Wenn Du bereits berufliche Kompetenzen, Qualifikationen oder Studienleistungen erworben hast, dann können dir diese angerechnet bzw. anerkannt werden. Damit kannst du Zeit sparen!
Wir unterscheiden zwischen der Anerkennung und der Anrechnung. Wenn du bereits Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschulen erworben hast, kannst du diese anerkennen lassen. Bringst du hingegen berufliche Qualifikationen, wie eine Berufsausbildung und/oder Weiterbildung mit, dann können Dir diese angerechnet werden. Für einige Berufsausbildungen bieten wir eine pauschale Anrechnung an. Für alle anderen Abschlüsse kannst du einen individuellen Antrag stellen.
Du kannst auch einen pauschalen und einen individuellen Antrag stellen. Beachte dabei: Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können höchstens 50 % eines Hochschulstudiums ersetzen.