Sie können sich an der THB für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Nächster Bewerbungszeitraum: 01. Mai bis 30. Juni
Auswahlsitzung: September des jeweiligen Jahres
Die Auswahl der Stipendiaten wird von einer Auswahlkommission vorgenommen. Im Vergabeverfahren werden die Studienleistungen, das gesellschaftliche Engagement sowie die persönlichen Lebensumstände beurteilt. Die Stipendien in Höhe von 300,00 € monatlich werden je zur Hälfte von privaten Stiftern und vom Bund finanziert und für ein Jahr vergeben. Es können in diesem Jahr voraussichtlich sieben Deutschlandstipendien vergeben werden.
Wiederholungsbewerbungen und Verlängerungsbewerbungen sind möglich. Die Stipendien sind an die Regelstudienzeit gebunden.
Der Bezug des Deutschlandstipendiums ist an weitere gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Der Bezug von BAföG stellt keinen Ausschlussgrund dar und wird auf das Deutschlandstipendium nicht angerechnet. Die gesetzlichen Bestimmungen für Beurlaubung, Ausschluss bei Doppelförderung und andere Bestimmungen finden Sie hier:
Stipendienprogramm-Verordnung (StipV)
http://www.gesetze-im-internet.de/stipgdv/index.html
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)
http://www.gesetze-im-internet.de/stipg/index.html
In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums, die für Studierende interessant sind.
https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/studierende/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen_node.html
studierendenstiftung(at)th-brandenburg.de
mit dem Betreff "Bewerbung Deutschlandstipendium". Es werden nur vollständig form- und fristgerechte eingereichte Anträge berücksichtigt. Bei fristgerechter Einreichung der Bewerbungsunterlagen können fehlende Nachweise innerhalb von vier Wochen nach Bewerbungsende nachgereicht werden. Wiederholte Bewerbungen sind zulässig. Die Angabe von unwahren Tatsachen führt zum Ausschluss vom Verfahren.