Wir beraten persönlich, vertraulich und kostenlos Studierende, Studienbewerber/innen zu allen Fragen, die das Studium an der TH Brandenburg und die Alltagsbewältigung im Studium betreffen. Wir beraten und informieren zu den Themen rund um das Studium. Dazu gehören u.a. Fragen zu:
Wichtiger Hinweis: Das Büro der Studienberatung ist bis auf weiteres geschlossen. Alle persönlichen Beratungen können aber per Telefon oder E-Mail terminlich vereinbart werden. Wir vereinbaren dann eine Uhrzeit und das geeignete Medium für die Beratung. Wir sind auch weiterhin für alle organisatorischen Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium und dem Lehrbetrieb zu erreichbar:
Telefonische Servicezeiten:
via E-Mail: studienberatung(at)th-brandenburg.de
Bitte schützen Sie sich und Andere. Beachten Sie bitte die Abstandsregeln.
Aufgrund von Baumaßnahmen finden Sie die Allgemeine Studienberatung vorübergehend im Laborgebäude 2 auf dem Parkplatz zur Magdeburger Straße (Straßenbahnhaltestelle). Bitte beachten Sie, dass wir aktuell persönliche Beratungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung anbieten.
Der Studienbetrieb findet statt, die Lehre hat nur andere Formen. Die Online-Plattform Moodle wird ein bestmögliches Basisangebot zur Lehre bereitstellen. Bitte achten Sie auf E-Mail-Informationen über E-Learning-Angebote des Studiengangs!
Im Folgenden finden sich Hinweise, Anleitungen und Empfehlungen sowie wichtige Ansprechpartner*innen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab heute wieder ein.
Informationen des Studentenwerk Potsdams unter: https://www.studentenwerk-potsdam.de/wir-ueber-uns/news/news-detailansicht/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-in-notlage/
Online-Beantragung unter: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
KfW-Studienkredit: Als zweite Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende gibt es eine Erweiterung. Es wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.
Informationen zum KfW-Studienkredit: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
20.11.Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.
Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.
Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerken bearbeitet und ausgezahlt.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.
Das Bundesbildungsministerium stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Ab dem 8. Mai kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Antragstellung unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
Studierende können ab dem 8. Mai bei der KfW ein bis zum 31. März 2021 zinsloses Darlehen (KfW-Studienkredit) beantragen. Für Studierende aus EU-Mitgliedstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, sowie für Studierende aus Drittstaaten gilt dies ab dem 1. Juni 2020.
Bis zum 31. März 2021 übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Zinsen für den KfW-Studienkredite.
Danach ist der dann gültige Zinssatz von den Studierenden selbst zu tragen.
Bis zu 650 Euro monatlich können über das Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Beantragung erfolgt unbürokratisch online.
Die vorübergehende Zinsfreiheit des Studienkredits gilt natürlich auch für diejenigen Studierenden, die bereits derzeit einen KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen und noch weiter ausgezahlt bekommen.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
Es gelten die üblichen sehr flexiblen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite, die individuell vereinbart und angepasst werden können. Mehr Informationen unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.html
Der KfW-Studienkredit steht als Überbrückungshilfe den Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zum anderen wird für die Überbrückungshilfe die Empfängergruppe des KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende - also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten - das Darlehen in Anspruch nehmen, sofern sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben.
Die KfW bietet einen Vorabcheck zu den Voraussetzungen an unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/KfW-Corona-Hilfe-f%C3%BCr-Studierende/
Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
Studierende aus EU-Mitgliedstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, sowie Studierende aus Drittstaaten können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der KfW unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Die Förderung kann bei Antragstellung bis zum fünfzehnten Tag eines Monats ab dem ersten Tag des Folgemonats ausgezahlt werden.
Ja. Neben der Hilfe über die KfW werden dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. So soll über die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.
