Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die berufliche Vorbildung eine alternative Hochschulzugangsberechtigung dar.
Die Technische Hochschule Brandenburg orientiert sich bei der Zulassung an den verschiedenen Lebensläufen von Studieninteressierten. Damit sind die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums unterschiedlich.
Folgende Abschlüsse berechtigen zum Hochschulzugang:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zeugnis den Vermerk enthält: Berechtigt zum Studium an (Fach-)Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die berufliche Vorbildung eine alternative Hochschulzugangsberechtigung dar.
Für internationale Studierende ist die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland sowie ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Voraussetzung. Spezielle Informationen gibt es auf den Seiten des Zentrums für Internationales und Sprachen.
Zu einzelnen Vorlesungen können Interessierte im Rahmen der Gasthörerschaft zugelassen werden, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein. Für die Gasthörerschaft wird eine Gebühr fällig und kann zu Semesterbeginn beantragt werden. Gasthörende benötigen die Zustimmung der Lehrenden, haben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg. Ebenfalls müssen die für ein Studium üblicherweise erforderliche Qualifikationen nicht nachgewiesen werden. Hier geht es zum Antrag.
Eingeschriebene Studierende an Hochschulen können ergänzende Vorlesungen besuchen, wenn diese beispielsweise nicht im eigenen Studiengang oder an der eigenen Hochschule angeboten werden. Die Nebenhörerschaft kann zu Semesterbeginn ohne Zahlung von Gebühren und Beiträgen beantragt werden. Allerdings kann eine Nebenhörerschaft bei stark nachgefragten Studiengängen nicht garantiert werden. Nebenhörende können Prüfungen ablegen, üben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg aus. Hier geht es zum Antrag.