfungszeitraum“). Diese Prüfungen werden grundsätzlich wie geplant durchgeführt. Eine Verschiebung aller angesetzten Prüfungen könnte sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Bitte achten Sie bei den Prüfungen auf ausreichend Abstand zu Ihren Sitznachbarinnen und -nachbarn – dies sollte bei einer Prüfung im Normalfall gegeben sein – und auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen.
Hinweis für Studierende: Melden Sie sich selbständig von den Prüfungen ab, wenn Sie Corona-bedingt nicht teilnehmen können – dies gilt auch für den Fall, dass Sie beispielsweise auf Grund von Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören; bitte schätzen Sie hier Ihre Situation selbst ein und halten Sie ggf. Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt.
Nutzen Sie für die Prüfungsabmeldung das entsprechende Rücktrittsformular. Die festgelegten Fristen zur Prüfungsabmeldung werden für den aktuell laufenden Nachprüfungszeitraum ausgesetzt, eine Abmeldung ist bis zu einem Tag vor der Prüfung möglich. Ein Krankenschein ist in diesem Fall nicht nötig.
Hinweis für Lehrende: Sollten Sie eine Prüfung nicht persönlich abnehmen können – auch hier spielt die Selbsteinschätzung bzgl. der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe eine wichtige Rolle – so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Dekanat auf zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Abgesehen von den oben erwähnten Prüfungen gibt es bis zum 20.04.2020 für Studierende keinen Grund, an die THB zu kommen. Für alle organisatorischen Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium und dem Lehrbetrieb nutzen Sie bitte Telefon und E-Mail. Als zentraler Ansprechpartner steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung (studienberatung(at)th-brandenburg.de).
Für das Selbststudium und das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten von zu Hause aus stellt Ihnen die Hochschulbibliothek zahlreiche elektronische Medien (e-Books, e-Journals, Datenbanken usw.) über VPN/EZProxy zur Verfügung. Sollten Sie von zu Hause aus keinen Zugriff auf diese Medien haben, können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Bibliothek arbeiten. Bitte achten Sie auch dort auf ausreichend Abstand zu Ihrer Sitznachbarin oder Ihrem Sitznachbarn und auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen.
Sollten Sie sich zurzeit in einem Praktikum befinden, so orientieren Sie sich beim Umgang mit dem Coronavirus bitte an den Vorgaben Ihres Unternehmens. Falls die angedachten Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums nicht wie geplant durchgeführt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Praxis-/Praktikumsbeauftragten auf, um zu klären, wie das Praktikum angerechnet werden kann.
Veranstaltungen
In dem Zeitraum bis zum 20.04.2020 werden alle Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen an der THB ausgesetzt. Sollten Sie eine solche Veranstaltung geplant bzw. organisiert haben, so bitte ich Sie, die Beteiligten frühzeitig zu informieren. Davon betroffen ist leider auch der für den 25.03.2020 geplante feierliche Semesterauftakt. Ich hoffe, es gibt die Möglichkeit, einen entsprechenden Semesterabschluss zu gestalten. Die Regelung zur Aussetzung von Veranstaltungen gilt auch für Exkursionen.
Dienstbetrieb
Der Dienstbetrieb der Hochschule soll unter Berücksichtigung des Schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten werden. Für alle Sitzungen/Besprechungen/Termine gilt: Führen Sie diese nur durch, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig sind; es sollte dabei auch überprüft werden, ob sie verschoben werden oder unter Nutzung von Konferenzsystemen durchgeführt werden können. Von Sitzungen/Besprechungen/Terminen mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist abzusehen. Die Beteiligung von Externen hier vor Ort ist auf ein Minimum zu reduzieren. Sprechzeiten sollten weiterhin angeboten werden, wobei die Nutzung der Kommunikation via Telefon oder E-Mail den persönlichen Kontakt ersetzen sollte.
Sofern es technisch und organisatorisch machbar ist, sollten Vorgesetzte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, die Arbeit zumindest teilweise zu Hause zu erledigen. Zum Umgang mit der für Mittwoch angekündigten Schließung der Kitas und Schulen werden wir Anfang der kommenden Woche gemeinsam mit den Personalräten nach Lösungen suchen, die den arbeitsrechtlichen Rahmen und die aktuelle Sondersituation berücksichtigen.
