Bei dieser Seite handelt es sich um eine "Archiv-Seite". Da die Corona-Update Informationen im Laufe der Corona-Pandemie jeweils Lage-angemessen auch recht umfangreich sind, wurden die Informationen aus der eigentlichen Corona-Update Lehre Seite am 23.10.2020 zunächst einmal vollständig kopiert.
In einem zweiten Schritt wurde der Eingangstext zu dieser Seite angepasst (er ist damit nicht identisch mit dem Eingangstext zur seite Corona-Update Lehre).
In einem dritten Schritt wurde das sog. Akkordeon auf der eigentlichen Corona-Update Lehre Seite um die Einträge vom 12.03.2020 bis zum 29.04.2020 bereinigt und auf der Corona-Update Lehre im Akkordeon am Ende ein Verweis auf diese Archivseite eingebaut. Damit bleiben die historischen Informationen erhalten, die wichtige zentrale Seite wird aber etwas entschlackt.
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich möchte Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass seit meinem Corona-Update vom 16.10.2020 zwei Fälle von Covid19-Infektionen im Zusammenhang mit unserer Hochschule bekannt geworden sind. In beiden Fällen handelt es sich um Studierende.
Der kleine und der große Krisenstab haben umgehend die Arbeit aufgenommen und unter Beteiligung aller relevanter Stellen im Haus das Krisenmanagement organisiert. Dies war bzw. ist für die Beteiligten viel Arbeit – dafür möchte ich mich an der Stelle bedanken.
Das Vorgehen wurde im Einzelfall mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sowohl wir als auch das Gesundheitsamt waren bei der Kontaktierung aktiv. Ich bitte um Verständnis, dass wir weder über den großen Verteiler noch auf gezielte Nachfrage die Namen der betroffenen Personen mitteilen dürfen, die Privatsphäre ist bei dem sehr sensiblen Thema der Gesundheit zu schützen. Wir können uns hier aber auf das Gesundheitsamt verlassen, dass die notwendigen Schritte veranlasst werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber nochmals ganz explizit auf das Einhalten des Mindestabstands hinweisen – in ALLEN Situation. Dies gilt insbesondere für Pausenzeiten und für den Besuch der Mensa, sowohl in der Warteschlange als auch bei den Sitzplätzen.
Auch möchte ich nochmals auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB hinweisen (mit der Ausnahme des „festen Platzes“ bei Einhaltung von Mindestabstand). Diese Maskenpflicht, die für alle Personen gilt, die sich in einem Gebäude der THB aufhalten, haben wir in der Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 mit Stand vom 16.10.2020 formalisiert. Wenn Sie der Pflicht zum Tragen der Maske nicht nachkommen und auch kein entsprechendes Attest vorlegen können, werden Sie des Hauses verwiesen. Dieses Hausverbot kann von der Hochschul- und Fachbereichsleitung und auch von den Lehrenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung ausgesprochen werden. Noch eine Information für die Studierenden im Studentenwohnheim: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es zeitnah auch in den nicht WG-zugehörigen Bereichen des Studentenwohnheims geben. Achten Sie bitte auf die entsprechenden Aushänge/die betreffende Kommunikation und tragen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse in unserem Wohnheim außerhalb der eigenen WG einen Mund-Nasen-Schutz.
Ich möchte noch einen weiteren wichtigen Hinweis an Sie, liebe Studierende, geben: Lesen Sie regelmäßig die E-Mails, die an Ihre THB-E-Mail-Adresse gehen. Sollten wir wichtige und dringende Informationen für Sie haben, nutzen wir diese E-Mail-Adresse. Auch ist es sehr wichtig, dass Sie sich bei allen Veranstaltungen mit Ihren Kontaktdaten registrieren, damit im Notfall auch Kontakte identifiziert werden können. Nutzen Sie UNBEDINGT CovTrace.
Von Seiten der Studierenden gab es die Frage, welche Konsequenzen es hat in einem innerdeutschen Risikogebiet zu wohnen, also Städte und Landkreise mit einem Inzidenz-Wert über 50. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell keine Regelung gibt, die Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben, von der Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung ausschließt. Insofern dürfen alle Studierenden teilnehmen. Aber erneut: Achten Sie auf das Einhalten des Mindestabstands, tragen Sie Ihre Maske, berücksichtigen Sie die übrigen Hygienehinweise und registrieren Sie sich immer mit Ihren Kontaktdaten.
Von Seiten der Beschäftigten kam ebenfalls die Frage auf, wie mit der aktuellen Corona-Lage umzugehen ist. Auch hier gibt es keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Aufsuchens des Arbeitsplatzes für Personen, die in einem Corona Risikogebiet innerhalb von Deutschland leben; die Arbeit vor Ort ist gestattet. Gleichzeitig bitte ich alle Organisationseinheiten, die Arbeitsorganisation und -abläufe an die veränderte Sicherheitslage anzupassen und Vorkehrungen für einen möglichen Lockdown zu treffen. Büroarbeit darf bis auf Widerruf im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich ist. Die Regelung aus meinem Schreiben vom 23.07.2020 (versendet von Fr. Kusch per E-Mail am 24.07.2020) bzgl. einer Mindestpräsenz von 3 Tagen pro Woche an der THB wird aufgehoben. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Für die Arbeit im Homeoffice erwarten wir eine Erreichbarkeit via Telefon und E-Mail. Auch bitte ich zu beachten, dass immer der Fall eintreten kann, dass es notwendig wird, Arbeit vor Ort zu verrichten; wir erwarten für diesen Fall, dass Sie unverzüglich an die THB kommen können.
Auch die Lehrenden, die aktuell ihre Lehre oder Teile ihrer Lehre in Präsenz durchführen, bitte ich das Lehrkonzept so anzupassen, dass in einem möglichen Lockdown die Lehre wieder online durchgeführt werden kann. Unabhängig von einem möglichen Lockdown bitte ich diese Lehrenden ebenfalls kritisch zu prüfen, ob und in welchem Umfang Präsenzlehre notwendig ist und inwieweit sie durch virtuelle Lehrformate ersetzt werden kann.
Abschließend formuliere ich eine Regel noch einmal ganz klar: Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome haben, auch wenn es nur leichte Symptome sind. Dies ist zum Schutz von allen anderen notwendig! Wie Sie sich in einem Corona-Infektions-Fall bzw. Corona-Verdachts-Fall verhalten sollen, haben wir für alle gut auffindbar bei uns auf der Website platziert: www.th-brandenburg.de/corona.
Ich wünsche uns allen, dass wir genauso gut durch die zweite Corona-Welle kommen wie durch die erste – bleiben Sie gesund! Den betroffenen Studierenden wünsche ich schnelle Genesung.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind alle gut in das neue Semester gestartet.
Die Corona-Fallzahlen steigen leider wieder an, bundesweit, auch im Land Brandenburg. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist bisher glücklicherweise weniger stark betroffen, und auch an der THB gibt es weiterhin keinen mir bekannten Fall.
Wir sind also in einer vergleichsweise guten Situation. Diese gilt es zu bewahren. Ich appelliere daher nochmals an Sie, bei persönlichem Kontakt den Mindestabstand von 1,5m zu wahren und immer zu überlegen, ob ein Gespräch, eine Abstimmung, eine Sitzung etc. notwendigerweise in Präsenz stattfinden muss oder ob ein Telefonat, eine Telefonkonferenz oder eine Videokonferenz nicht eine gute Alternative darstellen können. Außerdem möchte ich nochmals auf Folgendes dezidiert hinweisen: Sollten Sie Erkältungssymptome haben, kommen Sie nicht an die Hochschule! Suchen Sie sich ggf. ärztlichen Rat und kurieren Sie sich bitte aus.
Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung und unserer Lage in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit entsprechend regem Pendelverkehr müssen wir jetzt einen Schritt weitergehen als im THB Corona Update vom 18.09.2020 beschrieben.
Ab Montag, 19.10.2020 besteht in den Gebäuden der THB die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sofern man sich nicht an einem festen Platz aufhält. Dies ist besonders wichtig auf den Fluren, in den Treppenhäusern, in den Personenaufzügen und in den Toilettenräumen. Bitte achten Sie auch darauf, nicht nur Ihren Mund, sondern auch die Nase zu bedecken – diese Viren verbreiten sich über die Atemluft. Die Regel gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten sowie Besucherinnen und Besucher. Wenn Sie zu mehreren Personen einen Büroraum nutzen, so stimmen Sie sich untereinander ab, wie Sie eine gegenseitige Gesundheitsgefährdung am besten reduzieren können, ggf. auch unter Einbeziehung der Vorgesetzten. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie mögliche Sorgen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ernst.
Mir ist bewusst, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von vielen als lästig empfunden wird. Wir sollten aber diese Last als Beitrag zum Gesundheitsschutz an der THB auf uns nehmen. Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.
Trotz all unserer großen Bemühungen kann es natürlich zu einer Situation wie in diesem Frühling kommen, in der wir gezwungen sein werden, die Hochschule zu schließen. Bitte nutzen Sie die Zeit, sich auf eine solche Situation vorzubereiten, sowohl in Bezug auf Ihren persönlichen Arbeitsplatz als auch die Arbeitsabläufe innerhalb Ihrer Organisationseinheit. Anders als vor einem halben Jahr haben wir jetzt die Möglichkeit, uns auf die Krisensituation einzustellen. Schon jetzt zeigt sich, dass die Strategie, auch das Wintersemester überwiegend als Online-Semester zu gestalten und nur für besondere Fälle Präsenzveranstaltungen anzusetzen, die richtige ist.
Noch eine Bitte: In bzw. vor allen Vorlesungs-, Seminar- und sonstigen Besprechungsräumen finden Sie Zettel mit einem QR-Code der von uns genutzten Kontakterfassungs-Applikation CovTrace. Bitte denken Sie immer daran sich zu registrieren – und denken Sie deshalb bitte auch daran, Ihr Smartphone mitzunehmen, wenn Sie im Haus unterwegs sind. Für den Fall, dass Sie kein Smartphone haben bzw. Ihr Smartphone die QR-Codes nicht „lesen“ kann, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem anderen mobilen Gerät (z. B. Laptop oder Tablett) zu registrieren bzw. Sie können auch von einer anderen Person registriert werden. In einigen Räumen bzw. bei einigen Veranstaltungen gibt es auch die Möglichkeit der Anwesenheitsregistrierung per Papierliste. Wichtig ist, dass Sie sich registrieren.
In der Hoffnung eines weiterhin guten Verlaufs verbleibe ich für heute mit den besten Wünschen und Grüßen
Ihr Andreas Wilms
Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, es geht Ihnen allen gut. Ich hoffe, Sie konnten sich ein wenig von den großen Corona-bedingten Anstrengungen in Studium, Lehre, Arbeit und auch im privaten Bereich des letzten halben Jahres erholen. Und ich hoffe vor allem, dass Sie und alle Menschen, die Ihnen wichtig sind, gut und gesund durch die Corona-Pandemie gekommen sind.
Ich bin sehr stolz auf das, was im letzten Semester an der THB geleistet wurde – was Sie alle an unserer Hochschule geleistet haben. Dafür möchte ich mich noch einmal bei Ihnen allen bedanken.
Nun steht das neue Semester an. In den vergangenen Wochen wurde an der gesamten Hochschule viel geplant und organisiert und ich möchte Sie über zentrale Aspekte informieren.
Vorlesungszeit
Der Vorlesungsbetrieb startet, wie durch den akademischen Senat beschlossen und im Rahmenterminplan vorgesehen, am 28. September 2020 und endet am 23. Januar 2021; daran schließt sich der dreiwöchige Prüfungszeitraum an. Es war lange Zeit unklar, ob wir tatsächlich schon Ende September starten können; zulassungsbeschränkte Studiengänge („NC-Fächer“) können deutschlandweit erst Anfang November den Studienbetrieb aufnehmen, da das zentrale Zulassungsverfahren in diesem Jahr zeitlich deutlich nach hinten verschoben wurde. Es stand im Raum, einen einheitlichen Vorlesungsbeginn festzulegen, aber dies ist – aus meiner Sicht glücklicherweise – nicht geschehen. Ein Start im November hätte unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Lehrwochen und Prüfungszeiträume bei uns auch die Rahmentermine für die kommenden Semester beeinflusst. Ich bin froh, dass wir in unserem regulären Turnus bleiben können.
Immatrikulation
Für die Beibehaltung unserer regulären Vorlesungszeiten haben wir uns verpflichtet, für Hochschulwechslerinnen und -wechsler sowie für Interessentinnen und Interessenten an Masterstudiengängen eine Immatrikulation bis zum 31.10.2020 zu ermöglichen. Somit soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die Corona-bedingt die Leistungen an ihrer Hochschule erst deutlich später als normal ablegen konnten, auch in diesem Semester die Möglichkeit haben, die Hochschule während des Studiums zu wechseln bzw. nach dem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium an einer anderen Hochschule aufzunehmen.
Die reguläre Erstsemester-Immatrikulation für die Bachelor-Studiengänge war ursprünglich bis zum 30.09.2020 vorgesehen. In der letzten Sitzung des Präsidiums haben wir eine Verlängerung des Immatrikulations-Zeitraums beschlossen. Wir haben festgestellt, dass die oben bereits erwähnte zeitliche Verschiebung bei der Zulassung zu „NC-Fächern“ dazu geführt hat, dass viele Studieninteressierte ihre Entscheidung bei der Studienplatzwahl herauszögern. Wir wollen somit möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten, die noch unentschlossen sind, die Möglichkeit geben, an unserer Hochschule ihr Studium zu beginnen. Rühren Sie daher bitte weiterhin kräftig die Werbetrommel!
Sollten Sie, liebe Lehrende, Gruppenarbeiten planen und eine Gruppeneinteilung vornehmen, so bitte ich Sie, Bachelor-Erstsemester bis Mitte Oktober bzw. Master-Erstsemester und Hochschulwechslerinnen und -wechsler bis Ende Oktober zu berücksichtigen.
Lehre im Wintersemester 2020/21
Auch im Wintersemester wird die Lehre unter Corona-Bedingungen stattfinden. Die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg schreibt uns weiterhin vor, bei all unseren Aktivitäten den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Wir haben nicht die Raumkapazität, um alle Veranstaltungen unter Beachtung dieses Mindestabstands in Präsenz durchzuführen. Daher haben wir uns für ein sogenanntes „Hybrid-Semester“ entschieden. Dies bedeutet Folgendes:
- Der Großteil der Veranstaltungen wird digital stattfinden.
- Für die Erstsemesterstudierenden im Bachelor-Studium werden Präsenzveranstaltungen organisiert. Aufgrund der Gruppengrößen wird dazu für viele Veranstaltungen das Audimax genutzt. Dieses Angebot finden wir sehr wichtig, denn unsere neuen Studierenden sollen die Möglichkeit haben, die Hochschule kennen zu lernen, Kommilitoninnen und Kommilitonen für Lerngruppen zu finden und außerdem zu erleben, dass die Hochschule etwas anderes ist als die Schule.
- Für Studierende in höheren Semestern bzw. im Masterstudium wird es abhängig vom Studiengang einzelne Präsenzveranstaltungen geben. Dies gilt vor allem für Laborveranstaltungen und auch für einige Übungen, die nicht sinnvoll mit Online-Lehre abgebildet werden können.
Die Lehrplanung wurde durch die Dekanate in Abstimmung mit den Lehrenden vorgenommen und ist abgeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs.
Begrüßung der neuen Studierenden – „Erstiwoche“
In der kommenden Woche werden wir unsere neuen Studierenden – die „Erstis“ – begrüßen. Wir freuen uns sehr darauf. Leider ist es aufgrund von Corona nicht möglich, die „Erstiwoche“ wie in den vergangenen Jahren durchzuführen. Nach Fachbereichen bzw. Studiengängen getrennt wird es aber Begrüßungsveranstaltungen in Präsenz geben und auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat ein kleines Programm für die neuen Studierenden auf die Beine gestellt. Darüber hinaus gibt es ein sehr umfangreiches Online-Angebot zum Studienstart.
Prüfungen
Durch die „Verfügung P 03/2020 Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ wurden für das Sommersemester 2020 besondere Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende getroffen. Diese gelten weiterhin für die Prüfungen im Rahmen des aktuellen Nachprüfungszeitraums für das Sommersemester 2020. Für das Wintersemester 2020/21 wird es zeitnah eine neue P-Verfügung geben, die einerseits berücksichtigt, dass Lehre und Studium weiterhin unter Corona-Bedingungen stattfinden, andererseits aber auch, dass mittlerweile sowohl Lehrende als auch Studierende sich auf die neue Situation einstellen können.
Sicherheit in der Lehre „in Zeiten von Corona“
Wie zuvor erwähnt, wird es im kommenden Semester Präsenz-Lehrveranstaltungen geben, auch mit größeren Gruppen. Bei der Durchführung hat die Sicherheit der Studierenden, der Lehrenden und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Wir haben ein umfassendes Hygienekonzept entwickelt – an allen Veranstaltungsräumen finden Sie hierzu die Verhaltensregeln. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern spielt eine zentrale Rolle. Ich appelliere an Ihre Verantwortung und bitte um Disziplin.
Während einer Präsenz-Lehrveranstaltung – also dann, wenn alle Studierenden mit Mindestabstand an ihrem Platz sitzen – muss im Regelfall kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Allerdings können Lehrende/Vortragende für ihre Veranstaltung entscheiden, dass von allen Anwesenden die ganze Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies ist den Teilnehmenden rechtzeitig mitzuteilen.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden werden als in der Phase des sogenannten Lockdowns, findet sich in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB folgender Passus: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Hierauf möchte ich Sie, liebe Studierende, noch einmal besonders hinweisen. Insbesondere in Situationen, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer gewährleistet werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz unabdingbar. Dies gilt vor allem beim Betreten und Verlassen von Vorlesungs-/Laborräumen und beim Warten vor diesen Räumen – hier ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Es ist aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen möglich, dass einzelne Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Darauf sollte allgemein Rücksicht genommen werden. Allerdings müssen die Personen, denen es nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein entsprechendes ärztliches Zeugnis mit sich führen.
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist das Lüften von Räumen sehr wichtig. Ich bitte Sie, liebe Lehrende, den Raum Ihrer Lehrveranstaltung in regelmäßigen Abständen zu lüften. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel empfiehlt ein regelmäßiges Lüften im Abstand von 20 bis 60 Minuten (empfohlene Lüftungsdauer: 3-10 Minuten), auf jeden Fall zu Beginn und am Ende einer Veranstaltung. Bitte passen Sie das Lüftungsintervall dem Wetter an und achten Sie darauf, dass die Fenster beim Verschließen des Raumes auch wieder geschlossen sind! Bei Räumen mit Lüftungssystem, z. B. dem Audimax, sollten Fenster nicht geöffnet werden, da dies die Wirkungsweise des Systems beeinträchtigt. Bei der Einstellung der Lüftungssysteme sind alle Anforderungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, berücksichtigt. Sollte es Probleme geben, kontaktieren Sie bitte den Technischen Dienst per E-Mail.
Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung verpflichtet uns, in Veranstaltungen Personendaten von allen Teilnehmenden zu erfassen. Dafür nutzen wir das digitale Tool CovTrace. Sie finden in jedem Vorlesungs- und Laborraum einen QR-Code, den Sie für die Registrierung nutzen müssen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich beim Betreten eines Raumes registrieren und sich später beim Verlassen des Raumes auch wieder ausloggen. Sollten Sie nicht über ein Mobilgerät mit den notwendigen Funktionen verfügen, kann Sie auch eine Kommilitonin oder ein Kommilitone registrieren.
Bei bilateralen Gesprächen zwischen Studierenden und Lehrenden oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Auf Wunsch einer am Gespräch beteiligten Person muss der Schutz getragen werden. Folgendes ist aber zu beachten: Hörbeeinträchtigte Menschen sind in der Kommunikation oft auf das Mundbild der Gesprächspartnerin oder des Gesprächspartners angewiesen. Für diesen Fall sollte bei einem Gespräch auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden; dann ist die Wahrung des Mindestabstands besonders wichtig. Wenn möglich, soll hier der Mund-Nasen-Schutz durch ein transparentes Gesichtsvisier ersetzt werden.
Sicherheit an der THB „in Zeiten von Corona“
Die Grundlage für eine sichere Arbeit an der THB „in Zeiten von Corona“ bildet die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2. Sie finden die Betriebsanweisung an allen Eingangstüren der Gebäude der THB und außerdem auf unserer Website: Betriebsanweisung Corona. Bitte setzen Sie sich alle nochmals eingehend mit den dort ausgeführten Regelungen auseinander!
Es heißt in der Betriebsanweisung unter anderem: „Vermeiden Sie Treffen. Wenn unbedingt nötig, halten Sie diese klein und kurz in einem möglichst großen, gut belüfteten Raum ab.“ Für Sitzungen/Besprechungen/Termine sollten weiterhin Konferenzsysteme genutzt werden, soweit dies sinnvoll umsetzbar ist. Auch die Kommunikation via Telefon oder E-Mail hilft, den persönlichen Kontakt zu reduzieren.
Ich möchte noch auf einen weiteren zentralen Satz aus der Betriebsanweisung hinweisen: „Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause.“ Kommen Sie keinesfalls auf den Campus der THB!
Bei der Nutzung der Toilettenräume wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Lehrveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen im Audimax mit mehr als 15 Personen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den dortigen Toilettenräumen Pflicht.
An den Fahrstühlen befinden sich Hinweisschilder zur Nutzung. Bitte beachten Sie diese und geben Sie beeinträchtigten Personen den Vorrang!
Beim Arbeiten in den Räumen der THB ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Die Nutzung von Ventilatoren ist nicht gestattet, wenn sich in dem Raum mehr als eine Person befindet. Für die Frage zum Thema Arbeiten im Dienstgebäude und im Homeoffice gilt weiterhin das Schreiben, das Frau Kusch am 24.07.2020 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail verteilt hat..
Veranstaltungen
Veranstaltungen an der THB können unter Berücksichtigung des Mindestabstands und aller weiteren Hygieneregeln durchgeführt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das Audimax in diesem Semester primär für Lehrveranstaltungen vorgesehen ist und diese immer Vorrang haben. Überlegen Sie auch immer, ob eine Veranstaltung in Präsenz durchgeführt werden muss oder ob es gute digitale Durchführungsalternativen gibt.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland können prinzipiell durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie aber vor Beantragung der Reise selbst kritisch, ob die Reise wirklich notwendig ist. Vor Reiseantritt informieren Sie sich bitte über das lokale Infektionsgeschehen. Sollte im Zielgebiet der Reise ein lokaler Infektionsschwerpunkt liegen, treten Sie die Reise nicht an. Dienstreisen ins Ausland sollten weiterhin nicht durchgeführt werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von THB-Angehörigen auch keine internationalen Dienstreisen durchgeführt. Mir ist aber bewusst, dass in der Forschung internationale Aktivitäten eine wichtige Rolle spielen und sich daher ggf. die Notwendigkeit einer Dienstreise ins Ausland ergibt. Sollte dies der Fall sein, so geben Sie einen entsprechenden Antrag über den Dekan/Ihre(n) Vorgesetzte(n) an mich. Ich werde den Einzelfall prüfen und unter Abwägung von dienstlicher Notwendigkeit und Sicherheitsrisiko entscheiden.
