Das Studium schließt ein praktisches Studiensemester ein, welches unter Betreuung der Technischen Hochschule Brandenburg in Betrieben und anderen Einrichtungen, in der Regel außerhalb der Technischen Hochschule Brandenburg, abgeleistet wird. Diese Rahmenordnung regelt Inhalt und Organisation des praktischen Studiensemesters und bilden zusammen mit studiengangspezifische Ordnungen die Rechtsgrundlage für die Durchführung des praktischen Studiensemesters.
Praktikumsordnung | Aufhebungssatzung | Lesefassung |
---|---|---|
vom 26.03.2024 | ||
vom 16.02.1995 |