Die Studierendenstiftung der Technischen Hochschule Brandenburg wurde im Jahr 2007 durch Vertreter der Wirtschaft und der Technischen Hochschule Brandenburg gegründet.
Die Stiftung will jungen leistungsbereiten Menschen ein Studium auch dann ermöglichen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nicht im vollen Umfang gegeben sind. Die Förderung kann zur Überbrückung finanzieller Engpässe in sozialen Notlagen dienen oder als Begabten-Stipendium ausgereicht werden.
Gefördert werden junge Menschen, die an der Technischen Hochschule Brandenburg studieren. Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist Begeisterung und Begabung für das Studienfach, verbunden mit der Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement im Land Brandenburg. Zusatzinformationen zur Vergabe von Stipendien für ausländische Studierende finden Sie hier.
Jede und jeder Interessierte kann sich selbst um eine finanzielle Unterstützung bewerben. Eine Bewerbung ist erst nach der Immatrikulation an der Technischen Hochschule Brandenburg möglich.
Reguläre Einreichungsfristen für Bewerbungen sind in jedem Jahr jeweils vom 15. November bis zum15. Dezember für eine Förderung im folgenden Sommersemester und vom 15. April bis zum 15. Mai für eine Förderung im folgenden Wintersemester.
Nach einer Vorauswahl aufgrund der Bewerbung per Mail werden aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, sich in einer Auswahlsitzung der Studierendenstiftung vorzustellen, so dass die Stiftungsmitglieder einen persönlichen Eindruck von ihnen erhalten können. Auswahlsitzungen der Studierendenstiftung finden jeweils einmal gegen Ende der Vorlesungszeit des Winter- und des Sommersemesters statt.
studierendenstiftung(at)th-brandenburg.de
mit dem Betreff "Bewerbung Studierendenstiftung". Die Bewerbungen müssen fristgerecht und vollständig im Posteingang vorliegen; unvollständig eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Sollte es vorkommen, dass versandte Bewerbungen nicht ankommen, können diese nicht berücksichtigt werden.