Bei den derzeitigen Online-Prüfungen gibt es vereinzelt wiederkehrende technische Probleme. Im Problemfall helfen zum Glück meist schon 2 Dinge:
Weitere Tipps finden Sie hier: www.th-brandenburg.de/studium/service-fuer-studierende/tipps-zur-online-lehre/ (unter der Überschrift "Tipps für technisch funktionierendes Online-Lernen")
Kurz & Knapp
Die Ausnahmeregelungen des Sommersemester 2020 zu Prüfungen (Verfügung P 03/2020) gelten jetzt nicht mehr! Es gelten die Regelungen der aktuellen Rahmenordnung der THB (RO 2021).
Es gibt eine neue Rahmenordnung für Studien- und Prüfungsordnungen (RO-THB 2021), die schon für die anstehende Prüfungsphase gilt. Die Ordnung enthält wichtige Neuerungen zu elektronischen Prüfungen - lesen Sie sich deshalb die Regelungen genau durch. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntgabe des VPL vom 20.01.2021.
Liebe Studentinnen, liebe Studenten,
mit dem heutigen Tag, dem 20. Januar 2021, tritt eine neue Rahmenordnung für Studien- und Prüfungsordnungen an der THB (RO-THB) in Kraft. Da die neue Ordnung wichtige Neuerungen in Bezug auf Prüfungen enthält und diese schon für die anstehende Prüfungsphase gelten, möchte ich Sie hiermit über wesentliche Änderungen informieren. Aufgrund der aktuellen Pandemielage mussten diese Anpassungen kurzfristig in die RO-THB aufgenommen werden, um die Durchführung von Online-Prüfungen in diesem Semester zu ermöglichen.
Bitte lesen Sie die unten stehenden Informationen sorgfältig und bis zum Ende durch.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Socher
Die neue RO-THB enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen in den § 1 Abs. 1, § 1a Abs. 1, § 4 Abs. 2 u. 3, § 6 Abs. 2 u. 7, § 6a, § 8 Abs. 6 u. 7, § 14 Abs. 4, § 21 sowie § 23 Abs. 1. Dabei betreffen § 6 Abs. 7 und § 6a inhaltlich die wichtigsten Neuregelungen.
In § 6 Abs. 7 werden nunmehr die möglichen Formen elektronischer Prüfungen beschrieben:
(7) Elektronische Prüfungen können in folgenden Formaten stattfinden:
Detaillierte Regelungen für elektronische Fernprüfungen enthält § 6a der RO-THB. Hier ist u. a. geregelt, dass während der Prüfung eine Aufsicht über Kamera und Mikrofon stattfinden muss, was bei technischen Störungen passiert und dass es zu jeder Fernprüfung eine Alternative in Präsenzform gibt, falls Sie die Prüfung nicht in elektronischer Form ablegen können.
§ 6a Fernprüfungen, Experimentierklausel
In § 23 RO-THB ist geregelt, dass die neue Ordnung am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt (also am 20.01.2021) und dass sie auch für Studierende gilt, die bereits immatrikuliert sind. Wenn Sie allerdings nicht in die neue Ordnung überführt werden wollen, sondern nach der bisherigen Rahmenordnung von 2018 weiterstudieren wollen, müssen Sie der Überführung innerhalb von 3 Monaten ausdrücklich widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (somit per Brief auf dem Postweg) an das Studierendensekretariat der THB (Magdeburger Str. 50, 14770 Brandenburg) zu senden.
Im Falle eines Widerspruchs gegen die Überführung in die neue RO-THB möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme an einer Online-Prüfung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Da es in der Rahmenordnung von 2018 keine ausreichende rechtliche Regelung zur Durchführung von Online-Prüfungen gibt, müssen Sie im Falle eines Widerspruchs an der jeweiligen Präsenzprüfung teilnehmen. Darüber hinaus ist ein Widerspruch grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft zulässig. Sollten Sie bereits eine Prüfungsleistung nach der neuen RO-THB erbracht haben, ist ein anschließender Widerspruch rückwirkend nicht statthaft.
Den gesamten Text der neuen RO-THB mit weiteren inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen finden Sie hier. In der Datei sind alle Neuerungen rot markiert.
Zudem finden Sie die RO-THB auch hier. Bitte lesen Sie die RO-THB aufmerksam durch und wenden sich bei Rückfragen an: Dr. Eva-Maria Muhle (muhle[at]th-brandenburg.de, Tel: 03381-355-212).
