Corona-Update Lehre

Ausgehend von der Stadt Wuhan treten seit Dezember 2019 in China akute Atemwegserkrankungen auf, die durch den neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht werden. Die Erkrankung breitet sich seit Januar 2020 in andere Länder aus. Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung lautet gemäß WHO COVID-19 (coronavirus disease 2019).
Auf dieser Seite erhalten Sie die für den Lehrbetrieb relevanten Informationen.
Auf unserer Seite Gesundheitshinweise, erhalten Sie neben Hintergrundinformationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zur Erkrankung COVID-19 weitere Informationen für den laufenden Dienstbetrieb wie bspw. zu Dienstreisen, Auslandsaufenthalten etc.
Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall / angeordnete Quarantäne
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte beachten Sie die am 22.12.2020 von der Stadt Brandenburg an der Havel herausgegebene Allgemeinverfügung Quarantäne.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Informationen der Hochschulleitung an die Hochschulmitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
das Corona-Infektionsgeschehen geht landesweit zurück, die Corona-Schutzmaßnahmen wurden entsprechend angepasst. Das öffentliche Leben normalisiert sich schrittweise wieder, und auch wir wollen – Schritt für Schritt – die Rückkehr zum normalen Campusleben ermöglichen. Natürlich werden wir dabei weiterhin Vorsicht walten lassen unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes.
Auf Grund der sinkenden Corona-Fallzahlen wurde die Gefährdungsbeurteilung zum Corona-Virus anpasst. Die bisher geltenden Maßnahmen können wie folgt abgemildert werden:
- Wenn in den Innenräumen der THB ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten wird, dann wird nachdrücklich empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
- Wenn in den Innenräumen der THB ein Abstand von 1,5m eingehalten wird, dann braucht keine Maske getragen zu werden.
Ich denke, es handelt sich hier um eine Regelung mit Augenmaß, die der aktuellen pandemischen Lage angemessen ist.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
PS: Die noch vorhandene Beschilderung wird in den kommenden Tagen angepasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum 15.04.2022 wird die THB-Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit (https://intern.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/hochschule/Dateien/Amtliche-Mitteilungen/2020/2020-13-Dienstvereinbarung-Wohnraumarbeit.pdf) wieder eingesetzt. Wenn Ihnen ein Antrag auf alternierende Wohnraumarbeit bewilligt wurde, können Sie bis zu 40% der wöchentlichen Arbeitszeit (i. d. R. verteilt auf 2 Arbeitstage) von zu Hause arbeiten. Bitte vermerken Sie die Tage, die Sie im Homeoffice verbringen, auf Ihrem Zeiterfassungsbogen, indem Sie in die Spalte „Bemerkungen“ das Wort „Homeoffice“ schreiben.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in der Hochschule weiterhin verpflichtend ist. Ausnahmen gelten nur für Mitarbeitende an ihrem festen Arbeitsplatz und für Lehrende, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Studierenden haben. Studierende müssen die Maske auch dann tragen, wenn sie auf einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben. Das „Hygienekonzept Coronavirus“ (https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/Arbeitsschutz/Corona-Pandemie/THB-Hygienekonzept-Coronavirus-Aktuell.pdf) und die „Betriebsanweisung Coronavirus“ (https://www.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltung/nur_intern/Arbeitsschutz/Corona-Pandemie/THB-Betriebsanweisung-Coronavirus-Aktuell.pdf) der THB wurden entsprechend aktualisiert.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest und alles Gute!
Viele Güße
Rolf Socher
ZUSAMMENFASSUNG:
- - In den Gebäuden der THB besteht weiterhin Maskenpflicht.
- - Ab Montag findet keine 3G-Überprüfung mehr statt; Intake kommt nicht mehr zum Einsatz.
- - Studentischer Hochschulsport ist ab dem 11.04.2022 wieder möglich.
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 2. April 2022 tritt die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung außer Kraft und wird durch die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ersetzt. Die neue Verordnung wird bis einschließlich 30. April 2022 gelten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist zunächst bis zum 25. Mai 2022 in Kraft (http://www.gesetze-im-internet.de/corona-arbschv_2022-03/Corona-ArbSchV.pdf).
Welche Regelungen betreffen Sie?
