Informationen zur Krankenversicherung
Ein Nachweis über die Krankenversicherung wird zur Einschreibung benötigt. Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.
Die Krankenkasse übermittelt den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10) im Zuge der Einschreibung. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse.
Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung.
Absendernummer der Technischen Hochschule Brandenburg: H0002218 (zur Angabe bei der Krankenkasse)
Studentische Krankenversicherung
Freizeitunfallversicherung Studentenwerk Potsdam
Das Studentenwerk Potsdam hat für alle immatrikulierten Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsschutz sich auch auf den nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Bereich erstreckt.
Weitere Informationen gibt es im Merkblatt zur Freizeitunfallversicherung. Für die Schadensanzeige an die Unfallversicherung dient die Unfallanzeige.