Einreisende nach Deutschland/Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland
Wenn Sie für den Zweck des Studiums aus dem Ausland nach Deutschland kommen oder wenn Sie nach einer Reise ins Ausland nach Deutschland zurückkehren, informieren Sie sich vor Betreten des Campus der THB unbedingt über die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bzgl. einer möglichen Quarantäne. Diese ist dann auf jeden Fall einzuhalten und der Zugang zum Campus ist nicht gestattet. Haben Sie sich nach der Rückkehr aus dem Ausland einem Corona-Test unterzogen, dann betreten Sie den Campus nicht, bevor Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben!
Bibliothek
Die Bibliothek ist geöffnet, Medienausleihe und Medienrückgabe sind möglich. Es stehen außerdem zehn Einzelarbeitsplätze im Rechercheraum zur Verfügung und zudem zwei Recherche-PCs im Foyer. Die anderen PCs und auch die Gruppenarbeitsräume sind noch nicht wieder freigegeben. Wir werden die Entwicklungen in den nächsten Wochen genau beobachten und wenn möglich dann auch weitere Schritte angehen. Aus Sicherheitsgründen können aktuell auch in den anderen Gebäuden der THB noch keine Gruppenarbeitsräume zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wird eine erneute Lagebeurteilung in der zweiten Semesterhälfte stattfinden.
Ich hoffe, mit diesen Informationen können Sie gut gerüstet in das neue Semester starten. Ich werde Sie weiterhin mit dem Format „THB Corona Update“ auf dem Laufenden halten. Dabei werde ich es wie im letzten Semester halten: Ich schreibe Ihnen, wenn es etwas Neues zu berichten gibt, und zwar dann, wenn eine hinreichend große Sicherheit gegeben ist, um ein ständiges Hin und Her zu vermeiden. Mir ist wichtig, dass Sie, dass wir alle eine klare Linie haben.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Semester – vor allem wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Ihr Andreas Wilms
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Sommersemester 2020 geht in den „Endspurt“. Wenn wir uns überlegen, dass wir vor drei Monaten gar nicht wussten, ob bzw. wie wir dieses Semester durchführen können, und wenn wir uns überlegen, mit welchen Einschränkungen wir wochenlang umgehen mussten und teilweise immer noch müssen, so erfüllt mich dieser Satz mit Freude, Stolz und Dankbarkeit. Herzlichen Dank an Sie alle, die mit großem Engagement daran mitgewirkt haben! In mittlerweile guter Tradition möchte ich Sie über die aktuelle Lage informieren.
Allgemeiner Rahmen
Am 15. Juni 2020 trat im Land Brandenburg die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Kraft, die die bisherige SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ersetzt. Bitte schauen Sie sich diese an: bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv. Zentral ist weiterhin die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots (Mindestabstand von 1,5 Metern) – darauf ist in jeglichem Kontext an der THB zu achten. Die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 der THB vom 08.05.2020 gilt weiterhin.
Prüfungen
Nächste Woche beginnt der Prüfungszeitraum. Für Präsenzprüfungen haben wir „Verhaltens- und Hygieneregeln“ aufgestellt. Es ist wichtig, dass diese von allen eingehalten werden. Bitte schauen Sie sich die Regeln vor den Prüfungen an (für Studierende: www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Studierende.pdf; für Lehrende: https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/allgemein/Aktuelles/Gesundheit/200604_Verhaltens-_und_Hygienestandards_fuer_Pruefungen_Lehrende.pdf). Für die digitale Durchführung von mündlichen Prüfungen, Kolloquien und Präsentationen im Sommersemester 2020 wurden letzte Woche Ausnahmeregelungen als P-Verfügung veröffentlicht (https://intern.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/P-Verfuegungen/P-Verfuegungen-noch-gueltig/2020-05-P-Verfuegung-Digitale-muendliche-Pruefungen.pdf).
Lehre im Wintersemester 2020/21
Die Fachbereiche haben aktiv mit den Planungen für den Lehrbetrieb im kommenden Semester begonnen. Die aktuelle SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (s. o.) ist in Kraft bis Mitte August, insofern haben wir noch keine Gewissheit bzgl. der im Vorlesungszeitraum Herbst/Winter geltenden Regeln. Es gibt aber sehr klare Hinweise dafür, dass das allgemeine Abstandsgebot auch dann noch zu beachten ist. Es gibt keine politischen Signale, dass die für Schulen geltenden Sonderregeln auf Hochschulen übertragen werden können. Die Durchführung eines regulären Präsenzbetriebs wird folglich unwahrscheinlich und somit stellen sich die Fachbereiche darauf ein, dass auch im kommenden Semester die Online-Lehre die vorherrschende Lehrform sein wird. Laborlehrveranstaltungen, für die kein alternatives Online-Format möglich ist, können unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards in Präsenz durchgeführt werden. Wie der Einstieg ins Studium für die „Erstsemester“ gestaltet werden kann, ist aktuell auch Gegenstand der Überlegungen. Klarheit, wie das Wintersemester genau aussehen wird, werden wir vermutlich erst Anfang September haben, aber das ist dann immerhin deutlich mehr Vorlauf als in diesem Semester.
Veranstaltungen im Wintersemester 2020/21
Auch hier müssen wir die weitere pandemische Entwicklung abwarten. Ich kann mir aber grundsätzlich vorstellen, dass Veranstaltungen durchgeführt werden, insb. solche, die das Audimax mit der aktuellen Bestuhlung nutzen können (ca. 100 Sitzplätze jeweils mit Tisch und Stuhl und einem Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m in jede Richtung). Wenn Sie eine Veranstaltung planen, dann geben Sie bitte eine Information dazu an mich, damit ich darüber entscheiden kann.
Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek öffnet ab heute wieder für Hochschulangehörige. Nähere Informationen finden Sie hier: bibliothek.th-brandenburg.de/ueber-uns/aktuelles/. Die Arbeitsplätze bleiben aber weiterhin gesperrt.
Finanzielle Hilfe für Studierende
Seit letzter Woche steht die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung, näher Informationen zur Beantragung finden Sie hier: www.überbrückungshilfe-studierende.de/start.
Nutzung der Arbeitsplätze an der THB (Information für Beschäftigte)
Die bisherige Festlegung zur Arbeitsplatz-Raumgröße wird aufgehoben. Es darf wieder regulär in den Räumen gearbeitet werden, dabei ist der gebotene Mindestabstand immer einzuhalten und die Räume sind regelmäßig zu lüften. Es gelten die Festlegungen aus der Betriebsanweisung. Soweit Beschäftigte zu einer Risikogruppe gehören, ist eine individuelle Überprüfung und Regelung angeraten. Die Vorgesetzten entscheiden jeweils abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wirschewski oder den Kanzler.
Homeoffice
Büroarbeit kann weiterhin im Homeoffice ausgeführt werden, so dies möglich oder notwendig ist. Die Aufteilung der Arbeit in Präsenz vor Ort und im Homeoffice ist mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen. Die Erläuterungen zur Arbeitszeiterfassung, wie von der Abteilung Personal und Organisation am 16.06.2020 per E-Mail kommuniziert, sind zu beachten. Diese aktuelle Corona-Ausnahmeregelung zum Homeoffice gilt bis zum Ende der Sommerferien im Land Brandenburg (07.08.2020), für die Zeit danach werden neue Vereinbarungen getroffen.
Dienstreisen
Dienstreisen innerhalb von Deutschland sind grundsätzlich wieder zugelassen. Bei der Beantragung und bei der Genehmigung müssen die Notwendigkeit der Reise und die pandemische Lage vor Ort berücksichtigt und abgewogen werden. Die Politik in Bezug auf Dienstreisen ist aktuell noch restriktiv, dem Gesundheitsschutz des/der Reisenden und der Kolleginnen und Kollegen ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.
Urlaubsreisen
Bald beginnt die Ferienzeit und viele von Ihnen werden verreisen. Das Auswärtige Amt hat jüngst seine Reisewarnungen angepasst und auch internationale Reisen wieder möglich gemacht. Es bestehen aber weiterhin Reisewarnungen. Urlaubsreise betreffen den privaten Bereich und es ist eine private Entscheidung, wohin jemand reist. Dennoch ein wichtiger Hinweis von meiner Seite: Bitte informieren Sie sich VOR der Reisebuchung und VOR Reiseantritt über die geltenden Vorschriften. Es gibt Länder, in denen Sie sich bei Einreise in eine Quarantäne begeben müssen, es gibt aber auch Länder, bei denen die Rückkehr nach einer Reise dazu führt, dass Sie sich in Deutschland in Quarantäne begeben müssen. Für die Zeit der urlaubsbedingten Quarantäne kann keine bezahlte Freistellung gewährt werden. Diese Regelung bezieht sich explizit auf die Situation, wenn sich jemand bewusst für eine mit Quarantäne verbundene Reise entscheidet, nicht jedoch, wenn sich nach Reiseantritt auf Grund der pandemischen Entwicklung die Bestimmungen ändern.
Benutzung der Sportanlage
Die Benutzung der Sportanlagen auf dem Campus der THB ist wieder erlaubt, allerdings nur unter Beachtung der „Verhaltens- und Hygieneregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer der Sportanlagen“. Die Standards finden Sie hier: www.th-brandenburg.de/leben/sport
Wie Sie sehen, gibt es weiterhin eine ganze Reihe von Dingen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu regeln und zu organisieren. Mit den bisherigen Regelungen sind wir gut durch die Krise gekommen. Lassen Sie uns weiterhin alle umsichtig sein und die aktuellen Regelungen beachten, damit wir auch weiterhin gut durch die Krise kommen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
nach Wochen, in denen die Präsenzlehre gänzlich ausgesetzt war, und nach Wochen, in denen es lediglich einen Präsenznotbetrieb gab, nimmt die THB vorsichtig – in kleinen Schritten und immer noch sehr eingeschränkt – einen Präsenzbetrieb wieder auf.
Hochschulbetrieb
Weiterhin sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit sinnvoll und möglich, Ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen. Aber es besteht auch wieder die Möglichkeit, an der Hochschule zu arbeiten, immer unter Berücksichtigung der am vergangenen Mittwoch kommunizierten Regelungen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf unser sehr umfassendes Informationsangebot im Internet verweisen: Corona FAQ organisatorisch.
Da sich wieder mehr Personen in den Gebäuden befinden als noch vor einer Woche, haben wir die Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB um folgenden Passus ergänzt: „Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der THB, es wird aber dringend empfohlen, in den Fluren und Treppenhäusern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann von der oder dem Vorgesetzten für den jeweiligen Verantwortungsbereich auch angeordnet werden, wenn die Arbeitssituation es erfordert.“ Ein Mund-Nasen-Schutz wurde für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschafft und bereits verteilt bzw. steht zur Abholung in ihrer jeweiligen Organisationseinheit bereit. Für die Fahrstühle wird darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5m ein Fahrstuhl nicht von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt werden darf. Die Gebäude sind weiterhin verschlossen, um den Publikumsverkehr möglichst gering zu halten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihren Schlüsseln Zugang, Studierende können das WWZ – falls nötig, z. B. für eine Prüfung – durch die geöffnete Tür im Durchritt betreten. Der Zugang zu den anderen Gebäuden wird für Laborlehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ebenfalls sichergestellt. Die Gebäudereinigung wurde den Corona-bedingten Hygieneanforderungen angepasst.
Lehre
Weiterhin findet der Großteil der Lehre online statt, und dies wird für die gesamte verbleibende Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 gelten. Ab der kommenden Woche wird es aber auch einzelne Laborlehrveranstaltungen in Präsenz geben. Liebe Studentinnen und Studenten: Sollte für Sie eine Laborlehrveranstaltung vorgesehen sein, werden Sie darüber informiert, bitte lesen Sie regelmäßig die E-Mails Ihres Hochschul-Accounts. Die Teilnahme an den Laborlehrveranstaltungen in Präsenz erfolgt auf freiwilliger Basis. An der THB wurden die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, um die Laborlehrveranstaltungen für alle Beteiligten so sicher wie möglich durchzuführen. Aber natürlich ist hier auch Ihre Mitwirkung notwendig. Halten Sie sich an die von uns formulierten „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“, die ich dieser E-Mail beifüge (s. u.). Halten Sie sich auch an die Regelungen in der Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2“ der THB (zu finden im Internet). Ich bitte die Lehrenden, die Studierenden am Anfang einer Lehrveranstaltung auf die Verhaltens- und Hygienestandards und die Betriebsanweisung hinzuweisen.
Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, können alle Online-Lehrveranstaltungen direkt wahrnehmen. Soweit aufgrund eines individuellen Risikofaktors die Teilnahme an Laborlehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz nicht möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf. Sollten Sie schwanger sein und sollten für Sie Laborlehrveranstaltungen in Präsenz vorgesehen sein, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zum Dekanat Ihres Fachbereichs auf, damit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden kann.
Prüfungen
Heute Vormittag wurde die Verfügung P 03/2020 „Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen“ veröffentlicht. Diese wurde in den letzten Wochen unter breiter Beteiligung der mit dem Thema Studium und Lehre befassten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger an der THB ausgearbeitet und umfasst alle Aspekte in Bezug auf Prüfungen, die auf Grund der Corona-Pandemie Sonderreglungen für dieses Semester benötigen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der besonderen Situation einen geregelten Semesterbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig Corona-bedingte Nachteile für die Studierenden auszugleichen. Wenn Prüfungen durchgeführt werden, so achten Sie unbedingt auf den Mindestabstand von 1,5m – mein Appell richtet sich an alle Beteiligten, an die Prüferinnen und Prüfer und an die Studentinnen und Studenten. In Anlehnung an die „Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb“ werden auch noch „Verhaltens- und Hygieneregeln für Prüfungen“ formuliert.
Mir ist bewusst, dass wir alle weiterhin unter erschwerten Bedingungen arbeiten und dass die aktuelle Situation für uns alle herausfordernd ist. Aber ich denke, als THB sind wir gut aufgestellt. Für Ihr engagiertes Mitwirken – und nur dadurch ist dies überhaupt möglich – danke ich Ihnen nochmals sehr herzlich.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, erholsames Wochenende und weiterhin gute Gesundheit,
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
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Verhaltens- und Hygieneregeln für den Lehrbetrieb
Für Studierende gilt:
Für Lehrende (einschließlich Laborbeschäftigte) gilt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das heutige THB Corona Update bezieht sich vor allem auf den Bereich Studium und Lehre.
Als wir vor mehr als sechs Wochen entschieden haben, alle Präsenz-Lehrveranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie auszusetzen, galt dies erst einmal für einen begrenzten Zeitraum. Die Lage war unübersichtlich, keiner wusste, wie sich die Krise entwickeln würde. Ich hatte die Hoffnung, dass wir nach einer gewissen Zeit wieder in den Normalbetrieb zurückkehren würden. Wir werden auch wieder in den Normalbetrieb zurückkehren, aber deutlich langsamer als gedacht bzw. erhofft. Die Entwicklung der letzten Wochen hat gezeigt, dass die Corona-Pandemie das Leben von uns allen – weltweit, in Deutschland, im Land Brandenburg, in der Stadt Brandenburg an der Havel und auch an der Technischen Hochschule Brandenburg – noch lange Zeit beeinflussen wird. Ein Normalbetrieb ist für das Sommersemester 2020 ausgeschlossen.
Wir müssen weiterhin alles unternehmen für Ihren und unser aller Gesundheitsschutz. Andererseits haben wir als Hochschule auch einen Auftrag und eine Verantwortung für Lehre und Forschung. Unter Berücksichtigung dieser beiden Positionen wollen wir das Sommersemester so durchführen, dass für möglichst viele Studierende die Möglichkeit besteht, die vorgesehenen Leistungspunkte zu erwerben bzw. das Studium erfolgreich abzuschließen.
Lehre
Als Grundsatz gilt: Die Lehre wird bis zum Ende des Sommersemesters 2020 online stattfinden. Die Online-Lehre ist erfolgreich gestartet und wird fortgesetzt. Es gibt aber einzelne Module bzw. Teile von Modulen, die nicht online gelehrt werden können. Daher wird im Ausnahmefall ab dem 18.05.2020 ein eingeschränkter Präsenzlehrbetrieb möglich sein; bei diesen Ausnahmen handelt es sich um Laborlehrveranstaltungen. In einzelnen Sonderfällen finden Laborpraktika ab dem 11.05.2020 statt.
Laborlehrveranstaltungen in Präsenz
Die Dekanate befinden sich im Austausch mit den Lehrenden und erstellen eine Planung für die Laborlehrveranstaltungen. Nachfolgend drei wichtige Hinweise für Sie, liebe Studentinnen und Studenten:
Computerlabore
Die Computerlabore bleiben im Mai 2020 für die freie Nutzung geschlossen. Ob die Computerlabore im Juni wieder für die freie Nutzung geöffnet werden können, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab und kann erst kurzfristig entschieden werden.
Prüfungen
Präsenz-Prüfungen können unter Berücksichtigung der oben genannten strengen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ab dem 08.05.2020 durchgeführt werden. Mein Appell an alle Beteiligten, Prüfende und zu Prüfende: Achten Sie unbedingt auf den Mindestabstand von 1,5m. Es wird auch noch eine Verhaltensanweisung für Prüfungen erstellt. Die meisten Prüfungen finden im Prüfungszeitraum statt, bis dahin ist es noch eine Weile hin, aber auch hier laufen bereits die Vorbereitungen. Analog zu den Laborlehrveranstaltungen gilt für Prüfungen, dass die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Es wird aber prüfungsrechtlich sichergestellt, dass Sie keinen Nachteil haben, wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen. Sie verlieren keinen Prüfungsversuch, die Prüfung muss aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Exkursionen
Im Mai 2020 dürfen keine Exkursionen durchgeführt werden. Ob Exkursionen im Juni zugelassen werden können, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab und kann erst kurzfristig entschieden werden. Sollten Exkursionen geplant sein, so bitte ich über Alternativformate nachzudenken.
Veranstaltungen
Im Mai und Juni 2020 dürfen keine Veranstaltungen in Präsenz auf dem Campus der THB durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Veranstaltungen. Dienstberatungen, an denen ausschließlich Beschäftigte teilnehmen, sind davon ausgenommen, hier sind allerdings die entsprechenden Anforderungen aus der Betriebsanweisung zu beachten.
Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek der THB wird ab dem 04.05.2020 die Möglichkeiten für die kontaktlose Ausleihe von Büchern schaffen. Die genaue Regelung dazu entnehmen Sie bitte der Website der Hochschulbibliothek.
WICHTIG
Wenn Sie grippeähnliche Symptome – insb. Fieber, Husten oder Atemnot – haben, bleiben Sie zu Hause und kommen Sie auf keinen Fall an die THB.
In der kommenden Woche werde ich mich mit einigen konkretisierenden Informationen zu den Laborlehrveranstaltungen an Sie wenden. Mir war es aber wichtig, Sie schon heute über die Planung für den weiteren Semesterverlauf zu informieren.
Ich wünsche Ihnen ein schönes langes Wochenende und sende herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
**Die jeweils aktuelle Fassung der Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf der Seite Corona FAQ organisatorisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern fand die mit Spannung erwartete Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie statt. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrecht gehalten werden. Auch wir als brandenburgische Hochschulen haben uns gemeinsam mit der Wissenschaftsministerin zum weiteren Vorgehen verständigt. Für die THB ergibt sich daraus Folgendes:
Lehre
Alle Präsenz-Lehrveranstaltungen bleiben weiterhin ausgesetzt, bis einschließlich 3. Mai 2020. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie soll anschließend ein eingeschränkter Präsenzlehrbetrieb wieder möglich sein. Hier wird es insbesondere um Lehrveranstaltungen in Laboren gehen, die nicht durch Online-Lehre abgedeckt werden können. Die Fachbereiche nehmen dazu entsprechende Planungen vor. Die Online-Lehre wird auch über den 3. Mai hinaus das bestimmende Lehrformat für das Sommersemester 2020 sein. Die positiven Erfahrungen der ersten Wochen können uns zuversichtlich sein lassen, dass uns auch in diesem Modus der Lehre ein gutes Semester gelingen wird. Prüfungen am Ende des Semesters sollten auch in Präsenz möglich sein, zu den Voraussetzungen und Anforderungen erfolgt eine Verständigung auf Ministeriumsebene.
Hochschulbetrieb
Der Präsenznotbetrieb an der THB bleibt bestehen, ebenfalls bis einschließlich 3. Mai 2020. Das bedeutet, dass weiterhin nur die Kolleginnen und Kollegen an der Hochschule arbeiten dürfen, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig sind. Die Türen der Gebäude bleiben weiterhin geschlossen. Wir gehen davon aus, dass ab dem 4. Mai 2020 eine schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs möglich ist, Heimarbeit wird im Rahmen der aktuellen Krisensituation aber weiterhin ermöglicht und forciert. Bitte berücksichtigen Sie weiterhin auch die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv).
Eine wichtige Information für Sie, liebe Studentinnen und Studenten: Bund und Land arbeiten mit Hochdruck an Regelungen zur Bereitstellung von finanziellen Hilfen für Studierende. Ich hoffe, dass ich hierzu bald auf konkrete Hilfsangebote verweisen kann.
Es gibt jetzt für die nächsten zwei Wochen eine gewisse Klarheit, wie es weitergeht. Ich hoffe, dass wir anschließend sukzessive in einen regulären Betrieb zurückkehren können. Bis wir wieder einen Normalbetrieb erreicht haben, wird es aber noch dauern. Das gesamte Sommersemester 2020 wird im Zeichen der Corona-Krise stehen. Ich bitte Sie alle um Verständnis für die besonderen Maßnahmen, die wir aktuell ergreifen müssen. Die Gesundheit von Ihnen und uns allen steht an oberster Stelle. Ich danke Ihnen allen für Ihr großes, vielfältiges Engagement, das dazu beiträgt, dass wir – die Technische Hochschule Brandenburg – gut durch die aktuelle Krise kommen.
Bleiben Sie gesund uns seien Sie herzlich gegrüßt
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
vor knapp vier Wochen habe ich meine erste „THB Corona Update“ E-Mail versendet, mit der Ankündigung der Aussetzung der Präsenz-Lehrveranstaltungen. In kurzen Abständen gab es danach mehrere Corona Updates, was die sehr dynamische Entwicklung der Krise und des notwendigen Krisenmanagements zeigt. Schon am 24. März ist die THB in den Präsenznotbetrieb übergegangen. Seither arbeitet die Hochschule in einem neuen Modus. Die Lehre wird online durchgeführt, die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten von zu Hause, die Zusammenarbeit erfolgt in der virtuellen Welt. All das ist sehr herausfordernd – und hätte auch schiefgehen können. Ich finde aber, dass uns diese Umstellung als Hochschule sehr gut gelungen ist. Und ich finde, dass wir darauf stolz sein können. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie das möglich gemacht haben.
Anfänglich war unklar, welche Konsequenzen aus der Corona-Krise für das Sommersemester gezogen würden, auf politischer Ebene wurde intensiv diskutiert. Am 3. April meldete die Kultusministerkonferenz dann: „Sommersemester 2020 findet statt“ (s. u.). Zu diesem Zeitpunkt fand das Sommersemester bei uns bereits statt. Ich bin sehr froh, dass wir unseren eingeschlagenen Weg fortsetzen können.
Unklar ist aber weiterhin, wie dieser Weg genau aussieht. Mich treibt wie Sie die Frage um, wie es ab dem 20. April weitergeht. Auch ich habe hierzu noch keine endgültige Antwort. Zentrale Entscheidungen auf der politischen Ebene werden dazu in der kommenden Woche getroffen, wir werden uns dann – wie gehabt – im Krisenstab beraten und sobald es neue Informationen und Entscheidungen gibt, werde ich mich bei Ihnen melden. Sicher wird es nicht möglich sein, aus dem aktuellen Präsenznotbetrieb in einem einzigen Schritt in den Normalbetrieb und den regulären Präsenz-Lehrbetrieb zurückzukehren. Basierend auf den Vorgaben von Bund, Land und Kommune werden wir die schrittweise Normalisierung gestalten. Es wird dabei um die Frage gehen, welche Veranstaltungen ohne Präsenz fortgesetzt werden können und sollen, für welche Veranstaltungen Präsenzlehre notwendig ist und wie diese dann zu organisieren ist. Und natürlich wird es um die Frage gehen, wann und unter welchen Bedingungen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Ihre Arbeitsplätze zurückkehren können.