Dienstreisen
Seitdem das Coronavirus ausgebrochen ist, wurden keine Dienstreisen in Corona-Risikogebiete genehmigt. Sollten Dienstreisen zu einem früheren Zeitpunkt dorthin genehmigt worden sein, so wird die Genehmigung hiermit zurückgezogen. Dienstreisen in Corona-Risikogebiete dürfen nicht durchgeführt werden. Grundlage dafür, was ein Risikogebiet bzw. ein besonders betroffenes Gebiet ist, bildet die Liste des Robert Koch Instituts (RKI) mit dem jeweils aktuellen Stand (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html). Bei Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sollte abgewogen werden, ob diese zwingend wahrgenommen werden müssen.
Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten
Ich untersage allen Personen – Lehrenden, Studentinnen und Studenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr, den Campus der THB zu betreten. Auch hier gilt die Liste des RKI. Diese Maßnahme ist notwendig aus Fürsorgepflicht für die anderen Mitglieder der Hochschule. Außerdem entspricht sie der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) erteilten Allgemeinverfügung vom 12.03.2020, die unbedingt zu beachten ist.
Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Wir wissen nicht, wie sich die Lage an der THB und in Deutschland in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt. Der Krisenstab ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet. Wir sind kurzfristig handlungsfähig, Planungen für einen möglichen Notbetrieb existieren, die Vorbereitungen sind im Gange. Ich halte Sie auf dem Laufenden und melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es durch die notwendigen Abstimmungen mit anderen Behörden ggf. zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues and students,
As already announced yesterday, I would like to inform you about major developments and decisions in relation to the COVID 19 (coronavirus). Central requirements of Brandenburg's Government, coordination of the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture with the universities in Brandenburg and the work of THB crisis management team form the basis of this information:
In accordance with other universities in Brandenburg, all classroom teaching at the THB will be cancelled until the 20th of April 2020. Exceptions to this are exams and online classes. Until the 20th of April, all other events at the THB are cancelled as well.
This is an important step in order to slow down the spread of the coronavirus in Germany and especially in Brandenburg.
We will send important information on recent developments, also in relation to teaching at the THB, via e-mail to your THB-e-mail-account. This is why it is essential that you check your e-mails regularly! If this is not possible, please make sure that colleagues or fellow students provide you with information.
Essential points:
Lecture period
Until the 20th of April, there will be no classroom teaching at the THB. This does not mean that the term break ("Semesterferien") will be prolonged. We plan to stick to the scheduled end of the summer term 2020 and also to the exam period at the end of the summer term. However, there will have to be further coordination processes with the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture. The spread of the coronavirus in the coming weeks will have to be taken into consideration as well.
All this leads to a condensation of the remaining term time; self-study will play an important role in the summer term as well. The coming weeks until the 20th of April should be used for self-study. I ask you, dear colleagues, to provide your students - wherever possible - with materials on the lecture contents and with references for further reading. I also ask you to check whether any form of online teaching is possible. I am of course aware of the fact that a such a change to online lectures at short-notice is not easy - neither from a didactic nor from a technical point of you. I therefore ask you, dear students, to keep this in mind when it comes to your expectations.
An important advice for students: Please make sure to register in Moodle for the courses and lectures of the modules that you would like to participate in this term. Your dean's office will provide you with all relevant information concerning Moodle and other online services.
Exams
Exams are scheduled for the following weeks ("Nachprüfungszeitraum“). These exams will take place as planned. A deferral of exams could lead to major difficulties, for students as well as for teaching staff. Please make sure that you keep sufficient distance from fellow students during exams, as should be common standard in exams anyway.
Information for students: If you cannot take part in an exam due to Corona-related reasons, cancel your participation in advance. This could be the case if you have a medical condition that means the coronavirus could be especially harmful to you. Please decide for yourself and get in touch with your GP if necessary.
If you want to withdraw from an exam, please use the form provided by the THB. The usual deadlines for cancellations do not apply at the moment. You can withdraw from an exam until the day before the exam. A sick note is not necessary.
Information for teaching staff: Should you be unable to hold an exam due to Corona-related reasons, please contact your dean’s office in order to coordinate further steps.
With the exception of above-mentioned exams, there is no reason for students to come to the THB before the 20th of April 2020. If you have any questions concerning the organisation of teaching and learning, please use the telephone or send e-mails. In this case please contact the Studienberatung/student advisory service (studienberatung(at)th-brandenburg.de).
You are strongly recommended to work and study at home. The library provides a number of electronic services (e-books, e-journals, databases) via VPN/EZProxy: bibliothek.th-brandenburg.de/suchen/externer-zugriff/
If you do not have access to any of these media, you may work in the library during the common opening hours. Please pay attention to sufficient distance to fellow students in the library and take the usual health precautions.