3G in der Lehre
Gemäß der neuen Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung muss der 3G-Status nicht mehr nachgewiesen werden. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende müssen ab dem kommenden Montag (03.04.2022) ihren 3G-Status also NICHT mehr nachweisen und Intake wird nicht mehr eingesetzt. Folglich wird auch die Validierungsstelle im Audimax ab Dienstag geschlossen sein.
Regelmäßige Selbsttests
Die THB stellt ihren Mitarbeitenden und Studierenden auch künftig Selbsttests zur Verfügung.
Studierende erhalten die Selbsttests zur Eigenanwendung beim Studentischen ServiceDesk im Raum WWZ 116a, der wochentags zwischen 10-15 Uhr geöffnet hat.
Maskenpflicht, Abstandsgebot und Lüften in den Gebäuden der THB
Der Lehr- und Forschungsbetrieb findet an der THB in Präsenz statt, um persönliche Kommunikation und Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden zu ermöglichen. Hier kommt es zu wechselnden Kontakten, bei denen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann.
Laut der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die auch auf Studierende Anwendung findet, haben Arbeitgeber auf „Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung [….] die weiterhin erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen“ (§ 2 Abs. 1). Um die Sicherheit und Gesundheit von Studierenden und Beschäftigen der THB zu gewährleisten, gilt in den Gebäuden der THB weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Masken müssen auf allen Fluren und in allen Räumen der THB getragen werden. Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz und für Lehrende in Lehrveranstaltungen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
Generell sollte ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. In Hörsälen müssen Studierende durchgängig Masken tragen – auch dann, wenn sie an einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben.
Regelmäßiges Lüften aller Räume (Veranstaltungs- und Büroräume) ist weiterhin erforderlich.
Homeoffice
Hier gibt es keine Veränderungen zum letzten Corona-Update vom 18.03.2022; die Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraumarbeit bleibt bis zum 14.04.2022 ausgesetzt.
Hochschulsport
Ab dem 11.04.2022 wird Hochschulsport für Studierende und Mitarbeitende wieder möglich sein, d. h. genehmigte und geleitete Sportkurse können auch in der Sporthalle wieder stattfinden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Hochschulsports: https://www.th-brandenburg.de/leben/sport/.
Corona-(Verdachts-)Fälle
Bitte kommen Sie nicht in die Hochschule, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Buerger/Flyer-Verhaltenstipps-Fruehjahr-2022.pdf?__blob=publicationFile).
Wir bitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Rolf Socher
ZUSAMMENFASSUNG:
- Es gilt weiterhin 3G in der Lehre.
- Die THB-Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraumarbeit bleibt bis zum 14.04.2022 ausgesetzt.
- In den Gebäuden der THB besteht weiterhin Maskenpflicht.
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 18. März 2022 tritt die geltende Eindämmungsverordnung außer Kraft und wird durch die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ersetzt (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsmv). Die neue Verordnung wird bis zum 02.04.2022 gelten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde verlängert und angepasst. Diese Arbeitsschutz-Regelungen sind zunächst bis zum 25. Mai 2022 in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
3G in der Lehre
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der Verordnung des Landes muss der 3G-Status aller an einer Lehrveranstaltung Beteiligten weiterhin nachgewiesen werden. Die Web-Anwendung Intake kommt daher für die Lehre auch künftig zum Einsatz, allerdings ohne Erhebung von Kontaktdaten. Die Validierungsstelle im Audimax ist wie gewohnt von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 - 15:30 Uhr besetzt.
Maskenpflicht, Abstandsgebot und Lüften in den Gebäuden der THB
In den Gebäuden der THB gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf Fluren und in Räumen. Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz und für Lehrende in Lehrveranstaltungen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
Abstandsgebot: Generell soll ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. In Hörsälen werden die Plätze nach dem Schachbrettmuster belegt. Hier müssen Studierende durchgängig Masken tragen – auch dann, wenn sie an einem festen Platz sitzen und 1,5 m Abstand zu anderen Personen haben.
Regelmäßiges Lüften der Räume ist weiterhin erforderlich.
Homeoffice
Die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten – und damit verbunden die Pflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Angebot auch anzunehmen (soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen), entfällt. Aufgrund der gegenwärtig hohen Inzidenzzahlen haben wir kurzfristig entschieden, die Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraumarbeit doch noch weiter auszusetzen. Bis zum 14.04.2022 soll von der Homeofficemöglichkeit weiterhin Gebrauch gemacht werden können, wenn es die dienstlichen Belange ermöglichen. Falls Sie sich mit mehreren Personen ein Büro teilen, versuchen Sie bitte, es so einzurichten, dass gemeinsame Arbeitszeiten im Büro auf ein Minimum reduziert bleiben.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Präsenzlehre an der THB soll dabei mit den Dienstvorgesetzten die Möglichkeit des Homeoffices abgestimmt werden.
Arbeit in den THB-Gebäuden
Bei Mitarbeitenden wird ab dem 21.03.2022 der 3G-Status nicht mehr erhoben. Lediglich in der Lehre müssen alle an einer Lehrveranstaltung Beteiligten ihren 3G-Status nachweisen.
Bitte lüften Sie die Büros regelmäßig und tragen Sie abseits des festen Arbeitsplatzes eine Maske.
Regelmäßige Selbsttests
Die THB stellt ihren Mitarbeitenden auch künftig kostenlose Selbsttests zur Verfügung. Bitte testen Sie sich einmal pro Woche, bei Bedarf öfter.
Studierende erhalten ebenfalls kostenlose Selbsttests im Audimax, wenn sie sich für den Lehrbetrieb testen möchten. Beachten Sie bitte: Der freiwillige Selbsttest ist als 3G-Nachweis nach der Verordnung des Landes nicht zulässig. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss einen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen. Insofern richtet sich das Angebot der Selbsttests eher an Studierende, die geimpft oder genesen sind und sich dennoch testen wollen.
Corona-(Verdachts-)Fälle
Bitte kommen Sie nicht in die Hochschule, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (https://www.zusammengegencorona.de/informieren/sich-und-andere-schuetzen/symptome-erkennen-und-richtig-handeln/).
Wir bitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Impfung
In Brandenburg an der Havel gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen (https://www.stadt-brandenburg.de/leben/gesundheit/coronavirus-sars-cov-2#c26836). Ich empfehle dringend, diese Möglichkeiten zu nutzen, damit Sie sich und Ihre Angehörigen schützen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen; die für die Impfung aufgewendete Zeit kann allerdings nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Ich hoffe sehr, dass wir unter Beachtung der oben genannten Regelungen weiter gut durch diese herausfordernde Zeit kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin einen guten Start in das neue Semester.
Viele Grüße
Rolf Socher
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 23. Februar 2022 ist eine neue Corona-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten, die bis zum 19. März 2022 gelten wird (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3_sars_cov_2_eindv#31). Was bedeutet das konkret für Sie?
Zusammenfassung
- Für das Sommersemester 2022 ist vorrangig Präsenzlehre geplant.
- 3G in der Lehre und 3G am Arbeitsplatz gelten vorerst bis zum 20. März 2022.
- Ab dem 21. März 2022 wird voraussichtlich die THB-Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit wieder gelten
Und nun die Regeln im Einzelnen:
Nachprüfungen und Lehre im Sommersemester 2022
Für das Sommersemester 2022 ist vorrangig Präsenzlehre geplant. Einzelne Lehrveranstaltungen werden online oder in hybrider Form stattfinden.
Wie schon in meiner Mail vom 14. Februar 2022 beschrieben, entfällt die Erhebung von Kontaktdaten für Hochschulen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss der 3G-Status aller an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung Beteiligten aber weiterhin nachgewiesen werden. Die Web-Anwendung Intake kommt daher für Lehre und Prüfungen weiterhin zum Einsatz, weil hier eine Überprüfung des 3G-Status auch ohne Erhebung der Kontaktdaten möglich ist. Die Validierungsstelle im Audimax ist wie gewohnt von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 - 15:30 Uhrbesetzt.
3G am Arbeitsplatz
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der THB arbeiten, weiterhin ihren 3G-Status nachweisen. Das bekannte Prozedere der letzten Wochen ändert sich hier nicht; die Validierungsstelle im Audimax ist von 7:30 -15:30 Uhr besetzt.
