Falls die gesuchte Frage nicht dabei ist, kann eine E-Mail an das Studierendensekretariat: ZWluc2NocmVpYnVuZ0B0aA==-brandenburg.de geschickt werden.
Alle wichtigen Informationen zur Immatrikulation an der THB sind hier: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/immatrikulation/ zu finden.
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sobald die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht sind, erfolgt die Immatrikulation/Einschreibung. Weitere Anträge sind nicht notwendig.
Hier ist die Immatrikulationsordnung zu finden: https://www.th-brandenburg.de/studium/pruefungen-und-termine/ordnungen/allgemeine-ordnungen/immatrikulationsordnung/
Die Immatrikulationsordnung regelt, auf welchem Weg und in welcher Form Studieninteressierte Mitglieder der Technischen Hochschule Brandenburg werden und welche Rechte und Pflichten mit diesem Status verbunden sind.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 2 Immatrikulation
§ 3 Frist und Form der Anträge auf Immatrikulation
§ 4 Widerruf der Immatrikulation
§ 5 Versagung der Immatrikulation
§ 6 Rücknahme der Immatrikulation
§ 7 Parallelstudium und Doppelstudium
§ 8 Nebenhörerinnen und Nebenhörer
§ 9 Gasthörerinnen und Gasthörer
§ 10 Juniorstudierende, Collegestudierende und Teilnehmende an Studienvorbereitungskursen
§ 11 Austauschstudierende
§ 12 Weiterbildende Studiengänge
§ 13 Promotionsstudierende
§ 14 Mitwirkungspflicht
§ 15 Studiengangwechsel
§ 16 Rückmeldung
§ 17 Beurlaubung
§ 18 Exmatrikulation
§ 19 Zuständigkeiten
§ 20 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Ja, der ausgedruckte und unterschriebene Immatrikulationsantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich einzureichen:
Technische Hochschule Brandenburg
Studierendensekretariat - Immatrikulation/Einschreibung
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Nach Beantragung der Online-Immatrikulation muss der ausgedruckte und unterschriebene Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Postanschrift:
Technische Hochschule Brandenburg
Studierendensekretariat - Immatrikulation/Einschreibung
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Eine vom Prüfungsamt ausgestellte Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs kann gern vorab gesendet werden.
Beglaubigung / beglaubigte Kopie - ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/Kopie (beglaubigte Kopie) durch einen Notar oder eine dazu ermächtigte Behörde.
Eine beglaubigte Kopie muss immer im Original eingereicht werden. Durch Versand per Email erlischt der Status der Beglaubigung und wird zu einer normalen Kopie.
Auch eine Kopie einer amtlich beglaubigten Kopie wird als normale Kopie betrachtet und gilt nicht als beglaubigt!
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist (fachnah).
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.
Nein, zur Einschreibung/Immatrikulation benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien.
Um die Immatrikulation abzuschließen, müssen der Semesterbeitrag überwiesen und der ausgedruckte sowie unterschriebene Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, erfolgt die Immatrikulation.
Die Zahlungsinformationen befinden sich am Ende der ersten Seite des Immatrikulationsantrags.
Ja, ein Studium ohne Abitur an unserer Hochschule ist auch möglich mit:
Einzureichende Unterlagen:
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: https://www.th-brandenburg.de/studium/studienangebote/studieren-ohne-abitur/
Wer in Deutschland studieren möchte, muss sich durch seine Vorbildung dafür qualifizieren.
HZB
Ist der Nachweis über die Befähigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Sekundarstufe 1
Der Abschluss der Sekundarstufe 1 ist ein Haupt- bzw. Realschulabschluss. Dieser wird erreicht, wenn die 10. Klasse mit dem dafür üblichen Tests bestanden ist Mit dem Abschluss der Sekundarstufe 1 erlangt man keine HZB!
Sekundarstufe 2
Der Abschluss der Sekundarstufe 2 ist das Abitur (also die HZB).