Should you do an internship at the moment, please follow the instructions of your company. If you are unable to fulfil the task and activities that were planned for your internship, please contact the „Praxisbeauftragten“ or „Praktikumsbeauftragten“ at your faculty. He or she will come to an agreement with you whether and how your internship can be credited.
Forthcoming Events
Up until the 20th of April, all events and conferences at the THB are cancelled. Should you have planned or organised such an event, please contact all people involved immediately.
Unfortunately, this also applies to the formal opening of the semester that was planned for the 25th of March 2020. I hope that we will have a ceremony at the end of the semester instead.
This regulation applies to excursions as well.
Working Arrangements
Working arrangements should be maintained under consideration of the well-being of all members of staff. The following instruction applies to all meetings and appointments: Only absolutely necessary meetings and appointments should be carried out. Please check whether they could be postponed or performed online. Refrain from meetings or appointments with more than 25 participants. External participants should be kept to a minimum. Office hours should still be offered, but preferredly carried out via telephone or e-mail.
If it is technically and organisationally feasible, direct superiors should allow staff members to work from home – at least partially. Concerning the coming closure of daycare centers and schools next Wednesday, we will search for solutions at the beginning of next week, together with the staff councils and under consideration of labour law frameworks and the current special situation.
Business Trips
Since the outbreak of corona, business trips to risk areas have not been permitted. Should such trips have been allowed at an earlier stage, these permissions are now withdrawn. Trips to risk areas must not be performed. Risk areas are identified by the Robert Koch Institut (RKI), their website is continuously updated and relevant (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html). If you plan any business trips within Germany, please consider whether they are really necessary or not.
If you have recently returned from an affected area
I hereby prohibit all people – teachers, staff and students – who have stayed in an international risk area or an affected area in Germany within the last 14 days to enter he THB campus. You must not enter the campus up until 14 days after your return from such an area. The above-mentioned RKI-website with a list of risk and affected areas applies here as well. At the heart of this decision is the welfare of students and staff. This also follows the general ruling of the Brandenburgian Ministry of Social Affairs, Health, Integration and Consumer Protection of the 12th of March 2020 that has to observed without fail.
People diagnosed with COVID-19 or with a potential COVID-19 infection
If you have been diagnosed with COVID-19 or if you have a potential infection, do not enter the THB campus under any circumstances. Contact your GP and the local health authority by telephone and follow their instructions. Please let us know as well, we need the following information: since the point of time when you have or might have caught the virus: where exactly on the THB campus have you been and whom did you have contact with? Let us know via the following e-mail-address: praevention(at)th-brandenburg.de
We do not know how the situation at the THB and in Germany will evolve in the coming days and weeks. The THB crisis management team is prepared for different scenarios. We are able to act on short notice. Plans for a possible emergency service have been made, preparations for that are underway. I will keep you informed and will contact you as soon as there are any news. Please show understanding for the fact that necessary coordinations with other authorities might take some time.
I wish you well, stay healthy!
Kind regards
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist äußerst dynamisch.
Die THB hat bereits vor einiger Zeit einen Krisenstab unter meiner Leitung eingerichtet, der sich sehr intensiv mit dem Thema befasst.
Es gab heute eine Telefonkonferenz des MWFK mit den Präsidentinnen und Präsidenten aller Hochschulen das Landes Brandenburg. Zurzeit tagt die Kultusministerkonferenz und auch die Ministerpräsidentenkonferenz. Morgen gibt es eine Sondersitzung des Kabinetts des Landes Brandenburg.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass Sie alle auf Informationen in Bezug auf den für Montag geplanten Beginn der Vorlesungszeit warten. Auch wenn es Ihnen und mir schwerfällt, müssen wir noch die Entscheidungen der oben genannten Gremien abwarten. Es wird Morgen, Freitag, eine Entscheidung geben und ich werde Sie ihnen dann umgehend kommunizieren. Die Kommunikation wird als Rundmail an die THB-E-Mail-Adressen erfolgen, über die Social Media-Kanäle und auch mittels der Homepage der THB.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Das Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite wird dokumentiert. Dabei werden die wesentlichen Änderungen nachfolgend ausgewiesen. Auf die Dokumentation der konkreten Detailänderungen wird aber verzichtet.
21.10.2020
08.05.2020
29.04.2020
16.04.2020
09.04.2020
22.03.2020
21.03.2020
20.03.2020
19.03.2020
18.03.2020
16.03.2020
13.03.2020
12.03.2020