Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Du kannst Dir alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte, wie Auslandssemester, Praktikum, Exkursion, Summer School, etc. und die damit erbrachten Leistungen auf dein Studium anerkennen lassen. Informiere Dich hier zu den vielfältigen Möglichkeiten und lass Dich vorab beraten!

Leistungen eines Auslandssemesters

Du solltest Dich zuvor gut informieren, ob deine Partnerhochschule die passenden Kurse anbietet und dich dazu beraten lassen. Das Studium an der ausländischen Hochschule musst du dann durch entsprechende Leistungsnachweise: Fächer- und Notenübersichten, Credits oder ECTS-Punkte oder andere Formen der Leistungsbewertung dokumentieren. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen reichst du dann eine Kopie des Transcript of Records und des vollständigen Learning Agreements in deinem zuständigen Prüfungsamt ein. Diese werden dann deinem Notensystem gutgeschrieben.

Auslandspraktikum

Du möchtest ein Auslandspraktikum absolvieren? Dann nimm direkt Kontakt zum Praxisbeauftragten deines Studiengangs auf. Der oder die Praxisbeauftragte unterstützt Dich bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen und entscheidet auch darüber, ob das Praktikum anerkannt wird. In der Praktikumsordnung kannst du auch die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Praxisphase nachlesen.

Summer/Winter School

Wenn du in deiner vorlesungsfreien Zeit gern ein paar Kurse an einer ausländischen Partnerhochschule besuchen möchtest, dann kannst Du dir die Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Besprich die Möglichkeit am besten vorher mit dem Auslandsbeauftragten deines Fachbereiches und fülle für die Anerkennung das Learning Agreement aus.

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