Interner Bereich
Die Technische Hochschule Brandenburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und damit öffentliche Dienststelle. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit und vertritt sie nach außen.
Die Kanzlerin oder der Kanzler ist aufgrund der Rechtsstellung neben Präsidentin oder Präsident zuständig für Notfallmanagement, Arbeitssicherheit, Sicherheit, Fürsorgepflicht gegenüber Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule sowie die sich daraus ergebenden Themen.
Detaillierte Rechtsgrundlagen finden Sie in der PDF Datei hier.
Ein Notfallereignis im Sinne dieser Notfallplanung ist ein Vorkommnis, das zu einer Unterbrechung des Auftrags von Wissenschaft und Forschung an der Hochschule führt und sich auf die Fortsetzung dieses Generalauftrags negativ auswirkt oder diesen teilweise oder ganz verhindert. Die Ausprägungen sind Störfall, Notfall, Krise und Katastrophe. Die Hochschule betrachtet und regelt im Rahmen ihrer Notfallplanungen für schwere Notfallereignisse allerdings nur die Störung, den Notfall un die Krise.
Notfallereignisse an der Hochschule können geprägt sein durch:
Im Lehr- und Forschungsbetrieb einer Hochschule kann es auch zu Notfallereignissen kommen. Die Ausprägung von Notfallereignissen ist vielseitig und deshalb nie vollständig vorher beschreibbar.
Grundsätzlich gilt:
In einem Notfall wägen Sie bitte ab, ob zunächst Polizei- oder Rettungskräfte zu alarmieren sind. Informieren Sie bitte davor oder unmittelbar danach nach Möglichkeit auch die Hochschulleitung:
Sekretariat des Kanzlers +49-3381-355-151 / Weiterleitung auf Handy: +49-3381-355-903
Sekretariat des Präsidenten: +49-3381-355-101 / Weiterleitung auf Handy: +49-3381-355-902
oder Parallelruf an Handy Kanzler und Präsident: +49-3381-355-906
Ist eine Erreichbarkeit nicht möglich, rufen Sie bitte zusätzlich die Zentrale unseres Wachdienstes (Firma Gegenbauer) an: +49-30-259 27 473.
Im Fall einer Bombendrohung oder eines Bombenfundes verhalten Sie sich bitte ebenfalls ruhig und alarmieren die Polizei.
Weiterführende Hinweise, wie im Falle einer Bombendrohung verfahren werden sollte, erhalten Sie hier.
Die Alarmierung des Krisenstabes erfolgt über die Zentrale unseres Wachdienstes (Firma Gegenbauer) an: 030-259 27 473. Die Wachdienstzentrale ruft zunächst den Leiter des Krisenstabes an, ist dieser nicht erreichbar werden die weiteren Ansprechpersonen angerufen. Abhöngig von der jeweiligen Lage wird entschieden, ob der vollständige Krisenstab einzuberufen ist, oder ob das Notfallereignis auch anderweitig gelöst werden kann.
Funktion | Name | Erreichbarkeit |
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Leiter Krisenstab | Steffen Kissinger, M.B.A. | +49 3381 355-150 |
Stellvertretender Leiter Krisenstab | Prof. Dr. Andreas Wilms | +49 3381 355-101 |
Operativer Einsatz | Lutz Hosenfelder | +49 3381 355-131 |
Pressearbeit und Hochschulkommunikation | Justus Lindl (in Vertretung) | +49 3381 355-103 |