eingeladen, um sich diese Weiterqualifizierung neben der Berufstätigkeit sowie die Anrechnungsmöglichkeiten von bereits erworbenen Kompetenzen auf das Studium erläutern zu lassen. So können sich beispielsweise Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/-kaufmann (IHK) absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL pauschal anrechnen lassen.
Die Aufnahme des Studiums ist auch ohne Abitur möglich. Denn die Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist auch erfüllt, wenn Sie einen 10. Klasse-Abschluss, eine abgeschlossene Ausbildung in einem studiennahen Beruf plus eine 2-jährige Berufserfahrung oder den Abschluss einer Meisterprüfung vorweisen können. Viele Berufstätige hält zudem der Umstand des Geldverdienens von der Aufnahme eines Studiums ab, selbst wenn die Voraussetzungen vorhanden sind. Die Lösung ist ein berufsbegleitendes Studium.
Informationen und Anmeldungen bei Anett Wolf (E-Mail: anett.wolf[a]th-brandenburg.de, Telefon 03381/355-793). Informationen im Internet unter www.th-brandenburg.de/berufsbegleitend-bwl