Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter (und von Behinderung bedrohter) Mitarbeiter_innen und Bewerber_innen in die Hochschule, vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von behinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlung mit der Arbeitgeberin auf eine Einigung hin.

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt auch alle anderen Beschäftigten bei Anträgen auf Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und deren Grad (Antrag zur Feststellung einer Behinderung bzw. online-Antrag) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

Sofern Sie (noch) nicht Mitarbeiter_in der Technischen Hochschule Brandenburg, aber an einer Beschäftigung interessiert sind, wenn Sie sich also auf eine Stellenausschreibung bewerben wollen, steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung gleichfalls schon im Vorfeld zur Verfügung.

Sämtliche Anliegen werden strikt vertraulich behandelt - Gespräche können wir auch an neutralem Ort auf dem Hochschulcampus oder dort, wo Sie unbefangen mit der Schwerbehindertenvertretung sprechen möchten und sich wohlfühlen (wenn Sie wollen, auch bei Ihnen zuhause) problemlos vereinbaren.

 

Vertrauensperson ist Klaus Radtke.

Sie erreichen mich unter der Rufnummer 03381 355137 oder unter den Mailadressen radtke(at)th-brandenburg.de bzw. SchwbV@th-brandenburg.de. Ich bin auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum (Haus A - Raum A.0.47 - Hochparterre) für Sie ansprechbar.

 

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Landesamt für Soziales und Versorgung

Integrationsfachdienst Potsdam

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Beauftragte der Landesregierung Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Behindertenbeauftragte der Stadt Brandenburg an der Havel

 

Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen SGB IX

Schwerbehindertenrichtlinie des Landes Brandenburg SchwbRL

UN-Behindertenrechtskonvention CRPD

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG

Bundesteilhabegesetz BTHG

 

 

 

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