Für die Zulassung zum Studium an der Technischen Hochschule Brandenburg gehört neben der Abgabe notwendiger Unterlagen auch die Überweisung des Semesterbeitrages, der später jährlich im Januar und im Juni eines jeden Semesters als Rückmeldegebühr erhoben wird.
Eine Auflistung sämtlicher Semesterbeiträge für unsere Studiengänge und deren einzelne Zusammensetzung sind nachfolgend aufgeführt:
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 50,00 Euro |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 Euro |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 Euro |
Studierendenschaft (Semesterticket) | 204,40 EUR |
Summe | 315,40 EUR |
Für folgende Studiengänge gelten gesonderte Studien- bzw. Rückmeldegebühren:
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 50,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 500,00 EUR |
Summe | 611,00 EUR |
Für Neueinschreibungen ab dem Wintersemester 2019/2020 gelten folgende Semester- bzw. Rückmeldegebühren:
Beitrag | Kosten |
---|---|
Studentenwerk Potsdam | 50,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 EUR |
Studierendenschaft (Semesterticket) | 204,40 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 460,00 EUR |
Summe | 775,40 EUR |
Die Rückmeldegebühr für Studierende, die sich bis Sommersemester 2019 eingeschrieben haben, beträgt:
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 50,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 EUR |
Studierendenschaft (Semesterticket) | 204,40 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 250,00 EUR |
Summe | 565,40 EUR |
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 50,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 EUR |
Nutzungsentgelt gem. Gebührenordnung der THB | 2.889,00 EUR |
Summe | 3.000,00 EUR |
Beitrag | Kosten |
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Studentenwerk Potsdam | 50,00 EUR |
Rückmeldegebühr gemäß § 14 Abs. 2 BbgHG | 51,00 EUR |
Studierendenschaft (AStA) | 10,00 EUR |
Summe | 111,00 EUR |
Empfänger: Landeshauptkasse / TH Brandenburg
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE 13 3005 0000 7110 402869
BIC/Swift: WELADEDDXXX
Verwendungszweck Zeile 1: 1006600002458 (Kassenzeichen) und gefolgt von einem Leerzeichen die Matrikelnummer
Verwendungszweck Zeile 2: Name, Vorname (sofern vom Auftraggeber abweichend)
Die Verarbeitung der Zahlungen erfolgt in einem teilweise automatisierten Verfahren. Bitte verwenden Sie unbedingt das angegebene Kassenzeichen und die Matrikelnummer in de ersten Zeile des Verwendungszwecks. Weitere Angaben, wie den Namen, geben Sie ggf. in Zeile 2 ein. Soweit Ihr Banking-Programm ein Feld für Referenzen vorsieht, verwenden Sie dies bitte nicht und achten auf die Angabe des Kassenzeichens und der Matrikelnummer in der ersten Zeile des Verwendungszwecks. Ohne diese Angaben wird die Verarbeitung Ihrer Zahlungseingänge unnötig verzögert.
Sind Sie von Ihrem Antrag auf Immatrikulation zurück getreten oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Sie erhalten den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Sie haben sich nach erfolgreicher Immatrikulation umentschieden und haben eine Exmatrikulation oder den Widerruf der Immatrikulation beantragt?
Sie erhalten nur einen Teil des Semesterbeitrags zurück.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 09.12.2015
Widerruf der Immatrikulation
Nach § 20 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 09.12.2015
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation <link studium information-und-beratung studierendenverwaltung formulare>www.th-brandenburg.de/studium/information-und-beratung/studierendenverwaltung/formulare/ zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag in der für Studierendenangelegenheiten zuständigen Organisationseinheit eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.