Unsere Arbeitnehmervertretungen
An der Technischen Hochschule Brandenburg haben wir, wie in privaten Unternehmen, ebenfalls gesetzlich vorgesschriebene Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Anders als in privaten Unternehmen heißt allerdings der dortige Betriebsrat bei uns Personalrat. Die Hochschule hat einen Personalrat der sonstigen Beschäftigten und nach § 90 Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg einen besonderen Personalrat für die akademischen Beschäftigten. Die Belange der schwerbehinderten Menschen werden nach §§ 94ff SGB IX durch die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen vertreten.