Anerkennung & Anrechnung

Wenn Du bereits berufliche Kompetenzen, Qualifikationen oder Studienleistungen erworben hast, dann können dir diese angerechnet bzw. anerkannt werden. Damit kannst du Zeit sparen!

Wir unterscheiden zwischen der Anerkennung und der Anrechnung. Wenn du bereits Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschulen erworben hast, kannst du diese anerkennen lassen. Bringst du hingegen berufliche Qualifikationen, wie eine Berufsausbildung und/oder Weiterbildung mit, dann können Dir diese angerechnet werden. Für einige Berufsausbildungen bieten wir eine pauschale Anrechnung an. Für alle anderen Abschlüsse kannst du einen individuellen Antrag stellen.

Du kannst auch einen pauschalen und einen individuellen Antrag stellen. Beachte dabei: Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können höchstens 50 % eines Hochschulstudiums ersetzen.

Pauschale Anrechnung
Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)

Mit abgeschlossener Ausbildung als Fachinformatiker/-in für Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK)…

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Pauschale Anrechnung
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) / berufsbegleitend

Interessant für Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann oder mit Weiterbildung…

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Individuelle Anrechnung
Individuelle Anrechnung

Wenn du berufliche Kompetenzen oder Leistungen aus Fort- und Weiterbildungen mitbringst, ist eine individuelle…

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Anerkennung
Anerkennung von Studienleistungen

Du hast bereits Kompetenzen oder Leistungen an einer anderen Hochschule erworben, dann kommt eine Anerkennung infrage.

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Wie funktioniert ein individueller Antrag auf Anerkennung / Anrechnung?



Anerkennung International
Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Du planst studienbezogene Auslandsaufenthalte? Dann kannst Du dir diese anerkennen lassen.

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