Ausgehend von der Stadt Wuhan treten seit Dezember 2019 in China akute Atemwegserkrankungen auf, die durch den neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht werden. Die Erkrankung breitet sich seit Januar 2020 in andere Länder aus. Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung lautet gemäß WHO COVID-19 (coronavirus disease 2019)
Wenngleich Deutschland zunächst nur geringe bestätigte Fallzahlen im Vergleich zu anderen Ländern aufwies, sind die Fallzahlen nunmehr deutlich steigend. Das Robert Koch Institut (RKI) hat die Einschätzung der Gefährdungslage am 17.03.2020 von mäßig auf hoch geändert.
Auf dieser Seite erhalten Sie neben Hintergrundinformationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zur Erkrankung COVID-19 weitere Informationen für den laufenden Dienstbetrieb wie bspw. zu Dienstreisen, Auslandsaufenthalten etc.
Auf unserer Seite Corona-Update Lehre erhalten Sie die für den Lehrbetrieb relevanten Informationen.
Zur aktuellen Entwicklung informieren Sie sich gern über folgende Webseiten:
Täglich absolut zu empfehlen
Informationen und Symptome zur Corona-Erkrankung finden Sie hier (Stand 01.04.2020).
Find information and symptoms about corona disease here.
Eine ganz gute Seite hat die Bundesregierung auch auf gesund.bund.de bereitgestellt (Stand 01.01.2021)
Unter anderem aufbauend auf diese Dokumente hat unser Betriebsarzt eine Betriebsanweisung erarbeitet, die hiermit erlassen wird. Sie wird in der jeweils geltenden FAssung auf der Seite Corona FAQ organisatorisch veröffentlicht.
Auf der Webseite der Süddeutschen Zeitung gibt es eine ganz gute Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen Covid-19, Erkältung und Grippe. Soweit Sie einen Add-Blocker (Werbe-Blocker) in ihrem Browser installiert haben, kann die seite nur ohne den Add-Blocker genutzt werden.
Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atemnot, laufende Nase nach einem Aufenthalt in einem gesundheitlichen Risikogebiet, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt.
Das RKI hat am 09.04.2020 eine Bürgerinformation veröffentlicht: COVID-19: "Bin ich betroffen und was ist zu tun?" Wir haben die PDF Dazu in der Marginalie dieser Seite (rechts) und hier verlinkt.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktreduzierung.html Stand 03.03.2020 - Die Datei ist Stand 10/2020 nicht mehr veröffentlicht, wir halten diese Hinweise aber weiiterhin für wichtig.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktreduzierung.html Stand 03.03.2020 - Die Datei ist Stand 10/2020 nicht mehr veröffentlicht, wir halten diese Hinweise aber weiiterhin für wichtig.
Wir empfehlen folgende vorbeugende Maßnahmen / Verhaltensregeln (auch unter Berücksichtigung der Verhaltensregeln des Virologen Alexander Kekulé):
"COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. In einer erheblichen Anzahl von Staaten gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen; von anderen Staaten sind die genauen Fallzahlen nicht bekannt. Ein Übertragungsrisiko besteht .. sowohl in Deutschland als [auch] in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Das Auswärtige Amt hat inzwischen auch eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen." Das RKI weist daher seit dem 31.03.2020 keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. Seit dem 10.04.2020 hat das RKI ferner die Ausweisung der internationalen Risikogebiete bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Beurteilung muss jeweils individuell erfolgen.
1. Soweit Sie sich aktuell im Ausland befinden:
Alle sich im Ausland aufhaltenden Studierenden oder Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit bitten wir sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswertigen Amtes einzutragen, falls dies noch nicht erfolgt ist.
Bitte halten Sie sich zur aktuellen Sicherheitslage auf dem Laufenden: Sie können bspw. die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes länderspezifisch als E-Mail-Newsletter abonnieren und/oder die entsprechende App installieren. Lesen Sie unabhängige Nachrichten und erkundigen Sie sich in Ihrem Umfeld.