Die Corona-Krise beeinflusst aktuell unser Leben enorm – sowohl das private als auch das im Kontext der Hochschule. Wir alle hoffen, dass wir die Krise bald gut durchgestanden haben und zu einem normalen Leben zurückkehren können. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Krise auch noch längerfristig Konsequenzen haben wird. Die bereits zitierte Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz sagt auch: „Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen“, was eine enorme Auswirkung auch auf den Studienbetrieb im kommenden Semester hätte. Es wird gerade mit Hochdruck daran gearbeitet, diese Regelung auszudifferenzieren. Gemeinsam mit anderen Präsidentinnen und Präsidenten der brandenburgischen Hochschulen setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass hier so viel Flexibilität wie möglich zugelassen wird, damit wir zumindest im Wintersemester wieder in einen Regelbetrieb zurückkehren können. Auch hierzu werde ich Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Nach diesen doch sehr bewegten Wochen wünsche ich Ihnen, dass Sie an dem verlängerten Wochenende Ruhe und Erholung finden können.
Ich wünsche Ihnen gerade in diesen schwierigen Zeiten einen besinnlichen Karfreitag und ein gesegnetes und fröhliches Osterfest.
Vor allem aber wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
der erste Tag „Präsenznotbetrieb“ an der THB liegt hinter uns. Auf Basis der mir vorliegenden Informationen kann man von einem erfolgreichen Start sprechen – natürlich immer unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen. Wir sind zuversichtlich, dass uns in den nächsten Wochen ein Betrieb gelingen wird, der sicherstellt, dass die zentralen Prozesse weiterhin funktionieren und dass die „Nicht-Präsenz-Lehre“ durchgeführt werden kann.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die als Teil der Präsenznotbetriebs-Mannschaft weiterhin vor Ort tätig sind. Genauso danke ich all denjenigen, die den Betrieb der THB mit vollem Einsatz aus dem Homeoffice unterstützen. Ich weiß, dass für einige die Arbeit zu Hause nicht ideal ist und der Arbeitsplatz an der Hochschule besser zum Arbeiten geeignet ist. Auf Grund der aktuellen Notsituation haben wir aber keine andere Möglichkeit, als die Zahl der anwesenden Personen im Gebäude so gering wie möglich zu halten. Ich werbe daher nochmals um Verständnis bei all denen, die vorerst nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz in den Gebäuden der THB arbeiten dürfen.
Die Türen zu den Gebäuden sind von außen verschlossen. Daher nochmals die Bitte an alle Lehrenden, die in der nächsten Zeit ein Kolloquium zu einer Abschlussarbeit angesetzt haben, sich mit ihrem jeweiligen Dekanat in Verbindung zu setzen um das Vorgehen abzustimmen.
Die Gestaltung des Lehrbetriebs in der „Nicht-Präsenz-Lehre“ gestaltet sich für alle Beteiligten als eine Herausforderung, das gleiche gilt für das Thema der Prüfungen. Durch das Aussetzen der Prüfungen seit Beginn dieser Woche ergeben sich viele Fragen, bei uns selbst und – die Zuschriften zeigen es – auch bei Ihnen, liebe Studentinnen und Studenten. Wir sind bei der Klärung, es gibt jeden Tag eine Telefonkonferenz der Leitungen der brandenburgischen Hochschulen und des MWFK, ebenso eine Telefonkonferenz des Krisenstabs der THB – mit dem Ziel ein landes- und hochschulweit einheitliches Vorgehen abzustimmen. Ich bitte um etwas Geduld, bis die Fragen im Zusammenhang mit den Prüfungen beantwortet werden können. Ich werde weiterhin das Format der „THB Corona Update“ E-Mails nutzen, um die relevanten Informationen mit Ihnen allen zu teilen. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Website der THB (https://www.th-brandenburg.de/startseite/) verweisen, auf der wir ebenfalls alle relevanten Informationen rund um den Umgang mit der Corona-Pandemie zusammengestellt haben.
Liebe Studentinnen und Studenten, nachfolgend übermittele ich Ihnen eine wichtige Information des VBB zum Thema Semesterticket.
Bleiben Sie weiterhin alle gesund!
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
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An die Studierendenvertretungen und Verwaltungen der Hochschulen
mit der Bitte um Weiterleitung an die Studierenden
Guten Tag,
vielen Dank für die vielen Gespräche und E-Mails zum Thema „Umgang mit VBB-Semestertickets in Zeiten der Corona-Pandemie“ sowie für Ihre zahlreichen Informationen.
Wir geben heute folgende Kulanzregelung bekannt:
Es werden VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31.03.2020 ablaufen, weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30.04.2020. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 vorgelegt werden kann.
Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die von der Hochschule kein VBB-Semesterticket erhalten haben bzw. werden, können wir derzeit keine Lösung anbieten. Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Zeit keine Fahrtanlässe bei der Personengruppe bestehen werden. An den meisten Hochschulen finden keine Präsenzvorlesungen mehr statt und Mensen, Bibliotheken sowie andere öffentliche Bereiche sind nicht mehr zugänglich. Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass alle Studienanfänger*innen ohne gültiges Semesterticket, sich bei Fahrtanlass ein Ticket kaufen müssen. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss bei Fahrtanlass ebenfalls ein Ticket gekauft werden. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen alleine werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Diese Regelung wurde erst einmal bis einschließlich 30.04.2020 getroffen. Mitte April 2020 wird die Situation neu bewertet. Wir werden Sie dann erneut benachrichtigen.
Bitte leiten Sie diese E-Mail an die Studierenden Ihrer Hochschule weiter bzw. an alle Personen, die informiert werden sollen.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich an mich (bitte ausschließlich per E-Mail) bzw. an unsere Kolleg*innen im VBB-Infocenter wenden: Telefon 030 25 41 41 41 bzw. E-Mail info@VBB.de.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die anstehenden Herausforderungen und vor allem Gesundheit.
Viele Grüße
Corinna Dannewitz
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Abteilung Tarif
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Dear international students,
So far we provided you with up-to-date and detailed information in English. We hope that this helped you through the challenging last weeks! Now that we reached a point of “normality” in this extraordinary situation, we will just translate essential news here.
Of course you will still get all necessary information via e-mail in German. If you have any questions concerning these e-mails please do not hesitate to contact Heike Wolff (heike.wolff(at)th-brandenburg.de).
Kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die brandenburgischen Hochschulen und das Wissenschaftsministerium haben gemeinsam beschlossen, den Betrieb an den Hochschulen ab der kommenden Woche bis auf Weiteres auf einen sogenannten „Präsenznotbetrieb“ zu beschränken (siehe hierzu die gerade veröffentlichte Pressemitteilung des MWFK (https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~21-03-2020-hochschulen-praesenznotbetrieb). So es nicht noch eine andere Vorgabe aus dem Bund oder dem Land gibt, beginnt dieser Notbetrieb an der Technischen Hochschule Brandenburg am Dienstag, den 24. März 2020.
Präsenznotbetrieb bedeutet, dass ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule arbeiten, die auch „vor Ort“ arbeiten müssen, um die kritische Infrastruktur der Hochschule aufrecht zu erhalten. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies betrifft, wurde im Krisenstab abgestimmt und im Pandemieplan festgehalten. Die Kolleginnen und Kollegen wurden bereits informiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie nicht mehr an der Hochschule arbeiten dürfen. Es gelten die gestern ausgeführten Regelungen für die Arbeit zu Hause. Sofern Sie sich nicht eh schon für die Arbeit zu Hause vorbereitet haben, denken Sie bitte daran, am Montag alles dafür Notwendige mitzunehmen.
Auf den Lehrbetrieb ohne Präsenzerfordernisse soll der Notbetrieb keine Auswirkung haben, die begonnenen neuen Lehrformate können und sollen fortgesetzt werden.
Zum Thema Prüfungen wurde gestern verkündet, dass mit Ausnahme von Kolloquien zu Abschlussarbeiten bereits ab Montag, 23.03.2020, alle Prüfungen ausgesetzt werden. Kolloquien zu Abschlussarbeiten dürfen in Ausnahmefällen auch im Rahmen des Präsenznotbetriebs durchgeführt werden; wenn dies geplant ist, ist durch die Prüferin bzw. den Prüfer unbedingt eine Abstimmung mit dem jeweiligen Dekanat vorzunehmen, um den organisatorischen Rahmen zu klären.
Ich wünsche Ihnen – soweit es in der aktuellen Situation möglich ist – ein schönes Wochenende, vor allem aber Gesundheit.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
The Brandenburgian universities and the Ministry of Science, Research and Culture have commonly decided to limit operations at the universities to the so-called “Präsenznotbetrieb”, starting next week and continuing for the time being (see the following press release that the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture just published: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~21-03-2020-hochschulen-praesenznotbetrieb). Unless there will be any other guidelines by the federal state or by the state, the “Präsenznotbetrieb” at the THB will start on Tuesday, 24th of March 2020.
“Präsenznotbetrieb” means that only staff members who are necessary to maintain the critical infrastructure of the THB will actually work in the THB buildings. All other staff members will work from home.
This “Präsenznotbetrieb” will have no effects on teaching activities, since the new teaching formats that have been implemented last week, can and shall be continued.
With regard to exams, it was announced yesterday that all exams will be cancelled from Monday (23rd of March 2020) onwards. The only exceptions are “Kolloquien” on final theses. They can in exceptional cases be held despite the “Präsenznotbetrieb”. If any of these “Kolloquien“ are scheduled, the examiners must necessarily contact the dean’s office in order to clarify the organisational framework.
I wish you a nice weekend – as far as this is possible in the current situation – and most of all health.
Kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
vor genau einer Woche habe ich Sie informiert, dass der Lehrbetrieb ohne Präsenzlehre starten muss. Es war Freitagabend und ab Montag galt diese Regelung. Mir war sehr bewusst, wie kurzfristig diese Information für Sie kam und welch große Veränderung dies für den Lehrbetrieb bedeutete. Ohne Vorbereitungszeit mussten sich alle der neuen Situation stellen. Am Montagmorgen konnte vermutlich keiner sagen, ob uns diese kurzfristige Umstellung gelingen würde. Nun, am Ende der Woche können wir sagen: Es ist uns gelungen. Sicher war der Start an manchen Stellen holprig, sicher konnte nicht jede Erwartung erfüllt werden, sicher wäre mehr Zeit besser gewesen. Aber wir sind gestartet, wir konnten viele Erwartungen erfüllen oder sogar übertreffen und wir haben aus der Kürze der Zeit das Beste gemacht. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich „Sie“. Mein Dank gilt Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten.
Prüfungen
Heute gibt es eine wichtige Änderung in Bezug auf Prüfungen. Die bisher geltende Regelung kann nicht weiter aufrecht erhalten werden. Ab der kommenden Woche – d. h. konkret beginnend am Montag, 23.03.2020 bis auf weiteres – dürfen nur noch Kolloquien zu Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) durchgeführt werden, mit maximal drei anwesenden Personen und natürlich nur unter Berücksichtigung des Prinzips der Freiwilligkeit aller Beteiligten. Alle anderen Prüfungen werden hiermit ausgesetzt. Diese Regelung umfasst somit auch alle schriftlichen Prüfungen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Corona-Pandemie ist auf jegliche Zusammenkunft von mehr als drei Personen an der Hochschule zu verzichten.