In- und ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG und auch keine weiteren Einkünfte haben, deren Erwerbstätigkeit durch die Corona-Pandemie weggebrochen ist, können einen Antrag stellen.
Die Soforthilfe unterstützt diese Studierenden als Überbrückungshilfe, solange sie noch keine neue Tätigkeit gefunden haben.
Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die ein Stipendium oder andere regelmäßige Einkünfte erhalten (z.B. Begabtenförderung, Erasmus+), da für sie separate Unterstützungsmöglichkeiten existieren. Zuschüsse aus Nothilfefonds der Länder sollen angerechnet werden.
Insgesamt werden die Mittel nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben. Entscheidendes Kriterium ist die nachgewiesene, besonders dringliche und pandemie-bedingte Bedürftigkeit der Studentin bzw. des Studenten.
Quelle: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Bitte beachten Sie: Sobald die Hochschule ein Online-Lehrangebot zur Verfügung stellt, um den Lehrbetrieb auf diese Weise aufrecht zu erhalten, bleiben BAföG-Empfängerinnen als Förderungsvoraussetzung verpflichtet, an diesem Online-Lehrangebot teilzunehmen, um weiter die jeweiligen BAföG-Leistungen beziehen zu können!
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur BAföG-Förderung des Studentenwerk Potsdams finden sich unter: https://www.studentenwerk-potsdam.de/wir-ueber-uns/news/news-detailansicht/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-in-notlage/
08.01.2021 / Informationen des Vizepräsidenten für Lehre und Internationales, Prof. Dr. Rolf Socher:
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregeln des Sommersemesters 2020 für Prüfungen im Wintersemester 2020/21 nicht mehr gelten. Insbesondere betrifft dies folgende Regelungen:
Viele von Ihnen fragen sich sicherlich, ob sie überhaupt zu den Klausuren an die Hochschule fahren können, wenn die so genannte «15 km-Regel» in Kraft treten sollte. Sollte in die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg eine solche Ausgangsbeschränkung aufgenommen werden, so wird eine Prüfung aller Voraussicht nach einen Ausnahmetatbestand darstellen, d. h. die Fahrt zur Hochschule ist aller Voraussicht nach erlaubt. In der kommenden Woche wird es auf Basis der dann veröffentlichten Eindämmungsverordnung eine erneute Kommunikation geben.
Beste Grüße,
Prof. Dr. Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales
Für den Lehrbetrieb relevante Informationen unter: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/aktuelles/corona-update-lehre/
Corona-bedingten Sonderregelungen zu Lehre und Prüfungen unter: https://www.th-brandenburg.de/studium/pruefungen-und-termine/ordnungen/
Studiengänge FB Informatik und Medien | Ansprechpartner*in | E-Mail-Adresse |
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Applied Computer Science (Bachelor) | Prof. Vielhauer | claus.vielhauer(at)th-brandenburg.de |
Informatik (Bachelor) | Prof. Buchholz | sven.buchholz(at)th-brandenburg.de martin.schaffoener(at)th-brandenburg.de |
Online-Studiengang IT-Sicherheit (Bachelor) | Prof. Baum | ulrich.baum(at)th-brandenburg.de |
Online-Studiengang Medieninformatik (Bachelor und Master) | Studiengangskoordinatoren Sylvia Fröhlich, Michael Dück | osmi(at)th-brandenburg.de |
Prof. Syrjakow | michael.syrjakow(at)th-brandenburg.de | |
Medizininformatik (Bachelor) | Prof. Schrader | thomas.schrader(at)th-brandenburg.de |
Digitale Medien (Master) | Prof. Kim | stefan.kim(at)th-brandenburg.de |
Informatik (Master) | Prof. Heinsohn | Jochen.heinsohn(at)th-brandenburg.de |
