Rückmeldung zum Sommersemester 2023

Vom 01.01.2023 bis 22.01.2023 müssen die Rückmeldungen zum Sommersemester 2023 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung erst als vollzogen gilt, wenn die Semestergebühr vollständig auf dem Konto der Landeshauptkasse eingegangen ist und diese der THB zugeordnet wurde.

Entscheidend ist der vollständige Zahlungseingang an der Hochschule und nicht das Datum der Überweisung.

Alle für die Rückmeldung erforderlichen Informationen unter folgendem Link: https://www.th-brandenburg.de/studium/information-und-beratung/studierendenverwaltung/rueckmeldung/

Nach der Rückmeldung muss die Campuscard neu validiert werden.

ACHTUNG:

  • Diese Information gilt nicht für Teilnehmer am Deutschkurs und Propädeutikum.
  • Die Studierenden im Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL werden gesondert über die Rückmeldung informiert. Bitte warten Sie diese Rückmeldeinformation ab.

FAQs zur Rückmeldung:

Ich schreibe meine Abschlussarbeit, muss ich mich für das nächste Semester rückmelden?

Die Abgabe der Abschlussarbeit sowie Ihr Kolloquium zählt als Prüfungsleistung. Sie müssen für das Semester rückgemeldet sein, in dem Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben bzw. um Ihr Kolloquium zu absolvieren.

Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist verpasse?

Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung noch verspätet erfolgen. Bitte beachten Sie, dass laut Gebührenordnung der Technischen Hochschule Brandenburg bei Überschreiten der Rückmeldefrist eine Säumnisgebühr von 10,00 € fällig wird.

Hinweis:

  • Adressänderungen bitte dem Studierendensekretariat bekannt geben (über meinCampus-Portal).
  • Anträge auf Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule oder Anträge auf Beurlaubung können nur innerhalb der in der Immatrikulationsordnung festgelegten Frist (22.01.2023) gestellt werden.

Gern stehen wir für Fragen zur Verfügung.

Hochschulzentrum Studierendenservice

Studierendensekretariat

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