Personalrat der Akademischen Mitarbeiter

Der Personalrat ist - wie der Betriebsrat in der privaten Wirtschaft – ein gesetzlich verankerter Bestandteil des öffentlichen Arbeitgebers und gewählter Interessenvertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er arbeitet mit der jeweiligen Dienststelle (bei uns: mit dem Präsidenten) zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.

Unser Personalrat besteht aus 5 Mitgliedern und vertritt alle akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • wissenschaftliche Angestellte
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrauftrag
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte


Der Personalrat wird beteiligt bei:

  • allen Personalangelegenheiten (Einstellung, Vertragsänderung, Kündigung, Eingruppierung, Beförderung etc.)
  • allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatzgestaltung,  Sicherheitsvorkehrungen, Vermeidung gesundheitlicher Risiken etc.)
  • allen Themen/Angeboten/Veranstaltungen rund um das Betriebliche Gesundheitsmanagement
  • organisatorischen Maßnahmen, Technologieeinsatz und vielem mehr.


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