Informationen zur Krankenversicherung

Ein Nachweis über die Krankenversicherung wird zur Einschreibung benötigt. Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.

Die Krankenkasse übermittelt den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10) im Zuge der Einschreibung. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse.

Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung.

Absendernummer der Technischen Hochschule Brandenburg: H0002218 (zur Angabe bei der Krankenkasse)

Studentische Krankenversicherung

Bis einschließlich zum 25. Lebensjahr haben Studierende die Möglichkeit, sich über die gesetzlich versicherten Eltern oder die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner familienversichern zu lassen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit eigener Beitragszahlungen an die Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10).

Falls eine Familienversicherung nicht in Frage kommt, besteht die Option, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch zu versichern. Auch in diesem Fall erfolgt die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus (Meldung M10) durch die gesetzliche Krankenkasse an die Hochschule.

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres ist die studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung kann nun entweder freiwillig oder privat fortgeführt werden, wobei zu beachten ist, dass die Beiträge entsprechend höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt weiterhin elektronisch den Versicherungsstatus (Meldung M10) an die Hochschule.

Für weitere Fragen zur Versicherung wenden Sie sich direkt an die entsprechende Krankenkasse.

Diese Informationen  gibt es hier noch einmal zum download: Merkblatt zur Krankenversicherung.

Freizeitunfallversicherung Studentenwerk Potsdam

Das Studentenwerk Potsdam hat für alle immatrikulierten Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsschutz sich auch auf den nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Bereich erstreckt.

Weitere Informationen gibt es im Merkblatt zur Freizeitunfallversicherung. Für die Schadensanzeige an die Unfallversicherung dient die Unfallanzeige.

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