Für die Aufnahme eines Studiums ist der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Die Technische Hochschule Brandenburg nimmt seit dem 01.01.2022 an dem Studenten‐Meldeverfahren SMV teil. Ab diesem Tag muss laut §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschule und Krankenkasse in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten‐Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums des versicherten Studierenden.
Für die Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung den Beginn des Studiums und die Absendernummer (H0002218) der Krankenkasse mitteilen.
Eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kann kontaktiert werden und dort sollte unsere Absendernummer angegeben werden (H0002218). Die Krankenkasse prüft die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und sendet die entsprechende elektronische Meldung über den Versicherungsstatus (M10) direkt an uns. Dieser Vorgang kann bis zu 14 Tage dauern!
Die elektronische Krankenkassenmeldung (M10) ist ein notwendiger Schritt, um den rechtlichen Anforderungen (Sozialgesetzbuch "§ 199a SGB V") zu entsprechen und den Schutz der Studierenden sicherzustellen.
Das Studenten-Meldeverfahren:
Seit 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden.
Dieser Vorgang kann bis zu 14 Tage dauern!
1. zum Wintersemester: bis zum 30.09.
2. zum Sommersemester: bis zum 31.03.
Der Einschreibzeitraum kann verlängert werden! Aktuelle Informationen auf unserer Webseite: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/fristen/
Sobald der Immatrikulationsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen hier an der Hochschule eingereicht wurde, erfolgt die Bearbeitung des Antrags. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist jederzeit im meinCampus-Portal einsehbar.
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung fristgerecht eingereicht wurden, erfolgt die Immatrikulation.
Bei der Ersteinschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg haben wir bereits die Zeugnisse und Unterlagen erhalten.
Folgende Unterlagen müssen erneut einreichen:
- Antrag auf Immatrikulation -mit Unterschrift
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbetrages (Bitte unbedingt im Verwendungszweck den Namen und die alte Matrikelnummer angeben!)
- Digitaler Krankenversicherungsnachweis (Für die Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung den Beginn des Studiums und die Absendernummer (H0002218) der Krankenkasse mitteilen. Diese sendet dann die erforderliche Meldung (M10) direkt an uns.)
- ggf. aktueller Personalausweis oder Reisepass
Zusätzliche Unterlagen sind erforderlich, wenn zwischenzeitlich eine Immatrikulation an einer anderen Universität oder Hochschule erfolgt ist:
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchter Hochschulen
- Leistungsübersicht(en) aller vorangegangener Studiengänge
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) bei artverwandten oder artgleichen Studiengängen
- bei Abschluss des Studiums das Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
Ja. Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation. Es sollte eine andere private E-Mail-Adresse für den neuen Zugang angegeben werden.
Auch internationalen Studieninteressierten steht das Studienangebot der THB offen. Dafür ist eine Bewerbung über uni-assist e.V. https://www.uni-assist.de/ für das Wintersemester vom 1. April bis 31. August und für das Sommersemester vom 15. Oktober bis 15. Februar (Eingang der Bewerbung bei uni-assist) möglich. Unser Zentrum für Internationales uns Sprachen bietet umfangreiche Informationen zur Bewerbung für die angebotenen Studiengänge der THB https://zis.th-brandenburg.de/auslaendische-studierende/bewerbung/ .
Ja, dann ist eine direkte Einschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg möglich.
Zusätzlich zu den Immatrikulationsantrag und den erforderlichen Unterlagen sind noch die aktuelle Leistungsübersicht im Original mit Unterschrift und Stempel und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt einzureichen.
Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschulen ist außerdem den Immatrikulationsunterlagen beizulegen.
Ein Ausschluss bzw. ein Verlust des Prüfungsanspruches ist anzugeben! Ein nicht bereinigter "aktueller Notenspiegel - Original mit Unterschrift und Stempel" (auch mit nicht bestandenen Prüfungsleistungen) ist der Bewerbung aus diesem Grund beizufügen.
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, sind verpflichtet den Antrag auf Anerkennung vollständig auszufüllen und diesen direkt an die zuständige Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail YW5yZWNobnVuZ0B0aA==-brandenburg.de einzureichen.
Die an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen, sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf den neu gewählten Studiengang der THB von Amts wegen angerechnet.
