Wenn Sie kurz vor dem Bachelorabschluss stehen und gleich im Anschluss im Master weiterstudieren möchten, dann stellen Sie über das Bewerberportal den Antrag, laden den Immatrikulationsantrag herunter und reichen diesen beim Studierendensekretariat (einschreibung(at)th-brandenburg.de) ein. Zahlen Sie die gemäß dem Immatrikulationsantrag fällige Semestergebühr. Falls Sie sich bereits für das kommende Semester rückgemeldet hatten, kontrollieren Sie bitte den Betrag und begleichen, falls es erforderlich ist, nur noch den Differenzbetrag. Sobald das Prüfungsamt uns Ihren erfolgreichen Abschluss meldet, schreiben wir Sie dann in den Masterstudiengang ein.
Die Abgabe der Abschlussarbeit sowie Ihr Kolloquium zählt als Prüfungsleistung. Sie müssen für das Semester rückgemeldet sein, in dem Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben bzw. um Ihr Kolloquium zu absolvieren.
Nachdem die Gutachter die Noten vom Kolloquium dem Prüfungsamt mitgeteilt haben, erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente. In der Regel nimmt dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch. Nach Fertigstellung werden die Dokumente postalisch an die im Campus Management hinterlegte Adresse versendet.
Wenn Sie Ihre letzte Prüfungsleistung (Kolloquium) bestanden haben, bleiben Sie bis zum Ende des laufenden Semesters eingeschrieben (WS 28./29.02., SoSe 31.08.) Falls Sie jedoch zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. Tag des Kolloquiums) bereits exmatrikuliert werden möchten, dann reichen Sie bitte den Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat ein.
Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung noch verspätet erfolgen. Bitte beachten Sie, dass laut Gebührenordnung der Technischen Hochschule Brandenburg bei Überschreiten der Rückmeldefrist eine Säumnisgebühr von 10,00 € fällig wird.
Laden Sie Ihre Rechnung aus dem campusPortal (Studienservice, Bescheide/Bescheinigungen) herunter und reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Möchten Sie die Löschung vorher beantragen, dann wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum.
Reichen Sie den Exmatrikulationsantrag zusammen mit der Campuscard beim Studierendensekretariat ein, so kann eine Rückerstattung des Semesterbeitrags erfolgen.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Möchten Sie die Löschung vorher beantragen, dann wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum.
Leider haben Sie noch nicht die fehlenden Unterlagen im Studierendensekretariat nachgereicht.
Bitte reichen Sie schnellstmöglich die angegebenen Unterlagen per Post nach!
Haben Sie den Sperrgrund "Krankenversicherungsnachweis", dann kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und geben dort unsere Absendernummer ( H0002218 ) an. Diese sendet dann die erforderliche Meldung (M10) direkt an uns.
Haben Sie den Sperrgrund "Zahlungsverzug Krankenversicherung"?
Sobald Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge bei Ihrer Krankenkasse nachgekommen sind, erhalten wir eine Meldung Ihrer Krankenkasse und die Rückmeldesperre wird automatisch aufgehoben.
Wenn Sie Ihre letzte Prüfungsleistung (Kolloquium) bestanden haben, bleiben Sie bis zum Ende des laufenden Semesters eingeschrieben (WS 28./29.02., SoSe 31.08.)
Falls Sie jedoch zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. Tag des Kolloquiums) exmatrikuliert werden möchten, dann reichen Sie bitte den Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat ein.
Sollten Sie bereits die Exmatrikulationsbescheinigung von uns erhalten haben, senden Sie uns diese per Post zu. Erst dann kann die Exmatrikulationsbescheinigung mit dem neuen Exmatrikulationsdatum verschickt werden!
Wenn Sie das Passwort vergessen haben oder erstmalig ein Passwort anfordern möchten, lesen Sie dazu bitte hier:
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich während des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WS) für das Folgesemester bei gleichzeitiger Zahlung fälliger Gebühren und Beiträge im Studierendensekretariat zu stellen. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag ebenfalls beizufügen.
Gebühren und Beiträge werden in vollem Umfang erhoben. Die Technische Hochschule Brandenburg überprüft im Falle der Beurlaubung von Amts wegen, ob einzelne Gebühren-und Beitragsbestandteile erstattet werden können.
Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb der Rückmeldefristen: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/termine-veranstaltungen/rahmentermine/
Nach der Immatrikulationsordnung der Technischen Hochschule Brandenburg hat sich jeder Studierenden rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters rückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt in der Zeit vom:
Den Antrag auf Studiengangwechsel stellen Sie innerhalb des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WS ) zum Folgesemester.
Unter mein Campus können Sie Ihre Anschrift ändern:
1. Mein Studium
2. Studienservice
3. Kontaktdaten bearbeiten (2 Reiter)
Unter mein Campus können Sie die Studienbescheingung selbst ausdrucken:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung (4 Reiter)
4. Studierendenbescheinigung (Selbstausdruck für Studierende) PDF
Unter meinCampus können Sie Ihre Bankdaten eingeben:
1. Service
2. Persönliche Einstellungen
3. Eigene Daten ansehen
4. Bankkonto (3 Reiter)
Unter mein Campus können Sie Ihre Rechnungen ausdrucken:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung
4. Rechnungen zum Selbstausdruck
1. zum Wintersemester: bis zum 30.09.
2. zum Sommersemester: bis zum 31.03.