Die Entwicklung ist weiterhin äußerst dynamisch. Wir müssen uns von Tag zu Tag auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Der Krisenstab hat alle Vorbereitungen getroffen, den Hochschulbetrieb auch im Rahmen eines möglichen Notpräsenzbetriebs aufrecht zu halten. Ich halte Sie weiterhin tagesaktuell auf dem Laufenden.
Ich hoffe, Sie kommen nach dieser anstrengenden ersten Woche ein wenig zu Ruhe und ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
Exactly one week ago I informed you that we would have to start the summer term without classroom teaching. That was on Friday evening, and this regulation applied from Monday onwards. I was aware of the fact that this information came at very short-notice for you and what a great change that meant for our teaching activities. All of us had to face this new situation without any preparation time. On last Monday morning nobody was able to say whether this change at short notice would succeed. Now, at the end of the week, we can say that it did. Surely the beginning has been bumpy at some places, surely not every expectation could be met, surely more time would have been better. However, we started. We were able to meet many expectations and sometimes even exceeded them, and we made the best of the situation. If I say “we”, I mean “you”. My thanks go to all of you, dear colleagues and dear students.
Exams
Today there is an important change with regard to exams. The current regulations can no longer be maintained. From the following week onwards – that means starting on Monday the 23rd of March 2020 – just “Kolloquien” on final theses (bachelor and master) can be conducted. Only up to 3 people can be present in these exams, and of course the principle of voluntariness applies to all people involved. All other exams are hereby cancelled. This regulation also applies to all written exams. Considering the development of the corona pandemic, we have to refrain from any meeting involving more than 3 people at the THB.
Things will continue to develop very dynamically. We have to adjust to new circumstances from day to day. The THB crisis management team made all preparations to keep services at our university running, even in the case of a possible “Notpräsenzbetrieb”. I will keep you informed on a daily basis.
I hope that you will have time to rest after this exhausting week and that you will stay healthy.
Yours
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
heute möchte ich ein wichtiges Thema hinsichtlich der Abgabefrist von Bachelor- bzw. Masterarbeiten mit Ihnen teilen: diese Frist wird um 2 Monate verlängert. Das entsprechende Schreiben aus dem MWFK hat mich heute erreicht. Die zentralen Passagen sind nachfolgend beigefügt.
Ihnen weiterhin alles Gute und herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
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"[I]m Bemühen die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und vor dem Hintergrund der Verordnung über zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sowie den daraus resultierenden Maßnahmen haben wir gemeinsam bezüglich der Bachelor- oder Masterarbeiten beschlossen, die Fristen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind, um 2 Monate zu verlängern."
"Aufgrund der aktuellen Situation liegt die Ursache für die Verzögerung der Bearbeitung regelmäßig nicht in der Sphäre der/des Studierenden, sondern ist bedingt durch die Schließung der Hochschule, der jeweiligen Bibliothek und vergleichbare Gründe, so dass regelmäßig eine „fristgemäße“ Bearbeitung ohne Verschulden der Bearbeiterin bzw. des Bearbeiters nicht möglich ist."
Dear colleagues, dear students,
Today I would like to share an important issue concerning the deadline of bachelor and master theses with you: this deadline will be extended by 2 months. The Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture announced this today, you find passages of this notification further below.
All the best to you and kind regards
Andreas Wilms in the name of the THB crisis management team
In our endeavours to slow down the spread of the corona pandemic and against the backdrop of the decree on the containment of the corona virus SARS-CoV-2 and COVID-19 in Brandenburg and the resulting measures, we have come to the joint decision to extend the deadlines for bachelor or master theses by 2 months.
Due to the current situation the reason for a delayed completion does not lie in the realm of the student but is caused by the closure of the university, its library and similar reasons so that a completion “by the deadline” is not possible, without fault of the writer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
gestern wurde die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ erlassen, die heute in Kraft getreten ist (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8557). Ich bitte diese aufmerksam zu lesen, diese betrifft wichtige Bereiche des Lebens. Die Konsequenzen für das Prüfungswesen erläutere ich weiter unten.
Ziel der Verordnung ist es, persönliche Kontakte zwischen Menschen soweit wie möglich zu reduzieren. Darum sollten wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Aufrechterhaltung unseres Dienstbetriebs bemühen. Bitte verzichten Sie, soweit möglich, auf persönliche Zusammentreffen, nutzen Sie für eine bilaterale Abstimmung – hierzu zählen auch Beratungsgespräche – bitte das Telefon oder E-Mail; für einen Austausch mit mehr als zwei Personen nutzen Sie bitte ein Konferenzsystem, auch mit unserer Telefonanlage können innerhalb des Hauses Konferenzen geschaltet werden. Bitte prüfen Sie weiterhin, welche Arbeiten Sie zu Hause erledigen können, so dass – unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs – die Anwesenheit an der Hochschule auf ein Minimum reduziert werden kann.
An Sie, liebe Studentinnen und Studenten, appelliere ich erneut, mit der Ausnahme von Prüfungen nicht an die Hochschule zu kommen.
Prüfungen
Im Sinne von SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 1 dürfen Prüfungen mit mehr als 50 Personen an einem Ort nicht durchgeführt werden. Für alle anderen Prüfungen gilt im Sinne von SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 2: es ist eine Liste zu führen, in der alle im Prüfungsraum anwesenden Personen mit Vor- und Familienname, vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst werden. Das Vorgehen ist notwendig, um notfalls Infektionswege zurückverfolgen zu können. Liebe Lehrende: bitte lassen Sie alle Anwesenden sich in eine solche Liste eintragen (hier reicht ein einfaches Blatt Papier) und geben Sie diese Liste anschließend im Dekanat Ihres Fachbereichs ab. Die Liste ist vier Wochen aufzubewahren. Liebe Studierende: bitte schreiben Sie leserlich!
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass der Prüfungsbetrieb grundsätzlich aufrechterhalten wird, Sie aber weder an einer Prüfung teilnehmen müssen noch eine Prüfung durchführen müssen. Es gilt, wie bereits kommuniziert, das Prinzip der Freiwilligkeit aller Teilnehmenden an einer Prüfung. Liebe Studierende: wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, dann gilt dies als Rücktritt und wird nicht als Fehlversuch gewertet; für die logistische Planung, die gerade in der aktuellen Zeit besonders wichtig ist, bitten wir Sie dennoch vorab den Rücktritt per E-Mail einzureichen.
Task Force e-Learning
Die kurzfristige Aussetzung des Präsenz-Lehrbetriebs stellt uns alle vor große Herausforderungen. Mir ist bewusst, dass die Umstellung auf neue Lehrformate nicht einfach ist und Zeit braucht. Um Ihnen, liebe Lehrenden, Unterstützung anzubieten, haben wir eine Task Force e-Learning eingerichtet. Diese Task Force arbeitet bereits mit Hochdruck und hat folgende Ziele:
Die Task Force wird vom Vizepräsidenten für Lehre und Internationales, Kollegen Socher, geleitet. Er wird sich mit einer ausführlichen Information an Sie, liebe Lehrenden, wenden.
Dienstreisen
Das Auswärtige Amt hat gestern eine weltweite Reisewarnung herausgegeben: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“ Diese Reisewarnung bitte ich in Bezug auf Ihre private Reiseplanung zu beachten. Für den Dienstbetrieb gilt: Auslandsdienstreisen sind ab sofort bis auf weiteres untersagt, das heißt auch, dass bereits genehmigte Auslandsdienstreisen nicht angetreten werden dürfen. Für Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet gilt weiterhin, dass Sie sehr kritisch prüfen sollten, ob die Reise unbedingt durchgeführt werden muss.
Ich hoffe, es geht Ihnen allen weiterhin gut und wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
The decree “Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8557) was issued yesterday and has come into effect today. I ask you to read it carefully, since it concerns important parts of our lives. I will explain the consequences for our examination system further below.
The prior aim of this decree is to minimise personal contact between people wherever possible. That is what we, dear colleagues, should aim for while maintaining services at our university. Please refrain from personal meetings if possible, even in the case of consultation meetings. Please use the telephone or e-mails instead. If more than two people are involved, please use a videoconferencing system (our university telephone system can also be used for that). Please check whether you can work from home so that – under consideration of maintaining services – your presence at the university can be reduced to a minimum.
Dear students, I ask you again not to come to the THB, unless you have exams on campus.
Exams
According to SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 1, exams with more than 50 people in one room must not be conducted. Regarding all other exams, we have to comply with SARS-CoV-2-EindV § 1 Abs. 2: the THB has to compile a list in which the names of all people present (first and last names), their full addresses and telephone numbers are recorded. This procedure is required because infection routes have to be traced if necessary.
Dear colleagues: Please prepare such a list (a white sheet of paper is sufficient) and ask your students to write down the required information. Give this list to your dean’s office afterwards. The list hast o be kept for four weeks. Dear students: please write in a legible handwriting!
I again emphasise that the exam procedures are maintained. However, you neither have to participate in an exam nor have to hold an exam. Here the principle of voluntariness applies. Dear students: if you do not come to an exam, this will be judged as a withdrawal and will not be counted as a failed attempt. However, we ask you to let us know in advance via e-mail if you will not participate in an exam – this simplifies our logistic planning which is especially important in the current situation.
Task Force E-Learning
The short-term cancellation of classroom teaching presents major challenges to all of us. I am aware of the fact that the change to new teaching formats is not easy and takes time. We created a task force e-learning in order to offer support to you, dear colleagues. This task force is working at high pressure and has the following aims:
The task force is led by the vice president for academic and international affairs, colleague Socher. He will provide you, dear colleagues, with detailed information.
Business trips
The Federal Foreign Office issued a worldwide travel warning: “Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“ I ask you to consider this travel warning when planning private travels. Regarding work-related travels this means that travelling abroad is forbidden until further notice. It also means that work-related international travels that have already been permitted must not be conducted. If you plan to travel within Germany, make sure to question critically whether this trip is really necessary.
I hope you are still doing well and wish you from my heart that you stay healthy.
Yours cordially,
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
ich hoffe, Sie sind heute den Umständen entsprechend gut in die "Vorlesungszeit" gestartet. Es ist eine ganz außergewöhnliche und herausfordernde Situation gerade. Ich danke Ihnen allen schon jetzt für Ihr Engagement, dieses Semester – trotz allem – bestmöglich zu gestalten, und Ihr Verständnis dafür, dass Dinge in diesem Semester anders laufen als im Regelbetrieb. Dazu gehört auch, dass sich die Rahmenbedingungen von Tag zu Tag ändern und wir unser Handeln regelmäßig anpassen müssen.
Mit dieser E-Mail möchte ich Sie über neue wichtige Entscheidungen informieren, die die THB betreffen; auch möchte ich zu Punkten, die zu Rückfragen geführt haben, klare Aussagen treffen.
Vorlesungszeit
Wir befinden uns seit heute in der Vorlesungszeit und nicht in einer vorlesungsfreien Zeit. Lediglich die Durchführung der Präsenzlehre ist ausgesetzt. Der Studienbetrieb findet statt, die Lehre hat nur andere Formen. Die Rahmenterminplanung bleibt nach aktuellem Stand bestehen.
Prüfungen
Es gab heute erneut eine Telefonkonferenz der Leitungen der brandenburgischen Hochschulen und des MWFK. Hierzu wird gemeinsam festgehalten: "Im Ergebnis haben wir bezüglich der Durchführung von Prüfungen gemeinsam verabredet, dass Großprüfungen mit persönlichem Kontakt abgesagt werden. Bei allen anderen Prüfungen mit persönlichem Kontakt steht es den Studierenden frei zur Prüfung zu erscheinen; bitte stellen Sie sicher, dass das Nicht-Erscheinen zur Prüfung als Rücktritt gilt und nicht als Fehlversuch gewertet wird. Das Prinzip der Freiwilligkeit bei Prüfungen mit persönlichem Kontakt gilt auch für die Prüfendenden. Finden Prüfungen mit persönlichem Kontakt statt, sind sie unter Berücksichtigung der erhöhten Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen durchzuführen. Bei schriftlichen Prüfungen sollten angesichts der Bibliotheksschließungen möglichst kulante Fristverlängerungsregelungen getroffen werden."
Dies ist im Einklang mit der am Freitag versendeten Kommunikation: Prüfungen finden grundsätzlich statt, die Studierenden haben aber die Möglichkeit sich abzumelden und die Lehrenden haben die Möglichkeit, mit dem Dekanat individuelle Regelungen zur Durchführung abzustimmen, wenn eine Prüfung nicht wie geplant persönlich abgenommen werden kann.
Großprüfungen (mit mehr als 100 Teilnehmern) gibt es bei uns nicht. Wir werden für die angesetzten Prüfungen jeweils möglichst große Räume nutzen, auch das Audimax. Es kann daher zu Raumänderungen kommen; Sie erhalten via E-Mail aus Ihrem Dekanat und auf den üblichen Wegen die entsprechenden Informationen. Bitte verteilen Sie sich bei der Prüfung über den gesamten Raum und achten Sie auf ausreichend Abstand zu Ihren Sitznachbarinnen und Sitznachbarn.
Klausureinsichten
Klausureinsichten sind in der gewohnten Form aktuell nicht möglich. Die Dozentinnen und Dozenten entscheiden individuell, ob sie eine Besprechung der Klausur telefonisch ermöglichen oder die Klausureinsichten zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr anbieten.
Abgabefristen
Für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten, insbesondere Abschlussarbeiten, gelten die ursprünglichen Fristen. Sollten die aktuellen Corona-Rahmenbedingungen zu Problemen bei der Bearbeitung Ihres Themas führen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer auf.
Bibliothek
Die Bibliothek der THB ist ab sofort zunächst bis zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Rückgabefristen von ausgeliehenen Büchern werden entsprechend verlängert. Die Kolleginnen und Kollegen der Bibliothek sind dabei, das digitale Medienangebot kurzfristig zu erweitern und bieten Beratungen per E-Mail und Telefon an. Da deutschlandweit die Bibliotheken geschlossen werden, stehen zur Zeit Bücher nicht in dem Umfang zur Verfügung wie im Regelfall. Ich bitte Sie, liebe Lehrende, darauf bei der Bewertung von Literaturverzeichnissen bei schriftlichen Arbeiten Rücksicht zu nehmen.
Computerlabore
Die Computerlabore der THB bleiben vom 17.03.2020 zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Mensa
Die Mensa und die Cafeteria bleiben vom 17.03.2020 zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
IQ Studentenkeller
Auch der IQ Studentenkeller fällt unter die am Freitag verkündete Regelung, dass an der THB keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Betrieb wurde bereits am vergangenen Wochenende eingestellt und bleibt zunächst bis zum 19.04.2020 ausgesetzt.
Aufenthalt auf dem Campus
Durch die Schließungen von Bibliothek, Computerlaboren, Mensa/Cafeteria und Studentenkeller gibt es aktuell für Studierende mit Ausnahme von Prüfungen keinen Grund, sich auf dem Campus der THB aufzuhalten. Ich fordere Sie daher ausdrücklich auf – sofern nicht auf Grund von Prüfungen oder eines anderen wichtigen Grunds notwendig –, nicht an die Hochschule zu kommen. Das Wohnheim ist davon nicht betroffen, es bleibt weiterhin geöffnet.
Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit der aktuellen Situation
Hierzu gab es heute sehr konstruktive Beratungen auf verschiedenen Ebenen. Die Regelungen werden morgen, Dienstag 17.03.2020, kommuniziert, es stehen noch finale Abstimmungen und Rückmeldungen aus. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass die Regelungen der aktuellen herausfordernden Situation, in der sich die Hochschule und auch jede einzelne und jeder einzelne von uns befindet, Rechnung tragen wird. Bei der Frage, wie der Dienstbetrieb aufrecht zu halten ist, steht der Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit an erster Stelle.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues, dear students,
I hope that you started reasonably well into this “lecture period“. We are facing an exceptional and challenging situation at the moment. I therefore thank you by now for your commitment to make things work and also for your understanding that things will be different this term. This includes that the framework changes from day to day and that we have to adjust to these changing circumstances.
In this e-mail I would like to inform you about important new decisions concerning the THB. I would also like to clarify some points that led to inquiries over the last few days.
Lecture Period
Today, the lecture period started – we are not in a non-lecture period. Just classroom teaching is cancelled. This means that teaching and learning takes place, teaching just takes different forms now. The general schedule planning is still valid.
Exams
Today the presidents of all Brandenburgian universities and the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture had another telephone conference, with the following results: “A a result we decided concrning exams that exams with large groups involving personal contact will be cancelled. Regarding all other exams involving personal contact, students can decide whether they want to participate or not. If they do not come to an exam, this does not count as a failed attempt. The principle of voluntariness also applies to teaching staff in the case of exams involving personal contact.
If exams involving personal contact take place, they are conducted under increased hygiene standards and anti-infection measures. Since libraries have been closed there should be fair deadline extensions for written assignments.“
All this is consistent with the information I sent last Friday: Exams generally take place. However, students have the opportunity to unregister from an exam. Teaching staff have the opportunity to find individual solutions in accordance with the dean’s office if an exam cannot be held as planned.
At the THB, we do not have any exams with large groups (i.e. with more than 100 participants), but we will try to find large rooms for scheduled exams, for instance the Audimax. This is why it could come to room changes. You will be provided with information via e-mail by your dean’s offices and via other common communication channels. When you enter the exam room, please make use oft the whole room and keep sufficient distance from the other students.
Discussion of Exam Results
A face-to-face discussion of exam results that would normally be offered is not possible at the moment. Teachers decide for themselves whether they offer a discussion of the exam results via telephone or whether they postpone it to a later point of time.
Deadlines
Deadlines for written assignments, especially in the case of degree theses, remain unchanged. Should the current situation (Corona-related reasons) cause you problems to work on your assignment, please contact your supervisor.
Library
The library will be closed for the public until the 20th of April 2020. Loan periods for books out on loan will be prolonged. The library staff are working on a wider range of media services and offer advice via telephone and e-mail.
Since all libraries in Germany have been closed, there are not as many books available as usually. I ask you, dear colleagues, to keep this in mind when you grade references lists of written assignments.
Computer Labs
Computer labs on the THB campus will be closed from the 17th of March until the 19th of April 2020.
Canteen/Mensa
The canteen (“Mensa“) and the cafeteria will be closed from the 17th of March until the 19th of April 2020.
IQ Studentenkeller
The already announced regulation that there must not be any events at the THB also applies to the „IQ Studentenkeller“. Operations there already stopped last weekend and will be suspended until the 19th of April 2020.
Access into the university and staying on the campus
Since the library, the computer labs, the canteen and cafeteria as well as the IQ Studentenkeller are closed, students have no reason to be on the THB campus at the moment – naturally with the exception of exams. I therefore explicitly request you not to come to the THB campus – unless you have an exam or another important reason to do so. This does not apply to the student dormitory which is of course still open.
Working Arrangements / Regulations concerning staff in the current situation
There have been very constructive consultations today on different levels about how to handle the current situation. The regulations will be communicated tomorrow (Tuesday, 17th of April 2020), for final agreements and confirmations are still necessary. I can assure you that the regulations will take account of the current challenging situation that the university as well as everyone of us is in.
The protection of people and their health has top priority when considering the question how services can be maintained.
Kind regards
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgegeben, von denen auch die Hochschulen betroffen sind. Die diesbezügliche Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
Als Vorgabe des MWFK bedeutet dies in der Ausgestaltung für die Hochschulen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wie gestern angekündigt möchte ich Sie über die zentralen Ergebnisse zum Umgang mit dem Coronavirus an unserer Hochschule informieren. Grundlage sind die zentralen Vorgaben der Landesregierung, die Abstimmung des MWFK mit den Hochschulen des Landes Brandenburg und die Arbeit des Krisenstabs der Technischen Hochschule Brandenburg (THB):
Alle Präsenz-Lehrveranstaltungen an der THB werden – analog zu den anderen Hochschulen im Land – bis zum 20.04.2020 ausgesetzt. Prüfungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen, ebenso wenig Online-Lehrveranstaltungen. In dem Zeitraum bis zum 20.04.2020 werden auch alle anderen Veranstaltungen an der THB ausgesetzt.
Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und insbesondere in Brandenburg zu verlangsamen.
Wichtige Informationen zu neuen Entwicklungen, auch in Bezug auf die Durchführung der Lehre, werden an Ihre THB-E-Mail-Adressen versendet. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre E-Mails regelmäßig abrufen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, so stellen Sie bitte sicher, dass Sie von Kolleginnen und Kollegen bzw. Kommilitoninnen und Kommilitonen auf dem Laufenden gehalten werden.
Im Einzelnen:
Vorlesungszeit
Bis zum 20.04.2020 werden an der THB keine Präsenz-Lehrveranstaltungen durchgeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Verlängerung der regulären vorlesungsfreien Zeit („Semesterferien“). Wir planen zum aktuellen Zeitpunkt, am festgelegten Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 und dem anschließenden Prüfungszeitraum festzuhalten – hierzu sind in den kommenden Wochen aber noch weitere Abstimmungen, insb. mit dem MWFK, notwendig, auch ist die zukünftige Ausbreitung des Virus entscheidend.
Dies führt zu einer Verdichtung der verbleibenden Präsenzphase, auch wird in diesem Semester das Selbststudium eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel dafür sollte der Zeitraum genutzt werden, in dem die Präsenz-Lehre ausgesetzt ist. Ich bitte Sie, liebe Lehrenden, Ihren Studierenden Materialien – soweit möglich – zu den Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und verstärkt Literaturhinweise zu geben. Auch bitte ich Sie zu prüfen, inwieweit digitale Angebote genutzt werden können. Mir ist aber natürlich bewusst, dass so kurzfristig eine Umstellung auf die Online-Lehre weder didaktisch noch technisch einfach möglich ist, dies bitte ich Sie, liebe Studentinnen und Studenten, in Bezug auf mögliche Erwartungen zu berücksichtigen.
Ein praktischer Hinweis für Studierende: Bitte tragen Sie sich in die Moodle-Kurse der für Sie in diesem Semester relevanten Module ein. Für Lehrende: Informationen zur Moodle-Nutzung und auch zur Nutzung von Online-Diensten bekommen Sie von Ihren Dekanaten.
Prüfungen
Für die kommenden Wochen sind Prüfungen angesetzt („Nachprüfungszeitraum“). Diese Prüfungen werden grundsätzlich wie geplant durchgeführt. Eine Verschiebung aller angesetzten Prüfungen könnte sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Bitte achten Sie bei den Prüfungen auf ausreichend Abstand zu Ihren Sitznachbarinnen und -nachbarn – dies sollte bei einer Prüfung im Normalfall gegeben sein – und auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen.
Hinweis für Studierende: Melden Sie sich selbständig von den Prüfungen ab, wenn Sie Corona-bedingt nicht teilnehmen können – dies gilt auch für den Fall, dass Sie beispielsweise auf Grund von Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören; bitte schätzen Sie hier Ihre Situation selbst ein und halten Sie ggf. Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt.
Nutzen Sie für die Prüfungsabmeldung das entsprechende Rücktrittsformular. Die festgelegten Fristen zur Prüfungsabmeldung werden für den aktuell laufenden Nachprüfungszeitraum ausgesetzt, eine Abmeldung ist bis zu einem Tag vor der Prüfung möglich. Ein Krankenschein ist in diesem Fall nicht nötig.
Hinweis für Lehrende: Sollten Sie eine Prüfung nicht persönlich abnehmen können – auch hier spielt die Selbsteinschätzung bzgl. der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe eine wichtige Rolle – so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Dekanat auf zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Abgesehen von den oben erwähnten Prüfungen gibt es bis zum 20.04.2020 für Studierende keinen Grund, an die THB zu kommen. Für alle organisatorischen Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium und dem Lehrbetrieb nutzen Sie bitte Telefon und E-Mail. Als zentraler Ansprechpartner steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung (studienberatung(at)th-brandenburg.de).