Die Anträge auf Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn, zusammen mit den notwendigen Nachweisen, eingereicht werden.
Bei Studierenden, die in gleichen oder gleichartigen Studiengängen einer Hochschule den Prüfungsanspruch verloren haben, kann die Immatrikulation abgelehnt werden.
Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen sind die Modulbeschreibungen einzureichen.
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, sind verpflichtet den Antrag auf Anerkennung vollständig auszufüllen und diesen direkt an die zuständige Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail YW5yZWNobnVuZ0B0aA==-brandenburg.de einzureichen.
Die an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen, sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf den neu gewählten Studiengang der THB von Amts wegen angerechnet.
Die Anträge auf Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn, zusammen mit den notwendigen Nachweisen, eingereicht werden.
Ja. Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten einzureichen.
In Vorbereitung
Anträge in diesem Status können beliebig bearbeitet und bis Bewerbungsschluss abgegeben werden. Anträge in diesem Status werden nicht durch die Mitarbeiter*innen des Bewerbungs-Services der TH Brandenburg bearbeitet. Der Antrag sollte abgegeben werden, damit die Bewerbung berücksichtigt wird.
Eingegangen/ Zugelassen
Der Bewerbungsantrag ist online eingegangen. Nun die Online-Immatrikulation durchführen. Am Ende der Online-Immatrikulation wird der Immatrikulationsantrag mit Angaben zu den geforderten Unterlagen bereitgestellt.
In Bearbeitung
Die Bewerbungsunterlagen sind postalisch eingegangen und werden bearbeitet. Etwas Geduld ist erforderlich. Bei unvollständigen Unterlagen wird dies im Profil kenntlich gemacht und gegebenenfalls per E-Mail nachgefordert.
Immatrikulation in Vorbereitung
Die Online-Immatrikulation wurde unterbrochen. Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn die Online-Immatrikulation vollständig abgeschlossen ist.
Immatrikulation beantragt
Die Online-Immatrikulation wurde erfolgreich durchgeführt. Der Immatrikulationsantrag sollte ausgedruckt und mit den erforderlichen Unterlagen an die angegebene Adresse gesendet werden. Die Immatrikulationsfrist im Immatrikulationsantrag ist zu beachten.
Immatrikulation in Bearbeitung
Die Immatrikulationsunterlagen sind per Post eingegangen. Etwas Geduld ist erforderlich, da die Prüfung der Unterlagen und die Immatrikulation in den folgenden Tagen erfolgen. Bei unvollständigen Unterlagen wird dies im Profil kenntlich gemacht und gegebenenfalls per E-Mail nachgefordert.
Zurückgezogen
Ein abgegebener Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Zurückgezogene Anträge können jedoch innerhalb der Einschreibefrist erneut eingereicht werden und erhalten dann wieder den Status, den sie vor dem Zurückziehen hatten.
Immatrikuliert
Die Immatrikulation war erfolgreich und sind nun Mitglied der Technischen Hochschule Brandenburg.
Die Campuskarte wird per Post verschickt, während der meinCampus-Account per E-Mail versendet wird.
+++ Achtung: Dadurch werden die Zugangsdaten aus dem Bewerbungsportal ungültig! +++
Wir haben in dieser Zeit ein hohes Arbeitsaufkommen, bemühen uns aber, die Campuscard zeitnah zu versenden.
Umgezogen? - Adressänderungen bitte über meinCampus Portal (Studienservice, Kontaktdaten) bekannt geben! -
Es erfolgte (noch) keine Immatrikulation.
Wurde der Immatrikulationsantrag zurückgezogen oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Der vollständige Semesterbeitrag kann erstattet werden. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Es erfolgte bereits die Immatrikulation.
Nach erfolgreicher Immatrikulation erfolgte eine Umentscheidung und ein Antrag auf Exmatrikulation oder Widerruf der Immatrikulation wurde gestellt?
Nur ein Teil des Semesterbeitrags wird zurückerstattet.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Widerruf der Immatrikulation
Nach § 18 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag im Studierendensekretariat eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.