Der Einschreibzeitraum kann verlängert werden! Informieren Sie sich dazu auf unserer Webseite: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/fristen/
Sobald Sie den Immatrikulationsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen hier an der Hochschule eingereicht haben, erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages. Den aktuellen Bearbeitungsstand sehen Sie jederzeit im CampusPortal.
Alles Wissenswerte zur Immatrikulation an der THB finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/immatrikulation/
Auch internationalen Studieninteressierten steht das Studienangebot der THB offen. Dafür ist eine Bewerbung über uni-assist e.V. https://www.uni-assist.de/ für das Wintersemester vom 1. April bis 31. August und für das Sommersemester vom 15. Oktober bis 15. Februar (Eingang der Bewerbung bei uni-assist) möglich. Unser Zentrum für Internationales uns Sprachen bietet umfangreiche Informationen zur Bewerbung für die angebotenen Studiengänge der THB https://zis.th-brandenburg.de/auslaendische-studierende/bewerbung/ .
Ja, dann ist eine direkte Einschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg möglich.
Eine vom Prüfungsamt ausgestellte Bestätigung, dass Sie den Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie gern vorab zu uns senden.
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, werden Sie immatrikuliert. Sie brauchen somit keine weiteren Anträge stellen.
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, werden Sie immatrikuliert. Sie brauchen somit keine weiteren Anträge stellen.
Bei Ihrer Ersteinschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen erhalten.
Folgende Unterlagen müssen Sie erneut einreichen:
- Antrag auf Immatrikulation -mit Unterschrift
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbetrages (Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre alte Matrikelnummer an!)
- Digitaler Krankenversicherungsnachweis (Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und geben dort unsere Absendernummer (H0002218) an. Diese sendet dann die erforderliche Meldung (M10) direkt an uns.
- ggf. aktueller Personalausweis oder Reisepass
Sollten Sie zwischenzeitlich an einer anderen Universität oder Hochschule eingeschrieben gewesen sein, benötigen wir weitere Unterlagen:
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchter Hochschulen
- Leistungsübersicht(en) aller vorangegangener Studiengänge
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) bei artverwandten oder artgleichen Studiengängen
- bei Abschluss des Studiums das Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
Ja, reichen Sie Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich ein:
Technische Hochschule Brandenburg
Studierendensekretariat - Immatrikulation
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Aufgrund Ihres früheren Studiums, muss grundsätzlich die Gleichwertigkeit geprüft werden!
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, sind verpflichtet den Antrag auf Anerkennung vollständig auszufüllen und diesen direkt an die zuständige Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail anrechnung@th-brandenburg.de einzureichen.
Die an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen, sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf den neu gewählten Studiengang der THB von Amts wegen angerechnet.
Die Anträge auf Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn, zusammen mit den notwendigen Nachweisen, eingereicht werden.
Für die Aufnahme eines Studiums ist der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Die Technische Hochschule Brandenburg nimmt seit dem 01.01.2022 an dem Studenten‐Meldeverfahren SMV teil. Ab diesem Tag muss laut §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschule und Krankenkasse in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten‐Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums des versicherten Studierenden.
Zur Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung teilen Sie Ihrer Krankenkasse den Beginn des Studiums und unsere Absendernummer (H0002218) mit.
Privat Krankenversicherte reichen einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ein; dieser wird von einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl ausgestellt.
Ja. Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen reichen Sie bitte die Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten ein.
Ja, ein Studium ohne Abitur an unserer Hochschule ist auch möglich mit:
Einzureichende Unterlagen:
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/studium/studienangebote/studieren-ohne-abitur/
Reichen Sie bitte zusätzlich zu dem Immatrikulationsantrag und den erforderlichen Unterlagen den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung direkt bei der zuständigen Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail anrechnung@th-brandenburg.de ein.
Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschulen ist den Immatrikulationsunterlagen beizulegen. Ein Ausschluss bzw. ein Verlust des Prüfungsanspruches ist anzugeben! Ein nicht bereinigter Notenspiegel (auch mit nicht bestandenen Prüfungsleistungen) ist der Bewerbung aus diesem Grund beizufügen.
Wer in Deutschland studieren möchte, muss sich durch seine Vorbildung dafür qualifizieren.
HZB
Ist der Nachweis über die Befähigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Sekundarstufe 1
Der Abschluss der Sekundarstufe 1 ist ein Haupt- bzw. Realschulabschluss. Dieser wird erreicht, wenn die 10. Klasse mit dem dafür üblichen Tests bestanden ist Mit dem Abschluss der Sekundarstufe 1 erlangt man keine HZB!
Sekundarstufe 2
Der Abschluss der Sekundarstufe 2 ist das Abitur (also die HZB).
Beglaubigung / beglaubigte Kopie - ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/Kopie (beglaubigte Kopie) durch einen Notar oder eine dazu ermächtigte Behörde.
Eine beglaubigte Kopie muss immer im Original eingereicht werden. Durch Versand per Email erlischt der Status der Beglaubigung und wird zu einer normalen Kopie.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist (fachnah).
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.
Nein, zur Einschreibung benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien.
Bei Studierenden, die in gleichen oder gleichartigen Studiengängen einer Hochschule den Prüfungsanspruch verloren haben, kann die Immatrikulation abgelehnt werden.
Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen reichen Sie bitte die Modulbeschreibungen ein.