Homeoffice
Ab dem 20. März 2022 entfällt laut MPK-Beschluss (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2005140/6d5d1ba7b997e2231f545f798f677382/2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf?download=1) die Verpflichtung für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten. Daher plant die THB, am 21.03.22 zu ihrer Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraumarbeit zurückzukehren. Für das Sommersemester 2022 ist zudem vorrangig Präsenzlehre geplant – somit werden Mitarbeitende auch wieder verstärkt vor Ort gebraucht. Bitte stellen Sie sich in Ihren Planungen darauf ein.
Die der Personalabteilung vorliegenden und genehmigten Anträge auf Wohnraumarbeit bleiben bis zum Ende der Genehmigung wirksam und müssen nicht erneut gestellt werden.
Externe Gäste
Es kommt immer wieder vor, dass auf Grund dienstlicher Notwendigkeit Termine in Präsenz in den Gebäuden der THB stattfinden und dass an diesen Terminen auch externe Gäste teilnehmen. Externe Gäste dürfen – analog zur Regel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur an Terminen teilnehmen, wenn Sie einen 3G-Status nachweisen können. Die Leiterin/der Leiter des Termins hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste den 3G-Status nachweisen (durch eigene Kontrolle der Nachweise, nach Absprache ggf. auch mit Unterstützung der Validierungsstelle).
Corona-Fälle
Wir bitten Sie, sich weiterhin unter praevention@th-brandenburg.de zu melden, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Es hilft uns, einen Überblick über das Infektionsgeschehen an der Hochschule zu behalten und die Wirksamkeit unserer Hygieneregeln beurteilen zu können.
Bitte halten Sie sich an diese unverändert geltenden Hygieneregeln. Tragen Sie immer und überall in den Gebäuden der THB Ihre Schutzmaske (mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes), halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie die persönlichen Kontakte auf das Minimum der dienstlichen Notwendigkeit, solange die Verpflichtung zum Homeoffice besteht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales
ZUSAMMENFASSUNG:
- 3G in der Lehre und 3G am Arbeitsplatz: Neuvalidierung ab kommendem Montag, 31.01.2022 für alle notwendig
- externe Gäste bei Terminen müssen ebenfalls 3G-Status nachweisen
- Nutzung von Homeoffice soweit möglich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studentinnen und Studenten,
wie bereits in den vergangenen THB Corona Updates kommuniziert, müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben alle an einer Lehrveranstaltung Beteiligten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der THB arbeiten, Ihren 3G-Status nachweisen. Die hierfür gewählten Verfahren haben sich bewährt und stellen unser gesetzeskonformes Handeln sicher.
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) haben sich zwei wichtige Änderungen ergeben in Bezug auf
- die für die Anerkennung eines vollständigen Impfschutzes zugelassenen Impfstoffe und
- die Dauer des Genesenenstatus (Reduzierung von sechs Monaten auf 90 Tage).
Bitte prüfen Sie jeweils individuell, ob Sie weiterhin offiziell als geimpft oder genesen gelten (alle notwendigen Angaben finden Sie unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis). Ihren aktuellen Impfstatus können Sie auch einfach mit Hilfe der Corona Warn-App prüfen. Diese weist in der aktuellen Version im Reiter „Zertifikate“ den entsprechenden Status aus. Dies gilt auch bei Hinterlegung von etwaigen Testzertifikaten.
Im Sinne des Datenschutzes und der Datensparsamkeit haben wir auf die Erfassung von Impfstoffen und bei Intake auch auf die Unterscheidung von Impfung und Genesung verzichtet. Wir haben in Intake lediglich festgehalten, wie lange der vorgelegte Nachweis gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt der Vorlage gültig war. Dies hat aber zwingend zur Folge, dass bei Änderungen der Rechtslage eine erneute Validierung des 3G-Status auch für die Geimpften und Genesenen notwendig ist. Der Aufwand ist mir bewusst, es ist aber die einzige Möglichkeit der rechtskonformen Umsetzung.
Was heißt das nun für Sie?