Für das Selbststudium und das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten von zu Hause aus stellt Ihnen die Hochschulbibliothek zahlreiche elektronische Medien (e-Books, e-Journals, Datenbanken usw.) über VPN/EZProxy zur Verfügung. Sollten Sie von zu Hause aus keinen Zugriff auf diese Medien haben, können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Bibliothek arbeiten. Bitte achten Sie auch dort auf ausreichend Abstand zu Ihrer Sitznachbarin oder Ihrem Sitznachbarn und auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen.
Sollten Sie sich zurzeit in einem Praktikum befinden, so orientieren Sie sich beim Umgang mit dem Coronavirus bitte an den Vorgaben Ihres Unternehmens. Falls die angedachten Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums nicht wie geplant durchgeführt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Praxis-/Praktikumsbeauftragten auf, um zu klären, wie das Praktikum angerechnet werden kann.
Veranstaltungen
In dem Zeitraum bis zum 20.04.2020 werden alle Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen an der THB ausgesetzt. Sollten Sie eine solche Veranstaltung geplant bzw. organisiert haben, so bitte ich Sie, die Beteiligten frühzeitig zu informieren. Davon betroffen ist leider auch der für den 25.03.2020 geplante feierliche Semesterauftakt. Ich hoffe, es gibt die Möglichkeit, einen entsprechenden Semesterabschluss zu gestalten. Die Regelung zur Aussetzung von Veranstaltungen gilt auch für Exkursionen.
Dienstbetrieb
Der Dienstbetrieb der Hochschule soll unter Berücksichtigung des Schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten werden. Für alle Sitzungen/Besprechungen/Termine gilt: Führen Sie diese nur durch, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig sind; es sollte dabei auch überprüft werden, ob sie verschoben werden oder unter Nutzung von Konferenzsystemen durchgeführt werden können. Von Sitzungen/Besprechungen/Terminen mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist abzusehen. Die Beteiligung von Externen hier vor Ort ist auf ein Minimum zu reduzieren. Sprechzeiten sollten weiterhin angeboten werden, wobei die Nutzung der Kommunikation via Telefon oder E-Mail den persönlichen Kontakt ersetzen sollte.
Sofern es technisch und organisatorisch machbar ist, sollten Vorgesetzte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, die Arbeit zumindest teilweise zu Hause zu erledigen. Zum Umgang mit der für Mittwoch angekündigten Schließung der Kitas und Schulen werden wir Anfang der kommenden Woche gemeinsam mit den Personalräten nach Lösungen suchen, die den arbeitsrechtlichen Rahmen und die aktuelle Sondersituation berücksichtigen.
Dienstreisen
Seitdem das Coronavirus ausgebrochen ist, wurden keine Dienstreisen in Corona-Risikogebiete genehmigt. Sollten Dienstreisen zu einem früheren Zeitpunkt dorthin genehmigt worden sein, so wird die Genehmigung hiermit zurückgezogen. Dienstreisen in Corona-Risikogebiete dürfen nicht durchgeführt werden. Grundlage dafür, was ein Risikogebiet bzw. ein besonders betroffenes Gebiet ist, bildet die Liste des Robert Koch Instituts (RKI) mit dem jeweils aktuellen Stand (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html). Bei Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sollte abgewogen werden, ob diese zwingend wahrgenommen werden müssen.
Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten
Ich untersage allen Personen – Lehrenden, Studentinnen und Studenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr, den Campus der THB zu betreten. Auch hier gilt die Liste des RKI. Diese Maßnahme ist notwendig aus Fürsorgepflicht für die anderen Mitglieder der Hochschule. Außerdem entspricht sie der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) erteilten Allgemeinverfügung vom 12.03.2020, die unbedingt zu beachten ist.
Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Wir wissen nicht, wie sich die Lage an der THB und in Deutschland in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt. Der Krisenstab ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet. Wir sind kurzfristig handlungsfähig, Planungen für einen möglichen Notbetrieb existieren, die Vorbereitungen sind im Gange. Ich halte Sie auf dem Laufenden und melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es durch die notwendigen Abstimmungen mit anderen Behörden ggf. zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Dear colleagues and students,
As already announced yesterday, I would like to inform you about major developments and decisions in relation to the COVID 19 (coronavirus). Central requirements of Brandenburg's Government, coordination of the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture with the universities in Brandenburg and the work of THB crisis management team form the basis of this information:
In accordance with other universities in Brandenburg, all classroom teaching at the THB will be cancelled until the 20th of April 2020. Exceptions to this are exams and online classes. Until the 20th of April, all other events at the THB are cancelled as well.
This is an important step in order to slow down the spread of the coronavirus in Germany and especially in Brandenburg.
We will send important information on recent developments, also in relation to teaching at the THB, via e-mail to your THB-e-mail-account. This is why it is essential that you check your e-mails regularly! If this is not possible, please make sure that colleagues or fellow students provide you with information.
Essential points:
Lecture period
Until the 20th of April, there will be no classroom teaching at the THB. This does not mean that the term break ("Semesterferien") will be prolonged. We plan to stick to the scheduled end of the summer term 2020 and also to the exam period at the end of the summer term. However, there will have to be further coordination processes with the Brandenburgian Ministry of Science, Research and Culture. The spread of the coronavirus in the coming weeks will have to be taken into consideration as well.
All this leads to a condensation of the remaining term time; self-study will play an important role in the summer term as well. The coming weeks until the 20th of April should be used for self-study. I ask you, dear colleagues, to provide your students - wherever possible - with materials on the lecture contents and with references for further reading. I also ask you to check whether any form of online teaching is possible. I am of course aware of the fact that a such a change to online lectures at short-notice is not easy - neither from a didactic nor from a technical point of you. I therefore ask you, dear students, to keep this in mind when it comes to your expectations.
An important advice for students: Please make sure to register in Moodle for the courses and lectures of the modules that you would like to participate in this term. Your dean's office will provide you with all relevant information concerning Moodle and other online services.
Exams
Exams are scheduled for the following weeks ("Nachprüfungszeitraum“). These exams will take place as planned. A deferral of exams could lead to major difficulties, for students as well as for teaching staff. Please make sure that you keep sufficient distance from fellow students during exams, as should be common standard in exams anyway.
Information for students: If you cannot take part in an exam due to Corona-related reasons, cancel your participation in advance. This could be the case if you have a medical condition that means the coronavirus could be especially harmful to you. Please decide for yourself and get in touch with your GP if necessary.
If you want to withdraw from an exam, please use the form provided by the THB. The usual deadlines for cancellations do not apply at the moment. You can withdraw from an exam until the day before the exam. A sick note is not necessary.
Information for teaching staff: Should you be unable to hold an exam due to Corona-related reasons, please contact your dean’s office in order to coordinate further steps.
With the exception of above-mentioned exams, there is no reason for students to come to the THB before the 20th of April 2020. If you have any questions concerning the organisation of teaching and learning, please use the telephone or send e-mails. In this case please contact the Studienberatung/student advisory service (studienberatung(at)th-brandenburg.de).
You are strongly recommended to work and study at home. The library provides a number of electronic services (e-books, e-journals, databases) via VPN/EZProxy: bibliothek.th-brandenburg.de/suchen/externer-zugriff/
If you do not have access to any of these media, you may work in the library during the common opening hours. Please pay attention to sufficient distance to fellow students in the library and take the usual health precautions.
Should you do an internship at the moment, please follow the instructions of your company. If you are unable to fulfil the task and activities that were planned for your internship, please contact the „Praxisbeauftragten“ or „Praktikumsbeauftragten“ at your faculty. He or she will come to an agreement with you whether and how your internship can be credited.
Forthcoming Events
Up until the 20th of April, all events and conferences at the THB are cancelled. Should you have planned or organised such an event, please contact all people involved immediately.
Unfortunately, this also applies to the formal opening of the semester that was planned for the 25th of March 2020. I hope that we will have a ceremony at the end of the semester instead.
This regulation applies to excursions as well.
Working Arrangements
Working arrangements should be maintained under consideration of the well-being of all members of staff. The following instruction applies to all meetings and appointments: Only absolutely necessary meetings and appointments should be carried out. Please check whether they could be postponed or performed online. Refrain from meetings or appointments with more than 25 participants. External participants should be kept to a minimum. Office hours should still be offered, but preferredly carried out via telephone or e-mail.
If it is technically and organisationally feasible, direct superiors should allow staff members to work from home – at least partially. Concerning the coming closure of daycare centers and schools next Wednesday, we will search for solutions at the beginning of next week, together with the staff councils and under consideration of labour law frameworks and the current special situation.
Business Trips
Since the outbreak of corona, business trips to risk areas have not been permitted. Should such trips have been allowed at an earlier stage, these permissions are now withdrawn. Trips to risk areas must not be performed. Risk areas are identified by the Robert Koch Institut (RKI), their website is continuously updated and relevant (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html). If you plan any business trips within Germany, please consider whether they are really necessary or not.
If you have recently returned from an affected area
I hereby prohibit all people – teachers, staff and students – who have stayed in an international risk area or an affected area in Germany within the last 14 days to enter he THB campus. You must not enter the campus up until 14 days after your return from such an area. The above-mentioned RKI-website with a list of risk and affected areas applies here as well. At the heart of this decision is the welfare of students and staff. This also follows the general ruling of the Brandenburgian Ministry of Social Affairs, Health, Integration and Consumer Protection of the 12th of March 2020 that has to observed without fail.
People diagnosed with COVID-19 or with a potential COVID-19 infection
If you have been diagnosed with COVID-19 or if you have a potential infection, do not enter the THB campus under any circumstances. Contact your GP and the local health authority by telephone and follow their instructions. Please let us know as well, we need the following information: since the point of time when you have or might have caught the virus: where exactly on the THB campus have you been and whom did you have contact with? Let us know via the following e-mail-address: praevention(at)th-brandenburg.de
We do not know how the situation at the THB and in Germany will evolve in the coming days and weeks. The THB crisis management team is prepared for different scenarios. We are able to act on short notice. Plans for a possible emergency service have been made, preparations for that are underway. I will keep you informed and will contact you as soon as there are any news. Please show understanding for the fact that necessary coordinations with other authorities might take some time.
I wish you well, stay healthy!
Kind regards
Andreas Wilms (in the name of the THB crisis management team)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist äußerst dynamisch.
Die THB hat bereits vor einiger Zeit einen Krisenstab unter meiner Leitung eingerichtet, der sich sehr intensiv mit dem Thema befasst.
Es gab heute eine Telefonkonferenz des MWFK mit den Präsidentinnen und Präsidenten aller Hochschulen das Landes Brandenburg. Zurzeit tagt die Kultusministerkonferenz und auch die Ministerpräsidentenkonferenz. Morgen gibt es eine Sondersitzung des Kabinetts des Landes Brandenburg.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass Sie alle auf Informationen in Bezug auf den für Montag geplanten Beginn der Vorlesungszeit warten. Auch wenn es Ihnen und mir schwerfällt, müssen wir noch die Entscheidungen der oben genannten Gremien abwarten. Es wird Morgen, Freitag, eine Entscheidung geben und ich werde Sie ihnen dann umgehend kommunizieren. Die Kommunikation wird als Rundmail an die THB-E-Mail-Adressen erfolgen, über die Social Media-Kanäle und auch mittels der Homepage der THB.
Herzliche Grüße
Andreas Wilms für den Krisenstab
Das Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite wird dokumentiert. Dabei werden die wesentlichen Änderungen nachfolgend ausgewiesen. Auf die Dokumentation der konkreten Detailänderungen wird aber verzichtet.
21.10.2020
08.05.2020
29.04.2020
16.04.2020
09.04.2020
22.03.2020
21.03.2020
20.03.2020
19.03.2020
18.03.2020
16.03.2020
13.03.2020
12.03.2020