Die Vorgaben zur Anrechnung und Anerkennung finden Sie in der Rahmenordnung der TH Brandenburg.
Frist zur Einreichung:
8 Wochen nach Studienstart!
An der THB gibt es für Studierende die Möglichkeit der Anrechnung von Kompetenzen aus der beruflichen Praxis oder aus Aus-, Fort und Weiterbildungen. Einige Abschlüsse sind bereits auf eine pauschale Anrechenbarkeit für entsprechende Studiengänge geprüft. Für alle anderen Abschlüsse bzw. Leistungen kann ein individueller Antrag auf Anerkennung von Leistungen beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Verfahren der pauschalen und individuellen Anrechnungen können grundsätzlich kombiniert angewendet werden.
Anträge auf Anrechnung können innerhalb der ersten acht Wochen nach Aufnahme des Studiums, gestellt werden.
Durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung können sich Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), als Groß- und Außenhandelskauffrau/ -kaufmann oder eine Weiterbildung zur/m geprüften Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre pauschal anrechnen lassen.
Absolventen einer Ausbildung als Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) können sich bis zu 12 Module aus dem Studiengang Wirtschaftsinformatik anrechnen lassen.
Es werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung können sich Studierende, die eine Ausbildung als Industriekauffrau/ -kaufmann (IHK), als Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann oder eine Weiterbildung als Wirtschaftsfachwirte (IHK) absolviert haben, bis zu 6 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL pauschal anrechnen lassen. Es werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Folgende Module kommen dafür in Frage:
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts-und Sozialkunde" |
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Note aus "Geschäftsprozesse" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Geschäftsprozesse" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Note aus "Großhandelsgeschäfte" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Großhandelsgeschäfte" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Buchführung | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
1. FS | Grundlagen der Betriebswirtschaft | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Externes Rechnungswesen | Note aus "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" |
2. FS | Marketing | Note aus "Außenhandelsgeschäfte" |
3. FS | Internes Rechnungswesen | Note aus "Kauffmännische Steuerung und Kontrolle" |
Fachsemester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Produktion und Materialwirtschaft | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
2. FS | Marketing | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Finanzierung und Investition | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Humen Resources Management und Organisationsmanagement | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
3. FS | Recht der unternehmerischen Geschäftsverkehrs | Mittelwert aus Teilprüfungen 'Handlungsspezifische Qualifikation' und schriftlicher betrieblicher Situationsaufgabe und 'Fachgespräch' |
4. FS | Wirtschaftsrecht | Note der Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' |
AbsolventInnen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Potsdam (VWA Potsdam) mit dem Abschluss "Betriebswirt/in" und "Verwaltungs-Betriebswirt/in" wird ein Quereinstieg immer zum Sommersemester in den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Technischen Hochschule Brandenburg ermöglicht.
* Voraussetzung für den direkten Einstieg ist das Bestehen der Prüfungen in allen relevanten Prüfungsfächern. Einen Überblick der pauschalen Anerkennung gibt die Äquivalenzliste.
So können Absolventinnen und Absolventen der VWA Potsdam innerhalb von vier Semestern (einschließlich der Bachelorthesis im 7. Semester) den Abschluss "Bachelor of Science" an der Technischen Hochschule Brandenburg erreichen.
Für einen Quereinstieg zum Sommersemester 2021 finden Sie HIER weitere Informationen und direkt auf den Websiten des Fachbereiches.
Durch einen Antrag auf pauschale Anrechnung können sich Studierende, die eine Ausbildung als Fachinformatiker/-in für Systemintegration (IHK) oder Anwendungsentwicklung (IHK) absolviert haben und über mindestens 2 Jahre beruflicher Praxis verfügen, bis zu 12 Module aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik pauschal anrechnen lassen. Hierzu werden die entsprechenden Noten der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung übernommen.
Die folgenden Module kommen für die Anrechnung in Frage:
Semester | Modul | Anrechnung mit Note |
---|---|---|
1. FS | Systemanalyse | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Algorithmen und Datenstrukturen | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Grundlagen und Wirkungen der Wirtschaftsinformatik | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
1. FS | Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Rechnungswesen und Buchführung | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
2. FS | Datenbanken - Modellierung und Strukturierung | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
2. FS | Englisch anwenden in der Wirtschaftsinformatik | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe II: Kernqualifikationen" |
2. FS | Objektorientierter Systementwurf | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Softwareengineering | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Projektmanagement und soziale Kompetenzen | Note aus "Ganzheitliche Aufgabe I: Fachqualifikationen" |
3. FS | Businessplan-Wettbewerb | Note aus "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
5. FS | Auswahl und Anpassung von IT-Diensten | Anerkennung mit der Hochschulnote 4,0 der Technischen Hochschule Brandenburg |
"Der Beschluss vom 28.06.2002 der Kultusministerkonferenz ermöglicht explizit die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium, sofern diese „nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind“ (KMK, 2002). Diese Regelung ist mittlerweile in das Brandenburgische Hochschulgesetz übernommen worden (Brandenburg, 2008)."
Kompetenzen, die vor Beginn des Hochschulstudiums erworben wurden, können auf deren Anrechnung im entsprechenden Studiengang geprüft werden.
Die THB bietet ein Verfahren zur individuellen Anrechnung.
Eine Antragstellung ist ausschließlich für immatrikulierte Studierende möglich.
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erworben wurden, können anhand des Leistungsnachweises anerkannt werden.
Es ist möglich einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen zu stellen.
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen nach Studienbeginn eingereicht werden.