Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor.Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
Die staatliche Unterstützung besteht zur einen Hälfte aus einem zinslosen Kredit, der unter sehr günstigen Konditionen zurück gezahlt werden kann, und zur anderen Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet unter www.bafög.de einen ersten Überblick zu grundsätzlichen Aspekten beim BAföG.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind und was Sie tun müssen, um BAföG zu erhalten, erfahren Sie beim Studentenwerk Potsdam.
Der Begriff BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Oft wird aber einfach nur gesagt „Ich bekomme BAföG.“. Eben dieser Satz ist sehr wichtig für viele Studierende, denn BAföG unterstützt sie beim Studieren.
Das BAföG wird beim zuständigen Studentenwerk beantragt. Zuständig für Studierende unserer Hochschule ist das Studentenwerk Potsdam.
Damit die Ausbildungsförderung zum gewünschten Zeitraum beginnt, sollten Studierende so schnell wie möglich einen entsprechenden Antrag stellen. Da viele Studierende die Leistungen gern in Anspruch nehmen möchten, dauert die Bearbeitung der Anträge entsprechend teilweise etwas länger.
Um herauszufinden, was es alles zu beachten gibt, können Studierende sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Studentenwerks wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Studentenwerk Potsdam informiert regelmäßig in seiner Sprechstunden im Mensa-Gebäude auf dem Campus persönlich und vor Ort. Die Termine finden Sie an den entsprechenden Aushängen.