Wie reiche ich einen Antrag in den Senat ein?
- Informationen zur Antragseinreichung
Der Senat ist das zentrale und höchste Entscheidungsgremium der THB. Er ist zuständig für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und nimmt jährlich deren Rechenschaftsbericht entgegen. Er entscheidet unter anderem über die Grundordnung, den Entwicklungsplan und den jährlichen Haushaltsplan der Hochschule sowie über die Vorschläge der Fachbereiche für die Besetzung von Professuren.
An der THB besteht der Senat aus elf Mitgliedern. In ihm sind alle Statusgruppen der Hochschule vertreten: Hochschullehrende, Studierende, Akademische sowie Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wahlen zum Senat finden in einem Turnus von zwei Jahren statt, die studentischen Mitglieder werden in jedem Jahr neu gewählt.
Senatssitzungen finden während der Vorlesungszeit regelmäßig einmal im Monat statt, in der vorlesungsfreien Zeit nach Bedarf.
Die Sitzungen beginnen in der Regel um 14:15 Uhr im Senatssitzungssaal der THB (Gebäude A, Raum 405). Aufgrund der Covid-19 Pandemie kann es zu Abweichungen kommen. Die Adresse des genutzten BBB-Raums kann bei der Senatsgeschäftsstelle erfragt werden. Mit Ausnahme nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkte (zum Beispiel Personalangelegenheiten) sind die Sitzungen für den Kreis der Hochschulangehörigen öffentlich.
Personen
Tagesordnungen und Protokolle
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