Notieren Sie sich vorsorglich die Telefon- und Notfallrufnummer der nächsten deutschen Auslandsvertretung (ggf. im Mobiltelefon speichern). Die Telefonnummern finden Sie auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Sollten Sie sich noch im Ausland aufhalten, ist ein Abbruch des Auslands-Aufenthalts empfohlen. Eruieren und nutzen Sie die aktuellen Rückkehrmöglichkeiten. Bedenken Sie dabei bitte, dass sich die Situation in einzelnen Ländern momentan sehr dynamisch und unvorhersehbar entwickelt. Die Zahl der Corona-Infizierten kann in jedem Land sehr plötzlich steigen. Gleichzeitig geht die Zahl der regulären Reiseverbindungen aktuell rasch zurück und gleichzeitig nehmen die erlassenen Reisebeschränkungen weltweit zu. Die steigenden Zahlen infizierter Personen werden die örtlichen Gesundheitssysteme teilweise hoch belasten. Neben der Betrachtung der lokalen Gesundheitsversorgung sollte auch die politische Stabilität und die allgemeine Sicherheitslage im Gastland in die Entscheidungsfindung einfließen. Dabei kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass es noch eine Rückholaktionen der Bundesregierung gibt.
Sollten sich Studierende in betroffenen Regionen mit Unterstützung des Erasmus+ Programms befinden (alle Förderlinien), sind im Falle von Änderungen der Reisepläne aufgrund der Corona-Situation betroffener Personen anfallende und bereits angefallene Kosten als „force majeure“ (= Höhere Gewalt) bis zu der im Grant Agreement vereinbarten Summe voll erstattungsfähig. Ebenso kann bei PROMOS-Gefördertenein Teil der durch eine vorzeitige Abreise entstandenen Kosten übernommen werden. Setzen Sie sich dafür bitte mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung: Webseite des ZIS.
2. Soweit Sie ins Ausland gehen wollen:
Aufgrund der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der aktualisierten Empfehlungen des RKI vom 10.04.2020 sollten Studierende und Lehrende zur Zeit keine Auslandsaufenthalte mehr antreten und die weitere weltweite Entwicklung zunächst abwarten.
Bitte beachten Sie die Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung.
Die Landesregierung hat im §1 (Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung) folgendes festgelegt (Stand 02/2021):
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus eingestuft war (Risikogebiet), sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.
(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren.
(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/faq-reisewarnung
)
Es gilt: vermeiden Sie - unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, telefonisch einen Hausarzt kontaktieren oder den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen. Informieren Sie in Abstimmung mit ihrem Arzt das zuständige Gesundheitsamt. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
Trotz dieser sehr strikten staatlichen Festlegungen sind neue internationale Studierende und Austauschstudierende weiterhin so willkommen wie bisher. Bitte bleiben Sie vor Ihrer Ankunft mit den Kolleginnen des Akademischen Auslandsamtes der THB in Kontakt und informieren Sie sich bitte auch über die aktuellen Informationen und Empfehlungen der WHO.
Diensreisen oder Exkursionen von THB-Mitgliedern in das Ausland sind bis auf Weiteres untersagt. Innerhalb Deutschlands sollen berufliche und private Reisen vermieden werden.
Sofern Sie sich aktuell noch auf einer Dienstreise oder einer Exkursion befinden, beachten Sie bitte die Hinweise für Reiserückkehrer.
Sofern eine bereits genehmigte Dienstreise oder Exkursion bevorsteht, zu der sich aktuell die Reiselage ändert, entscheiden Sie bitte nach eigenem Ermessen, ob die Reise aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber sich selbst, der Familie und den Kolleginnen und Kollegen angetreten werden kann oder nicht. Müssen bereits genehmigte Dienstreisen abgesagt oder abgebrochen werden, werden die bereits angefallenen Kosten, sowie noch anfallende Stornokosten (wie bei Krankheit), im Rahmen der geltenden reisekostenrechtlichen Regelungen übernommen. Die Verbuchung erfolgt aus der Haushaltsstelle aus der die Dienstreise bezahlt werden sollte. Bitte reichen Sie dann eine reguläre Reisekostenabrechnung mit einem entsprechenden Vermerk und die entsprechend vorliegenden Belege ein. Bitte stimmen Sie sich dazu bei Fragen oder Zweifeln mit der zuständigen Reisekostenstelle (Frau Ehrlich/Frau Lehmann) ab.