3G in der Lehre
Durch die Umstellung des Intake-Systems zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben bzgl. Impf- und Genesenenstatus müssen alle Studierenden ab Montag, 31.01.2022 ihren jeweiligen Intake QR-Code neu validieren lassen. Sie müssen also vor Ihrer ersten Prüfung in der kommenden Woche zur Validierungsstelle im Audimax gehen, und ihren Impf- bzw. Genesenenstatus erneut nachweisen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, müssen Sie ihren Testnachweis (kostenloser Bürgertest) an jedem Tag, an dem Sie eine Prüfung haben, in der Validierungsstelle vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch die gesetzliche Neuregelung keinen Impf- oder Genesenenstatus mehr haben. Planen Sie für die Validierung im Audimax vor der Prüfung extra Zeit ein. Es kann zu Wartezeiten kommen, berücksichtigen Sie dies in Ihrer Zeitplanung.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich KEINEN neuen QR-Code für Intake erstellen, Sie können Ihren bisherigen Code weiterhin verwenden und ab kommenden Montag neu validieren lassen. Die aktuell hinterlegten Validierungen ALLER QR-Codes werden am kommenden Wochenende gelöscht. ALLE Nutzerinnen und Nutzer von Intake müssen sich also NEU validieren.
3G am Arbeitsplatz
Ich bitte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Gebäuden der Hochschule arbeiten, in der kommenden Woche erneut den Impf- bzw. Genesenennachweis in der Validierungsstelle im Audimax vorzulegen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden die Gültigkeit des Nachweises überprüfen und wie gehabt in der entsprechenden Liste die Erfüllung des 3G-Status erfassen. Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, dann müssen Sie wie bisher jeden Tag vor Aufsuchen des Arbeitsplatzes bzw. vor Aufnahme jeglicher dienstlicher Aktivität in den Gebäuden der THB einen Testnachweis (kostenloser Bürgertest) vorlegen.
Es ist außerdem zu erwarten, dass sich zukünftig die Rechtslage erneut ändern wird und dass die "Booster-Impfung" beim 3G-Nachweis eine relevante Rolle spielen wird. Nutzen Sie daher schon jetzt die Möglichkeit, bei der Validierungsstelle die Information zu Ihrer Booster-Impfung - sofern vorhanden - zu hinterlegen.
Externe Gäste
Es kommt immer wieder vor, dass auf Grund dienstlicher Notwendigkeit Termine in Präsenz in den Gebäuden der THB stattfinden und dass an diesen Terminen auch externe Gäste teilnehmen. Externe Gäste dürfen – analog zur Regel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur an Terminen teilnehmen, wenn Sie einen 3G-Status nachweisen können. Die Leiterin/der Leiter des Termins hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste den 3G-Status nachweisen (durch eigene Kontrolle der Nachweise, nach Absprache ggf. auch mit Unterstützung der Validierungsstelle) und die Kontaktdaten erfasst werden.
Corona-Fälle
Wie in allen Hochschulen melden sich auch bei uns vermehrt Kolleginnen und Kollegen und Studentinnen und Studenten, dass Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Wir unterstützen mit Hilfe der erfassten Kontaktdaten bei der Kontaktnachverfolgung so gut wir können. Es gibt bisher keine Hinweise, dass eine Präsenzveranstaltung an unserer Hochschule zum Infektionsgeschehen beigetragen hat. Insofern können wir sagen, dass unser Hygienekonzept gut funktioniert. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten. Tragen Sie immer und überall in den Gebäuden der THB Ihre Schutzmaske (bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes), halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie die persönlichen Kontakte auf das Minimum der dienstlichen Notwendigkeit.
Homeoffice
Soweit dienstlich und privat möglich, sollte in der aktuellen Situation das Homeoffice der Regelarbeitsort sein. Prüfen Sie kritisch, für welche Aktivitäten die Präsenz an der Hochschule dienstlich notwendig ist und reduzieren Sie Ihre Anwesenheit auf eben diese. Wenn Sie sich mit mehreren Personen ein Büro teilen, dann versuchen Sie die Arbeit so zu organisieren, dass gleichzeitig nicht mehrere Personen anwesend sind.
Ich hoffe sehr, dass wir unter Beachtung der oben genannten Regelungen weiterhin gut durch diese doch so schwere Zeit der Corona-Pandemie kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wilms
Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite
Das Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite wird dokumentiert. Dabei werden die wesentlichen Änderungen nachfolgend ausgewiesen. Auf die Dokumentation der konkreten Detailänderungen wird aber verzichtet.
