Sie wollen mit der Technischen Hochschule Brandenburg kooperieren und möchten über das duale Studium ausbilden? Dann sprechen Sie uns gern an!
Das duale Studium zeichnet sich dadurch aus, dass zwei Lernorte miteinander verknüpft werden. Im praxisintegrierten Studium wird ein reguläres Bachelorstudium an der Hochschule mit intensiven Praxisphasen beim Praxispartner, angelehnt an die Studieninhalte, kombiniert. Die Verzahnung von Theorie und Praxis spielt somit eine zentrale Rolle. So gibt es im Studium unterschiedliche Formen der Lernortverzahnung, wie zum Beispiel: Transfermodule, Praxisphasen, Projektarbeiten bis hin zur Bachelorarbeit in Kooperation mit dem Unternehmen.
Das duale Studium ist für Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, engagierte Studierende auszubilden und an sich zu binden. Der Betrieb erhält gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Praxis-Know-How direkt zum Unternehmen passt.
In Brandenburg gibt es zwei Formen dualer Studiengänge in der beruflichen Erstausbildung: ausbildungsintegrierendes und praxisintegrierendes Studium, zusätzlich auch noch die Möglichkeit berufsintegrierender und berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengänge - diese zählen nach dem Landeshochschulgesetz jedoch nicht zu den dualen Studiengängen.
Das duale Studium beginnt in der Regel am 01. September, zum Wintersemester eines Jahres im Unternehmen und die Vorlesung startet Ende September. Das Studium dauert 3-4 Jahre, je nach Studienrichtung und verläuft in jedem Semester blockweise. Auf eine 15-wöchige Theoriephase folgt regelmäßig eine 3-wöchige Prüfungsphase und eine 7- bis 10-wöchige Praxisphase im Unternehmen.
Im praxisintegrierten Modell besuchen die dual Studierenden die regulären Vorlesungen an der Hochschule und sind in der vorlesungsfreien Zeit (fünf Wochen im Winter- und zehn Wochen im Sommersemester) sowie für Projekte und individuell festgelegte Lehreinheiten im Partnerunternehmen beschäftigt.
Im ausbildungsintegrierten Modell (BWL in Kooperation mit der Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk) findet in den ersten beiden Semestern parallel zum Studium die im Jahr zuvor begonnene IHK-Ausbildung statt. Sie wird im 2. Semester des Studiums mit der IHK-Abschlussprüfung beendet. Bei erfolgreichem Abschluss der IHK-Ausbildung in den Ausbildungsberufen „Industriekauffrau oder -kaufmann“ und „Kauffrau bzw. Kaufmann im Groß- und Außenhandel“ können Leistungen aus der Ausbildung anerkannt werden.
Die konkreten Ablaufpläne finden sich auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
In Brandenburg gelten folgende Bedingungen als Zugangsvoraussetzung für ein (duales) Bachelorstudium:
Es gibt folgende Empfehlungen zur Vergütung von dual Studierenden:
Unternehmen können ihre dual Studierenden zusätzlich, wie folgt, unterstützen: Übernahme des Semesterbeitrages (inkl. ÖPNV Ticket für Berlin und Brandenburg), Kosten für Arbeitsmaterialien, Laptop und Software, ggfs. Reisekostenzuschuss und/oder Wohnkostenzuschuss.
Dual Studierende sind seit dem 1. Januar 2012 den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt, unabhängig davon, ob sie in einem ausbildungs- oder einem praxisintegrierenden Studiengang eingeschrieben sind.
Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem wird nicht zwischen den Praxisphasen und den theoretischen Ausbildungsabschnitten unterschieden - die Versicherungspflicht gilt ununterbrochen bzw. durchgehend für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte.
Für die Unfallversicherung ist bei durchgängig gezahltem Entgelt zu beachten, dass in den schulischen Abschnitten keine Beitragspflicht besteht. Denn während der Studienphasen an der Hoch- oder Fachhochschule liegt nach Auffassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) keine Eingliederung in den Betrieb vor. Stattdessen gilt dann der Unfallversicherungsschutz für Studenten (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII), für den die Unfallkasse im Bundesland der Hochschule zuständig ist.