KI in der Lehre

Generative KI wollen wir in der Lehre der TH Brandenburg als ein weiteres digitales Werkzeug und Hilfsmittel für didaktische Zwecke beurteilen und nutzen, wo es sinnvoll ist. AI Literacy sehen wir hierbei als wesentliche Schlüsselkompetenz im Bildungsbereich. Handlungsimperative in diesem Umstellungsprozess sind: Informieren, Austauschen, Aufklären und Unterstützen.

Die Durchführung von Prüfungen an der TH Brandenburg regelt die Rahmenordnung. Darin gibt es derzeit keine Sonderregelungen für den Einsatz Generativer KI. In welchem Umfang Tools erlaubt sind und wie ihr Einsatz ggf. zu dokumentieren ist, entscheidet die jeweilige Lehrperson. In der Selbstständigkeitserklärung des Prüfungsamtes muss die vereinbarte Nutzung von KI-Tools notiert werden.

Qualitätssicherung und Entscheidungen wie Beurteilung und Notenfestsetzung bleiben menschliche Verantwortung und Verpflichtung. Vollautomatisierte Entscheidungen durch KI sind nach DSGVO verboten.

Wie geht es weiter?
Eine verbindliche KI-Richtlinie der THB, die u. a. Nutzungsregeln, Kennzeichnungsdetails, Verantwortlichkeiten und die erforderliche Personalratsbeteiligung regelt, befindet sich in Vorbereitung. Diese Information dient ausschließlich der vorläufigen Information bis dahin.



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