Zentrum für Studium, Karriere und Marketing
Das Basis-Paket beinhaltet folgende Leistungen:
→ Paketpreis: 800 EUR / Frühbucher 640 EUR*
*Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis einschließlich 15. März 2021
Es gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKM Digital 2021.
Das Comfort-Paket beinhaltet folgende Leistungen:
→ Paketpreis: 1.000 EUR / Frühbucher 800 EUR*
*Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis einschließlich 15. März 2021
Es gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKM Digital 2021.
Buchen Sie Ihre Werbeanzeige zur FKM Digital 2021. Die Werbeanzeige wird auf der Webseite zur FKM 2021 und im digitalen Messekatalog veröffentlicht.
→ Preis: 200 EUR / Frühbucher 160 EUR*
*Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis einschließlich 15. März 2021
Es gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKM Digital 2021.
Präsentieren Sie sich im virtuellen Messekatalog der FKM Digital 2021 zusätzlich zum Unternehmensprofil mit Ihrem Logo.
→ Preis: 150 EUR / Frühbucher 120 EUR*
*Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis einschließlich 15. März 2021
Es gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKM Digital 2021.
Mit verbindlicher Buchung stimmen Sie den »Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Firmenkontaktmesse FKM Digital 2021 der Technischen Hochschule Brandenburg zu.
(1) Veranstalter ist die
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Str. 50
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: +49 3381 355-226
Telefax: +49 3381 355-199
www.th-brandenburg.de/
im folgenden THB genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen der Technischen Hochschule Brandenburg (nachfolgend: THB) und Ausstellern der virtuellen Messe FKM Digital 2021.
(3) Eine virtuelle Messe ist eine Messe, die ohne körperliche Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt wird und bei der die Interaktion zwischen Besuchern und Ausstellern ausschließlich unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Online-Chat) stattfindet.
Die THB stellt einen Messestellplatz zu nachfolgenden Leistungen:
Kategorie | Frühbucher-Tarif gültig bis 15.03.2021 | Normaltarif gültig ab 16.03.2021 |
---|---|---|
Basis-Paket | 640,00 EUR | 800,00 EUR |
Comfort-Paket | 800,00 EUR | 1.000 EUR |
Werbeanzeige | 160,00 EUR | 200,00 EUR |
Logo im Messekatalog | 120,00 EUR | 150,00 EUR |
(1) Den Teilnahmewunsch an der Firmenkontaktmesse erklärt der Aussteller dadurch, dass er im Onlineportal der THB den Buchungsprozess vollständig durchläuft und mit Betätigen des Buttons “verbindlich buchen” elektronisch absendet. Mit der Teilnahmeerklärung erklärt der Aussteller gegenüber der THB sein ernsthaftes Interesse, an der Veranstaltung als Aussteller teilzunehmen.
Die Teilnahmeerklärung gilt für den angegebenen Zeitraum der Veranstaltung. Die Zusendung einer Teilnahmeerklärung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
(2) Der Aussteller erhält über seine Teilnahmeerklärung eine elektronische Eingangsbestätigung, die keine Teilnahmebestätigung darstellt.
(3) Die THB haftet nicht für Folgen oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus falschen, missverständlichen, ungenauen oder unvollständigen Angaben in der Teilnahmeerklärung oder aufgrund sonstiger Mitteilungen des Ausstellers entstehen; sie behält sich vor, ungenügend oder unvollständig ausgefüllte sowie verspätet abgesendete Teilnahmeerklärungen nicht zu berücksichtigen.
Termin: 10.06.2021 - Ausstellung mit aktiver Liveübertragung
(1) Soweit der Aussteller für die virtuelle Ausstellung eigene Grafiken, Logos oder andere Inhalte (nachfolgend „Messeinhalte“) einsetzen möchte, kann der Aussteller diese selbst oder über eine eigene Agentur gestalten (lassen).
(2) Einen Monat nach Ende der virtuellen Ausstellung wird der Inhalt unwiderruflich gelöscht mit Ausnahme der Eintragung im Ausstellerverzeichnis, die bis zur nächsten Messe verfügbar bleibt und ausgewähltem Livecontent, der weiterhin zugänglich sein wird.
(1) Der Paketpreis und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (nach UStG in der jeweils gültigen Fassung) ausgewiesen wird und zu entrichten ist.
(2) Soweit in dem jeweils gebuchten Paket enthalten, verknüpft die THB die Messeinhalte über einen Hyperlink mit der vom Aussteller angegebenen Homepage bzw. etwaigen Dokumenten, Bannern, Bilder oder einem Chatprofil in einem neuen Popup-Fenster.
(3) Die Darstellung der Messeinhalte in der App für den Besucher erfolgt spätestens ab dem 01.06.2021. Finale Inhalte ab 09.06.2021.
