Die Studierendenstiftung der Technischen Hochschule Brandenburg wurde im Jahr 2007 durch Vertreter der Wirtschaft und der Technischen Hochschule Brandenburg gegründet.
Die Stiftung will jungen leistungsbereiten Menschen ein Studium auch dann ermöglichen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nicht im vollen Umfang gegeben sind. Die Förderung kann zur Überbrückung finanzieller Engpässe in sozialen Notlagen dienen oder als Begabten-Stipendium ausgereicht werden.
Gefördert werden junge Menschen, die an der Technischen Hochschule Brandenburg studieren. Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist Begeisterung und Begabung für das Studienfach, verbunden mit der Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement im Land Brandenburg.
Jede und jeder Interessierte kann sich selbst um eine finanzielle Unterstützung bewerben. Eine Bewerbung ist erst nach der Immatrikulation an der Technischen Hochschule Brandenburg möglich.
! Achtung: Änderung ab November 2017 !
Reguläre Einreichungsfristen für Bewerbungen sind in jedem Jahr jeweils der 12. Dezember für eine Förderung im folgenden Sommersemester und der 15. Mai für eine Förderung im folgenden Wintersemester. In besonderen sozialen Notlagen ist eine Bewerbung außerhalb der Fristen möglich bzw. kann nach der Entscheidung eine sofortige Unterstützung gewährt werden.
Das ausgefüllte Formblatt zur Bewerbung sowie die in diesem Formblatt genannten weiteren Dokumente und Nachweise.
Nach einer Vorauswahl aufgrund der schriftlichen Bewerbung werden aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber dazu eingeladen, sich in einer Auswahlsitzung der Studierendenstiftung vorzustellen, so dass die Stiftungsmitglieder einen persönlichen Eindruck von ihnen erhalten können. Auswahlsitzungen der Studierendenstiftung finden jeweils einmal gegen Ende der Vorlesungszeit des Winter- und des Sommersemesters statt.