Studiengänge FB Technik | Ansprechpartner*in | E-Mail-Adresse |
Augenoptik / Optische Gerätetechnik (Bachelor) | Prof. Eichstädt | justus.eichstaedt(at)th-brandenburg.de |
Ingenieurwissenschaften (Bachelor) | Prof. Doerner | steffen.doerner(at)th-brandenburg.de |
Maschinenbau (Bachelor) | Prof. Kraska | martin.kraska(at)th-brandenburg.de |
Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) | Prof. Schneeweiß | juliane.schneeweiss(at)th-brandenburg.de |
Energieeffizenz Technischer Systeme (Master) | Prof. Flassig | robert.flassig(at)th-brandenburg.de |
Maschinenbau (Master) | Prof. Götze | thomas.goetze(at)th-brandenburg.de |
Photonic (Master | Prof. Regehly | martin.regehly(at)th-brandenburg.de |
Studiengänge FB Wirtschaft | Ansprechpartner*in | E-Mail-Adresse |
Betriebswirtschaftslehre berufsbegleitend (Bachelor) | fernbwl(at)th-brandenburg.de | |
Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) | bwl(at)th-brandenburg.de | |
Wirtschaftsinformatik (Bachelor) | wi-bachelor(at)th-brandenburg.de | |
Betriebswirtschaftslehre (Master) | bwl(at)th-brandenburg.de | |
Technologie- und Innovationsmagement (Master) | Juliane Rangnow | juliane.rangnow@th-brandenburg.de |
Security Management (Master) | secman(at)th-brandenburg.de | |
Wirtschaftsinformatik (Master) | wi-master(at)th-brandenburg.de |
Die Abgabe von Bachelor- und Masterabschlussarbeiten können derzeit rein digital per E-Mail an das zuständige » Prüfungsamt erfolgen. Bitten Sie um eine Bestätigung der fristgerechten Einreichung.
Die Präsenzlehre wird für den Monat November ausgesetzt, d. h. für die geplanten Präsenzlehrveranstaltungen erfolgt eine Umstellung auf digitale Lehre. Von dieser Regel kann es für Lehrveranstaltungen Ausnahmen geben, die auf Grund spezifischer technischer Anforderungen nicht online durchgeführt werden können, ebenso für bereits angesetzte Prüfungen.
Studierende erhalten aus dem Dekanat Ihres Fachbereichs bzw. direkt von Ihren Lehrenden die Information, in welcher Form die Lehre im November stattfinden wird.
Bitte schauen Sie regelmäßig in die E-Mails und in unsere Social Media Kanäle: hier informieren wir laufend über neue Angebote.
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Bei einigen Studierenden kam die Frage zur Regelstudienzeit auf. Es gilt: Für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Dies gilt auch für Studierende, die im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit überschritten haben und denen eine Verlängerung der BAföG Förderungshöchstdauer gewährt wurde. Den genauen Wortlaut finden Sie in § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Hochschulpandemieverordnung (HPandV) vom 13.10.2020.
Um von zuhause auf E-Books, E-Journals und Datenbanken der Bibliothek zugreifen zu können, ist ein VPN-Client erforderlich. Dazu herunterladen und mit dem Netzwerk der THB verbinden. Anleitung unter https://it.th-brandenburg.de/it-dienste/dienste-rz/virtual-private-network-vpn/
Zugang zu den THB-E-Mails bietet der Webmailer der Hochschule: https://webmail.th-brandenburg.de/ Hinweise zur Einrichtung des E-Mail-Empfangs auf Euer Handy unter https://it.th-brandenburg.de/it-dienste/dienste-rz/e-mail/email-per-client/
Kurz und knapp: Nutzt Sie bitte folgende Einstellungen zum E-Mailempfang auf dem Telefon:
Postausgangsserver: mail.th-brandenburg.de port:25 (TLS / StartTLS)
Posteingangsserver: imap-server: imap.th-brandenburg.de port: 993 (SSL)
Mensa Brandenburg: Geöffnet (Mo - Fr | 11 - 14 Uhr)
Cafeteria: Aktuell geschlossen