An der THB werden die Studierenden zu allen Prüfungen automatisch angemeldet, die der Regelstudienplan vorsieht, bis diese erfolgreich abgelegt wurden. Ausgenommen sind hiervon 3. Versuche. Eine Teilnahme an einem dritten Versuch (innerhalb der Regelstudienzeit) ist nur dann möglich, wenn vorab, spätestens 14 Tage vor der Prüfung, das Formular „Prüfungsanmeldung“ ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht worden ist. Nach Ablauf der Regelstudienzeit gilt wieder die automatische Prüfungsanmeldung.
Fachbereich Informatik und Medien | pruefungsamt.fbi(at)th-brandenburg.de |
Fachbereich Technik | |
Fachbereich Wirtschaft (BWL + WI) | pcnVlZnVuZ3NhbXQuZmJ3QHRo-brandenburg.de |
Fachbereich Wirtschaft (berufsbegleitende BWL, TIM und SecMan) | pruefungsamt.fbb(at)th-brandenburg.de |
Sie können die Abschlussarbeit frühestens nach der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit abgeben.
Nein, Sie bekommen per Post eine Kopie des Formulars vom zuständigen Prüfungsamt zugesendet. Desweiteren können Sie die Anmeldung der Abschlussarbeit und den Abgabetermin im meinCampus-Portal einsehen. Auf dem Formular wurden ebenfalls das Start- und das späteste Abgabedatum der Abschlussarbeit eingetragen.
Wie bei jeder Prüfung muss die Krankheit innerhalb von drei Werktagen dem Prüfungsamt mit dem Formular Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und dem Krankenschein angezeigt werden. Die Unterschrift des Erstgutachters ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Bearbeitungszeit wird dann um die Tage der Krankheit verlängert. Den neuen Abgabetermin können Sie dem meinCampus-Portal entnehmen. Sie erhalten des Weiteren einen schriftlichen Bescheid per Post.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag (Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit) der Studierenden die Bearbeitungszeit verlängern; der Antrag dazu ist schriftlich spätesten drei Wochen vor dem Abgabetermin zu stellen. Eine Stellungnahme des Erstgutachters ist dem Antrag beizufügen. Auf Antrag kann der zuständige Prüfungsausschuss eine Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungsfrist wegen nicht durch den Studierenden zu vertretener Umstände nicht eingehalten werden kann.
Den neuen Abgabetermin können Sie dem meinCampus-Portal entnehmen. Sie erhalten des Weiteren einen schriftlichen Bescheid per Post.
Die Abschlussarbeit muss spätestens am Abgabetag um 23:59 Uhr auf dem Server hochgeladen worden sein.
Ihre Abschlussarbeit reichen Sie bitte über den Dokumentenserver (OPUS) ein:
https://opus4.kobv.de/opus4-fhbrb-thesis/home
Mit dem Hochladen Ihrer Abschlussarbeit im Portal wird das Abgabedatum protokolliert und mit einem Zeitstempel versehen.
Nein, wenn Sie alles richtig gemacht haben erscheint im Dokumentenserver die Meldung „Das Dokument wurde erfolgreich gespeichert.
Die Abschlussarbeit gilt als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Die Bearbeitungszeit können Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.
Eine Übersicht über alle zu erbringenden Leistungen finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Bei Abschlussarbeiten ist ein Freiversuch nicht möglich.
Die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Anmeldung muss spätestens im unmittelbar folgenden Semester erfolgen.
Das Bewertungsverfahren soll für Bachelorarbeiten vier Wochen, für Masterarbeiten sechs Wochen nicht überschreiten. Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss auf vorherigen Antrag beider Prüfenden eine Verlängerung des Bewertungsverfahrens um maximal vier Wochen gestatten.
Das Kolloquium muss innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Abgabe der Abschlussarbeit durchgeführt werden.
Den Termin legen Sie gemeinsam in Absprache mit dem Erst- und Zweitgutachter fest.
Spätestens zum Kolloquium.
Die Gutachter übermitteln dem Prüfungsamt die Ergebnisse vom Kolloquium und der Abschlussarbeit. Danach erfolgt die Eintragung der Noten im System und Sie können im meinCampus-Portal das Ergebnis sehen.
Im Anschluss werden das Zeugnis, die Urkunde, das Diploma Supplement, eine Leistungsübersicht sowie die Exmatrikulationsbescheinigung gedruckt und in den Unterschriften-Umlauf gegeben. Sobald die Dokumente aus dem Unterschriften-Umlauf zurück und gesiegelt sind werden diese, an die im System hinterlegten Adresse, per Einwurf-Einschreiben versandt.
Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Sie füllen das Formular in Absprache mit Ihrem Erstgutachter aus. Sie und Ihr Erstgutachter müssen unterschreiben und dann reichen Sie das ausgefüllte Formular als Email-Anhang oder im Original im zuständigen Prüfungsamt ein.
Die Abschlussarbeit ist spätestens in dem Semester anzumelden, das unmittelbar an das Semester anschließt, in dem die Voraussetzungen zur Anmeldung zur Abschlussarbeit erfüllt wurden.
Die Anmeldung muss spätesten am letzten Tag des Semesters im zuständigen Prüfungsamt vorliegen. ( Wintersemester 28./ 29.02. , Sommersemester 31.08.)
Ein Rücktritt von Prüfungen ist durch Abmeldung möglich. Bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung ist hier das ausgefüllte Formular „Rücktritt“ beim Prüfungsamt per Email einzureichen.
Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit "nicht ausreichend /5,0" bewertet.
Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest und das ausgefüllte Formular "Rücktritt" bis spätestens zum dritten auf die Prüfung folgenden Werktag beim Prüfungsamt eingereicht werden.
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Diese Formulare werden beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht, per Email bitte als PDF-Format.
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Die Prüfungstermine werden auf der Webseite der THB unter Prüfungspläne veröffentlicht.
Die Prüfenden haben 4 Wochen Zeit, die Prüfungen zu bewerten. Danach stellen Sie die Ergebnisse online. Zu sehen sind diese im meinCampus-Portal und im Aushang vor dem Prüfungsamt.
Im meinCampus-Portal gibt es verschiedene Selbstbedienungsfunktionen. Unter anderem können Leistungsübersichten ausgedruckt werden.
Außerdem ist es hier möglich über die Leistungsübersicht zu erfahren, zu welchen Prüfungen man angemeldet ist und wann diese stattfinden. Genauso kann man hier prüfen, ob die Rücktritte angekommen und eingetragen sind und bei Wahlpflichtmodulen, ob die richtigen Fächer gewählt wurden.
Folgende Vermerke können hinter den einzelnen Prüfungen auftauchen und haben folgende Bedeutungen:
BE - Bestanden
NB - Nicht bestanden
NE – nicht erschienen
++ - Bestanden
-- - Nicht bestanden
EN - Endgültig nicht bestanden
KR – Rücktritt aufgrund Krankheit
RR - Rücktritt
SoP - Sonderprüfungstermin
SG – Rücktritt aufgrund sonstiger Gründe
Im meinCampus-Portal gibt es verschiedene Selbstbedienungsfunktionen. Unter anderem können Leistungsübersichten ausgedruckt werden.
Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Rücktrittes erhalten Sie nicht.
Kontrollieren Sie bitte selbständig im meinCampus-Portal die Abmeldung von den Prüfungen.
Ja, das ist möglich. Dazu reichen Sie spätestens 14 Tage vor der Prüfung das Formular „Prüfungsanmeldung“ ausgefüllt beim Prüfungsamt ein.
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Die Anmeldungen zu den Nachprüfungen erfolgen nach dem Eingang der Ergebnisse der Hauptprüfung. Wenn Sie von der Hauptprüfung zurückgetreten sind, erfolgt die automatische Anmeldung zu den Nachprüfungen.
Die Belegung der Wahlpflichtfächer erfolgt in den Fachbereichen. Bitte erkundigen Sie sich dazu auf den Webseiten:
Fachbereich Informatik und Medien | |
Fachbereich Technik | |
Fachbereich Wirtschaft |
Bitte beantragen Sie Ihre Studienverlaufsprognose beim Ihrem zuständigen Prüfungsamt.
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Fachbereich Technik | pruefungsamt.fbt(at)th-brandenburg.de |
Fachbereich Wirtschaft (BWL + WI) | pruefungsamt.fbw(at)th-brandenburg.de |
Fachbereich Wirtschaft (berufsbegleitende BWL, TIM und SecMan) | pruefungsamt.fbb(at)th-brandenburg.de |
Modulhandbücher finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche:
Fachbereich Informatik und Medien | |
Fachbereich Technik | |
Fachbereich Wirtschaft |
Ein Fernbleiben von einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Diese Formulare sind hier zu finden.
Bei Krankheit muss der ärztlich Attest zusammen mit dem Rücktrittsformular bis spätestens zum dritten auf die Prüfung folgenden Tag - beim zuständigen Prüfungsamt abgegeben werden. Bitte reichen Sie dies als Email-Anhang im pdf-Format ein.
Bei Vorlage eines Attestes kann während der gesamten Zeit der Erkrankung nicht an Prüfungen teilgenommen werden.
Bescheinigt das Attest eine Erkrankung und nimmt der Studierende während dieser Zeit an einer Prüfung teil, so verliert das Attest seine Gültigkeit und das Prüfungsergebnis zählt.
Der Antrag auf Freiversuch muss spätesten zwei Wochen vor dem Ablegen des 3. Versuches bzw. der Prüfungswiederholung (bei Notenverbesserung) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Ein Freiversuch kann nur auf den 1. Versuch einer Prüfung beantragt werden. Dieser Versuch muss zwingend angetreten worden sein. Ausgeschlossen davon ist die Abschlussarbeit. Im Bachelor-Studium gibt es die Möglichkeit den Freiversuch für zwei und im Master-Studium für eine Prüfung zu beantragen. Es gibt zwei verschiedene Arten:
1. Für eine erstmals angetretene und nicht bestandene Prüfungsleistung. Die Antragsfrist beträgt spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
2. Auf Antrag des Studierenden kann eine bestandene Prüfungsleistung zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei zählt das bessere Ergebnis. Die Antragsfrist beträgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Anträge auf Anerkennung/Anrechnung sind zur Immatrikulation (gem. §3 Abs. 2 der ImmaO v. 07.11.2022) vollständig, spätestens 8 Wochen nach Aufnahme des Studiums einzureichen (gem.§10 Abs. 5 der RO-THB v. 12.10.2022). Anträge nach Ablauf der Frist werden nicht mehr berücksichtigt
Sie werden zum Semesterende (28./29.02. bzw. 31.08.) exmatrikuliert. Sollten Sie eine frühere Exmatrikulation wünschen teilen Sie dies bitte mit dem Antrag dem zuständigem Prüfungsamt mit. Eine Exmatrikulation kann frühesten mit dem Tag des Kolloquiums erfolgen.