Alles Wissenswerte zur Immatrikulation an der THB
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sind also die »Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle für die Einschreibung »erforderlichen Unterlagen»fristgerecht eingereicht, können Sie zum kommenden Semester Ihr Studium an der THB starten.
Studiengang auswählen
An der THB haben Sie die Wahl zwischen 23 Studiengängen. Zu unseren regulären Bachelor- und Masterstudiengängen bieten wir duale und berufsbegleitende Formate. Bitte informieren Sie sich vor einer Einschreibung über die Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen Ihres Wunsch-Studiengangs. Beachten Sie bitte, dass es für einige Studiengänge spezielle Zugangsvoraussetzungen gibt.
» Bestellen Sie sich kostenfrei Informationsmaterial über unser Studienangebot.
Online Einschreiben
Die Immatrikulation an der THB erfolgt grundsätzlich mit einer Online-Einschreibung innerhalb der geltenden Fristen wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind, aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (z.B. Besuch einer deutschen Schule im Ausland).
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind und nicht über die deutsche Hochschulreife verfügen, nutzen Sie bitte uni-assist.
Registrierung - E-Mail verifizieren - Einschreiben
In drei Schritten zum Studium an der THB:
Schritt 1: Registrieren Sie sich im THB-Online-Bewerberportal meincampus.th-brandenburg.de. Bitte nutzen Sie für eine erneute Immatrikulation (Sie haben bereits an der THB studiert) eine uns nicht bekannte E-Mailadresse.*
Schritt 2: Verifizieren Sie Ihre E-Mailadresse.
Schritt 3: Schreiben Sie sich in in Ihren Wunsch-Studiengang ein.
Reichen Sie anschließend Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (link) postalisch oder persönlich ein:
Technische Hochschule Brandenburg
Studierendensekretariat - Immatrikulation
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrages
Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Immatrikulationsantrages können Sie jederzeit im Bewerberportal einsehen. Dort finden Sie wichtige Informationen zu Nachfragen oder fehlenden Unterlagen.
Besondere Fälle
Auch internationalen Studieninteressierten steht das Studienangebot der THB offen. Dafür ist eine Bewerbung über »uni-assist e.V. für das Wintersemester vom 1. Juni bis 31. August und für das Sommersemester vom 1. Dezember bis 15. Februar (Eingang der Bewerbung bei uni-assist) möglich. Unser Zentrum für Internationales uns Sprachen bietet umfangreiche »Informationen zur Bewerbung für die angebotenen Studiengänge der THB.
Eine direkte Einschreibung in einen Studiengang ist möglich, wenn Sie bereits einen deutschen Hochschulabschluss erlangt haben.
Für einen Antrag auf Studiengangswechsel als eingeschriebene/r Student/in — unabhängig davon, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss in Deutschland oder im Ausland erworben habentypo3/ – nutzen Sie bitte das Antragsformular Studiengangwechsel Ein Immatrikulationsantrag über das Bewerberportal ist nicht erforderlich.
Hochschulwechsler, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen zusätzlich den<link studium bewerbung-und-einschreibung formulare _top internal-link internen link im aktuellen> Antrag auf Anerkennung von Leistungen / Einstufung in ein höheres Fachsemester unter Einhaltung der entsprechenden <link studium bewerbung-und-einschreibung fristen internal-link internal link in current>Fristen für ihre Bewerbung einreichen.
Unsere »Kolleginnen der Anrechnung und Anerkennung beantworten gern Ihre Fragen.
Gast- und Nebenhörende reichen den Antrag zur Gasthörerschaft oder zur Nebenhörerschaft unter Einhaltung der entsprechenden Fristen für eine Teilnahme an der Vorlesung einreichen.
Wie bekomme ich meine Semestergebühr bei Nichtantritt des Studiums oder gescheitertem Immatrikulationsverfahren zurück?
Sind Sie von Ihrem Antrag auf Immatrikulation zurück getreten oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Sie erhalten den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Sie haben sich nach erfolgreicher Immatrikulation umentschieden und haben eine Exmatrikulation oder den Widerruf der Immatrikulation beantragt?
Sie erhalten nur einen Teil des Semesterbeitrags zurück.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 09.12.2015
Widerruf der Immatrikulation
- Studierende haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn die Immatrikulation schriftlich zu widerrufen.
- Die Immatrikulation ist auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden zurückzunehmen, wenn diese oder dieser ihr bzw. sein Studium im ersten Semester nach der Immatrikulation wegen Ableistung einer Dienstpflicht im Sinne des § 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgHZG) oder aufgrund eines schwerwiegenden Härtefalles nicht aufnehmen oder nicht fortsetzen kann. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gilt die Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.
- Dem Antrag sind der Studierendenausweis (Chipkarte) und erforderlichenfalls der Einberufungsbescheid beizufügen.
Nach § 20 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 09.12.2015
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation <link studium information-und-beratung studierendenverwaltung formulare>
www.th-brandenburg.de/studium/information-und-beratung/studierendenverwaltung/formulare/
zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag in der für Studierendenangelegenheiten zuständigen Organisationseinheit eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.