Zugang zum Studium
Die Technische Hochschule Brandenburg orientiert sich bei der Zulassung an den verschiedenen Lebensläufen von Studieninteressierten. Damit sind die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums unterschiedlich.
Generelle Zugangsvoraussetzungen
Um an der THB einen Bachelor-Studiengang studieren zu können, benötigen Sie
- Fachhochschulreife oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Fachgebundene Hochschulreife
Hinweis: Das Zeugnis muss den Vermerk enthalten: Berechtigt zum Studium an (Fach-)Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Für einen Master-Studiengang benötigen Sie einen anerkannten ersten akademischen Abschluss.
Für internationale Studierende ist die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland sowie ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Voraussetzung. »Spezielle Informationen gibt es auf den Seiten des Zentrums für Internationales und Sprachen.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die berufliche Vorbildung eine alternative Hochschulzugangsberechtigung dar.
- Abschluss der Sekundarstufe I (oder ein gleichwertiger Abschluss) und eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung (§ 9 Abs. 2 BbgHG),
- Bestehen der Meisterprüfung
- Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für einige Studiengänge gelten zusätzliche Zulassungsbestimmungen. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs, ob der Studiengang
- Berufserfahrung voraussetzt.
- Bestimmte Sprachkenntnisse verlangt.
- Falls Sie sich für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre oder Technologie- und Innovationsmanagement immatrikulieren möchten, brauchen Sie einen Englisch-Sprachnachweis.
Im Rahmen einer Nebenhörerschaft können eingeschriebene Studierende an Hochschulen ergänzende Vorlesungen besuchen, wenn diese beispielsweise nicht im eigenen Studiengang oder an der eigenen Hochschule angeboten werden. Die Nebenhörerschaft kann zu Semesterbeginn ohne Zahlung von Gebühren und Beiträgen beantragt werden. Allerdings kann eine Nebenhörerschaft bei stark nachgefragten Studiengängen nicht garantiert werden. Nebenhörende können Prüfungen ablegen, üben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg aus. Hier geht es zum <link studium bewerbung-und-einschreibung formulare internal link in current>Antrag
Zu einzelnen Vorlesungen können Interessierte im Rahmen der Gasthörerschaft zugelassen werden, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein. Für die Gasthörerschaft wird eine Gebühr fällig und kann zu Semesterbeginn beantragt werden. Gasthörende benötigen die Zustimmung der Lehrenden, haben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg. Ebenfalls müssen die für ein Studium üblicherweise erforderliche Qualifikationen nicht nachgewiesen werden.
Hier geht es zum Antrag.
Eingeschriebene Studierende an Hochschulen können ergänzende Vorlesungen besuchen, wenn diese beispielsweise nicht im eigenen Studiengang oder an der eigenen Hochschule angeboten werden. Die Nebenhörerschaft kann zu Semesterbeginn ohne Zahlung von Gebühren und Beiträgen beantragt werden. Allerdings kann eine Nebenhörerschaft bei stark nachgefragten Studiengängen nicht garantiert werden. Nebenhörende können Prüfungen ablegen, üben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg aus.
Hier geht es zum Antrag.