Studieren mit Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen

Um Studierende mit anderen Bedarfen ein Gehör zu verschaffen, wurde im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) die Einsetzung einer oder eines Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen verankert (§ 69 BbgHG). Für Studierende an der Technischen Hochschule Brandenburg ist dies Steffi Haberland.

Zu den von mir betreuten Studierenden gehören Studierende mit Beeinträchtigungen und Studierende mit chronischen Erkrankungen. Hierzu zählen bspw. auch Studierende mit AD(H)S.

An unserer Hochschule werden einige Hilfestellungen für Studierende mit unterschiedlichen Bedarfen angeboten. Dazu gehören besondere Prüfungsbedingungen, Unterstützung in den Vorlesungen und Übungen, Sonderregelungen für die Betreuung oder der Online-Katalog der Hochschulbibliothek.

Auch das Studentenwerk Potsdam bietet einen Anlaufpunkt und Informationen für Studierende mit Behinderung.

Hier der Link zur Beratungsseite: Sozialberatung STW Potsdam

Über weitere Angebote, Förderprogramme und Beratungen informiere ich Sie gern persönlich. Selbstverständlich freue ich mich auch auf Ihre Anregungen und Hinweise.

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