Alles Wissenswerte zur Immatrikulation an der THB
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Erfüllst Du die »Zugangsvoraussetzungen und reichst alle für die Einschreibung »erforderlichen Unterlagen»fristgerecht ein, kannst Du zum kommenden Semester Dein Wunsch-Studium an der THB starten.
Wunsch-Studiengang wählen
An der THB hast Du die Wahl zwischen 24 Studiengängen. Zu unseren regulären Bachelor- und Masterstudiengängen bieten wir auch duale und berufsbegleitende Formate. Bitte informiere Dich vor einer Einschreibung über die Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen Deines Wunsch-Studiengangs. Beachte bitte, dass es für einige Studiengänge spezielle Zugangsvoraussetzungen gibt.
» Bestelle Dir hier kostenfrei das Informationsmaterial über unser Studienangebot.
Online Einschreiben
Die Immatrikulation an der THB erfolgt grundsätzlich mit einer Online-Einschreibung innerhalb der geltenden Fristen.
- Studieninteressierte mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung können sich direkt über unser Online-Portal registrieren.
- Wenn Du eine internationale Hochschulzulassungsberechtigung hast, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitztoder staatenlos bist, dann nutze bitte uni-assist.
- Wenn Du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos bist, aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (z.B. Besuch einer deutschen Schule im Ausland) oder bereits einen deutschen Hochschulabschluss erlangt hast, schreibst Du Dich direkt über unser Online-Portal ein.
In drei Schritten zum Studium an der THB
Dein Immatrikulationsantrag
Bitte reiche Deinen Immatrikulationsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich bei uns ein.
Den aktuellen Bearbeitungsstand Deines Immatrikulationsantrages kannst Du jederzeit im Bewerberportal einsehen. Dort findest Du auch wichtige Informationen zu Nachfragen oder fehlenden Unterlagen.
Besondere Fälle
Für einen Antrag auf Studiengangswechsel als eingeschriebene/r Student/in - unabhängig davon, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss in Deutschland oder im Ausland erworben haben - nutzen Sie bitte das Antragsformular Studiengangwechsel.
Ein Immatrikulationsantrag über das Bewerberportal ist nicht erforderlich.
Hochschulwechsler, die von einer anderen Hochschule an die THB wechseln möchten, müssen einen Immatrikulationsantrag über das Online-Einschreibe-Portal der THB stellen.
Zusätzlich ist die Einstufung in ein höheres Fachsemester zu beantragen: Antrag auf Anerkennung von Leistungen / Einstufung in ein höheres Fachsemester (PDF) und unter Einhaltung der entsprechenden Fristen für die Bewerbung einzureichen.
Hochschulwechsel, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen ersten akademischen Abschluss im Ausland erbracht haben, müssen sich über »uni-assist e.V. bewerben.
Unsere »Kolleginnen der Anrechnung und Anerkennung beantworten gern Ihre Fragen.
Auch internationalen Studieninteressierten steht das Studienangebot der THB offen. Dafür ist eine Bewerbung über »uni-assist e.V. für das Wintersemester vom 1. April bis 31. August und für das Sommersemester vom 1. Dezember bis 15. Februar (Eingang der Bewerbung bei uni-assist) möglich. Unser Zentrum für Internationales uns Sprachen bietet umfangreiche »Informationen zur Bewerbung für die angebotenen Studiengänge der THB.
Eine direkte Einschreibung in einen Studiengang ist möglich, wenn Sie bereits einen deutschen Hochschulabschluss erlangt haben.
Im Rahmen einer Nebenhörerschaft können eingeschriebene Studierende an Hochschulen ergänzende Vorlesungen besuchen, wenn diese beispielsweise nicht im eigenen Studiengang oder an der eigenen Hochschule angeboten werden.
Die Nebenhörerschaft kann zu Semesterbeginn ohne Zahlung von Gebühren und Beiträgen beantragt werden. Allerdings kann eine Nebenhörerschaft bei stark nachgefragten Studiengängen nicht garantiert werden.
Nebenhörende können Prüfungen ablegen, üben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg aus.
Zu einzelnen Vorlesungen können Interessierte im Rahmen der Gasthörerschaft zugelassen werden, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein.
Für die Gasthörerschaft wird eine Gebühr fällig und kann zu Semesterbeginn beantragt werden.
Gasthörende benötigen die Zustimmung der Lehrenden, haben jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an der Technischen Hochschule Brandenburg. Ebenfalls müssen die für ein Studium üblicherweise erforderliche Qualifikationen nicht nachgewiesen werden.
Wie bekomme ich meine Semestergebühr bei Nichtantritt des Studiums oder gescheitertem Immatrikulationsverfahren zurück?
Sind Sie von Ihrem Antrag auf Immatrikulation zurück getreten oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Sie erhalten den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Sie haben sich nach erfolgreicher Immatrikulation umentschieden und haben eine Exmatrikulation oder den Widerruf der Immatrikulation beantragt?
Sie erhalten nur einen Teil des Semesterbeitrags zurück.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Widerruf der Immatrikulation
- Studierende haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn die Immatrikulation schriftlich zu widerrufen.
- Die Immatrikulation ist auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden zurückzunehmen, wenn diese oder dieser ihr bzw. sein Studium im ersten Semester nach der Immatrikulation wegen Ableistung einer Dienstpflicht im Sinne des § 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgHZG) oder aufgrund eines schwerwiegenden Härtefalles nicht aufnehmen oder nicht fortsetzen kann. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gilt die Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.
- Dem Antrag sind der Studierendenausweis (Chipkarte) und erforderlichenfalls der Einberufungsbescheid beizufügen.
Nach § 18 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag im Studierendensekretariat eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.