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
am 25.01.2021 beginnt der Prüfungszeitraum für das Wintersemester 2020/21. Mit dieser Mail möchte ich Sie über alle wichtigen Regelungen informieren, insbesondere auch über Neuerungen. Ich bitte Sie, die Informationen genau zu lesen.
Die kommende Prüfungszeit ist für uns alle herausfordernd. Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis und Ihren Einsatz. Sollten sich Fragen oder Probleme ergeben, wenden Sie sich bitte jederzeit an das Dekanat Ihres Fachbereichs, das Hochschulzentrum Studierendenservice (HZS) oder an mich.
Allgemeine Ausgangslage – Unterschied zum Sommersemester:
Im Sommersemester 2020 gab es Ausnahmeregelungen zu Prüfungen in Form einer P-Verfügung (Verfügung P 03/2020). Wie ich zuletzt in meiner Mail vom 08.01.2021 an Sie, liebe Studentinnen und Studenten, darauf hingewiesen hatte, gelten diese Ausnahmeregelungen jetzt nicht mehr! Es gelten die Regelungen der aktuellen Rahmenordnung der THB (RO 2018). Das heißt konkret für Sie, liebe Studierende:
„15-km-Regel“
In vielen Bundesländern wurde in den Eindämmungsverordnungen eine „15-km-Regel“ eingeführt. Wie der Präsident der THB in seinem Corona-Update vom 12.01.2021 ausgeführt hat, gilt diese Beschränkung explizit nicht für Prüfungen. Studierende dürfen zu Prüfungen anreisen, auch wenn sie mehr als 15 km von der Hochschule entfernt wohnen (zumindest in den Bundesländern Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt). Im Fall einer entsprechenden Kontrolle empfiehlt die Hochschule, dass Sie sich durch ihren Studierendenausweis ausweisen und auf die bevorstehende Präsenzprüfung hinweisen. Als Nachweis zu ihrer Prüfungsteilnahme empfehlen wir einen Ausdruck oder einen Screenshot von ihrer Prüfungsanmeldung mitzuführen.
Online-Prüfungen – Informationen für Prüfende
In Anbetracht der verschärften Pandemiesituation bitten wir alle Lehrenden, die bisher ausschließlich Präsenzprüfungen geplant haben, erneut die Möglichkeit der Durchführung von Online-Prüfungen zu prüfen. Sollten Sie eine Präsenzprüfung noch kurzfristig in eine Online-Prüfung umstellen wollen bzw. zusätzlich zum Präsenzformat eine Online-Alternative anbieten wollen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Dekanat Ihres Fachbereichs auf um alle organisatorischen Fragen zu klären. Anschließend informieren Sie bitte Ihre Studierenden.
Online-Prüfungen und insbesondere Klausuren stellen für uns organisatorisch und technisch eine (gemeinsame) Herausforderung dar. Deshalb habe ich im Moodle-Kurs "Digitale Lehre" (moodle.th-brandenburg.de/course/view.php) ein Forum zum gegenseitigen Austausch zum Thema "Onlineprüfungen" eingerichtet. Bei Fragen zur Durchführung von schriftlichen Onlineprüfungen können Sie sich auch gerne an mich oder an Dr. Eva Muhle (muhle@th-brandenburg.de) wenden.
Im kommenden Prüfungszeitraum werden Online-Klausuren durchgeführt, die schon nach der gegenwärtigen Rahmenordnung erlaubt und möglich sind. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die THB die Rahmenordnung in Bezug auf Online-Prüfungen geändert. In dieser neuen Rahmenordnung sind mündliche und schriftliche elektronische Prüfungen definiert und deren Rahmenbedingungen detailliert beschrieben. Die neue Rahmenordnung muss aktuell noch durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur genehmigt werden und kann so möglicherweise nicht rechtzeitig vor den ersten Prüfungen veröffentlicht werden. Dennoch werden die neuen Rahmenbedingungen für alle Online-Prüfungen im Prüfungszeitraum WS 2020/21 angewendet.
Online-Prüfungen – Informationen für Studierende
Bei Online-Klausuren wird eine durchgängige Bild- und Tonaufsicht über BigBlueButton erfolgen. Studierende müssen deshalb über Kamera und Mikrofon verfügen. Falls Studierende einen Drucker oder anderweitige technische Ausstattung benötigen, wird dies durch die Prüfenden in Kürze mitgeteilt. Ferner müssen die Studierenden, die an Online-Klausuren teilnehmen, die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen. Diese Datenschutzhinweise sind aktuell noch nicht endgültig geklärt. Ich werde Ihnen in Kürze den Link dazu schicken.
