Falls Ihre Frage nicht dabei ist, dann schicken Sie uns eine E-Mail an das Studierendensekretariat: ZWluc2NocmVpYnVuZ0B0aA==-brandenburg.de
Alles Wissenswerte zur Immatrikulation an der THB finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/immatrikulation/
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, werden Sie immatrikuliert. Sie brauchen somit keine weiteren Anträge stellen.
Eine vom Prüfungsamt ausgestellte Bestätigung, dass Sie den Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie gern vorab zu uns senden.
Ja, reichen Sie Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder persönlich ein:
Technische Hochschule Brandenburg
Studierendensekretariat - Immatrikulation
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Beglaubigung / beglaubigte Kopie - ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/Kopie (beglaubigte Kopie) durch einen Notar oder eine dazu ermächtigte Behörde.
Eine beglaubigte Kopie muss immer im Original eingereicht werden. Durch Versand per Email erlischt der Status der Beglaubigung und wird zu einer normalen Kopie.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist (fachnah).
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.
Nein, zur Einschreibung/Immatrikulation benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien.
Ja, ein Studium ohne Abitur an unserer Hochschule ist auch möglich mit:
Einzureichende Unterlagen:
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/studium/studienangebote/studieren-ohne-abitur/
Wer in Deutschland studieren möchte, muss sich durch seine Vorbildung dafür qualifizieren.
HZB
Ist der Nachweis über die Befähigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Sekundarstufe 1
Der Abschluss der Sekundarstufe 1 ist ein Haupt- bzw. Realschulabschluss. Dieser wird erreicht, wenn die 10. Klasse mit dem dafür üblichen Tests bestanden ist Mit dem Abschluss der Sekundarstufe 1 erlangt man keine HZB!
Sekundarstufe 2
Der Abschluss der Sekundarstufe 2 ist das Abitur (also die HZB).
Für die Aufnahme eines Studiums ist der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Die Technische Hochschule Brandenburg nimmt seit dem 01.01.2022 an dem Studenten‐Meldeverfahren SMV teil. Ab diesem Tag muss laut §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschule und Krankenkasse in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten‐Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums des versicherten Studierenden.
Zur Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung teilen Sie Ihrer Krankenkasse den Beginn des Studiums und unsere Absendernummer (H0002218) mit.
Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und geben dort unsere Absendernummer an (H0002218). Diese prüft die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und sendet die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns. Dieser Vorgang kann bis zu 14 Tage dauern!
1. zum Wintersemester: bis zum 30.09.
2. zum Sommersemester: bis zum 31.03.
Der Einschreibzeitraum kann verlängert werden! Aktuelle Informationen auf unserer Webseite: https://www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/fristen/
Sobald Sie den Immatrikulationsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen hier an der Hochschule eingereicht haben, erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages. Den aktuellen Bearbeitungsstand sehen Sie jederzeit im meinCampus-Portal.
Für unsere Studiengänge gelten keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, werden Sie immatrikuliert.
Bei Ihrer Ersteinschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen erhalten.
Folgende Unterlagen müssen Sie erneut einreichen:
- Antrag auf Immatrikulation -mit Unterschrift
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbetrages (Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre alte Matrikelnummer an!)
- Digitaler Krankenversicherungsnachweis (Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und geben dort unsere Absendernummer (H0002218) an. Diese sendet dann die erforderliche Meldung (M10) direkt an uns.
- ggf. aktueller Personalausweis oder Reisepass
Sollten Sie zwischenzeitlich an einer anderen Universität oder Hochschule eingeschrieben gewesen sein, benötigen wir weitere Unterlagen:
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchter Hochschulen
- Leistungsübersicht(en) aller vorangegangener Studiengänge
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) bei artverwandten oder artgleichen Studiengängen
- bei Abschluss des Studiums das Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
Ja. Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Stellen Sie sicher, dass Sie für Ihren neuen Zugang eine andere private E-Mail-Adresse angeben!
Auch internationalen Studieninteressierten steht das Studienangebot der THB offen. Dafür ist eine Bewerbung über uni-assist e.V. https://www.uni-assist.de/ für das Wintersemester vom 1. April bis 31. August und für das Sommersemester vom 15. Oktober bis 15. Februar (Eingang der Bewerbung bei uni-assist) möglich. Unser Zentrum für Internationales uns Sprachen bietet umfangreiche Informationen zur Bewerbung für die angebotenen Studiengänge der THB https://zis.th-brandenburg.de/auslaendische-studierende/bewerbung/ .
Ja, dann ist eine direkte Einschreibung an der Technischen Hochschule Brandenburg möglich.
Reichen Sie bitte zusätzlich zu dem Immatrikulationsantrag und den erforderlichen Unterlagen noch die aktuelle Leistungsübersicht im Original mit Unterschrift und Stempel ein.
Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschulen ist außerdem den Immatrikulationsunterlagen beizulegen.
Ein Ausschluss bzw. ein Verlust des Prüfungsanspruches ist anzugeben! Ein nicht bereinigter "aktueller Notenspiegel - Original mit Unterschrift und Stempel" (auch mit nicht bestandenen Prüfungsleistungen) ist der Bewerbung aus diesem Grund beizufügen.
