Die THB sieht sich als Institution im Bereich der KI als Akteurin, Mitgestalterin und Multiplikatorin. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den jeweiligen Pflichten und Angeboten der THB.
Die Europäische Union hat am 13. Juni 2024 mit Wirkung vom 01.08.2024 die Verordnung über künstliche Intelligenz (auch KI-Verordnung, AI Act) erlassen. Aus dieser Verordnung ergeben sich für die Technische Hochschule Brandenburg Pflichten, wie die Sicherstellung von KI-Kompetenz, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist für die THB die KI-Kompetenz und sichere -Nutzung ihrer Mitglieder und Angehörigen wichtig.
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026