Nehmen Sie ihre dienstlichen Notebooks nach dem täglichen Dienstbetrieb bitte mit nach Hause, um ggf. auch von zu Hause arbeiten zu können. Lassen Sie die Geräte aktuell bitte nicht im Büro.
Bitte beachten Sie ferner die Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Zeitschrift Forschung & Lehre hat dazu einen guten Artikel verfasst.
Diesen Artikel finden sie hier.
Kommen Sie auf keinen Fall an die THB, wenn Sie ein Corona-Infektions-Fall oder ein Corona-Verdachts-Fall sind. Kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und das örtlich zuständige Gesundheitsamt und folgen Sie deren Anweisungen. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt können Sie hier ermitteln.
Bitte beachten Sie die am 22.12.2020 von der Stadt Brandenburg an der Havel herausgegebene Allgemeinverfügung Quarantäne.
Bitte teilen Sie uns den Fall auch mit; wichtig sind hier insbesondere folgende Informationen: seit dem vermutlichen Auslöser der Infektion bzw. des Verdachts, wann haben Sie sich wo an der THB aufgehalten und mit wem hatten Sie Kontakt. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse praevention(at)th-brandenburg.de, um uns zu kontaktieren.
Es gilt dann gemeinsam die DGUV Handlungshinweise zu SARS-CoV-2 Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb zu beachten.
Das RKI hat am 19.10.2020 seine Infografik "Kontaktpersonennachverfolgungbei SARS-CoV-2-Infektionen" aktualisiert, die wir Ihnen hier bereitstellen.
Erkrankte Beschäftige sind in der Regel dienst- bzw. arbeitsunfähig. Hier gelten auch im Hinblick auf die Besoldung bzw. Vergütung keinerlei Besonderheiten zu sonstigen Erkrankungen.
Suchen Sie eine Arztpraxis bei Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus möglichst nur nach vorheriger telefonischer Absprache auf, damit Sie nicht mit anderen Erkrankten in Kontakt kommen
Quelle: www.stadt-brandenburg.de/presse/bei-corona-verdacht-anruf-statt-wartezimmer/ Abrufdatum 05.03.2020:
Nicht bei jedem Husten besteht ein Verdacht auf das aktuelle Corona-Virus. Aber was sollte ich machen, wenn ich mich krank fühle, womöglich Kontakt zu einem Infizierten hatte oder in einem Risikogebiet war?
Für Informationen aus erster Hand empfehlen die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium bei Fragen rund um das Corona-Virus jetzt folgende bundeseinheitliche Telefonnummern:
Bitte suchen Sie bei Corona-Verdacht nicht direkt ihren Hausarzt auf, sondern kontaktieren diesen vorher telefonisch. Es gilt: Anruf statt Wartezimmer.
Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie auch im Internet unter www.116117.de
So Sie aktuell an einer ansteckenden Atemwegserkrankung leiden (grippaler Infekt, Grippe, oder Corona), denken Sie bitte auch an Ihre Freunde, Familie und Verwandten. Atemwegserkrankungen können besonders ansteckend sein. Vermeiden Sie im Falle einer Erkrankung den Kontakt zu Personen in höherem Alter und zu Personen mit chronischen Erkrankungen.
Das Änderungsprotokoll / Changelog dieser Seite wird seit dem 08.03.2020 dokumentiert. Dabei werden die wesentlichen Änderungen nachfolgend ausgewiesen. Auf die Dokumentation der konkreten Detailänderungen wird aber verzichtet.
16.02.2021
22.12.2020
23.10.2020
21.10.2020
17.07.2020
29.04.2020
17.04.2020
15.04.2020
12.04.2020
09.04.2020
31.03.2020
21.03.2020
19.03.2020
18.03.2020
17.03.2020
14.03.2020
12.03.2020
11.03.2020
10.03.2020
09.03.2020
08.03.2020