Anerkennung von erbrachten Studienleistungen

Wenn du bereits Studienleistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht hast und sich diese in Inhalt, Umfang und Niveau nicht wesentlich von den vorgesehenen Prüfungsleistungen unterscheiden, kannst du einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen! Die anerkannten Module musst du dann nicht mehr absolvieren. Du kannst natürlich trotzdem die Vorlesungen besuchen, musst dann aber keine Prüfungsleistung mehr erbringen. Bitte beachte, dass Du auch mögliche Fehlversuche im Antrag angeben musst.

Die Bearbeitung erfolgt erst nach der Immatrikulation. Reiche den Antrag zeitnah ein, sodass die Prüfung rechtzeitig erfolgen kann. Wenn die Anerkennung erfolgt, werden die Noten in das Notensystem übernommen und in die Berechnung der Modul- und Gesamtnote einbezogen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen.

 

Beantrage hier Deine Anerkennung!

Den Antrag kannst Du direkt nach der Einschreibung an der THB Online einreichen, spätestens jedoch bis zu 8 Wochen nach Semesterbeginn (01.03. / 01.09.).

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