Die Technische Hochschule Brandenburg trägt in der Lehre, der Forschung und dem Transfer die Verantwortung zur Wahrung einer Kultur der guten wissenschaftlichen Praxis. Hierfür wurde die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Hochschule Brandenburg vom 09.10.2024 beschlossen, die den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Fassung vom September 2019 rechtsverbindlich umsetzt. Die Satzung und die enthaltenen Regelungen gelten für alle an der Hochschule wissenschaftlich tätigen Personen. Sie sind verpflichtet, ihre wissenschaftliche Arbeit auf Grundlage der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wahrzunehmen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Die Satzung regelt auch die Einsetzung einer Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Dieser gehören an:
An der Technischen Hochschule Brandenburg wurde 2016 durch den Senat eine Ethikkommission nach § 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 28.04.2014 eingerichtet. Die Ethikkommission befasst sich insbesondere mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren und gibt hierzu Empfehlungen ab.
Der Ethikkommission gehören an: