Sie wollen mit der Technischen Hochschule Brandenburg kooperieren und möchten über das duale Studium ausbilden? Dann sind folgende Punkte zu beachten:
Ein duales Studium ist ein vollwertiges Studium. Es verbindet das wissenschaftliche Hochschulstudium mit intensiven Praxisphasen oder einer parallelen Berufsausbildung.
Das duale Studium ist für Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, engagierte Studierende kennenzulernen und an sich zu binden. Der Betrieb erhält gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Praxis-Know-How direkt zum Unternehmen passt.
In Brandenburg gibt es zwei Formen dualer Studiengänge in der beruflichen Erstausbildung: ausbildungsintegrierendes und praxisintegrierendes Studium, zusätzlich auch noch die Möglichkeit berufsintegrierender und berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengänge - diese zählen nach dem Landeshochschulgesetz jedoch nicht zu den dualen Studiengängen.
Im praxisintegrierten Modell besuchen die dual Studierenden die regulären Vorlesungen an der Hochschule und sind in der vorlesungsfreien Zeit (das heißt fünf Wochen im Winter- und zehn Wochen im Sommersemester) sowie für individuell festgelegte Lehreinheiten im Partnerunternehmen beschäftigt.
In Brandenburg gelten folgende Bedingungen als Grundvoraussetzung für die Zulassung zum (dualen) Studium:
Es gibt folgende Empfehlungen zur Vergütung von dual Studierenden:
Unternehmen können ihre dual Studierenden zusätzlich, wie folgt, unterstützen:
Dual Studierende sind seit dem 1. Januar 2012 den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt, unabhängig davon, ob sie in einem ausbildungs- oder einem praxisintegrierenden Studiengang eingeschrieben sind.
Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem wird nicht zwischen den Praxisphasen und den theoretischen Ausbildungsabschnitten unterschieden - die Versicherungspflicht gilt ununterbrochen bzw. durchgehend für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte.
Für die Unfallversicherung ist bei durchgängig gezahltem Entgelt zu beachten, dass in den schulischen Abschnitten keine Beitragspflicht besteht. Denn während der Studienphasen an der Hoch- oder Fachhochschule liegt nach Auffassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) keine Eingliederung in den Betrieb vor. Stattdessen gilt dann der Unfallversicherungsschutz für Studenten (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII), für den die Unfallkasse im Bundesland der Hochschule zuständig ist.
Rechts an der Seite finden Sie die aktuellen Rahmentermine.
Ab ca. Mitte/Ende September jeden Jahres haben Sie die Möglichkeit, die Stundenpläne des neuen Wintersemesters bzw. ab ca. Mitte/Ende Februar jeden Jahres die Stundenpläne des neuen Sommersemesters hier online einzusehen.
Im Fachbereich Informatik und Medien findet bezüglich des Stundenplans eine individuelle Planung in der ersten Vorlesungswoche statt.