Rechtsgrundlage Krisenstab und Arbeitsschutz

Die Technische Hochschule Brandenburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und damit öffentliche Dienststelle. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit und vertritt sie nach außen.

Die Kanzlerin oder der Kanzler ist aufgrund der Rechtsstellung neben Präsidentin oder Präsident zuständig für Notfallmanagement, Arbeitssicherheit, Sicherheit, Fürsorgepflicht gegenüber Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule sowie die sich daraus ergebenden Themen.

Detaillierte Rechtsgrundlagen finden Sie in der PDF Datei hier

Definition Notfallereignis

Ein Notfallereignis im Sinne dieser Notfallplanung ist ein Vorkommnis, das zu einer Unterbrechung des Auftrags von Wissenschaft und Forschung an der Hochschule führt und sich auf die Fortsetzung dieses Generalauftrags negativ auswirkt oder diesen teilweise oder ganz verhindert. Die Ausprägungen sind Störfall, Notfall, Krise und Katastrophe. Die Hochschule betrachtet und regelt im Rahmen ihrer Notfallplanungen für schwere Notfallereignisse allerdings nur die Störung, den Notfall un die Krise.

Notfallereignisse an der Hochschule können geprägt sein durch:

  • Ausfall des Personals, der IT-Systeme oder Anwendungen
  • Ausfall von Gebäuden oder Infrastruktur
  • Ausfall externer Infrastruktur oder Dienstleister

Notfälle

Im Lehr- und Forschungsbetrieb einer Hochschule kann es auch zu Notfallereignissen kommen. Die Ausprägung von Notfallereignissen ist vielseitig und deshalb nie vollständig vorher beschreibbar.

Grundsätzlich gilt:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Handeln Sie nur im Rahmen der Möglichkeiten und unter Beurteilung der Eigengefährdung.
  • Erteilten Anweisungen von Brandschutz- oder Evakuierungshelfern sowie von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei ist Folge zu leisten.
  • Leben und Gesundheit vor Sachwerten!
  • Opferhilfe statt Täterermittlung

Notrufe / Informationen absetzen

In einem Notfall wägen Sie bitte ab, ob zunächst Polizei- oder Rettungskräfte zu alarmieren sind. Informieren Sie bitte davor oder unmittelbar danach nach Möglichkeit auch die Hochschulleitung:

Sekretariat des Kanzlers +49-3381-355-151 / Weiterleitung auf Handy: +49-3381-355-903
Sekretariat des Präsidenten: +49-3381-355-101 / Weiterleitung auf Handy: +49-3381-355-902

oder Parallelruf an Handy Kanzler und Präsident: +49-3381-355-906

Ist eine Erreichbarkeit nicht möglich, rufen Sie bitte zusätzlich die Zentrale unseres Wachdienstes (Firma Gegenbauer) an: +49-30-259 27 473. 

Im Fall einer Bombendrohung oder eines Bombenfundes verhalten Sie sich bitte ebenfalls ruhig und alarmieren die Polizei.

Weiterführende Hinweise, wie im Falle einer Bombendrohung verfahren werden sollte, erhalten Sie hier.

Zusammensetzung Krisenstab (Auszug)

Die Alarmierung des Krisenstabes erfolgt über die Zentrale unseres Wachdienstes (Firma Gegenbauer) an: 030-259 27 473. Die Wachdienstzentrale ruft zunächst den Leiter des Krisenstabes an, ist dieser nicht erreichbar werden die weiteren Ansprechpersonen angerufen. Abhöngig von der jeweiligen Lage wird entschieden, ob der vollständige Krisenstab einzuberufen ist, oder ob das Notfallereignis auch anderweitig gelöst werden kann.

 

FunktionNameErreichbarkeit
Leiter KrisenstabSteffen Kissinger, M.B.A.

+49 3381 355-150
Handyweiterleitung:
+49 3381 355-903

Stellvertretender Leiter KrisenstabProf. Dr. Andreas Wilms

+49 3381 355-101
Handyweiterleitung:
+49 3381 355-902

Operativer EinsatzLutz Hosenfelder

+49 3381 355-131
+49 163 3551301

Pressearbeit und HochschulkommunikationJustus Lindl (in Vertretung)

+49 3381 355-103

 

 

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