Immatrikulationsordnung
Die Immatrikulationsordnung regelt, auf welchem Weg und in welcher Form Studieninteressierte Mitglieder der Technischen Hochschule Brandenburg werden und welche Rechte und Pflichten mit diesem Status verbunden sind.
Inhalte auf einen Blick:
- Immatrikulation
- Form und Frist der Anträge
- Ablehnung und Widerruf der Immatrikulation
- Rückmeldung
- Beurlaubung
- Exmatrikulation
- Nebenhörer
- Gasthörer
ImmatrikulationsOrd | Änderungssatzung | Lesefassung |
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vom 07.11.2022 | ||
vom 23.02.2016 | - | - |
vom 26.07.2004 | vom 29.08.2008 | - |
vom 29.04.2003 | - | 29.04.2003 |
Lesehinweis
Anforderungen wie neue Gesetze bewirken gelegentlich eine Änderung bestehender Ordnungen. Diese werden durch den Senat der Technischen Hochschule Brandenburg beschlossen und mit der Veröffentlichung über Amtliche Mitteilungen wirksam.
Welche Ordnung gilt für mich?
Für Studierende gilt jeweils die letzte Version zum Immatrikulationszeitpunkt, sofern keine Überführung in eine spätere Ordnung erfolgte.
Änderungssatzung
Die Änderungssatzung ergänzt eine bestehende Ordnung um aktuelle Inhalte. Aus diesem Grund ist diese nur in Verbindung zur dazugehörigen Ordnung zu lesen.
Lesefassung
Bei umfangreichen Änderungen zu einer bestehenden Ordnung wird für eine leichtere Lesbarkeit eine Lesefassung veröffentlicht. Sind die Änderungen sehr umfangreich und ist der Grundcharakter der Ordnung nicht mehr erkennbar, wird eine neue Ordnung veröffentlicht.