(1) Während der Ausstellungsdauer gewährleistet die THB eine Verfügbarkeit der virtuellen Messe am Übergabepunkt in Höhe von 95 %.
(2) Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Ausstellers nach Ziff. 14.2.7. Verantwortlichkeit des Ausstellers für Auswahl und Darstellung der Messeinhalte.
(1) Die Auswahl der Messeinhalte sowie die Auswahl der Darstellung ist in der Verantwortlichkeit des Ausstellers.
(2) Die THB überprüft nicht, inwieweit die vom Aussteller ausgewählten Messeinhalte sowie deren Darstellung für die vom Aussteller vorgesehenen Zwecke tauglich sind und seinen Bedürfnissen entsprechen.
(1) Der Aussteller gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Messeinhalte sowie die verlinkte(n) Zielseite(n) weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
(2) Der Aussteller stellt die THB von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Ziff. 8.1 frei und verpflichtet sich, der THB in diesem Umfang alle etwaigen in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
(1) Die THB ist berechtigt, Messeinhalte zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung der Messeinhalte der THB aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung von Messeinhalten, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, die THB und/oder deren Messeplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die THB bzw. in deren Messeplattform erheblich zu beeinträchtigen.
(2) Auch während der Darstellung der Messeinhalte ist die THB jederzeit berechtigt, die Messeinhalte unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Aussteller zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Messeinhalte und/oder verlinkte Zielseiten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Messeinhalte der THB aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(3) Die THB wird den Aussteller unverzüglich unter Angabe der Grün-de informieren, wenn sie Maßnahmen nach Ziff. (1) oder (2) unternommen hat. Im Fall der Ziff. (1) steht es dem Aussteller frei, der THB neue bzw. geänderte Messeinhalte zur Verfügung zu stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Ausstellers. Im Fall der Ziff. (2) wird der Aussteller unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Messeinhalte bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, andere Messeinhalte oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder die Vertragsgemäßheit des derzeitigen Zustands nachweisen.
(4) Die THB wird die gemäß Ziff. (2) vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Aussteller der THB nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.
(5) Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Ziff. (1) und (2) unberührt.
(1) Der Aussteller wird die verlinkten Zielseiten während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.
(2) Der Aussteller wird die THB unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Messeinhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
(3) Stellt der Aussteller Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der THB unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen.
(4) Der Aussteller haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die der THB aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Ausstellers durch diesen entstehen.
(1) Der Aussteller räumt der THB ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich bis 1 Monat ab Ende der Ausstellung beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Messeinhalten ein. Abweichend hiervon gilt die Rechteeinräumung gemäß S.1 bezüglich der Eintragung im Ausstellerverzeichnis und des Livecontents bis auf Widerruf durch den Aussteller.
(2) Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Messeinhalte, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.
(1) Der Aussteller wird die Messeinhalte nach jeder Änderung durch die THB unverzüglich auf die Richtigkeit der Darstellung untersuchen und eventuelle Fehler der THB innerhalb von drei Werktagen in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Messeinhalte als akzeptiert.
(1) Die Preise gem. §2 sind mit Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten, sofern in der Rechnung nichts anderes bestimmt wird. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist die THB berechtigt, den Aussteller von der Teilnahme an der virtuellen Messe auszuschließen.
(3) Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der THB geltend gemacht werden.
(1) Die THB wird die Messeinhalte während der Dauer dieses Vertrags gemäß dessen Regelungen darstellen und die betroffenen Webseiten im Rahmen des §6 verfügbar halten.
(2) Bleibt die Leistung der THB während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Aussteller zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
(3) Das Recht des Ausstellers, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
(1) Die THB haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschul-den ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die THB bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen der THB herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet die THB unbeschränkt.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Aussteller vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die THB haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
(1) Der Aussteller ist verpflichtet, die Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen in eigener Verantwortlichkeit einzuhalten. Dies umfasst neben der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses auch eigene Datenverarbeitungszwecke, soweit diese über den virtuellen Messestand im Zusammenhang mit der virtuellen Messe und des jeweils vereinbarten Leistungspakets verfolgt werden sollen. Dies umfasst ggf. auch die Pflicht zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.
(2) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet die THB verschiedene personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken (Vertragsdurchführung, berechtigtes Interesse, wie z.B. Werbung, soweit gesetzlich zulässig) und ist insoweit selbst für die Einhaltung von Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Im Hinblick auf die bestehenden Informationspflichten wird insoweit auf die zentralen Datenschutzinformationen der THB verwiesen. Die Details hierzu finden Sie stets aktuell auf der Webseite der THB unter dem Link: www.th-brandenburg.de/datenschutz/ bleibt unberührt.
Brandenburg, den 12.02.2021