Anrechnung und Anerkennung
Die aktuell gültigen Vorgaben zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Anerkennung von Studienleistungen an der TH Brandenburg finden Sie in der Rahmenordnung der Hochschule.
Die Anträge auf Anrechnung oder Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Studienbeginn zusammen mit den notwendigen Nachweisen eingereicht werden.
Eine Antragstellung ist ausschließlich für immatrikulierte Studierende möglich.
Anerkennung von Hochschulleistungen
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erworben wurden, können anhand des Leistungsnachweises der bisherigen Hochschule anerkannt werden.
Stellen Sie hierzu einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen!
Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen
An der TH Brandenburg gibt es für Studierende die Möglichkeit der Anrechnung von beruflichen Ausbildungen und Kompetenzen sowie von Leistungen aus Fort- und Weiterbildungen.
Einige Abschlüsse sind bereits auf eine pauschale Anrechenbarkeit für entsprechende Studiengänge geprüft.
Für alle anderen Abschlüsse bzw. Leistungen kann ein individueller Antrag auf Anrechnung von Leistungen beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
Die Verfahren der pauschalen und individuellen Anrechnungen können grundsätzlich kombiniert angewendet werden.
Anträge auf Anrechnung können innerhalb der ersten acht Wochen nach Aufnahme des Studiums gestellt werden.
Individuelle Anrechnung
Berufliche Kompetenzen oder Leistungen aus Fort- und Weiterbildungen, die vor Beginn des Hochschulstudiums erworben wurden, können auf deren Anrechnung im entsprechenden Studiengang geprüft werden.
Die THB bietet ein Verfahren zur individuellen Anrechnung. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag auf individuelle Anrechnung inkl. Portfolio.
Pauschale Anrechnung
Studierende im berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), als Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann oder eine Weiterbildung zur/m geprüften Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) absolviert haben, können sich durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung bis zu 6 Module pauschal anrechnen lassen.
Absolventen einer Ausbildung als Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) können sich im Studiengang Wirtschaftsinformatik bis zu 12 Module anrechnen lassen.
Es werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Pauschale Anrechnung für den berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre
Durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung können sich Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), als Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann oder eine Weiterbildung als Wirtschaftsfachwirte (IHK) absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL pauschal anrechnen lassen. Es werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Folgende Module kommen dafür in Frage:
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts-und Sozialkunde" |
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Note aus "Geschäftsprozesse" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Geschäftsprozesse" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Note aus "Großhandelsgeschäfte" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Großhandelsgeschäfte" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Außenhandelsgeschäfte" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
2. FS | Marketing | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Finanzierung und Investition | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Humen Resources Management und Organisationsmanagement | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Recht der unternehmerischen Geschäftsverkehrs | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
4. FS | Wirtschaftsrecht | Note der Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' |
AbsolventInnen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Potsdam (VWA Potsdam) mit dem Abschluss "Betriebswirt/in" und "Verwaltungs-Betriebswirt/in" wird ein Quereinstieg immer zum Sommersemester in den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Technischen Hochschule Brandenburg ermöglicht.
Voraussetzung für den direkten Einstieg ist das Bestehen der Prüfungen in allen relevanten Prüfungsfächern.
So können Absolventinnen und Absolventen der VWA Potsdam innerhalb von vier Semestern (einschließlich der Bachelorthesis im 7. Semester) den Abschluss "Bachelor of Science" an der Technischen Hochschule Brandenburg erreichen.
Alle Informationen zum Angebot finden Sie auf den Seiten des Studienganges BWL, berufsbegleitend.
Pauschale Anrechnung für den Bachelor Wirtschaftsinformatik
Durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung können sich Studierende, die eine Ausbildung als Fachinformatiker/-in für Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) absolviert haben und über mindestens 2 Jahre beruflicher Praxis verfügen, bis zu 12 Module aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik pauschal anrechnen lassen. Hierzu werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Die folgenden Module kommen für die Anrechnung in Frage:
Semester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Systemanalyse | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Algorithmen und Datenstrukturen | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Grundlagen und Wirkungen der Wirtschaftsinformatik | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Rechnungswesen und Buchführung | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Datenbanken - Modellierung und Strukturierung | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
2. FS | Englisch anwenden in der Wirtschaftsinformatik | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe II: Kernqualifikationen" |
2. FS | Objektorientierter Systementwurf | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Softwareengineering | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Projektmanagement und soziale Kompetenzen | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Businessplan-Wettbewerb | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
5. FS | Auswahl und Anpassung von IT-Diensten | Anerkennung mit der Hochschulnote 4,0 der Technischen Hochschule Brandenburg |