Die Teilnahme an Online-Prüfungen ist für die Studierenden freiwillig. Für jede Online-Klausur wird es eine Präsenzalternative an der Hochschule geben. Studierende, die zu Hause nicht über geeignete technische Ausstattung und/oder geeignete Räumlichkeiten verfügen, können also die Prüfung in Präsenz an der THB ablegen. Prüfungen, bei denen es sich um den letzten Versuch einer Prüfungsleistung handelt, müssen als Präsenzprüfung abgelegt werden. In diesen Fällen müssen sich Studierende unverzüglich bei den Prüfenden melden, damit die Präsenzprüfung an der Hochschule geplant werden kann.
NEUERUNG für Präsenzprüfungen: zusätzliches Prüfungsangebot im Sommersemester
Sollte für eine Studentin/einen Studenten die Teilnahme an einer Präsenzprüfung in der pandemischen Situation nicht zumutbar sein, und gibt es zu dieser Prüfung weder im Prüfungszeitraum noch im Nachprüfungszeitraum eine Online-Alternative, so muss sie/er sich unter Berücksichtigung der oben genannten Fristen von den Prüfungen abmelden, er/sie erhält aber die Möglichkeit für eine zusätzlich im Zeitraum des Sommersemesters 2021 anzuberaumende Prüfung. Die jeweilige Prüfungsform wird durch die Lehrenden festgelegt und hat dem Umfang der Präsenzprüfung zu entsprechen. Für die zusätzliche Prüfung muss die Studentin/der Student einen Antrag auf Sonderprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Studierende müssen in ihrem Antrag schlüssig begründen, dass für sie die Teilnahme an einer Präsenzprüfung in der pandemischen Situation nicht zumutbar war (z. B. Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder enge Kontakte zu Menschen, die einer Risikogruppe angehören oder lange Anreisewege im ÖPNV). Diese Regelung gilt nicht für Prüfungen, bei denen es die Möglichkeit einer Online-Teilnahme gibt.
Präsenz-Prüfungen
Die Präsenzklausuren finden unter Einhaltung der gültigen Hygienebestimmungen statt. Dies beinhaltet auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wer bei einer Prüfung keinen Mund-Nasen-Schutz trägt und kein entsprechendes ärztliches Attest (im Original) bzgl. der Entbindung von der Pflicht vorweisen kann, darf an der Prüfung nicht teilnehmen. Sollten Sie ein entsprechendes Attest im Original haben, bitten wir Sie, dies vorab Ihrer Lehrperson und zusätzlich dem Dekanat Ihres Fachbereichs anzuzeigen, damit dies bereits vorab geprüft und inhaltlich bewertet werden kann; selbstverständlich müssen Sie das Original des Attests zur Prüfung mitzubringen.
Wenn die Prüfung in mehreren Räumen angeboten wird, erhalten Sie, liebe Studentinnen und Studenten, vorher eine Information, welchem Raum Sie zugeordnet werden. Halten Sie sich unbedingt an diese Zuordnung und nehmen keinesfalls selbstständig Änderungen vor!
Vor den Prüfungsräumen ist Gruppenbildung unbedingt zu vermeiden.
Räume, in denen es Fenster gibt, sollen die Prüfenden regelmäßig lüften (stoßlüften). Vor und nach der Prüfung lüftet die Aufsicht. Alle Prüfungsbeteiligten sollten daran denken, ggf. wärmere Sachen anzuziehen.
Studierende, Lehrende und Prüfungsaufsichten müssen sich mit ihren Kontaktdaten, möglichst ihrer Handy-Nummer, im Prüfungsraum registrieren, damit sie im Notfall schnell zu erreichen sind. Im Regelfall nutzen wir dafür das digitale Instrument Cov-Trace. Registrieren Sie sich unbedingt!
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Prof. Dr. Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregeln des Sommersemesters 2020 für Prüfungen im Wintersemester 2020/21 nicht mehr gelten. Insbesondere betrifft dies folgende Regelungen:
Viele von Ihnen fragen sich sicherlich, ob sie überhaupt zu den Klausuren an die Hochschule fahren können, wenn die so genannte «15 km-Regel» in Kraft treten sollte. Sollte in die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg eine solche Ausgangsbeschränkung aufgenommen werden, so wird eine Prüfung aller Voraussicht nach einen Ausnahmetatbestand darstellen, d. h. die Fahrt zur Hochschule ist aller Voraussicht nach erlaubt. In der kommenden Woche wird es auf Basis der dann veröffentlichten Eindämmungsverordnung eine erneute Kommunikation geben.
Beste Grüße,
Prof. Dr. Rolf Socher
Vizepräsident für Lehre und Internationales