KI-Nutzung an der THB

Die THB sieht sich als Institution im Bereich der KI als Akteurin, Mitgestalterin und Multiplikatorin. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den jeweiligen Pflichten und Angeboten der THB.

Die Europäische Union hat am 13. Juni 2024 mit Wirkung vom 01.08.2024 die Verordnung über künstliche Intelligenz (auch KI-Verordnung, AI Act) erlassen. Aus dieser Verordnung ergeben sich für die Technische Hochschule Brandenburg Pflichten, wie die Sicherstellung von KI-Kompetenz, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist für die THB die KI-Kompetenz und sichere -Nutzung ihrer Mitglieder und Angehörigen wichtig. 


Pflicht
KI-Kompetenz

Über die Pflicht zum Erwerb oder Nachweis von KI-Kompetenz

mehr lesen
Pflicht
KI-Kennzeichnung

Zu Transparenz- und Kennzeichnungspflichten von KI-generierten Inhalten

mehr lesen
Angebote und Regelungen
KI in der Lehre

Zu Informationen, Angeboten und Tools in der Lehre

mehr lesen

Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026

Print this pageDownload this page as PDF