Anrechnung und Anerkennung

Die aktuell gültigen Vorgaben zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Anerkennung von Studienleistungen an der TH Brandenburg finden Sie in der Rahmenordnung der Hochschule.

Die Anträge auf Anrechnung oder Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Studienbeginn zusammen mit den notwendigen Nachweisen eingereicht werden.

Eine Antragstellung ist ausschließlich für immatrikulierte Studierende möglich.

Anerkennung von Hochschulleistungen

Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erworben wurden, können anhand des Leistungsnachweises der bisherigen Hochschule anerkannt werden.

Stellen Sie hierzu einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen!

Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen

An der TH Brandenburg gibt es für Studierende die Möglichkeit der Anrechnung von beruflichen Ausbildungen und Kompetenzen sowie von Leistungen aus Fort- und Weiterbildungen.
Einige Abschlüsse sind bereits auf eine pauschale Anrechenbarkeit für entsprechende Studiengänge geprüft.
Für alle anderen Abschlüsse bzw. Leistungen kann ein individueller Antrag auf Anrechnung von Leistungen beim Prüfungsausschuss gestellt werden.

Die Verfahren der pauschalen und individuellen Anrechnungen können grundsätzlich kombiniert angewendet werden.

Anträge auf Anrechnung können innerhalb der ersten acht  Wochen nach Aufnahme des Studiums gestellt werden.

Individuelle Anrechnung

Berufliche Kompetenzen oder Leistungen aus Fort- und Weiterbildungen, die vor Beginn des Hochschulstudiums erworben wurden, können auf deren Anrechnung im entsprechenden Studiengang geprüft werden.

Die THB bietet ein Verfahren zur individuellen Anrechnung. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag auf individuelle Anrechnung inkl. Portfolio.

Pauschale Anrechnung

Studierende im berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), als Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann oder eine Weiterbildung zur/m geprüften Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) absolviert haben, können sich durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung bis zu 6 Module pauschal anrechnen lassen.

Absolventen einer Ausbildung als Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) können sich im Studiengang Wirtschaftsinformatik bis zu 12 Module anrechnen lassen.

Es werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.

Pauschale Anrechnung für den berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre
Pauschale Anrechnung für den Bachelor Wirtschaftsinformatik

Beratung zur Anrechnung und Anerkennung

Vereinbaren Sie einen Termin unter: anrechnung@th-brandenburg.de!