Einmalzahlung 200

Bis zum 30.09.2023 | Bewerbungsfrist für Energiepauschale

Liebe Studentinnen und Studenten,

bis zum 30.09.2023 habt Ihr die Gelegenheit, die Einmalzahlung von 200 Euro zu beantragen. Hier erklären wir Euch, was Ihr über die Einmalzahlung wissen müsst und wie die Antragsstellung funktioniert.

Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, bist Du antragsberechtigt:

  • Du warst zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet.
  • Du hast zur selben Zeit in Deutschland gewohnt.

Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen findest Du unter einmalzahlung200.de.

Außerdem wichtig für Dich zu wissen:

  • Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
  • Du hast auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Du im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten hast.
  • Ebenso hast Du einen Anspruch, wenn Dir als BAföG-Empfängerin oder -empfänger vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

Du hast noch Fragen?

Dann besuche unser FAQ unter einmalzahlung200.de/faq

Für konkrete Fragen steht eine Info-Hotline unter 0800 – 2623 003 bereit. Sie ist dienstags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Du hast keine Fragen mehr?

Dann lass uns mit der Antragsstellung beginnen.


In drei Schritten zu Deinen 200 Euro

1. Dein Zugangscode

Der Zugangscode ist Dein Türöffner zur Antragserstellung: Er weist Dich als antragsberechtigte Person aus. Den Code erhältst Du ab 15.03.2023 in Deinem Campus-Management-Portal unter https://meincampus.th-brandenburg.de/. Dein persönlicher Zugangscode befindet sich dann gleich direkt auf deiner Hauptseite (siehe auch auf diese Seite weiter unten).

2. Deine BundID

Wir möchten den Missbrauch von Zugangscodes verhindern. Deswegen nutzen wir die BundID als digitalen Nachweis für Deine Identität. Wenn Du bereits über ein entsprechendes BundIDKonto verfügst, kannst Du diesen Schritt überspringen. Wenn nicht, richte Dir die BundID ein unter https://id.bund.de

Du hast in der Regel drei Optionen, Deine BundID einzurichten:

  1. Über die Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
  2. Über Deine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -bürger
  3. Über Dein ELSTER-Zertifikat

Wie Du die BundID im Detail einrichtest, erfährst Du ebenfalls unter https://www.einmalzahlung200.de/bundid

Du weißt nicht, ob Dein Personalausweis über eine Online-Funktion verfügt? Infos dazu findest Du unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/6_online-Ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-liste.html

3. Der Antrag

Hast Du den Zugangscode, eine voll eingerichtete BundID oder ggf. noch eine PIN, dann hast Du jetzt alles, was Du brauchst, und kannst Deine Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.

→ Schritt 1: Starte den Antrag
Gib Deinen Zugangscode ein. Falls Du auch eine PIN erhalten hast, gib sie ebenfalls ein.

→ Schritt 2: Identität nachweisen
Bestätige Deine Identität mit dem BundID-Konto.

→ Schritt 3: Formular vervollständigen
Einige Daten sind bereits vorhanden. Was häufig fehlt, sind Deine Kontaktdaten. Was immer fehlt, sind Deine Kontodaten. Gib alles ein und sende den Antrag ab.

→ Schritt 4: Geld erhalten
Das System überprüft Deine Daten automatisch und leitet alles zur Prüfung weiter. Bald darauf sollte in Deinem E-Mail-Postfach ein positiver Bescheid ankommen. Kurz darauf werden Dir 200 Euro überwiesen.

Wichtig: Die eigenen Zugangsdaten zu den Fachverfahren sollten bis zum Eingang der EPPSG Einmalzahlung auf dem eigenen Bankkonto aufbewahrt werden. Hintergrund ist, dass bei z. B. nicht erfolgreicher Auszahlung aufgrund fehlerhafter IBAN der Antrag "zurückgegeben" wird und du eine Information erhältst, dass du erneut tätig werden musst. Dafür werden die Zugangsdaten dann wieder benötigt.


Dein EPPSG-Code

Deinen zur Beantragung erforderlichen EPPSG-Code findest Du im Campus-Management-Portal unter https://meincampus.th-brandenburg.de/. Logge Dich bitte dort ein, Dein Code wird Dir direkt auf der Startseite angezeigt.


Du warst im Wintersemester 2022/2023 Student und bist schon fertig?

Wenn Du dein Studium bei uns per 28.02.2023 schon beendet hast, kannst Du natürlich dennoch die Einmalzahlung beantragen. Unser Campus-Management-Portal https://meincampus.th-brandenburg.de/ steht Dir auch nach Studienabschluss noch für die nächsten sechs Monate zur Verfügung.

Datenschutzinweise zum Fachverfahren

Deine personenbezogenen Daten wurden auf Grundlage von §3 der BbgEPPSGDV durch uns als Ausbildungsstätte verarbeitet und verschlüsselt an das für uns zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) als zuständige Stelle weitergegeben.

Zur Verarbeitung Deiner personenbezogen Daten im dezentralen Fachverfahren am MWFK findest Du auch nachfolgende ausführliche Datenschutzinformation.

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