Praktikumsordnung

Das Studium schließt ein praktisches Studiensemester ein, welches unter Betreuung der Technischen Hochschule Brandenburg in Betrieben und anderen Einrichtungen, in der Regel außerhalb der Technischen Hochschule Brandenburg, abgeleistet wird. Diese Rahmenordnung regelt Inhalt und Organisation des praktischen Studiensemesters und bilden zusammen mit studiengangspezifische Ordnungen die Rechtsgrundlage für die Durchführung des praktischen Studiensemesters.

Inhalte auf einen Blick:

  • Aufgaben des Studenten
  • Betreuung durch die Hochschule
  • Aufgaben der Bildungsstelle
  • Anerkennung des praktischen Studiensemesters
  • Anrechnung einer Berufsausbildung oder einschlägigen praktischen beruflichen Tätigkeit auf das praktische Studiensemester
PraktikumsordnungAufhebungssatzungLesefassung
 vom 26.03.2024 
vom 16.02.1995  
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