Wann findet meine Prüfung statt und wozu dienen diese Ordnungen?
Zu den wichtigsten Grundlagen des Studiums gehören die Ordnungen. Sie umfassen Studiengangs- und Prüfungsordnungen und beinhalten die Rechte und Pflichten der Studierenden.
Prüfungsangelegenheiten werden thematisch den einzelnen Fachbereichen zugeordnet. So haben Studierende aus den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik und Wirtschaft jeweils unterschiedliche Ansprechpartnerinnen. Auf den nachfolgenden Seiten stehen notwendige Formulare, Informationen zu Prüfungsplänen und Ordnungen zur Verfügung.
Information zu den Prüfungen im Wintersemester 2020/21
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregeln des Sommersemesters 2020 für Prüfungen im Wintersemester 2020/21 nicht mehr gelten. Insbesondere betrifft dies folgende Regelungen:
- Im Sommersemester 2020 wurde das Nichterscheinen bei Prüfungen automatisch als Abmeldung von der Prüfung gewertet. Im aktuellen Wintersemester müssen Sie sich aktiv bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung abmelden, wenn Sie nicht teilnehmen wollen.
- Handelt es sich bei einer Prüfungswiederholung um den für Sie letztmöglichen Versuch, so muss dieser – egal ob schriftlich oder mündlich – in Präsenz in den Räumen der Hochschule durchgeführt werden.
Viele von Ihnen fragen sich sicherlich, ob sie überhaupt zu den Klausuren an die Hochschule fahren können, wenn die so genannte «15 km-Regel» in Kraft treten sollte. Sollte in die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg eine solche Ausgangsbeschränkung aufgenommen werden, so wird eine Prüfung aller Voraussicht nach einen Ausnahmetatbestand darstellen, d. h. die Fahrt zur Hochschule ist aller Voraussicht nach erlaubt. In der kommenden Woche wird es auf Basis der dann veröffentlichten Eindämmungsverordnung eine erneute Kommunikation geben.
Beste Grüße,
Prof. Dr. Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales