Um Studierende mit Behinderungen ein Gehör zu verschaffen, wurde im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) die Einsetzung einer oder eines Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen verankert (§ 69 BbgHG). Für Studierende an der Technischen Hochschule Brandenburg ist dies Daniel Sapparth.
An unserer Hochschule werden einige Hilfestellungen für Studierende mit Handicap angeboten. Dazu gehören besondere Prüfungsbedingungen, Unterstützung in den Vorlesungen und Übungen, Sonderregelungen für die Betreuung oder der Online-Katalog der Hochschulbibliothek.
Für den Aufenthalt auf dem Campus der THB bieten wir eine unterstützende Infrastruktur. Dazu gehören beispielsweise Fahrstühle, Treppenlifte und andere Hilfsmittel. Mentoren unterstützen bei der Studiengestaltung - bei der zeitlichen Planung ebenso wie bei der inhaltlichen Ausrichtung.
Der Online-Katalog (OPAC) der Hochschulbibliothek ermöglicht es Studierenden mit körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen, den lokalen Bestand bequem von zu Hause aus zu recherchieren. Hier der direkte Link zur Hochschulbibliothek.
Beim Nachweis von körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen können Studierende die erforderlichen Prüfungen durch gleichwertige Prüfungsleistungen ersetzen. Der Behindertenbeauftragte der THB unterstützt die Beantragung im Prüfungsamt. Entschieden wird der Antrag durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches.
Auch das Studentenwerk Potsdam bietet einen Anlaufpunkt und Informationen für Studierende mit Behinderung.
Hier der Link zur Beratungsseite:Sozialberatung STW Potsdam
Über weitere Angebote, Förderprogramme und Beratungen informieren wir Sie gern persönlich. Selbstverständlich freuen wir uns auch auf Ihre Anregungen und Hinweise.