22.12.2020
- Allgemeinverfügung Quarantäne der Stadt Brandenburg an der Havel ergänzt.
23.10.2020
- Mit der Veröffentlichung eines aktuellen "THB Corona-Update" wurden die von uns veröffentlichten Informtionen vollständig in eine "Archiv-Seite" kopiert und diese diese zentrale Seite wurde um die Informationen März 2020 bis Ende April 2020 etwas entlastet.
- Link zur Corona Warn-App in die Marginalie aufgenommen.
21.10.2020
- Textfeld zu "Corona-Infektions-Fall oder Corona-Verdachts-Fall / angeordnete Quarantäne" am Beginn der seite eingebunden. War bisher "nur" auf der Seite Gesundheitshinweise im Akkordeon am Ende der Seite inhaltlich eingebunden. Ist jetzt besser auffindbar.
08.05.2020
- Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert.
- Arbeitsplätze, bei denen eine Arbeit auch von zu Hause möglich ist, können im Home-Office erbracht werden.
- Lehre findet weiterhin online statt, ab 11.05.2020 einzelne Laborveranstaltungen vor Ort.
- Corona-bedingte Sonderregelungen für Prüfungen veröffentlicht. Siehe dazu HochschulE-Mail Account.
29.04.2020
- Die Lehre wird bis zum Ende des Sommersemesters online stattfinden. Einzelne Module oder Teile von Modulen, die nicht online gelehrt werden können, werden ab 11.05.2020/18.05.2020 im Präsenzlehrbetrieb vor Ort durchgeführt.
- Computerlabore bleiben bis Ende mein für die freie Nutzung geschlossen.
- Durchführung von Prüfungen nur unter Berücksichtigung strenger Schutzmaßnahmen möglich.
- Keine Exkursionen im Mai, keine Veranstaltungen im Mai und Juni an der THB.
- Hochschulbibliothek startet ab 04.05.2020 Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe.
16.04.2020
- Präsenzlehre im Sommersemester bis 03.05.2020 weiterhin ausgesetzt, daher online.
- Präsenznotbetrieb bleibt bis 03.05.2020 bestehen.
09.04.2020
- Sommersemester findet fast vollständig online statt.
- Starttermin für den Lehrbetrieb im WiSe 2020/2021 noch offen
22.03.2020
- Präsenznotbetrieb erfolgreich gestartet.
- Gebäude verschlossen
21.03.2020
- Ab 24.03.2020 Präsenznotbetrieb.
20.03.2020
- Ab 23.03.2020 dürfen, unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit von Prüfenden und Studierenden, nur noch Kolloquien zu Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) durchgeführt werden. Alle anderen prüfungen werden abgesagt.
19.03.2020
- Die Abgabefrist von Bachelor- bzw. Masterarbeiten wird um 2 Monate verlängert.
18.03.2020
- Prüfungen mit Anwesenheitspflicht nur noch in Gruppen < 50 Personen (einschl. Aufsichtspersonen / Lehrende)
- Task-Force e-Learning hat Arbeit aufgenommen
- Dienstreisen ins Ausland aufgrund weltweiter Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vom Vortag gänzlich untersagt.
16.03.2020
- Vorlesungszeit gestartet, auf andere Lehr- Lernformen umgestellt.
- Präzisierung zu Prüfungen und Klausureinsichten
- Hochschulbibliothek, Computerlabore und Mensa leider geschlossen
- Aufenthalt auf dem Campus weitestgehend verringern oder gänzlich vermeiden
13.03.2020
- Beginn der Präsenzveranstaltungen verschiebt sich voraussichtlich auf den 20.04.2020
- Prüfungen finden weiterhin statt
- Alle Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen an der THB werden ausgesetzt
- Dienstbetrieb wird aufrechterhalten, sofern möglich auf Telearbeit umstellen
- Dienstreisen in Corona-Risikogebiete werden untersagt
12.03.2020
- Statusupdate ergänzt.
- Die Seite Corona-Update Lehre wurde neu angelegt und mit der Seite Gesundheitshinweise wechselseitig verknüpft.