Aufgrund Ihres früheren Studiums, muss grundsätzlich die Gleichwertigkeit geprüft werden!
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, sind verpflichtet den Antrag auf Anerkennung vollständig auszufüllen und diesen direkt an die zuständige Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail YW5yZWNobnVuZ0B0aA==-brandenburg.de einzureichen.
Die an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen, sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf den neu gewählten Studiengang der THB von Amts wegen angerechnet.
Die Anträge auf Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn, zusammen mit den notwendigen Nachweisen, eingereicht werden.
Bei Studierenden, die in gleichen oder gleichartigen Studiengängen einer Hochschule den Prüfungsanspruch verloren haben, kann die Immatrikulation abgelehnt werden.
Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen reichen Sie bitte die Modulbeschreibungen ein.
Aufgrund Ihres früheren Studiums, muss grundsätzlich die Gleichwertigkeit geprüft werden!
Studierende, die bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, sind verpflichtet den Antrag auf Anerkennung vollständig auszufüllen und diesen direkt an die zuständige Abteilung "Anrechnung/Anerkennung" per Mail YW5yZWNobnVuZ0B0aA==-brandenburg.de einzureichen.
Die an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen, sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf den neu gewählten Studiengang der THB von Amts wegen angerechnet.
Die Anträge auf Anerkennung müssen bis spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn, zusammen mit den notwendigen Nachweisen, eingereicht werden.
Ja. Zusätzlich zu den Immatrikulationsunterlagen reichen Sie bitte die Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten ein.
In Vorbereitung
Anträge in diesem Status können von Ihnen beliebig bearbeitet und bis Bewerbungsschluss abgegeben werden. Anträge in diesem Status werden durch die Mitarbeiter*innen des Bewerbungs-Services der TH Brandenburg nicht bearbeitet. Geben Sie Ihren Antrag ab, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird.
Eingegangen
Ihr Bewerbungsantrag ist online eingegangen. Bitte führen Sie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende der Online-Immatrikulation erhalten Sie Ihren Immatrikulationsantrag mit Angaben zu geforderten Unterlagen.
In Bearbeitung
Ihre Bewerbungsunterlagen sind postalisch eingegangen und werden bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sollten Ihre Bewerbungsunterlagen unvollständig sein, werden wir dies in Ihrem Profil kenntlich machen und ggf. per E-Mail nachfordern.
Immatrikulation in Vorbereitung
Sie haben die Online-Immatrikulation unterbrochen. Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die Online-Immatrikulation vollständig durchlaufen haben!
Immatrikulation beantragt
Sie haben die Online-Immatrikulation erfolgreich durchgeführt. Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und senden Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen an die dort angegebene Adresse. Bitte beachten Sie die Immatrikulationsfrist im Immatrikulationsantrag.
Immatrikulation in Bearbeitung
Ihre Immatrikulationsunterlagen sind bei uns eingegangen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung der Unterlagen und die Immatrikulation erfolgt in den folgenden Tagen. Sollten Ihre Unterlagen zur Immatrikulation unvollständig sein, werden wir dieses in Ihrem Profil kenntlich machen und Unterlagen ggf. per E-Mail nachfordern.
Immatrikuliert
Sie wurden erfolgreich immatrikuliert und sind nun Mitglied der Technischen Hochschule Brandenburg. Die Campuskarte senden wir Ihnen postalisch zu. Den meinCampus-Account senden wir Ihnen per E-Mail zu. Da wir sehr viele Immatrikulationsanträge bearbeiten, kann dies eine Weile dauern. Bitte haben Sie ein wenig Geduld!
Es erfolgte (noch) keine Immatrikulation.
Sind Sie von Ihrem Antrag auf Immatrikulation zurück getreten oder wurde die Immatrikulation abgelehnt?
Sie erhalten den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Wichtig ist, dass der Rücktritt vor erfolgreicher Immatrikulation gestellt wurde. Eine Benachrichtung per E-Mail an einschreibung(at)th-brandenburg.de reicht dazu aus.
Die Rückzahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch auf das Konto des Absenders (Einzahlkonto).
Es erfolgte bereits die Immatrikulation.
Sie haben sich nach erfolgreicher Immatrikulation umentschieden und haben eine Exmatrikulation oder den Widerruf der Immatrikulation beantragt?
Sie erhalten nur einen Teil des Semesterbeitrags zurück.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Nach § 4 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Widerruf der Immatrikulation
Nach § 18 der Immatrikulationsordnung (ImmaO) vom 07.11.2022
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt im Falle eines schriftlichen Antrages der oder des Studierenden auf Exmatrikulation zu dem von ihr oder ihm beantragten Zeitpunkt beziehungsweise zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann frühestens mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag im Studierendensekretariat eingeht. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Bei Rücknahme der Immatrikulation wird die Immatrikulationsgebühr nicht und ab dem 01.09. (für das Wintersemester) bzw. ab dem 01.03. (für das Sommersemester) nur das Semesterticket (außer Fern- und Onlinestudierende) bei Rückgabe der Campuscard anteilig zurückerstattet.